Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/7464 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 8 der Tagesordnung hiermit auch erledigt. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BV Anp-ÄG 2024/2025) – Drucksache 17/7519 Ich erteile das Wort zur Begründung für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Bayaz. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Schönen guten Nachmittag, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Damit unser Land funktioniert, damit der Staat funktioniert, dafür braucht es eine funktionierende und gut aufgestellte öffentliche Verwaltung, und diese Verwaltung lebt natürlich von Menschen, lebt von Köpfen. Wir sind Tarifpartner, und wir sind Dienstherr genau dieser Menschen, und daher tragen wir natürlich für sie Sorge. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir uns genau darum kümmern. Es soll nämlich das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst, das in der TdL verhandelt wurde, aus dem Dezember des vergangenen Jahres zeitgleich und 1 : 1 in der Sache auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Rentnerinnen – „auf die Rentnerinnen“, sage ich schon –, auf die Richterinnen und Richter (Vereinzelt Heiterkeit) sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei uns im Land übertragen werden. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) – Ja, das muss schon präzise sein; sonst wird es schnell teuer. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Eben!) Aber wir haben noch die Kurve bekommen. Das heißt dann ganz konkret, dass die Grundgehälter zum 1. November dieses Jahres, also in wenigen Wochen, um einen monatlichen Sockelbetrag von 200 € brutto angehoben werden und die übrigen dynamischen Elemente in der Besoldung und in der Versorgung, also Familienzuschläge oder Amtszulagen, wie wir es ja auch im Tarifbereich haben, linear um 4,76 % erhöht werden. Dann gibt es ein weiteres wichtiges Datum, und das ist der 1. Februar des nächsten Jahres. Denn am 1. Februar 2025 sollen dann Besoldung und Versorgung noch einmal linear um 5,5 % steigen. Die Anwärterbezüge und die Unterhaltsbeihilfen werden zum 1. November dieses Jahres um 100 € brutto angehoben und dann um weitere 50 € pro Monat zum 1. Februar nächsten Jahres. Dann gibt es einen weiteren wichtigen Bestandteil des Gesetzentwurfs, nämlich die tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen; denn natürlich haben auch die Kolleginnen und Kollegen unter der sehr hohen Inflation in den letzten Jahren enorm gelitten. Deswegen war es uns auch ein besonderes Anliegen, die Inflationsausgleichszahlung schnellstmöglich vorzunehmen. Wir haben im März dieses Jahres damit begonnen, das schnell über die Bühne zu bringen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch bei Ihnen bedanken. Denn (Minister Dr. Danyal Bayaz) wir diskutieren ja erst jetzt über das Gesetzgebungsvorhaben; die Auszahlung ist aber schon vonstattengegangen. Das war durch Ihre Zustimmung im Finanzausschuss zur vorgriffsweisen Auszahlung möglich. Dafür möchte ich mich auch im Namen der Betroffenen bei allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren, Sie alle kennen den Begriff der sicherheitspolitischen Zeitenwende. Wir spüren aber tagtäglich auch, dass wir es auch mit einer ökonomischen Zeitenwende zu tun haben. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die finanzpolitischen Realitäten. Die Steuereinnahmen sprudeln nicht mehr so, wie wir es zumindest in der Vergangenheit gewohnt waren. Die Ausgaben des Staates steigen auch aufgrund der erwähnten Inflation. Wir alle kennen das Megathema Fachkräftemangel nicht nur in den Betrieben, sondern auch bei uns in der öffentlichen Verwaltung. Deswegen ist es ehrlich, wenn ich sage, dass die Tarifverhandlungen und die Übertragung deren Ergebnisse auf die Beamten und die Versorgungsempfänger für uns ein anspruchsvoller Spagat waren. Denn einerseits sind die finanziellen Spielräume enger geworden, und das Herz von Haushälterinnen und Haushältern schlägt dann etwas nervöser – das ist gut nachvollziehbar –, und andererseits wollen wir natürlich auch in die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes investieren. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir hier ein Stück weit im Dilemma mit uns selbst stehen. Wenn man diesen Tarifabschluss einfach mal auf sich wirken lässt, sieht man: Dieses Ergebnis kann sich sehen lassen. Die zeitgleiche 1:1-Übertragung war für die Kolleginnen und Kollegen eine deutliche Verbesserung. Der Abschluss bewegt sich auch ungefähr auf dem Niveau von vielen anderen Tarifeinigungen, die auch sehr stark von dem russischen Angriffskrieg und seinen Folgen geprägt waren. Deswegen, denke ich, binden wir gute Fachkräfte in der Verwaltung und können hoffentlich in Zukunft auch neue dazugewinnen. Auch wir als Arbeitgeber und als Staat müssen an dieser Stelle attraktiv bleiben. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass wir uns dafür strecken mussten. Ich möchte Ihnen die Zahlen mitgeben. Dieser Abschluss kostet das Land für die gesamte Laufzeit von 25 Monaten 3,4 Milliarden €. Allein für die beiden Jahre 2024 und 2025 ergeben sich im Besoldungs- und Versorgungsbereich 2,3 Milliarden € Mehrausgaben. Das ist auch für ein reiches und wohlhabendes Land wie Baden-Württemberg eine hohe Summe. Dieses Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes war aber wichtig. Es ist aber auch ein Signal der Wertschätzung für die vielen Menschen bei uns im Land, die buchstäblich den Laden am Laufen halten, für die Polizei, Justiz, Schulen, Universitäten und für die Steuer- und Finanzverwaltung. Ohne diese Kolleginnen und Kollegen würde in diesem Land nichts gehen. Damit all diese Herausforderungen auch bewältigt werden können, brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst mit motivierten Menschen. Ich glaube, dieses Tarifergebnis und dessen Übertragung ist ein ganz wichtiger Baustein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Meine Damen und Herren, wir haben den Anspruch einer vorausschauenden Finanz- und Haushaltspolitik. Dieser Anspruch ist gerade in diesen Zeiten nicht mehr ganz einfach zu erfüllen. Deswegen war es uns auch bei den zurückliegenden Haushaltsberatungen ein wichtiges Anliegen, immer dafür zu sorgen, dass wir für Tarif- und Besoldungserhöhungen Vorsorge treffen. Das machen wir jetzt auch mit dem Regierungsentwurf, den wir, meine ich, in zwei Wochen hier im Landtag einbringen werden, um diesen Tarifübertrag abbilden zu können. Mit Blick auf die 1:1-Übertragung des Sockelbetrags zum 1. November 2024 hatten wir ein Thema, das uns beschäftigt hat. Das war nämlich die Frage des verfassungsrechtlich gebotenen Abstands zwischen den Besoldungsgruppen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist nicht ganz trivial, wie man in diesem Zielkonflikt juristisch sauber abbildet, was in dieser Zeit gerecht ist und wie das miteinander in Einklang zu bringen ist. Zu diesem Thema haben wir in der Koalition und auch in der Landesregierung intensive Beratungen geführt. Wir haben am Ende die Entscheidung getroffen, in dieser besonderen Ausnahmesituation, die ja in eine Zeit von historisch geprägter Inflation fällt – – Ich denke, wir sind uns alle einig, dass diese Formulierung nicht übertrieben ist, dass es kein Pathos ist, sondern dass das Thema in den letzten zwei Jahren viele Menschen sehr stark beschäftigt hat und dass klar ist, dass insgesamt die unteren und mittleren Besoldungsgruppen in der Relation stärker belastet wurden. Natürlich sind auch Menschen mit höheren Einkommen mit der Inflation konfrontiert; aber diese können es eher wegstecken. Deswegen hat man sich für diesen Weg entschieden. Wir haben versucht, uns sehr am Geist des Tarifabschlusses und an den sozialen Belangen zu orientieren, und ich meine, wir haben uns an dieser Stelle auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten richtig entschieden. Warum? Weil durch diese Übertragung auch die Veränderung der relativen Abstände innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Obergrenze von 10 % innerhalb der letzten zehn Jahre gewahrt bleibt. Die 1:1-Übertragung des Sockelbetrags entspricht damit auch dem Vorgehen des Bundes – und nicht nur des Bundes, sondern auch vieler anderer Länder. Ich denke, da bewegen wir uns in gutem Geleit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – So viel Zeit muss sein. – Es gibt einen weiteren wesentlichen Bestandteil in diesem Gesetzentwurf, und das ist die Weiterentwicklung unseres Modells der Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße der Besoldung hin zur Hinzuverdienstfamilie. Das klingt ein bisschen technokratisch, aber dahinter steht einfach die gesellschaftspolitische Realität. Wir wollen natürlich auch gemäß den vorliegenden statistischen Daten die gesellschaftliche Realität in der Beamtenbesoldung zeitgemäß abbilden. Das ist, meine ich, wichtig, und ich habe in der Diskussion gespürt, dass es auch immer Raum für Missverständnisse gibt. Im Gesetzentwurf wird ein angenommener Hinzuverdienst in Höhe von 6 000 € pro Jahr allein bei der Prüfung der Einhaltung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestabstands (Minister Dr. Danyal Bayaz) zur Grundsicherung angesetzt. Die Besoldung wird also nicht durch die Anrechnung eines Partnereinkommens gekürzt. Wenn es in begründeten Fällen tatsächlich um eine Alleinverdienerfamilie geht, dann ist auch ein Antrag für einen Familienergänzungszuschlag vorgesehen, um diesen Mindestabstand zu wahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, so bilden wir die neue Realität ab, ohne andere Familienkonstellationen zu diskriminieren. Das ist genau der richtige Weg, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Zu guter Letzt enthält dieser Gesetzentwurf auch ein paar Punkte, die mit der Anpassung von kinderbezogenen Familienzuschlägen ab dem dritten Kind und entsprechenden Nachzahlungsbeträgen ab dem Jahr 2023 einhergehen, um hier auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus – wie ich meine – dem Jahr 2020 zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass dieser Gesetzentwurf nach der Anhörung – so kennen wir es häufig – nicht nur redaktionelle und klarstellende Änderungen aufnimmt, sondern auch materiell-rechtliche, die in diesem Fall darauf zurückzuführen sind, dass die Bundesagentur für Arbeit zwischenzeitlich die Statistik zu den Kosten der Unterkunft und des Heizens für das Jahr 2023 übermittelt hat. Diese daraufhin erforderlichen Anpassungen haben wir in diesem Gesetzentwurf ebenfalls vorgenommen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Mit diesem Gesetzentwurf reagieren wir auf die aktuellen Entwicklungen und wollen unseren öffentlichen Dienst fit für die Zukunft machen. Ich denke, uns allen ist die Funktionsfähigkeit des Landes ein Herzensanliegen. Deswegen bitte ich Sie, dieses Vorhaben der Landesregierung auch in den weiteren Beratungen zu unterstützen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
