landtag-bw.de ↗

Joachim Steyer

AfD 09.10.2024 Sitzungen 17/104

Grüß Gott, Herr Staatsminister. Mich würde mal interessieren, inwiefern jetzt zwischenzeitlich auch mal die Kommunen entlastet werden. Ich selbst habe jetzt eine Erfahrung gemacht. Da ging es lediglich darum, dass meine Jungs gebaut haben. Der Zaun darf laut Bebauungsplan nur 80 cm hoch sein. Dann dachte ich, das ist doch viel zu niedrig – ich bin im Gemeinderat –, den könnte man doch vielleicht auf 1,50 m oder 1,80 m hochsetzen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt: Nun, so einfach ist das nicht. Ich möchte Ihnen das hier nur einmal verdeutlichen. Folgendes Verfahren muss dort eingeleitet werden: Zunächst die Einleitung des Aufstellungsverfahrens, danach der Aufstellungsbeschluss, danach der Vorentwurf, danach die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, fünftens folgt der Auslegungsbeschluss, sechstens die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden, siebtens der Beschluss des Bebauungsplans – dieser wiederum muss erst vom Gemeinderat beschlossen werden –, danach kommt die Genehmigung, und dann – neuntens – die öffentliche Bekanntmachung. Das war nicht immer so; das ging früher wesentlich einfacher. (Abg. Martin Rivoir SPD: „Damals“! – Unruhe bei der SPD) Das sind Maßnahmen, bei denen die Kommunen definitiv entlastet werden können; denn das sind Dinge, für die wir immer mehr Personal einstellen müssen.

Alle Reden von Joachim Steyer Protokoll ↗