Reinhold Pix
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung präsentiert uns heute einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Veränderungen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Verordnungen. Vielen Dank dafür, Herr Minister Hauk. Die Änderungen sind notwendig und basieren auf wissenschaftlichen Empfehlungen und Umsetzungsvorhaben aus dem Koalitionsvertrag, u. a. mit dem Ziel einer verbesserten ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Digitalisierung. Sechs Gesetze sind von den Veränderungen betroffen. (Abg. Anton Baron AfD: Neun Gesetze!) Wir seitens der Fraktion GRÜNE tragen dieses Omnibusgesetz mit. Zunächst zu den Änderungen im Landesfischereigesetz. Wie von Minister Hauk bereits im Zuge der Beratungen zum Gesetzentwurf Drucksache 17/5500 angekündigt worden ist, wird das Alter, ab dem Kindern der Jugendfischereischein ausgestellt werden kann, von zehn auf sieben Jahre abgesenkt. Wir haben uns intensiv mit dieser Gesetzesänderung und den Interessen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure auseinandergesetzt. So fanden zahlreiche Gespräche mit dem Landestierschutzbeirat, mit der Stabsstelle, der Landesbeauftragten für Tierschutz, mehreren Tierschutzverbänden sowie mit dem Landesfischereiverband und dem Ministerium statt. Meiner Fraktion und mir persönlich war es sehr wichtig, dass das Herabsetzen des Alters zur Erlangung des Jugendfischereischeins ausschließt, dass die Kinder den Fisch abhaken oder töten dürfen. Diese Aufgabe übernimmt eine erwachsene Begleitperson, die zwingend dabei sein muss. Dass der Gesetzentwurf in dem Wortlaut, wie er hier vorliegt, genau das sicherstellt, wurde uns vom MLR mehrfach bestätigt. Mit dieser Gesetzesänderung berechtigt der Jugendfischereischein lediglich zum Angeln unter Aufsicht eines Erwachsenen im Besitz eines gültigen Fischereischeins. Anspruchsvollere Aufgaben, die ein gewisses Geschick, eine ethischmoralische Reife und die nötige Sachkunde erfordern, beispielsweise eben das Abködern des Fisches vom Haken und auch das Töten des gefangenen Fisches, obliegen weiterhin ausschließlich dem Erwachsenen und niemals dem Kind. Hier hätten wir uns eine deutlichere schriftliche Klarstellung vorstellen können, sehen aber gleichzeitig die Notwendigkeit der Altersabsenkung, sodass die aktuelle Formulierung im Gesetz einen Kompromiss darstellt. Lassen Sie mich noch kurz Folgendes ausführen – Änderungen im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz –: Im Wildtierbericht 2021 wurde auf der Basis von wissenschaftlichem Monitoring der Populationsentwicklungen und des Lebensraums empfohlen, die jagdlichen Managementstufen für Graugans und Wildkaninchen den Ergebnissen entsprechend anzupassen. Bei der Graugans bedeutet das eine Verschiebung vom Entwicklungsmanagement in das Nutzungsmanagement, das Wildkaninchen wandert vom Nutzungsmanagement in das Entwicklungsmanagement, wobei hier zusätzlich regional unterschieden wird. Die Umsetzung dieser wissenschaftlichen Empfehlungen begrüßen wir ausdrücklich. An diesen Veränderungen sehen Sie, meine Damen und Herren, wunderbar, warum wir das fortschrittlichste Jagd- und Wildtiermanagementgesetz bundesweit haben. Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse findet Wildtiermanagement regional angepasst statt. Im Frühjahr nächsten Jahres ist die Veröffentlichung des nächsten Wildtierberichts geplant. Er enthält eine wissenschaftliche Bewertung der Population aller relevanten Wildtiere und ihrer Lebensräume in Baden-Württemberg. Ziel muss es dann (Reinhold Pix) sein, die darin gegebenen Managementempfehlungen zeitnah im Gesetz anzupassen. Besonders invasive Arten wie Nutria oder Waschbär, die zunehmend Lebensräume heimischer Arten besetzen und diese damit verdrängen, müssen dringend strenger reguliert werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) – Danke, liebe Frau Kollegin. – Das Thema Digitalisierung beschäftigt alle Bereiche der Verwaltung und ist ein wichtiger Baustein beim Bürokratieabbau. Die geplante gesetzliche Grundlage für eine digitale Förderantragstellung in Wald- und Landwirtschaft wird bürokratische Prozesse wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Auch die im Gesetz vorgesehenen Änderungen zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts ForstBW und im Tiergesundheitsausführungsgesetz sind für die Personalgewinnung und den Personalerhalt zwingend notwendig. Dabei möchte ich es belassen. Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf insgesamt zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
