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Dennis Birnstock

FDP 09.10.2024 Sitzungen 17/104

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Vorstandsmitglieder der LEBK! Heute debattieren wir einen Gesetzentwurf, der schon lange überfällig ist. Klar: Der Opposition – wir haben es gerade auch vom Kollegen Born gehört – kann es nie schnell genug gehen; aber bei Änderungen der Institutionalisierung der Elternvertretung im frühkindlichen Bereich und der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege sind wir schon lange einer Meinung. Wenn fraktionsübergreifend bereits so große Einigkeit herrscht, dürfte es aus meiner Sicht nicht über drei Jahre dauern, bis ein solcher Gesetzentwurf hier eingebracht wird. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Andreas Kenner und Simone Kirschbaum SPD) Denn die einhellige Meinung, dass die Kindertagespflege gesetzlich verankert werden muss, wurde spätestens im Landtagswahlkampf 2021 sichtbar. Die private Initiative der Landeselternvertretung der baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen gibt es schon seit Anfang 2020. Da waren die Ankündigungen der Landesregierung wohl wieder mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs, die Umsetzung hingegen im Schneckentempo. Die Institutionalisierung der Elternvertretung ist aus der Sicht von uns Freien Demokraten ein logischer und notwendiger Schluss daraus, dass man der frühkindlichen Bildung einen höheren Stellenwert beimisst. Wenn man dann die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern auf allen Ebenen ernst nehmen will, gehört für uns eine entsprechende legitimierte Elternvertretung auf Landesebene, analog zum schulischen Bereich, auf jeden Fall dazu. An dieser Stelle möchte ich mich dem Dank an die LEBK für die gute und langjährige Arbeit ausdrücklich anschließen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Ken- ner SPD) Ein paar Fragezeichen haben wir allerdings bei der konkreten Ausgestaltung des Gremiums; denn dazu findet man nicht allzu viel im Gesetzestext. Wir dürfen also gespannt sein, welche Regelungen die Landesregierung in der entsprechenden Rechtsverordnung treffen will. Spannend bleibt auch, wie gerade die Einbindung der Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, in angemessener Weise erfolgen soll. Ob da im Voraus eine Deckelung auf maximal zwei Personen aus diesem Kreis im Landeselternbeirat sinnvoll ist, kann man durchaus anzweifeln. Da passt aber leider ins Bild, wie die Landesregierung nur zu oft mit der Kindertagespflege umgeht; denn auf der einen Seite betont sie immer wieder, wie wichtig die Kindertagespflege für den frühkindlichen Bereich ist, auf der anderen Seite stellt sie sie dann schlechter oder unterstützt sie nicht ausreichend, wenn man beispielsweise an die mangelnde Finanzierung der Fortbildungen denkt. Immerhin soll die gesamte Kindertagespflege künftig nicht mehr nur mit wenigen Worten im Kindertagesbetreuungsgesetz erwähnt werden, sondern sie bekommt einen eigenen Paragrafen. Somit wird nun endlich der riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 langjährigen Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung Rechnung getragen. Wir begrüßen dabei auch, dass in diesem Zug die Möglichkeit genutzt wird, in diesem Bereich für Flexibilisierungen zu sorgen und die Arbeit in der Kindertagespflege zu vereinfachen. Dabei wird richtigerweise auch der bisherige Rechenfehler korrigiert. Denn nach Adam Riese ergibt zwei mal fünf zehn. Warum dann bisher eine Kindertagesbetreuungsperson bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen durfte, zwei Personen in einer Großtagespflege dann aber nur neun, hat sich mir nie wirklich erschlossen. Dass man es mit der Wertschätzung der Kindertagespflege dann doch nicht immer so ernst meint, merkt man spätestens daran, dass sie immer unter den Tisch fällt, so z. B. auch beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab 2026, wo sie überhaupt nicht mitgedacht wird. Interessant sind aber auch die Aussagen der Landesregierung im Vorblatt des Gesetzentwurfs und in der Begründung, wonach mit den Flexibilisierungen neue Betreuungsplätze geschaffen sowie neue Kindertagespflegepersonen gewonnen, der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert würden. Das ist zwar nicht ganz falsch, aber es scheint dann doch, als würden da die möglichen Erfolge und Erwartungen etwas überhöht dargestellt. Für die Behebung des Betreuungsplatzmangels müsste die Landesregierung aber die Handbremse lösen und eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen, wie wir sie in unserem Positionspapier auch schon im letzten Jahr vorgeschlagen haben, anstoßen. Um diese Vorschläge – wie die Erweiterung der Leitungszeit und des Fachkräftekatalogs – wieder in Erinnerung zu rufen, werden wir die folgende Ausschusssitzung nutzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Katrin Stein- hülb-Joos SPD)

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