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Emil Sänze

AfD 09.10.2024 Sitzungen 17/104

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg übertragen werden. In diesem Tarifabschluss wurde vereinbart, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder verschiedene Sonderzahlungen und eine Lohnerhöhung von 5,5 % erhalten. Für die Länder bedeutet dieser Tarifabschluss insgesamt Mehrkosten von 23,9 Milliarden € – ich wiederhole: 23,9 Milliarden € –, was deren Verhandlungsführer unmittelbar nach dem Abschluss der Verhandlungen als ein insgesamt herausforderndes Ergebnis bezeichnet. Aufgrund der Laufzeit von 25 Monaten war man auf Länderebene gleichwohl bereit, ein solches Ergebnis zu akzeptieren. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass wochenlange Warnstreiks an Hochschulen, Unikliniken und anderen Ländereinrichtungen diesem Tarifabschluss vorausgegangen sind. Es zeichnet sich damit bereits seit Längerem ein Trend zu immer weiter eskalierenden Tarifrunden ab, und dies ist in Anbetracht unserer wirtschaftlichen Gesamtsituation eine Entwicklung, die uns Sorgen machen müsste. (Beifall bei der AfD) Die Mehrkosten des vorbezeichneten Tarifabschlusses geben dazu Anlass, auch die Gesamtentwicklung beim Personal des öffentlichen Dienstes näher zu betrachten. Nach einem Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Januar 2024 ist bundesweit die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Beamten innerhalb von nur zehn Jahren um 14 % gestiegen. 44 % dieses Zuwachses entfallen dabei auf die Länder und 54 % auf die Kommunen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu erklären, dass gleichzeitig immer wieder pauschale Beschwerden über einen vermeintlichen Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung geäußert werden. Bekanntermaßen ist nicht nur im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder in der Kindertagesbetreuung ein Personalzuwachs erfolgt, sondern auch in vielen Aufgabenbereichen, die der zentralen Verwaltung zuzuordnen sind. Mit dem Anspruch an eine effiziente Verwaltung ist diese Entwicklung nicht zu vereinbaren. Und wie sieht es in Baden-Württemberg direkt aus? Nach der Vermögensrechnung 2022 betrugen die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen des Landes am 31. Dezember 2022 mehr als 172 Milliarden €. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein erneuter Anstieg um rund 3,2 Milliarden €. Die Personalausgaben des Landes im Bereich der sogenannten Kernverwaltung betrugen im Jahr 2023 rund 20,5 Milliarden € – ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2014 um 31 %. Die- (Emil Sänze) se Angaben stammen nicht von mir, sondern aus der Denkschrift 2024 des Rechnungshofs, Seite 50. Wir sehen: Baden-Württemberg schultert hier eine gigantische Kostenlast. Aufgrund dieser gewaltigen Verpflichtungen für Versorgungsbezüge und Beihilfezahlungen liegt es auf der Hand, dass der Personalzuwachs im öffentlichen Dienst gestoppt werden muss. Ausnahmen können hier lediglich für seine sensiblen Bereiche wie die innere Sicherheit und das Schulwesen gelten. Wer beim Thema „Einsparungen im öffentlichen Dienst“ immer wieder nur allgemein auf die Notwendigkeit weiterer Digitalisierung und auf Bürokratieabbau verweist, wie es – hinreichend bekannt – Funktionäre des Beamtenbunds tun, hat den Ernst der Lage jedenfalls nicht erkannt. Auch im Rahmen der heutigen Beratung muss daher betont werden, dass wir in Zukunft um die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verkleinerung des öffentlichen Dienstes nicht herumkommen werden. Die dargestellten Belastungen des Landes lassen uns keine Alternative. Selbstverständlich werden auch wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil es gar keine andere Möglichkeit gibt. Aber in diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass sich immer mehr der tragenden Persönlichkeiten in dieser Gesellschaft aus den sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ent-Schluss: riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 fernen. Entweder haben sie eine eigene Versorgungskasse, oder sie sind Beamte – und das sind ja in der Zwischenzeit nahezu 4,5 Millionen Menschen. Und das sollten wir bedenken: grundsätzlich eine Reform herbeizuführen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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