Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. (Minister Manfred Lucha begibt sich mit Gehhilfen zum Redepult. – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Las- sen Sie sich Zeit, Herr Minister!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Es geht alles. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das kann auch als Stichwort für Ihre Rede gelten! – Vereinzelt Heiter- keit) – Frischer TÜV. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jede und jeder in Freiheit und Würde leben kann – (Zuruf von der AfD: Oje!) unabhängig vom sozialen Hintergrund, von körperlichen Voraussetzungen oder einer Behinderung, von Geschlecht und sexueller Identität, von Religion und Herkunft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Diesen Auftrag haben sich die Koalitionspartner in der Präambel des Koalitionsvertrags für diese Legislaturperiode selbst gegeben. Und diesen Auftrag nehmen wir, Regierung und Koalitionsfraktionen gemeinsam, sehr ernst, und wir lösen ihn mit unserer Regierungsarbeit Schritt für Schritt ein. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Eine Vielzahl von Maßnahmen hin zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft haben wir bereits gemeinsam umgesetzt. Für ein starkes Baden-Württemberg ist der gemeinsame Einsatz für Vielfalt, für Teilhabe, für Zusammenhalt und somit für eine starke Demokratie von größter Bedeutung. Die Landesregierung setzt sich deswegen kraftvoll gegen Diskriminierung und für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft ein. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist bereits im Jahr 2013 – Kollege Stoch – als eines der ersten Bundesländer der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten, damals unter der grün-roten Landesregierung. Ebenfalls als eines der ersten Bundesländer haben wir im Jahr 2018 die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg, die LADS, eingerichtet. In dieser Wahlperiode haben wir viel erreicht, und wir haben auch noch viel gemeinsam vor, u. a. den Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit in der Fläche und die Erstellung und Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung. Dazu gehören eine wirkungsvolle Verhinderung von Diskriminierung sowie die Stärkung des Vertrauens zwischen Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen im Land. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Hierzu kann und wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es zielgerichtet bestehende Gesetzeslücken adressiert. Innenministerium, Justizministerium und Sozialministerium haben gemeinsam den ersten Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde am 19. Dezember 2023 vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben. Im Rahmen der Anhörung wurden eine Vielzahl von Verbänden und Organisationen beteiligt. Bürgerinnen und Bürger konnten sich über die Beteiligungsplattform ebenfalls einbringen. Insgesamt sind – das wurde bereits erwähnt – 46 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen eingegangen, die einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurden. Natürlich gilt hier ganz klar – Kollege Teufel hat es gesagt, auch Herr Hildenbrand –: Gewissenhaftigkeit vor Schnelligkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Lachen des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das kann man wohl sagen!) Eine Anhörung, meine Damen und Herren, ist keine Alibiveranstaltung. Die Eingaben werden ihrer Substanz nach abgewogen und die Argumente natürlich gründlichst geprüft. Dieser Prozess ist nichts Ungewöhnliches. Die Suche nach dem besten Weg unter Einbeziehung unterschiedlicher Standpunkte und Argumente ist doch geradezu das Kernelement unserer Demokratie. Ich bin mir sicher: Am Ende der Gespräche wird ein Gesetz stehen, das wirksam und bürokratiearm ist – (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) wirksam, weil es das Schutzversprechen des Staates mit Leben erfüllt, weil es Diskriminierungen verhindert und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und öffentlichen Stellen weiter stärkt; bürokratiearm, weil wir selbstverständlich darauf achten, dass unsere Behörden nicht überlastet werden. Kurz: Es wird ein Gesetz mit Maß und Mitte, das gut für die Menschen in unserem Land ist. Im Übrigen – das möchte ich an dieser Stelle noch mal deutlich zum Ausdruck bringen – haben wir bereits sehr viel unternommen. Unser Ziel ist klar: Es ist mehr denn je und gerade jetzt – das haben Sie ja erwähnt – eine Gesellschaft, in der Diskriminierungen erkannt und Schritte eingeleitet werden, damit sich diese nicht wiederholen, eine Gesellschaft, in der Betroffene Hilfe bekommen: zu Hause, in der Öffentlichkeit und bei der Arbeit. Gemeinsam mit den Kommunen im Land fördern wir ein Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, können dort Beratung und Unterstützung erhalten. Dazu gehören, meine Damen und Herren – da bedanke ich mich auch noch mal bei den Koalitionsfraktionen –, elf lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung – in Böblingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen/Reutlingen und im Zollernalbkreis – sowie eine überregionale Beratungsstelle für Menschen in Regionen, in denen es keine lokale Beratungsstelle gibt. (Minister Manfred Lucha) Beratungssatelliten machen das Angebot der Stellen in ländlichen Gegenden bekannt. Das ist deutschlandweit ein vorbildlicher und einmaliger Ansatz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Servicestellen in der Antidiskriminierungsberatung unterstützen die bestehenden Beratungsstellen in Fragen der juristischen Beratung, beim Monitoring und selbstverständlich bei der Weiterbildung, was das Allerwichtigste ist. Meine Damen und Herren, diese Regierung lässt, wir lassen niemanden, der eine Diskriminierung erfahren musste, damit allein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Arbeit am Landesaktionsplan gegen Diskriminierung ist weit fortgeschritten. Er steht unter dem Motto „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“. Mit dem Landesaktionsplan machen wir die Antidiskriminierungsarbeit im Land zukunftsstark. Die Erstellung erfolgt federführend durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes. Es wurde ein umfangreiches Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf steht und wird demnächst in der Landesregierung abgestimmt. Wir werden ihn im Ministerrat und dann selbstverständlich im Ausschuss und im Parlament beraten. Meine Damen und Herren, wir schützen unsere vielfältige Gesellschaft und Demokratie. Wir werden diesem Auftrag unseres Koalitionsvertrags weiterhin gerecht werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wie keine Landesregierung zuvor setzen wir uns mit vielfältigen Maßnahmen und Aktivitäten für ein Baden-Württemberg ein, in dem jeder Mensch ohne Ansehen seiner Person, seines sozialen Hintergrunds, seiner körperlichen Voraussetzungen sowie seines Geschlechts, seiner Religion, Hautfarbe oder Herkunft in Würde und Freiheit leben kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
