Jan-Peter Röderer
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich, wie bereits angesprochen, um ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Gesetze geändert und nachjustiert werden. Es geht um Fischerei, es geht um den Anhang zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, um die Besetzung der Leitungen von Veterinärämtern oder auch um Personalregelungen bei ForstBW sowie um die Einrichtung des Kultur- und Landschaftsrats. Manche Regelungen sind dabei reine – durchaus sinnvolle – Nachjustierungen, denen wir durchaus zustimmen könnten. So beschäftigt uns – es wurde angesprochen – die Neuregelung des Fischereigesetzes zum Jugendfischereischein schon länger. Vor allem Teile der Grünen haben bisher dabei blockiert, dass die Altersbeschränkung für den Jugendfischereischein abgesenkt wird. Wir hingegen waren schon immer dafür. Denn das gemeinsame und beaufsichtigte Angeln von Kindern mit Erwachsenen – zumeist wohl ein Elternteil – verstärkt nach unserer Überzeugung das Verständnis der Kinder für die Natur, für die Achtung der Tiere und die Achtung vor dem Leben insgesamt. Denn wenn man einen Fisch selbst geangelt hat und bei dessen Tötung – Herr Kollege Pix – zumindest anwesend war, bevor dieser dann auf dem Teller liegt, so lehrt das mehr Achtung vor der Natur, als wenn man den Fisch nur viereckig und paniert kennt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) So etwas wirkt auch der zunehmenden Entfremdung von der Natur entgegen. Wir begrüßen deshalb diese Neuregelung, die der Fischereiverband ja auch seit vielen Jahren fordert und die wir selbst in diesem Haus gern schon früher beschlossen hätten – eine Regelung, die an der bisherigen Praxis zudem wahrscheinlich gar nicht viel ändern wird. Des Weiteren sind die Möglichkeiten im Bereich des Forstes und des Landwirtschafts- und Landschaftskulturgesetzes, Antragstellungen vermehrt digital vornehmen zu können, durchaus zu begrüßen. Man fragt sich im Jahr 2024 eigentlich eher, warum es so lange gedauert hat, hier weitere Schritte nach vorn zu machen. Wir hoffen an dieser Stelle, dass das Gesetz in diesen Punkten nicht noch jahrelang braucht, bis es dann letztendlich in Umsetzung ist. Auch die Änderung des Anhangs des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes in Bezug auf Kaninchen und Graugans – wir haben es gerade schon gehört – halten wir für begründet und angemessen. Dies zeigt auch, dass die Konstruktion des Gesetzes, die noch auf die Regierungszeit von Grün-Rot zurückgeht, gut funktioniert. Denn der Wildtierbericht wird auf wissenschaftlicher Basis erstellt, und er liefert wiederum die Basis für die Entscheidung über künftige Einordnungen in das Nutzungs- und Entwicklungsmanagement – natürlich vorbeode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 haltlich der Schutzvorgaben aus dem Naturschutzrecht der EU und des Bundes. Schön wäre es in diesem Zusammenhang, wenn zukünftige Wildtierberichte so erstellt und veröffentlicht würden, wie das Gesetz es vorsieht – und eben nicht mit einer Verspätung von vielen Monaten. So etwas lässt nämlich immer darauf schließen, dass dem zunächst ein monatelanges Fingerhakeln zwischen Umwelt- und Agrarministerium vorausging. Wir haben hierüber auch schon an anderer Stelle gesprochen: Wir sind mit der als Flexibilisierung titulierten neuen gesetzlichen Vorgabe zur Besetzung der Leitungen der Veterinärämter und anderer Tiergesundheitsbehörden im sogenannten Tiergesundheitsausführungsgesetz nicht einverstanden. Man könnte dies vordergründig für eine nützliche Änderung halten, um Neubesetzungen zu erleichtern. Aber ausgerechnet bei den Behörden, die in den letzten Jahren immer wieder beim Minister anecken, die selbstbewusst und klar auftreten, wenn es um Tiergesundheit und Tierhaltung, um Skandale und Kontrolldichten sowie um Personalknappheit geht, kann man das einfach nicht so richtig glauben. Vielmehr wirkt dies so, als wolle ein Minister, der von Kritik und Widerspruch genervt ist, den Veterinärbeamtinnen und -beamten künftig gern einfach andere Beamte als Leitung vor die Nase setzen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Das ist aus unserer Sicht durchaus fragwürdig. Es fügt sich leider in das Bild ein, dass der Minister die Realität in Sachen Tierschutz seit Jahren schönredet und dabei keinen Widerspruch von den eigenen Fachbeamten im Land mehr hören will. In diesem Zusammenhang sehen wir auch eine vertane Chance beim vorliegenden Gesetzentwurf. Denn die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Kontrolldichte von Agrarbetrieben und Tiertransporten, um immer neue Skandale zu verhindern und um den Staat zu zwingen, in diesem Bereich auch mehr Personal dafür vorzuhalten, wurde leider versäumt. Dementsprechend können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen; wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
