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Plenarprotokoll 7/18

19.06.2020 · 212 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (27)AfD (16)FDP (15)Die Linke (14)SPD (12)GRÜNE (7)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin hinter mir Frau Abgeordnete Bergner Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Minister Maier, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Tiefensee, Frau Landtagspräsidentin von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie gern auf eine Ausstellung hinweisen, die wir heute eröffnen werden. Sicher haben Sie schon beim Durchgang hier zum Plenarsaal sehen können, dass wir die Abgeordneten des ersten Thüringer Landtags von 1920 vorstellen werden. Wir zeigen die Ausstellung, denn fast auf den Tag genau vor 100 Jahren – am 20. Juni 1920 – wurde der erste Landtag von Thüringen gewählt. Es ist die Geburtsstunde des Landtags in Thüringen und auch die Geburtsstunde des modernen Parlamentarismus in Thüringen. Daran wollen wir mit der Ausstellung erinnern. Sie wissen ja, dass unser Zugang zum Landtagsgebäude noch eingeschränkt ist, deshalb nutzen Sie die Gelegenheit, sich das anzuschauen. Wir zeigen diese Ausstellung auch online, interaktiv, virtuell. Sie können also auch gern den Gang virtuell durchführen. Ich lade Sie deshalb ganz herzlich ein, die 56 Frauen und Männer der ersten Stunde des Thüringer Landtags kennenzulernen. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 22 und 23 b heute auf jeden Fall aufzurufen. Für den erneuten Aufruf des Tagesordnungspunkts 26, die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, hat die Fraktion der AfD einen neuen Wahlvorschlag eingereicht, der in der Drucksache 7/1044 verteilt wurde. Wir waren in der gestrigen Sitzung übereingekommen, den zweiten Wahlgang nach der Mittagspause durchzuführen. Während der Auszählung der Stimmen soll die Fragestunde fortgesetzt werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen! Ich beantrage die Aufnahme der Drucksache 7/1018 in die Tagesordnung. Das ist ein Antrag der Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“. Gleichzeitig beantragen wir die gemeinsame Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 23 b.

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Keller

Ja, vielleicht der Hinweis: Der eben benannte Antrag trägt die Drucksache 7/1016, nicht 7/1018. Das ist sicher ein Versprecher gewesen. Wünscht jemand das Wort zur Begründung der Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung? Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen über die Aufnahme des Antrags in Drucksache 7/1016 in die Tagesordnung und die Fristverkürzung, da der Antrag entsprechend gestellt wurde. Als Nächstes werde ich dann über die Reihenfolge in der Tagesordnung abstimmen lassen. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Wer ist für die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung? Vielen Dank. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Wer ist gegen die Aufnahme? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann gibt es den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 23 b aufzurufen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit können wir über die Tagesordnung in geänderter Fassung abstimmen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann verfahren wir entsprechend der eben abgestimmten Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/859 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal einen guten Morgen an Sie alle hier im Parlament! Dass wir im Parlament sitzen, ist schon ein ganz zentrales Zeichen dafür, dass der Parlamentarismus eine der tragenden Säulen unserer Verfassung ist. Das sage ich nicht nur als überzeugter Parlamentarier, sondern da weiß ich mich auch nicht nur mit einem Großteil – wahrscheinlich mit allen – der Kolleginnen und Kollegen hier im Rund einig, sondern auch mit dem Bundesverfassungsgericht, das schon 1984 festgestellt hat, dass das parlamentarische Regierungssystem grundlegend durch die Kontrollfunktion des Parlaments geprägt wird. Meine Damen und Herren, die Volksvertretung, das Parlament, ist daher der zentrale Ort der politischen Willensbildung und Entscheidung. Die Kontrolle des Parlaments ist gerade dann notwendig, wenn wir über Eingriffe und grundrechtsberührende Entscheidungen sprechen. Das kennen die Juristen unter der Wesentlichkeitstheorie: Grundrechtswesentliche Entscheidungen bedürfen der Mitwirkung des Parlaments. Meine Damen und Herren, in den vergangenen drei Monaten haben wir die drastischsten Einschränkungen unserer Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik erlebt und das Parlament hat leider nicht ein Mal darüber abstimmen können. Die Thüringer Landesregierung hat seit dem 24. März 2020 insgesamt zehn weitreichende Rechtsverordnungen zum Infektionsschutz erlassen. Sie hat dafür von § 32 Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht. Auf diesem Weg konnten entsprechende Maßnahmen erlassen werden, die auch diverse Grundrechte eingeschränkt haben, wie beispielsweise die Freiheit der Person, die Freizügigkeit oder das Versammlungsrecht. Die Ermächtigungen reichten teilweise so weit – besonders bei der zweiten Corona-Verordnung vom 9. April –, dass selbst für den Thüringer Landtag keine Ausnahmetatbestände vorgesehen waren. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich da auf eine Ausschusssitzung verweisen, wo sich, angesprochen auf diesen Umstand, die Staatssekretärin Feierabend dazu geäußert hat, nach einem Schreiben der Präsidentin des Thüringer Landtags den Wunsch nach einer Öffnung zur Kenntnis genommen zu haben, man sei aber gegenwärtig noch in der rechtlichen Prüfung. Infolgedessen war die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die gewählten Volksvertreter im Landtag und damit eine zentrale Säule des Demokratieprinzips faktisch ausgesetzt. Auf gut Deutsch: Hier hat der Schwanz – nämlich die Exekutive – mit dem Hund – nämlich dem Parlament – gewedelt. (Beifall FDP) Und nicht ohne Grund, meine Damen und Herren, ist die Präsidentin des Thüringer Landtags protokollarisch die erste Vertreterin Thüringens. Erst in der dritten Corona-Verordnung und auf Intervention von Frau Präsidentin Keller, für die ich sehr dankbar bin, gab es danach in der dritten Verordnung eine entsprechende Aufnahme eines Ausnahmetatbestands. Meine Damen und Herren, durch die Corona-Verordnung wurde und wird das gesamte Leben der Thüringerinnen und Thüringer auf wenigen Seiten reguliert, tiefgreifende Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche und das nicht absehbare Ende, auch wenn jetzt etwas Entspannung eintritt. Trotzdem darf es für uns als Parlamentarier nicht ausreichend sein, die Bekämpfung ausschließlich auf Regierungsverordnungen zu stützen, auch wenn das ein Bundesgesetz so vorsieht. Denn mittlerweile gibt es auch in Bayern die ersten Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, aus denen hervorgeht, dass eine Landesregierung mittelfristig und langfristig wirkende Maßnahmen eben nicht auf die Generalklausel des § 32 Infektionsschutzgesetz stützen darf, weil auch grundrechtsrelevante Regelungen erlassen werden, das heißt, das Wesentlichkeitsprinzip betroffen ist und dieses dann bitte schön immer noch vom Parlament zumindest nachträglich legitimiert werden muss. Das, meine Damen und Herren, sollte, glaube ich, unser aller Ziel als Parlamentarier sein. Ich bin der Überzeugung, dass wesentliche Entscheidungen nicht nur die parlamentarische Legitimation benötigen, sondern auch der sachlichen Debatte in diesem Hohen Haus bedürfen. Das Grundgesetz gibt uns ja ganz und gar einen Hebel dafür, hier wieder als Landesparlament in das Spiel zu kommen. Nämlich Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz gibt uns die Möglichkeit, die Landesparlamente einzubeziehen. Bei Exits aus der Notstandsgesetzgebung der Landesregierung kann das bedeuten, die Beteiligung des Landesparlaments ist essenziell.

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Herr Abgeordneter, die Zeit!

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Landtage dürfen auch in einer Pandemie keine Statisten sein. Sie dürfen es nicht sein, sie sollen es nicht länger sein, heute nicht und auch in Zukunft nicht. Ich freue mich auf die Debatte zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Damit darf ich die Aussprache eröffnen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe FDP, Sie haben sicherlich ganz genau unseren Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 15 gelesen, den wir ja nicht nur auf dieser Tagesordnung haben, sondern schon bei der letzten hier mit eingebracht haben. Ich muss doch etwas verwundert feststellen, dass wir den Vorschlag gemacht haben, die Landesregierung zu beauftragen, uns doch hier einen Vorschlag zu machen, wie das Parlament mehr einbezogen werden kann. Ich freue mich natürlich – auch wenn Sie sich angesprochen fühlen und die Arbeit der Landesregierung abnehmen, aber dennoch war der Auftrag relativ klar –, wenn Sie diesen Tagesordnungspunkt aufgreifen und hier die Debatte anregen. Worum geht es? Es geht um Grundrechtseingriffe in erheblichem Umfang, es geht um den Schutz der Grundrechte und eine konsequente Abwägung. In diesem Gesamtkontext darf nicht unterschätzt werden, dass die Beteiligung des Parlaments zu mehr Akzeptanz und auch zur Fehlerkorrektur führen kann. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, liebe FDP, warum Sie Ihren Entwurf lediglich auf COVID-19 stützen und beziehen, weil wir bedauerlicherweise nicht davor gefeit sind, dass uns auch Pandemien anderer Art erreichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen und die gesamte Bundesrepublik hat eine Zeit hinter sich, die das Land so noch nicht erlebt hat. Ich denke, das ist an vielen Stellen auch in diesem Hohen Hause mehrfach festgestellt worden. Die erlassenen Verordnungen haben und hatten sehr weitreichende Regelungen zum Inhalt und bestimmt bin ich nicht als einziger Landtagsabgeordneter immer wieder auf die einzelnen Regelungen angesprochen und auch diesbezüglich befragt worden. Letztlich war man jedoch als Landtagsmitglied dazu verdammt, lediglich die Regelungen der Regierung zu erklären, ohne dass man einen auch nur geringen Einfluss darauf gehabt hat. Manchmal waren einzelne Regelungen durchaus auch Gegenstand intensiver Diskussionen, auch in unserer Fraktion und auch unter zahlreichen Juristen. Manchmal taten sich dabei Widersprüche auf und manchmal war man auch mit einzelnen Entscheidungen nicht zufrieden oder hielt diese in einzelnen Passagen durchaus für kritikwürdig. Manchmal wurde man aber auch von dem Erlass einer neuen Regelung, einer neuen Verordnung geradezu überrascht, genauso wenn diese plötzlich über Nacht wieder zurückgezogen wurde. Wenn ich von dem Grundsatz ausgehe, dass das Parlament bei wichtigen und weitreichenden Entscheidungen am Entscheidungsprozess mindestens teilhaben soll, dann drängt sich an dieser Stelle durchaus die Frage auf, weshalb das bei den stärksten Grundrechtseingriffen der neueren Geschichte durch oder aufgrund der erlassenen Verordnungen ausgerechnet nicht der Fall sein soll. (Beifall CDU) Es spricht nach meinem Dafürhalten überhaupt nichts dagegen, sich mit den Verordnungen auch auf Ebene des Parlaments tiefergehend zu beschäftigen, um wenigstens im Ansatz eine gewisse parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten. Ebenfalls soll nicht die Handlungsfähigkeit der Regierung gerade dann, wenn schnelles Reagieren angezeigt ist, eingeschränkt bzw. vollkommen zunichte gemacht werden. Das Parlament darf aber bei derartig starken Eingriffen nicht lediglich in eine Zuschauerrolle gedrängt werden, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) Es geht darum, dass das Parlament seine Billigung oder eben auch Missbilligung hinsichtlich verschiedener Maßnahmen rechtzeitig zum Ausdruck bringen können muss. Das gilt umso mehr, wenn wie im Fall von Thüringen eine Minderheitsregierung handelt. Mit einer Beteiligung der Parlamente dem angesprochenen Wesentlichkeitsgedanken zumindest Rechnung zu tragen, halte ich aus der Erfahrung der letzten Wochen und Monate daher zumindest für überlegenswert, aber auch angemessen. Es geht darum, einen Mechanismus zu finden, der den Landtag beteiligt statt ihn auszugrenzen. Uns geht es in diesen Fragen auch nicht um das Wechselspiel zwischen Opposition und Regierung, uns geht es um eine generelle Stärkung der Rolle des Parlaments. Dagegen wird vor dem Hintergrund unserer bisher gemeinsam gemachten Erfahrungen während Corona auch nichts einzuwenden sein. Deshalb freue ich mich auf eine weitere Beschäftigung, auf die Debatte und beantrage an dieser Stelle die Überweisung an den Justizausschuss. Danke schön. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion.

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Diana Lehmann SPD

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beim Lesen des Gesetzentwurfs – und der Eindruck ist jetzt durch die Rede des Abgeordneten Montag auch nicht unbedingt besser geworden – habe ich einen Eindruck gewonnen und den finde ich durchaus problematisch: Sie springen mit diesem Gesetzentwurf auf eine öffentliche Debatte auf, die proklamiert, es hätte während dieser Pandemie eine Entrechtung gegeben und man dürfte nicht mehr alles sagen oder alles kontrollieren, was passiert. Der Eindruck – das müssen Sie uns jetzt gestatten, auch wenn Sie es gleich dementieren – wird natürlich dadurch verstärkt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender auf eine der Hygienedemos gegangen ist und an der Seite von Rechtsextremen demonstriert hat, die genau diese Ziele auch noch weiter mit verstärken. Er hat sich im Nachgang entschuldigt, das ist uns allen klar. Aber das ist so, wie wenn man sich versehentlich mit den Stimmen von Rechtspopulisten zum Ministerpräsidenten wählen lässt, die Wahl dann noch annimmt und dann versucht, das auszusitzen. Dann ist zumindest der Zusammenhang, den Sie herstellen, schwierig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt sagen Sie in Ihrer nächsten Rede vielleicht, dass Sie das alles nicht wollen. Dann frage ich mich aber: Wozu dann dieser Gesetzentwurf? Denn das, was Sie mit dem Gesetzentwurf sagen wollen – und das haben Sie ja in Ihrer Einbringung gerade noch mal deutlich gemacht –, ist, Sie sind der Meinung, das Parlament wäre unzureichend beteiligt worden, und das wollen Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern, indem das Parlament zukünftig auch bei Verordnungen, die uns vorgelegt werden, wird zustimmen müssen. Warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, will ich kurz an wenigen Punkten erklären. Das Erste ist: Wir, das Parlament, schaffen als Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesetzliche Grundlagen. Mit denen legen wir Grundsätze fest, auf der Basis kann die Landesregierung Verordnungen erlassen. Das soll die Landesregierung auch so machen. Dazu ist die Landesregierung da und dazu ist sie auch demokratisch legitimiert. Auch wenn ich den Vergleich mit dem Hund, den Sie gebracht haben, nicht unbedingt passend finde, weil ich es nicht angemessen finde, ein Parlament und die Landesregierung mit einem Tier zu vergleichen, muss man zumindest sagen: Es ist kein Schwanz, der mit dem Hund gewedelt hat, sondern wenn, dann sind das zwei eigenständige Tiere, die parallel zueinander leben. Natürlich ist es unsere Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren, aber es gibt natürlich eigenständige Bereiche, das sehen nun mal die Gewaltenteilung und unsere Verfassung so vor. (Beifall SPD) Dazu haben wir übrigens auch eine Landesregierung, gerade in solchen Krisenzeiten, weil es da eben oft notwendig ist, schnell Beschlüsse zu fassen, schnell zu reagieren. Und wenn wir ganz ehrlich sind, dann ist das mit den Fristen, die wir innerhalb dieses Parlaments haben, eben nicht immer vereinbar. Man kann sich das ja mal vorstellen, wenn wir darüber nachdenken, als der Lockdown bei den Kitas und Schulen kam. Wenn wir ab dem Zeitpunkt, ab dem die Landesregierung die Verordnung erlassen hat, dann noch mal eine Woche gewartet hätten, bis das Parlament einberufen wäre, dann hätten wir vielleicht noch mal eine Ausschussüberweisung gebraucht, dann wäre das zurück ins Parlament gegangen, wären die Schulen und Kitas möglicherweise noch 14 Tage offen gewesen, obwohl die Pandemie schon weit vorangeschritten wäre. Und das wäre meiner Auffassung nach nicht im Sinne des Infektionsschutzes. Von daher, vielleicht erklären Sie das noch mal, wie das mit der Schnelligkeit vereinbar ist, die Sie auf der anderen Seite gestern zum Beispiel im Zuge der Wirtschaftspolitik gefordert haben. Wie das dann vereinbar sein soll, wenn die Landesregierung in solchen Situationen nicht schnell genug reagieren kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle. Man kann zum Beispiel eine Plenarsitzung einberufen. Man kann Ausschüsse einberufen. Dort kann man das auch alles hinterfragen. Und zur Ehrlichkeit gehört nun mal auch dazu, dass Sie das in dieser Zeit nicht ein einziges Mal gemacht haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hätten Sie tun können, aber diese Möglichkeit haben Sie nicht genutzt. Ich glaube, die erste Ausschusssitzung hat am 24. April wieder stattgefunden. Jetzt lässt unsere Geschäftsordnung leider nicht zu, dass ich sage, was Sie dort in der Ausschusssitzung gefragt haben, aber vielleicht können Sie das selber mal sagen. Aber mit einer Frage zur Gesamtpandemie und mit der Situation, mit der wir hier insgesamt konfrontiert waren, hatte das leider nichts zu tun. Also wenn Sie sagen, Sie wollen mehr parlamentarische Kontrolle, dann nutzen Sie doch erst mal die Möglichkeiten, die Sie als Abgeordneter doch schon jetzt haben, bevor Sie sagen, wir brauchen neue. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann gibt es noch einen vierten Punkt, der betrifft uns gar nicht so sehr als Abgeordnete, sondern auch wir sind ja Bürgerinnen und Bürger. Jeder Bürger kann gegen Verordnungen der Landesregierung vorgehen, wenn er davon betroffen ist. Die Möglichkeit, rechtlich quasi da Schritte einzuleiten, die kann man machen, vielleicht haben Sie das ja auch schon getan, das weiß ich nicht. Aber auch die Möglichkeit besteht. Und dann so zu tun, als wären wir als Parlament oder als Bürgerinnen und Bürger völlig außen vor gewesen, das halte ich für falsch. Ich will noch mal eines deutlich sagen: Das heißt nicht, dass wir keine Kontrollen wollen, dass wir nicht hinterfragen wollen, dass nicht überprüft werden soll, dass möglicherweise auch festgestellt wird, dass an der einen oder anderen Stelle eine Entscheidung falsch getroffen wurde. Das ist was, was als Ergebnis eines solchen Prozesses und nach so einer Krise sicherlich stattfinden soll. Was ich aber für falsch halte, ist, so zu tun, als hätte es nicht genügend Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle gegeben. Das ist nicht nur unredlich, das ist auch populistisch, deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, dass der Thüringer Landtag, das Parlament, über Rechtsverordnungen der Landesregierung entscheidet. Die Landesregierung soll beauftragt werden, dem Landtag Pläne und Maßnahmenprogramme gegen die Ausbreitung der Krankheit COVID-19 zur Beratung vorzulegen und über deren Umsetzung mindestens alle drei Monate zu berichten. In der Theorie begrüße ich als Bündnisgrüne natürlich die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Parlaments, denn Beteiligung ist die Basis unseres demokratischen Handelns. Da ist das Parlament definitiv ein wichtiger Grundpfeiler. Regierungen und Parlamente sind in der Verantwortung, Entscheidungen und Maßnahmen evidenzbasiert zu treffen, sie gut zu begründen, Transparenz zu kommunizieren und ihre Umsetzung zu kontrollieren. Das gilt gerade auch in Krisenzeiten wie der jetzigen Pandemielage. Das gilt aber eben auch für Gesetzentwürfe. Ich bin Ihrer Meinung, dass sich Eingriffe in Grundrechte auf das unbedingt Notwendige beschränken müssen, dass sie für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und befristet sein müssen. Ihren Gesetzentwurf hingegen halte ich für zu kurz gegriffen und wenig praktikabel – Kollegin Lehmann hat das schon angesprochen. Wie soll denn am Ende eine tatsächliche Umsetzung dessen, was Sie dort fordern, aussehen, wenn wir mal auf die letzten Wochen zurückblicken? In § 4 Abs. 3 schlagen Sie vor, dass Rechtsverordnungen dem Landtag oder einem zuständigen Ausschuss binnen sieben Tagen nach der Verkündung vorzulegen sind. Wird eine Genehmigung binnen sieben Tagen nicht erteilt, tritt die Rechtsverordnung außer Kraft. Ich stelle mir das gerade mit Blick auf die letzten Wochen vor und denke mir so: Die Rechtsverordnung zur Schließung von Kitas und Schulen oder die Frage von Abstandsregeln treten einfach mal so außer Kraft. Ich weiß nicht, ob das wirklich das ist, was wir in so einer Situation ernsthaft wollen und brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erinnern wir uns gemeinsam noch mal daran, wie viel Organisation, Abstimmung, Planung und Maßnahmen hier getroffen werden mussten, damit der Landtag zusammenkommt und damit Ausschusssitzungen wieder stattfinden konnten. Nun schlagen Sie vor, dass im Extremfall jede Woche ein Plenum oder ein Ausschuss stattfindet, um Rechtsverordnungen zu beraten. Denn es ist gerade in Krisenzeiten nicht unrealistisch, dass beinahe täglich auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden muss und Rechtsverordnungen erlassen oder geändert werden müssen. Was machen Sie, wenn die dafür benötigten Abgeordneten nicht zusammenkommen bzw. abstimmen können, weil zum Beispiel eine kritische Menge von Abgeordneten selbst erkrankt ist? Wie bereits gesagt halte ich das aus vielerlei Hinsicht für unrealistisch und wenig praktikabel. Im schlimmsten Fall ist es sogar gefährlich, dann nämlich, wenn bestimmte Maßnahmen nicht schnellstmöglich umgesetzt werden können oder im Extremfall außer Kraft treten, weil die Bestätigung einer Verordnung im Parlament aussteht. Ich denke, wir sind einer Meinung, wenn ich sage, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, gerade in Krisenzeiten für die Gesundheit und Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu sorgen – dies unter Beachtung der bürgerlichen Grundrechte. Aus meiner Sicht hat die Landesregierung das in den letzten Monaten getan. Ich will aber gern auch mit Ihnen einen Schritt nach vorn gehen. Es ist ja nicht so, als hätten wir unsere eigene Landesregierung auch aus den Koalitionsfraktionen heraus nicht hier und da geschubst, weil wir bestimmte Punkte in den Verordnungen nicht in Ordnung fanden, beispielsweise das Versammlungsrecht. Das war keine großartige Forderung aus der Opposition. Wir haben selber als Koalitionsfraktion mit unserer Landesregierung darüber gesprochen, ob es denn wirklich sein muss, das Versammlungsrecht quasi komplett auszusetzen. Es ist auch nicht so, als hätten wir da als Parlament keine Kontrolle ausüben können. Sie hatten regelmäßige Telefonkonferenzen, auch mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern. Auch da ist die Opposition gut eingebunden gewesen und konnte ihre Punkte anbringen. Das hat sie teilweise getan. Teilweise muss ich aber auch ehrlicherweise sagen – da gebe ich Kollegin Lehmann recht –, dass Sie in den letzten Wochen an vielen Stellen nicht das genutzt haben, was Sie hätten nutzen können. Landtags- oder Ausschusssitzungen haben sie nicht einberufen. Ich will mit Ihnen aber mal einen Schritt nach vorn gehen und weiterdenken und schauen, was wir aus der Krise im Hinblick auf Demokratiebeteiligung und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft tatsächlich lernen können: Wie kann die Pandemiebekämpfung verbessert werden? Welche Lehren können wir für das Gesundheits- und Pflegewesen daraus ziehen? Welche Folgen hat der Shutdown für die psychische Gesundheit der Bevölkerung? Welche Verbesserungen können wir im Bereich der Digitalisierung machen – auch bei der Frage von Beteiligung ist es überhaupt keine Frage, dass wir darüber reden müssen – und wie können wir die Wirtschaft nachhaltig stabilisieren? Aber ich finde eben auch – da gebe ich Kollegin Lehmann komplett recht –, dass Sie sehr inkonsistent in Ihrer Argumentation sind. Auf der einen Seite fordern Sie immer Bürokratieabbau und dass alles schnell gehen muss, und wenn es dann aber genau um solche Sachen geht, da werfen Sie sozusagen die Bremse rein. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Stellen Sie sich doch nur mal vor, wie lange es gedauert hätte, wenn wir hier die ersten Fördermaßnahmen für die Wirtschaft durch das Parlament gebracht hätten. Die Leute würden jetzt noch darauf warten, dass sie Geld bekommen. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das Thema muss tatsächlich umfassend beleuchtet werden. Da ist Ihr Gesetzentwurf aus meiner Perspektive viel zu kurz gesprungen und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Laudenbach für die AfD-Fraktion. (Zwischenruf aus dem Hause) Dann nehme ich den Dr. berechtigterweise zurück.

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Dieter Laudenbach AfD

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, zunächst muss ich erst mal richtigstellen: Das ist der Dr. Lauerwald, der auch aus Gera kommt, ich habe den Doktortitel leider noch nicht. (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Noch nicht!) Lieber Herr Montag, das geht so nicht. Wir brauchen gar nicht lange drum herumreden: Das, was Sie hier unterzeichnet haben, können wir so nicht akzeptieren. Zwar ist Ihnen insofern beizupflichten, als die ganze Corona-Verordnung der Arbeitsministerin in ihrem Ausmaß der Einschränkungen von Freiheitsrechten in der Geschichte unseres Landes wie auch in der ganzen Bundesrepublik ohne Beispiel ist, wobei wir den wirklichen Umfang der wirtschaftlichen Schäden, der Folgen für das soziale Miteinander in den Familien wie überhaupt in der Gesellschaft sowie bei der Bildung unserer Kinder – wenn überhaupt – erst in einiger Zeit werden messen können. Für ein schlechtes Gesetz reicht das aber als Begründung nicht aus. Im Einzelnen tragen Sie vor, die Rechtsverordnung der Landesregierung und dabei vor allem der Arbeitsministerin beruht auf § 32 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz. Dies ist schon mal nicht korrekt, denn Absätze hat der § 32 nicht. Dieser Paragraf besteht lediglich aus drei Sätzen. Weitaus wesentlicher ist das Ziel in § 2 Ihres Gesetzes, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Dies halte ich schon für sehr ambitioniert. Ich denke, uns allen wäre schon sehr geholfen, wenn zum einen die Zahl der schweren Krankheitsverläufe minimiert werden könnte und zum anderen die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen besonders gefährdeten Menschen den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion erhielten. In § 3 Ihres Entwurfs lese ich unter Absatz 2, dass Gebote und Verbote nach § 32 Infektionsschutzgesetz jeweils geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Das müssen sie, in der Tat. Nur besagt dies bereits das im Rechtsstaatsgebot in Artikel 20 Grundgesetz wurzelnde Verhältnismäßigkeitsprinzip, sodass eine wörtliche Ausführung an dieser Stelle überflüssig ist. Stattdessen wäre es vielleicht hilfreich gewesen, zum einen ein paar konkrete Maßgaben aufzulisten, was das Parlament von der Landesregierung im Ermächtigungsfall erwartet, und zum anderen – noch wichtiger – stabile Leitplanken zu setzen, mittels derer wir als Stimme des Souveräns der Exekutive ihre Grenzen aufzeigen können. Denn eines haben Sie nun wirklich aus allernächster Nähe zu spüren bekommen: Wir haben zwar hier in unserem Landtag die größten und tollsten Demokraten der Welt, um sie nicht Antifaschisten zu nennen, aber keinen, der sich mit Epidemiologie wirklich auskennt – jedenfalls kenne ich keinen. Was den letzten Punkt, die Begründung Ihrer Initiative, betrifft, so schreiben Sie dort: Die Grundsätze der Virusbekämpfung stünden im Mittelpunkt Ihres Entwurfs. Wiederum muss ich Ihnen widersprechen: Das tun sie leider nicht. Sie stehen überhaupt nicht drin, weder im Mittelpunkt noch sonst wo. Und genau dies ist – wie eben schon angedeutet – das Problem an Ihrem Papier. Aber nun, Herr Montag, genug verrissen. Einer guten Regel folgend möchte ich abschließend etwas Positives zu Ihrem Entwurf sagen. Sie wollen die Qualität der Rechtsetzung durch Ihren parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt verbessern – ein unzweifelhaft löblicher Gedanke, der sich unserer ungeteilten Zustimmung sicher sein kann. Doch ich kann es mir in diesem Zusammenhang nicht verkneifen, die Mitglieder der FDP-Fraktion daran zu erinnern, dass bei den Beratungen im Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes, dessen Bestandteil das Infektionsschutzgesetz war, von der FDP nicht viel zu hören war. Letztlich ist es auch genau dieses Gesetz mit seinem § 32, auf dessen Fundament die möglicherweise viel zu weitgehenden Regelungen, über die wir hier debattieren, errichtet sind. Wir sollten es uns deshalb in unserer Eigenschaft als Landespolitiker auch zur Aufgabe machen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Abgeordneten im Deutschen Bundestag einzuwirken, damit man sich auch dort schnellstens des Themas der parlamentarischen Rechte im Katastrophenfall annimmt. Denn was nützt uns das allerbeste Landesgesetz, wenn es jederzeit von Berlin aus, das ja inzwischen schon für sich allein wie eine Drohung klingt, beiseitegewischt werden kann. Aber zurück nach Thüringen: Der Landtag jedenfalls hat – und da werden wir uns, denke ich, einig sein – den Verordnungen der Arbeitsministerin zu lange einfach nur zugesehen, viel zu lange dieser ganzen Angelegenheit um den SARS-CoV-2-Virus, angefangen von anmaßenden Verharmlosungen, zum Beispiel im Februar bei unserer Anfrage, hin zur möglicherweise grotesken Panikmache. Es hätte längst hier in das Plenum gehört, da gebe ich Ihnen recht, und dies umso mehr, als sich wohl gerade herausstellt, dass als Grundlage für die CoronaMaßnahmen einzig und allein die täglichen Berichte des Robert-Koch-Instituts dienten, einzig und allein diese – nach Monaten. Man stelle sich das nur mal vor: keine Folgenabwägung, keine Handlungsalternativen – nichts. Ihrem Entwurf aber können wir beim besten Willen nicht zustimmen. Wir sind auch der Auffassung, dass da nichts zu retten sein wird, auch nicht im Ausschuss. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir sicherlich hier in der Debatte auch auf kritische Töne stoßen würden, ist uns klar, weil auch der Weg, den wir gewählt haben, das über Artikel 80 des Grundgesetzes zu machen, ein Weg ist, der bisher so in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte noch nicht beschritten worden ist. Frau Lehmann, deshalb kann man uns auch durchaus kritisieren, damit haben wir überhaupt kein Problem. Dass wir uns aber über die Beteiligungsfragen und rechte des Parlaments hier austauschen, wir einen ‑ Vorschlag machen und Sie uns hier als Populisten titulieren, das weise ich für mich persönlich und für meine gesamte Fraktion vehement zurück. (Beifall FDP) Denn – und das will ich schon noch sagen – an einem Problem kommen Sie bisher auch nicht vorbei, und da habe ich auch noch nicht gehört, wie Sie das Problem lösen wollen, nämlich die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Wesentlichkeitstheorie, dass Grundrechtseinschränkungen über das Parlament zu legitimieren sind. Und genau diese Fragestellung gibt ja die Rechtssicherheit, die wir auch auf Landesebene brauchen. Ein zweiter Punkt war, die FDP würde mit ihrem Vorschlag die Geschwindigkeit bei der Pandemiebekämpfung torpedieren. Auch das, darf ich sagen, ist nicht der Fall, weil natürlich die Verordnungen, die erlassen werden, ihre Gültigkeit haben. Wir wollen ja eine nachträgliche Legitimation, eine nachträgliche Beteiligung. Und da kann man über die Frage sprechen, in welcher Frist, in welcher Zeit das geschehen muss. Wir haben zunächst gesagt, 7 Tage; man kann auch über 14 Tage sprechen, bis es vorgelegt werden muss. Aber der Landtag ist zu beteiligen, wenn es um solche essenziellen Fragestellungen geht wie hier Grundrechtseinschränkungen. Meine Damen und Herren, es ist ja auch interessant – Frau Henfling, deswegen bin ich Ihnen für Ihren durchaus kritischen, aber moderaten Ton sehr dankbar, denn in der Debatte im Bayerischen Landtag haben auch Sie sich als Oppositionsfraktion im Bayerischen Landtag bei der Frage „Legitimation von Rechtsverordnungen der Staatsregierung“ eben mehr Beteiligung gewünscht. Dort haben Sie sogar einen eigenen Ausschuss gefordert, der sich um diese Fragestellung kümmert. Ich glaube, der Parlamentarismus in Bayern und die Einstellung zum Parlamentarismus in Thüringen sollten sich nicht ändern. Deswegen hoffe ich trotzdem auf eine Debatte und dass wir darüber vielleicht doch noch im Ausschuss gemeinsam diskutieren können. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Eine Wortmeldung gibt es vom Abgeordneten Blechschmidt, Die Linke. Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie hat schon einige Akteure zu plakativen, aber nicht sehr sinnvollen Aktionen und Aktionismus verleitet. Nach Einschätzung der Fraktion Die Linke gehört der vorliegende Gesetzentwurf der FDP zum Thema „Gesundheitsstandard und Parlamentsbeteiligung“ dazu. Die Fraktion Die Linke ist nicht gegen Absicherung der Parlamentsbeteiligung als demokratisches Mittel – im Gegenteil. Wir haben aber hier einen konkreten Gesetzentwurf, der sich auf Artikel 80 Grundgesetz und § 32 des Infektionsschutzgesetzes beruft. Über den müssen wir debattieren – und nicht allgemein über Möglichkeiten, wie man Rechtsverordnungen schneller oder intensiver im Parlament zu debattieren hat. Man muss die Beteiligung vereinbar mit höherrangigem Recht, zum Beispiel dem Bundesrecht, sehen und sie muss auch der konkreten Situation angemessen sein. Das ist nach unserer Ansicht bei diesem Gesetzentwurf schwerlich erkennbar. Zum einen, meine Damen und Herren, kann ein Landesgesetzgeber schon nach dem in Artikel 31 des Grundgesetzes verankerten Verfassungsprinzips „Bundesrecht bricht Landesrecht“ zu einem Bundesgesetz, wie es das Infektionsschutzgesetz ist, keine Rechtsverordnungsermächtigung erlassen, es sei denn, das Bundesgesetz sieht dies vor. Das gilt dann in ganz besonderem Maße, wenn der Bund schon eine Rechtsverordnungsermächtigung erlassen und die Ermächtigung zum Erlass der Verordnung an die jeweilige Landesregierung erteilt hat. Das ist in dem durch den FDP-Gesetzentwurf erfassten Fall seitens des Bundes ausdrücklich passiert, und zwar ohne dass eine zusätzliche Beteiligung am Erlass der Rechtsverordnung vorgesehen ist – Stichwort: „Zustimmungsvorbehalt“. Der Gesetzentwurf der FDP ist nach unserer Ansicht hochproblematisch und mit dem Grundgesetz schwerlich kompatibel. Deshalb auch Ihre Bemerkung: Das hat noch nie einer gemacht auf der Grundlage des Artikels 80 Grundgesetz. Auch ist es eine gewisse – lassen Sie es mich so formulieren – Amtsanmaßung gegenüber dem Bundestag. Wollte man hier die Tür für Parlamentsbeteiligung im Sinne der FDP öffnen, müsste man nach Ansicht der Fraktion Die Linke mit dem Instrument der Bundesratsinitiative arbeiten. Inhalt der Bundesratsinitiative wäre dann die Änderung der Ausgestaltung der Rechtsverordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz. Ich wiederhole: Stichwort „Zustimmungsvorbehalt der Landtage“. Das wäre dann auch eine generelle Regelung – auch das ist schon gefallen –, kein coronabezogener Einzelfall. Einzelfallgesetze sind bekanntermaßen grundsätzlich verboten und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Hier würde sich die Frage stellen, warum denn die Parlamentsbeteiligung nur für Corona gelten soll, nicht aber für andere Epidemien oder Pandemien. Für diese regeltechnische Privilegierung von Corona gegenüber anderen Krankheiten gibt es keinen sachlichen Grund. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Rassismus!) Auch das zeigt, das ist alles sehr stark mit heißer Nadel gestrickt und – eben ganz entscheidend – unzulässig. Meine Damen und Herren, noch einige Sätze zu Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz. Es ist richtig, dass der Artikel 80 Abs. 4 eine ganz allgemein gehaltene Festlegung enthält, dass bei Ermächtigungen im Bundesgesetz für Länderverordnungen diese Ermächtigung in den Ländern auch in Form eines Gesetzes ausgeübt werden kann. Üblicherweise können aber solche Schritte nicht direkt auf solche allgemeinen Vorschriften wie Artikel 80 Abs. 4 gestützt werden. Es braucht noch einmal eine konkrete Ermächtigung. Eine solche konkrete Ermächtigung kann hier aber nicht unterstellt werden. Der FDP-Gesetzentwurf enthält keine Regelungen, die der Verordnungsermächtigung und dem Inhalt der vorgegebenen §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes entsprechen würden. Der Wortlaut von Artikel 80 Abs. 4 gibt aber keinen Ansatzpunkt dafür her, dass der Landesgesetzgeber sich bei der Übernahme der Handlungsinstrumente nur auf eine Zustimmungsbestimmung der Verordnung der Landesregierung beschränken dürfe und ansonsten die inhaltliche Arbeit per Verordnung bei der Landesregierung verbleiben dürfe. Das ist unzulässige Vermischung von zwei Handlungsinstrumenten. Meine Damen und Herren, es stellt sich aber noch eine andere wichtige Frage: Selbst wenn man die Sache formal als zulässig betrachten würde, ist dieses Verfahren in einer akuten Epidemie, Pandemie oder bei Corona überhaupt praktikabel und verantwortungsvoll? Hier geht es um nicht weniger als um die Verantwortung für Leben und Gesundheit aller Menschen. Es geht – ganz pathetisch gesagt – bei Epidemien immer um Leben oder Tod. Es geht um den Schutz des hochrangigen Grundrechts, des Rechts auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. (Beifall DIE LINKE) Der umfassende Schutz dieses Grundrechts auf Leben ist in einer Epidemie eine, wie gesagt, sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Das erfordert in der Praxis oft Prognoseentscheidungen und Risikoabwägungen immer mit Blick auf das Recht auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, im Zweifel also immer für den Erhalt des Lebens und die Gesundheit und für mögliche zeitlich begrenzte Einschränkungen anderer Grundrechte, wenn dies nach der Risikoabwägung notwendig ist. Nicht unerwähnt sollte man in diesem Zusammenhang die zeitlichen, mithin rasanten Abläufe in solchen pandemischen Situationen exponentieller Erkrankungszahlen und damit verbundener schneller, wirkungsvoller und konsequenter Gegenmaßnahmen bzw. Entscheidungen sehen. Hier kann, nein, hier muss man sogar die USA, Großbritannien oder Brasilien als Negativbeispiele heranziehen. Dabei darf man aber nie vergessen, dass Pandemieentwicklung in Deutschland mit den Schutzmaßnahmen, so wie sie geschehen sind, verlaufen ist. Ohne die Schutzmaßnahmen wären nach Einschätzung der meisten Fachleute der Verlauf und das Ausmaß völlig anders vonstattengegangen. Insofern – und dazu benutze ich jetzt diesen Antrag auch – können wir allen Landesregierungen, insbesondere natürlich der Thüringer Landesregierung unter Bodo Ramelow, sehr dafür danken, dass sie schnell und konsequent gehandelt haben, und dies auch in dieser schwierigen Situation. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ein Ergebnis für die Zukunft ist die weitere Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und nicht die Vernachlässigung bzw. der Abbau dieser Strukturen. Nun ist es aus meiner Rede erkennbar und nachvollziehbar, warum die Fraktion Die Linke sowohl aus rechtlichen als auch aus inhaltlichen Gründen diesem FDP-Gesetzentwurf nicht zustimmen kann und auch eine Ausschussüberweisung für nicht zielführend hält. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Es gibt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, normalerweise habe ich immer eine kleinere Thüringer Verfassung dabei. Es ist jetzt mal die dicke, aber ich wollte die FDP noch mal darauf aufmerksam machen, dass eine Regelungslücke auch deswegen nicht besteht, weil es sogar in unserer Thüringer Verfassung schon vorgesehen ist oder es auch einen Verweis darauf gibt, dass aufgrund von Gesetzen Grundrechte eingeschränkt werden können. Da gibt es zum Beispiel bei dem wichtigen Recht der Freizügigkeit in Artikel 5 Abs. 2 unserer Thüringer Verfassung, aber auch später noch in Artikel 8 die Erwähnung, dass dieses Recht aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden kann. Und das nicht nur bei den üblichen Dingen, die wir so kennen, sondern hier ist ausdrücklich auch die Bekämpfung von Seuchengefahr genannt. Das Gesetz dazu haben wir, das ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Also wir bewegen uns hier nicht auf irgendeinem gesetzlosen Terrain und die Landesregierung hat hier nicht irgendwie willkürlich irgendetwas gemacht. Es ist auch deswegen keine Regelungslücke – darauf ist schon hingewiesen worden –, weil natürlich jedem Bürger oder aber auch Partei oder Fraktion – das machen die ja im Einzelfall, auch aktuell – dann auch der Rechtsweg offensteht, um zu gucken: Reicht die Ermächtigung aus und ist das alles so in Ordnung? Deswegen weiß ich nicht, warum das jetzt sein muss, dass Sie hier die Bremse einwerfen wollen.

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Die Redezeit ist um.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Es ist schon von vielen Rednern gesagt worden: Das bringt nichts. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Werner um das Wort gebeten.

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Heike Werner

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Entwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, die der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus dienen, nach Artikel 80 Abs. 4 des Grundgesetzes durch ein Landesgesetz auszufüllen. Darüber hinausgehend soll der Landesgesetzgeber seinerseits eine Verordnungsermächtigung regeln und diese unter einen parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt stellen. Der vorgelegte Gesetzentwurf – so das Ergebnis einer ersten Prüfung – ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich höchst problematisch und inhaltlich auch nicht notwendig. Artikel 80 Abs. 4 des Grundgesetzes besagt, dass die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt sind, soweit durch Bundesgesetz oder aufgrund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Eine solche Ermächtigung – und das hat Frau Marx auch schon gesagt – ist allerdings kein Blankoscheck. Durch das im vorliegenden Fall einschlägige Infektionsschutzgesetz werden Inhalt und Zielsetzung einer möglichen Verordnung vorgegeben. § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs beabsichtigt eine Rückübertragung der Verordnungsermächtigung des § 32 Infektionsschutzgesetz durch den Landesgesetzgeber an die Landesregierung. Diese Regelungsbefugnis besteht allerdings – wie dargelegt – bereits kraft Bundesrechts. Warum also dieser Umweg, der noch dazu verfassungsrechtlich fraglich ist? Des Weiteren dürfte die Aufnahme des Zustimmungserfordernisses des Landtags die Regelungsermächtigung kraft Bundesrechts klar überschreiten. Der Landesgesetzgeber hat schlicht keine Kompetenz für diese Ausdehnung der bundesrechtlichen Ermächtigung bzw. dafür, der Landesregierung verfahrensrechtlich die Kompetenz zu entziehen, die ihr durch Bundesrecht und das Infektionsschutzgesetz des Bundes gegeben ist. Rechtsverordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen und auch verantwortet. Weitere verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die ausreichende Bestimmtheit und Normenklarheit der vorgeschlagenen Regelungen, bedürften einer intensiven Überprüfung. Nennen möchte ich an dieser Stelle § 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzentwurfs, der vorsieht, dass Rechtsverordnungen, die ohne vorherige Zustimmung des Landtags erlassen worden sind, diesem selbst bzw. einem vom Landtag hierzu berufenen Ausschuss binnen sieben Tagen nach der Verkündung zur Genehmigung vorzulegen sind. Wird die Genehmigung nicht innerhalb dieser Frist erteilt, soll die Rechtsverordnung nach dem Willen der FDP mit Ablauf des siebten Tags nach ihrer Verkündung außer Kraft treten. Mit Blick auf die hier genannte Zeitschiene und auf die voraussichtlich praktische Anwendung dieser Regelung dürfte das bedeuten, dass dann quasi alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten würden mit derzeit nicht überschaubaren Konsequenzen und Auswirkungen vor allem auf die Gesundheit und das Leben von Menschen. Abgesehen von enormer Rechtsunsicherheit würden die nach § 28 Infektionsschutzgesetz erforderlichen verhältnismäßigen Maßnahmen mangels Zustimmung entfallen und eine Welle von Entschädigungsansprüchen auslösen. Dieses im Nachgang wirkende Außerkrafttreten bei Nichterteilung der Genehmigung erscheint insofern als sehr schwierig und auf jeden Fall zielvereitelnd. Und selbst bei Verordnungen, denen die Zustimmung erteilt wird, wird sich durch die vorgeschlagene zusätzliche Diskussion voraussichtlich auch die Maßnahmenumsetzung verzögern. Der mit der durch den vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Befassung des Landtags einhergehende Zeitverzug hätte möglicherweise auch zur Folge, dass erst viel später erlassene Maßnahmenregelungen nicht mehr verhältnismäßig und gegebenenfalls auch überholt sind. Sie haben ja selbst angesprochen, dass wir zum Teil im Wochenrhythmus neue Verordnungen erlassen haben. Durch die eintretenden schnellen Veränderungen der Verhältnisse entspräche die Regelung zum Umsetzungszeitpunkt dann auch womöglich schon nicht mehr den Anforderungen des § 28 Infektionsschutzgesetz. Ein weiteres Beispiel ist auch der geplante § 4 Abs. 4, wonach auf Verlangen des Landtags entsprechende Rechtsverordnungen oder einzelne Gebote und Verbote unverzüglich außer Kraft zu setzen sind. Über verfassungsrechtliche Erwägungen hinaus wird weiterhin seitens der FDP übersehen, dass die geforderten inhaltlichen Abwägungen bereits durch Einfließen des § 28 Infektionsschutzgesetz Voraussetzung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen mit entsprechenden Geboten bzw. Verboten zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sind. Zudem ist auch das in § 2 des Gesetzentwurfs genannte Ziel, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen, bereits Voraussetzung des § 28 Infektionsschutzgesetz. Die Vorschrift des § 28, dessen Voraussetzungen für die Ermächtigung nach § 32 Infektionsschutzgesetz vorliegen müssen, trägt gerade das Erfordernis in sich, dass nur die zum Zeitpunkt des Erlasses notwendigen Maßnahmen angeordnet werden dürfen und diese Anordnung nur so lange und so weit gelten darf, wie es für die Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Ohne das Vorliegen der Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen des § 28 Infektionsschutzgesetz, die hier die Fraktion erst einführen will, wäre die Landesregierung nämlich gar nicht zum Erlass der Verordnung nach § 32 ermächtigt. Letztlich sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch immer die Umstände zu würdigen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Regelung vorliegen. Einer Regelung wie des im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion enthaltenen § 3 Abs. 2, der nochmals die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme verlangt, bedarf es daher nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn sich die Landesregierung grundsätzlich mit verschiedenen Sichtweisen, Argumenten natürlich immer wieder zielführend auseinandersetzt, so muss doch in der akut ausgebrochenen SARS-CoV-2-Pandemie der vergangenen Wochen und Monate allen bewusst sein, dass der Erlass dringend notwendiger Schutzmaßnahmen keinerlei Aufschub duldete. Jeder Tag Verzögerung der Einleitung von Schutzmaßnahmen hätte weitere Neuinfektionen und möglicherweise Tote in erheblicher Zahl bedeuten können. Die Bilder, die wir aus Italien kennen, aus den USA, aber auch die Ereignisse jetzt in Schweden sind Ihnen sicherlich auch allen präsent. In Thüringen konnten wir solch eine dramatische Entwicklung der Corona-Pandemie zum Glück verhindern. Durch rechtzeitig eingeleitete und zielgenaue Maßnahmen haben wir es geschafft, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und viele Menschen vor der Ansteckung geschützt. Unser Gesundheitssystem wurde so entlastet, sodass die Schwerkranken auch gut versorgt werden konnten. Infektionsschutzmaßnahmen – das wurde schon gesagt – dienen der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Gesundheit und Leben. Im Ernstfall muss schnellstmöglich gehandelt werden. Sowohl die veranlassten Maßnahmen als auch die Reaktionsgeschwindigkeit sind hier entscheidend. Wäre zu jeder Verantwortung nach Infektionsschutzgesetz die Zustimmung des Landtags in der Art und Weise erforderlich, wie es die FDP hier dargelegt hat, könnte der Infektionsschutz nicht effektiv genug organisiert werden, was die schon von mir genannten, nicht hinnehmbaren Folgen nach sich ziehen würde. Sie haben vorhin auch die vielen Verordnungen angesprochen. Ich habe das eben schon erwähnt, man sieht eben nicht nur, dass die Einschränkungen natürlich ein schnelles Reagieren erfordert haben. Auch die Lockerungen haben sehr viele Verordnungen nach sich gezogen, weil es notwendig gewesen ist, immer zu schauen, ob die Maßnahmen, die wir umsetzen, tatsächlich noch verhältnismäßig sind, ob sie angebracht sind. Und auch hier zeigt sich noch mal – das war ja dann der wöchentliche Rhythmus der Verordnungen –, dass es wichtig gewesen ist, hier zielgenau und vor allem zeitlich schnell zu handeln und die Lockerungen in Kraft treten zu lassen. Noch kurz etwas zur AfD: Ich will Ihnen noch mal sagen, eigentlich verwundern mich Ihre Aussagen nicht und ich will das noch mal darlegen. Ihre Anmerkungen, wir würden uns nur auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts stützen, sind auf der einen Seite falsch, auf der anderen Seite wären sie trotz alledem angemessen, weil das Robert-KochInstitut natürlich die Fachleute hat, die hier immer wieder zielgenau nachgeprüft haben und sich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinandergesetzt haben und so Empfehlungen immer wieder ergänzt, verändert und angepasst wurden. Insofern möchte ich diese Kritik auf der einen Seite zurückweisen, zum anderen aber auch sagen, dass es einfach ist, sich angesichts der Komplexität schnell in Verschwörungstheorien zu flüchten. Wir als Landesregierung haben etwas anderes getan: Wir haben uns mit den Empfehlungen des RobertKoch-Instituts auseinandergesetzt. Mit dem Bundeskabinett wurden immer wieder die Maßnahmen diskutiert, man hat sich auf Länderebene gemeinsam verständigt. Wir haben die Expertinnen und Experten des Universitätsklinikums Jena hinzugezogen, es waren Expertinnen und Experten aus anderen Bereichen, die uns hier auch beraten haben. Aufgrund der Fülle der Beratungen und der Diskussionen sind wir dann zu den entsprechenden Verordnungen gekommen. Das ist, denke ich, sehr gut nachvollziehbar. Das können wir gern im Ausschuss noch mal für diejenigen darlegen, die interessiert, wie wir zu unseren Erkenntnissen kommen. Insofern möchte ich mich zuletzt noch mal wirklich herzlich bedanken, nicht nur bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Kabinett, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn auch für sie war das eine große Herausforderung, sich entsprechenden Verordnungen unterzuordnen. Ich möchte mich aber auch bei vielen Landtagsabgeordneten hier aus unserem Haus bedanken. Natürlich ist es eine schwierige Situation gewesen. Aber es gab immer wieder Abgeordnete, die sich an mich und das Ministerium, an die Landesregierung gewandt haben, die nachgefragt haben, die versucht haben, bei Problemen vor Ort zu unterstützen, und die hier, denke ich, ihre Verantwortung als Wahlkreisabgeordnete sehr gut wahrgenommen haben. Dafür sehr, sehr herzlichen Dank. Das war eine wichtige Unterstützung. Ich hoffe, dass wir nicht noch einmal in eine Situation kommen, dass wir mit solchen Verordnungen reagieren müssen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Damit rufe ich auf zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der FDP und der CDU. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann darf ich den Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/944 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja, bitte schön. Dann haben Sie das Wort, Herr Abgeordneter Czuppon.

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Torsten Czuppon AfD

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich habe mir überlegt, wie ich die Einbringungsrede für so ein wichtiges Thema für Thüringen beginnen soll. Ich versuche es mal so: (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Kurz!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Am bes- ten gar nicht!) Ich weiß den Wert unserer Feuerwehren aus meiner langjährigen Tätigkeit als Polizeibeamter sehr zu schätzen. (Beifall AfD) Hätten wir sie nicht, wäre Hilfe für unsere Bürger bei Gefahren des Alltags wie Bränden, Sturm- und Hochwasserereignissen oder Verkehrsunfällen nicht möglich. Unsere Feuerwehrleute verkörpern die Nächstenliebe in Person und deswegen sind sie uns so wichtig. (Beifall AfD) Zu unserem Gesetzentwurf will ich zunächst ausführen, dass sich die letzte allein CDU-geführte Landesregierung unmittelbar vor dem Landtagswahlkampf 2009 gemüßigt sah, wahlpopulistisch eine sogenannte Feuerwehrrente für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige einzuführen, die dann auch Gesetz geworden ist. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das hat nichts mit populistisch zu tun, sondern mit Anerkennung!) (Beifall DIE LINKE) Ich erkläre das jetzt gleich genau. In der Gesetzesbegründung von damals heißt es – ich würde gern zitieren – dass „[i]n den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen […] über 42 500 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aktiv“ sind. Mit der neu eingeführten Feuerwehrrente sollte nach der Gesetzesbegründung der damaligen CDU-Landesregierung auch die Attraktivität des Feuerwehrehrenamts erhöht werden – so weit, so gut. Aber die Zahlen dazu, werte Abgeordnete, sagen leider etwas ganz anderes. Während – wie vorstehend erwähnt – die Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2009 noch über 42.500 Personen verfügten, ging deren Anzahl nach einer Mitteilung des Thüringer Feuerwehrverbands im Jahr 2018 auf 33.780 zurück, also um fast ein Viertel. Die Feuerwehrrente allein ist damit gerade nicht nachhaltig, wie Sie jetzt selbstkritisch zur Kenntnis nehmen müssten. Wir aber als Heimatpartei wollen mit unserem Gesetzentwurf (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ja, ja!) (Unruhe im Hause) das Übel an der Wurzel packen. (Beifall AfD) Es gibt eine Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung, die Einsatzgrundzeiten vorschreibt, (Unruhe CDU) aber nicht sagt, wie ausreichend Personal dafür zur Verfügung gestellt werden soll. Wir müssen aber gerade in unseren kleinen Gemeinden und Städten unser ehrenamtliches Feuerwehrpersonal halten. Die Einsatzstärke vor Ort kann verbessert werden, wenn wir die örtlichen privaten Arbeitgeber der Feuerwehrangehörigen, also Handwerksbetriebe, Kleinunternehmer usw., finanziell entlasten. (Beifall AfD) Dies können wir mit einem auf freiwilliger Basis leistbaren Zuschuss der Gemeinde oder Stadt als Aufgabenträger der Feuerwehr zur Sozialversicherung erreichen. Damit erkennen wir zum einen die Leistung der Feuerwehrleute an und leisten gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung der privaten Arbeitgeber. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, nähere und abschließende Bestimmungen über einen Katastrophenfall für Thüringen zu treffen. Denn die Voraussetzungen für seine Festsetzung sind in § 34 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nicht hinreichend rechtssicher geregelt. Wie wir auch von vielen Bürgermeistern wissen, weigern sich Landräte bei Starkregenereignissen, wovon regelmäßig große Gebiete durch vollgelaufene Keller betroffen sind, den Katastrophenfall auszurufen. Die Gemeinde oder Stadt bleibt dann auf den Einsatzkosten Dritter sitzen. Lassen Sie uns bitte gemeinsam und stellvertretend im Interesse der Gemeinden und Städte sowie ihrer Feuerwehren gute gesetzliche Regelungen treffen. Dazu bitte ich, unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist eigentlich entbehrlich, weil er nicht benötigt wird, um das Problem, was Sie sehen, zu lösen. Es ist ja schon witzig, Sie haben angefangen, Herr Czuppon, mit der Begründung, dass die Feuerwehrrenten nicht ausreichen würden, dass das alles nur zu gering sei und dass die Feuerwehrleute direkt nichts bekommen. Und dann fangen Sie an und legen hier als großen Wurf einen Gesetzentwurf hin, nach dem die Sozialversicherungskosten für Arbeitgeber ortsnah beschäftigter Feuerwehrangehöriger künftig zu erstatten sein sollen, denn sonst wäre die Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen nachteilig. Das ist schon mal sachlich schlicht falsch, denn nach § 14 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes werden sowohl die Arbeitsentgelte als auch der Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags – gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie Beitragszuschüsse – und die freiwilligen Arbeitgeberleistungen auf Antrag für die Dauer von Einsatzzeiten erstattet. Da gibt es also überhaupt keine Regelungslücke. Das gibt es auf Antrag zurück. (Beifall FDP) Zwar trifft es zu, dass der Arbeitgeber keinen Ersatz der entgangenen Wertschöpfung erhält, etwa weil ein Handwerker wegen eines Einsatzes nicht zur Baustelle fahren konnte. Die vorgeschlagene Pauschale zu den Sozialversicherungskosten würde daran aber gar nichts ändern. Im Übrigen tragen Arbeitgeber auch sonst das Risiko eines Wertschöpfungsverlusts bei anderen Verhinderungsfällen, etwa wenn der Arbeitnehmer krank ist. Hinzu kommt, dass die Regelung die tatsächlich ortsnah Beschäftigten auch überhaupt nicht zielgerichtet erreicht. Denn bloß weil jemand am Hauptsitz eines Unternehmens beschäftigt ist, bedeutet dies nicht, dass dieser auch dort seine Arbeit verrichtet. Klassisch in Thüringen – kennen wir alle – arbeiten Außendienstler und Beschäftigte im Baugewerbe und in anderen Handwerksbetrieben regelmäßig nicht ortsnah, sondern woanders. Auch der vorgesehenen Verordnungsermächtigung zur Ausrufung des Katastrophenfalls bedarf es nicht. Die Zuständigkeiten zur Ausrufung des Katastrophenfalls sind in § 34 Sätze 1 und 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bereits geregelt. Da steht: „Die untere Katastrophenschutzbehörde stellt den Eintritt und das Ende einer Katastrophe fest und teilt dies unverzüglich den übergeordneten Katastrophenschutzbehörden mit. Soweit erforderlich, sind auch die benachbarten Katastrophenschutzbehörden zu unterrichten.“ Jetzt haben Sie den lustigen Vorschlag gemacht – sorry, ich finde ihn eher amüsant als sachlich –, dass jetzt künftig nicht mehr die Kreisbehörden den Katastrophenfall feststellen sollen, sondern das müssten die einzelnen Gemeinden können. Das ist relativ absurd, denn mit welcher Folge denn? (Unruhe AfD) Dass das den Kreisen überlassen ist, liegt daran, dass die auch die Kompetenz und die Möglichkeit haben, entsprechende Einsatzkräfte zusammenzuziehen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Geht gar nicht!) Und das ist einer einzelnen Gemeinde gar nicht möglich. Weiterhin haben wir auch in § 54 Abs. 4 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bereits eine Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes. Wir haben übrigens sehr viele Maßnahmen in der letzten Legislaturperiode ausgeführt – da waren Sie noch nicht hier –, um die Situation der Feuerwehren zu verbessern. Das haben wir hier auch immer parteiübergreifend abgesichert. Wir haben angefangen mit Verbesserungen bei der Ausstattung, über die Brandschutzerziehung, die Verbesserung der Ausbildungssituation bis hin zu einer besseren Förderung der Aufwandsentschädigung sehr viele Maßnahmen verursacht und durchgeführt. Wenn Sie sagen, wir hätten nichts für die Feuerwehr getan und deswegen müssten wir die Sozialversicherungskosten ersetzen, dann ist das so was von kurz gesprungen, sorry. Deswegen brauchen wir das auch nicht im Ausschuss weiterberaten. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht so ganz sicher, wem genau die AfD-Fraktion mit diesem Entwurf eigentlich einen Gefallen tun möchte. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sich selber!) In Betracht kommen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, aber auch private Angeber (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Entschuldigung: private Arbeitgeber. Das war jetzt Freud, das gebe ich zu, aber das war nichts in der Sache. Fakt ist, wir Freien Demokraten begrüßen alles, was freiwillige Feuerwehren unterstützt – aber was sie wirklich unterstützt. Dabei sind bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten Jahre wie die zusätzliche Altersvorsorge oder die von den Verbänden geforderten Maßnahmen zur Sicherung der Mitgliederzahlen hilfreich gewesen. Ich möchte auch auf den Feuerwehrführerschein verweisen, den wir damals in der 5. Legislaturperiode angeschoben haben, auch wenn ihn dann die Kollegen der Nachbarfraktion sozusagen gekapert hatten. Aber er hat geholfen, weil er dazu beiträgt, dass Leute Interesse haben, dort etwas zu tun. Wir fragen uns allerdings bei Ihrem Antrag, ob er wirklich denen hilft, für die er angeblich gemeint ist. Herr Czuppon, wenn Sie sagen, Sie wollen das Übel an der Wurzel packen, dann müssen Sie schon etwas anderes auf den Tisch legen. Denn Sie wollen mit Ihrem Antrag pauschale Gelder an die Arbeitgeber zahlen, wenn sie ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr beschäftigen und dieses Bereitschaftszeit während der Arbeitszeit hat. Das klingt erst mal nett, auch die Beteiligung des Landes – so könnte man erst mal denken – klingt nett, weil dann die Kommunen nicht allein auf den Kosten sitzen würden. Aber schaut man genauer hin, fragt man sich: Kommt das Geld denn überhaupt bei den Kameradinnen und Kameraden an oder bleibt es bei den Firmen? Das wäre ja auch nicht weiter schlimm, wir sind ja auch unternehmerfreundlich. Ich bin aber auch für meine Affinität zu den Kommunen im Freistaat bekannt und die haben Sie als Arbeitgeber wie auch alle anderen öffentlichen Arbeitgeber mit Ihrer Regelung gleich mal ausgeklammert. Weiter haben Sie auch Folgendes nicht bedacht: Diese Zuschüsse sind Einnahmen, die versteuert werden müssen, und sie werden nach dem Entwurf gezahlt, ob der private Arbeitgeber das möchte oder nicht. Sie schreiben in Ihrem Entwurf, dass pauschaliert von Mehrkosten von 20 Euro pro Monat ausgegangen wird, insgesamt also 8 Millionen Euro im Jahr. Die 20 Euro pro Monat, meine Damen und Herren, werden wohl eher für die Verwaltungsvorgänge draufgehen, als dass sie wirklich in irgendeiner Weise etwas bringen. Das ist Geldausgeben nach Gießkanne, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Wenn Sie Feuerwehren vor Ort unterstützen wollen, wenn Sie das Engagement vor Ort unterstützen wollen, auch von Arbeitgebern, dann gibt es andere Möglichkeiten. Beispielsweise müsste mal daran gedacht werden, Arbeitgeber zu entlasten, wenn zum Beispiel durch einen Einsatz von Kollegen Termine nicht gehalten werden können. Das sind Punkte, an die wir rangehen müssen, und das sind auch Punkte, wo dann ein Arbeitgeber vielleicht leichteren Herzens damit umgeht, wenn seine Mitarbeiter bei der Feuerwehr sind. Das wäre in meinen Augen hilfreich und praktikabel. (Beifall FDP) Sie haben den Eindruck erweckt, als würde nicht schon einiges geschehen. Frau Kollegin Marx hat es ja genannt: Wenn Sie da Zweifel haben, das ist das Formblatt zu der Entschädigung, von dem die Kollegin Marx gesprochen hat. Das ist also auch etwas, wo kein Bürgermeister so verrückt sein wird, nicht einigermaßen flexibel damit umzugehen, wenn es ihm zur Unterschrift vorgelegt wird, denn jeder weiß, was es für eine Leistung der Kameraden ist und was es für eine Leistung der Unternehmen ist, die die Kameraden freistellen. Da ist jeder Bürgermeister frei und froh, das zu achten und zu würdigen, was da stattfindet, meine Damen und Herren. Zu Ihrem Versuch, Vorgaben zu schaffen, die automatisch zu der Feststellung und Bekanntgabe eines Katastrophenfalls durch die Kommunen führen, kann man nur sagen, es gibt einen sehr guten Grund, weshalb auf eine solche Vorgabe verzichtet worden ist. Das ist nicht die Unfähigkeit der Behörden vor Ort. Das liegt ganz einfach an unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, ob Hochwasser, Sturm oder Pandemie, die Auswirkungen sind so unterschiedlich, dass doch bitte jede Kommune für sich selbst entscheiden darf, wann und mit welchen Konsequenzen welcher Fall vorliegt und wann nicht. Ich will noch eins sagen, meine Redezeit wird langsam knapp: Ich finde es verantwortungslos, so zu tun, als würden die Landräte immer nur Katastrophenfälle abwürgen, wenn irgendwo ein Rückstau im Kanal ist. Wir sollten den Leuten, den Anliegern immer bewusst machen, dass jeder zunächst selbst, schon seit Menschengedenken, dafür verantwortlich ist, seinen eigenen Kanalanschluss gegen Rückstau zu schützen. Das war schon zu DDR-Zeiten so, das war vor DDR-Zeiten so und das ist auch heute so. Diese Verantwortung kann niemand dem privaten Anlieger an einem Kanal, einem privaten Anschlussnehmer nehmen. Das sollten wir den Leuten auch ehrlich sagen und nicht so tun, als wären es die Landräte, die den Menschen irgendetwas nicht gönnen. Damit bin ich am Ende meiner Redezeit. Ich bedanke mich. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, der Antrag der AfD-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sieht vor, dass in § 14a ein Absatz 2 angefügt werden soll, der einen pauschalen Zuschuss zur Sozialversicherung vorsieht, wenn der Arbeitgeber Feuerwehrangehörige in der jeweils geltenden Einsatzgrundzeit ortsnah beschäftigt. Und es soll eine Verordnungsermächtigung an das TMIK für Voraussetzungen erfolgen, unter denen bei Großschaden- und anderen Ereignissen der Katastrophenfall festzustellen ist. Ganz grundsätzlich – das haben die Kolleginnen und Kollegen hier auch schon angemerkt – haben wir im Bereich der Förderung des Ehrenamts, insbesondere auch bei den Feuerwehren, in den letzten Jahren einige Sachen auf den Weg gebracht. Wir haben zahlreiche Anstrengungen unternommen, um Feuerwehr und Ehrenamt zu stärken und zu fördern. Gerade gestern haben wir über den R2G-Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung und dabei auch über die Frage beraten, wie wir Ehrenamt in Thüringen auch in der Verfassung ein stärkeres Gewicht geben können. Ja, auch die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft wird für zahlreiche Feuerwehren immer schwerer, da müssen wir weiter konsequent dranbleiben und daran arbeiten, aber die Vorschläge der AfD erscheinen hier wirklich nicht tauglich. Uns erschließt sich nicht, was dieser Gesetzentwurf hier tatsächlich beitragen soll. In Ihrer Begründung zu Nummer 3 schreiben Sie: „Gleichzeitig werden private Arbeitgeber bei den Kosten der Sozialversicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer, der Feuerwehrangehöriger ist, entlastet, was einen gewissen Ausgleich für die bei Feuerwehreinsätzen dem privaten Arbeitgeber entgangene Wertschöpfung des jeweiligen Arbeitnehmers als Feuerwehrangehörigen bieten kann.“ Die Kollegin Marx ist schon darauf eingegangen: Diesen Ausgleich haben wir bereits – vielleicht lesen Sie Gesetze von oben nach unten, das hilft ja manchmal – ein Stück weiter oben im Gesetzestext. In § 14 Abs. 2 steht, dass privaten Arbeitgebern das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf Antrag zu erstatten ist. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags – gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Beitragszuschüsse – sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen. Was soll also dann die geforderte pauschale Erstattung bei ortsnaher Beschäftigung tatsächlich wirklich bewirken? Das erschließt sich uns nicht und auch in Ihrer Rede ist es irgendwie nicht klarer geworden, wo Sie eigentlich genau hinwollen und was Sie da tatsächlich als die große Neuerung für die Feuerwehrleute, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anführen wollen. Die Notwendigkeit, dem Innenministerium eine weitere Verordnungskompetenz in § 54 zu geben, erschließt sich uns ebenfalls nicht. In der Begründung führt die AfD dazu aus, dass die Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls dann landeseinheitlich geregelt wäre. Mit § 25 – da wird der Begriff der Katastrophe definiert – und § 34 – die Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls – im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz gibt es aber bereits eine ausreichend definierte landeseinheitliche Regelung. In § 25 wird die Katastrophe begrifflich eingeordnet: „Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn die Behörden, Dienststellen, Organisationen, Einheiten, Einrichtungen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung zusammenwirken.“ In § 34 heißt es bei der „Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls“: „Die untere Katastrophenschutzbehörde stellt den Eintritt und das Ende einer Katastrophe fest und teilt dies unverzüglich den übergeordneten Katastrophenschutzbehörden mit. Soweit erforderlich, sind auch die benachbarten Katastrophenschutzbehörden zu unterrichten. Die Feststellung soll der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt gegeben werden.“ Warum also wollen Sie da noch zusätzlich etwas einführen? Das erschließt sich uns nicht. Das ist, glaube ich, einfach nur ein billiger Versuch, mal wieder so zu tun: Wir sind die Heimat, wir sind die Feuerwehr, wir sind die „Schieß-mich-tot“-Partei. Ich glaube tatsächlich, da müssen Sie echt noch mal ein bisschen Hausaufgaben machen, bevor Sie tatsächlich die Feuerwehrpartei in diesem Parlament werden. Das hier ist definitiv untauglich, um die Feuerwehr zu stärken, das Ehrenamt zu stützen und tatsächlich dafür zu sorgen, dass mehr Menschen ihren Dienst dort tun können. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion.

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Torsten Czuppon AfD

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer! Kurz auf meine Vorredner eingehend: Bei Herrn Bergner habe ich ehrliches Interesse herausgehört. Wir werden dann sehen, ob die Ausschussüberweisung erfolgt, dann können wir uns dort im Ausschuss gern noch detailliert unterhalten und vielleicht noch Feinheiten abstimmen. Zu Frau Henfling möchte ich noch gern sagen: Klar gibt es Gesetze. Aber wie Sie vielleicht wissen, wenn Sie rechtstechnisch ein bisschen Ahnung haben, werden Gesetze in Verwaltungsvorschriften ausformuliert und die Anwendung wird dort konkretisiert. Gerade das fehlt uns hier, denn in Thüringen wurden während der Pandemie keine Katastrophenfälle ausgerufen. Ich möchte Ihnen jetzt noch ein paar Informationen geben und ein paar Wahrheiten um die Ohren schlagen. Wie schon in der Einbringung erwähnt, habe ich die Arbeit der Feuerwehren als Polizeibeamter bei gemeinsamen Einsätzen wie Wohnungsbränden oder schweren Verkehrsunfällen immer hoch zu schätzen gewusst, die Landesregierung aber offensichtlich nicht. Um Wählerstimmen zu ergattern, hat Innenminister Georg Maier, der jetzt leider nicht da ist, ebenso wie bei der Anhebung der Besoldung von Bürgermeistern, Gemeinschaftsvorsitzenden und Landräten noch kurz vor den letzten Landtagswahlen schnell die Entschädigungszahlung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit Sonderfunktionen erhöht. (Beifall AfD) So weit, so schlecht, denn Georg Maier, der nicht aus der kommunalen Praxis kommt und dort auch nicht verwurzelt ist, hat vergessen, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Er ist Stadtrats- und Kreistagsmitglied!) dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auch Doppelfunktionen bekleiden und diese auch entschädigt werden müssen. Dieser Mangel hat zu großem Unmut unter den Feuerwehrleuten geführt, so auch in meiner Heimatstadt Sömmerda. Ebenso wollte Georg Maier im Januar dieses Jahres die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung nachbessern. Aber das blieb auch leider nur ein Lippenbekenntnis, passiert ist bis dato nichts. Dies setzt sich bedauerlicherweise dadurch fort, dass der Thüringer Innenminister die Förderrichtlinie für Fahrzeuge, Feuerwehrgeräte und Führerscheine, was vorhin angesprochen wurde, am 3. April dieses Jahres auslaufen ließ, ohne eine neue aufzulegen oder die alte zu verlängern. (Beifall AfD) Eine Pressemitteilung unsererseits dazu blieb leider unbeantwortet oder unbeachtet, eine Antwort erwarten wir ja gar nicht. Genauso wenig hat sich in der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz getan. Aufgrund Lehrpersonalmangels müssen Kameraden der freiwilligen Feuerwehr immer noch mehr als ein Jahr auf einen Gruppenführerlehrgang warten, Führungspersonal wird in dieser Einrichtung Mangelware. All dies zeigt mir, dass Sie die Arbeit der Feuerwehren weder ausreichend achten noch fördern, sondern nur versuchen, vor anstehenden Wahlen vermeintliche Wahlgeschenke zu verteilen (Beifall AfD) und dies, obwohl Sie wissen sollten, dass in jeder Gemeinde und Stadt in Thüringen eine gut funktionierende Feuerwehr ein Muss ist. (Beifall AfD) Das haben Sie alle – von ehemals CDU, FDP und jetzt Rot-Rot-Grün – in Ihrer jeweiligen Regierungsverantwortung bis heute verschlafen. Aber wir von der AfD starten jetzt den Weckruf. (Beifall AfD) Noch einmal kurz zur Frage des Wertschöpfungsverlusts bei Firmen während Feuerwehreinsätzen ihrer Mitarbeiter, die Sie sich leider alle bis jetzt noch nicht gestellt haben: Es wird also höchste Zeit, mit unserem Gesetzentwurf hier für Fakten zu sorgen. Wir wollen nämlich – um das noch mal zu erklären –, um ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ortsnah bei ihren freiwilligen Feuerwehren zu halten, dass deren private Arbeitgeber nunmehr angemessen dafür mit einem freiwilligen Zuschuss der Gemeinde oder Stadt zur Sozialversicherung des Feuerwehrangehörigen entlastet werden. An diesem soll dann auch der Freistaat mit einem Pauschalbetrag im jeweiligen Einzelfall beteiligt werden, was die Landesregierung noch durch Rechtsverordnungen bestimmen müsste. Noch einmal zu Punkt 2, zum Katastrophenschutz: Hier muss endlich Rechtssicherheit geschaffen werden, zumal es in Thüringen einen Katastrophenschutzfonds gibt, der leider bei Erreichung einer bestimmten Höhe von den kreisfreien Städten, den Landkreisen und dem Freistaat nicht mehr bedient werden muss. Unserem Wissen nach ist er prall gefüllt mit 3 Millionen Euro, da die Mittel nicht abgerufen werden können. Dazu bedarf es abschließender Regelungen zur Festsetzung des Katastrophenfalls, wie angesprochen. Ist das noch zeitgemäß? Nach der Auffassung unserer Fraktion ist das ein Witz, mit dem man seinerzeit und bis heute unsere Gemeinden und Städte ausgekontert hat. Aus den politischen Fehlern lernen ist hier endlich angezeigt. Feuerwehren bleiben nur bestehen, wenn man deren Ehrenamt ausreichend achtet. Und da ist es nicht damit getan, dass man ein Staatsziel in die Verfassung schreibt. Wir machen das lieber direkt, praktisch vor Ort. (Beifall AfD) Das erfolgt in Thüringen derzeit außer zu Wahlkampfzwecken leider nicht. Als aus täglicher Praxis kommender Polizist weiß ich im Gegensatz zu vielen Bürokraten und Sozialerziehern, werte Abgeordnetenkollegen, die dies nicht wissen können oder nicht wissen wollen, was im wirklichen Leben draußen abgeht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen im Wasserwerfer, oder was?) Im Wasserwerfer habe ich das auch erlebt, genau. (Unruhe CDU) Schlagen Sie deshalb mit uns praktikable und am Leben vor Ort ausgerichtete Wege zur Förderung des Ehrenamts, für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit unserem Gesetzentwurf ein. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dittes von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir diskutieren heute über das wichtige Thema der Feuerwehren in Thüringen. Lassen Sie mich zuerst sagen: Die Angelegenheiten der freiwilligen Feuerwehren liegen und lagen bei Rot-Rot-Grün in guten Händen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist allein schon deshalb richtig, weil man die Verantwortung für den Brandschutz eben nicht den Brandstiftern selbst überlässt. (Beifall DIE LINKE) Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass wir hier wirklich verantwortungsvoll gehandelt haben. Herr Bergner musste das ja auch eingestehen – mit der Zurückhaltung eines Oppositionsabgeordneten. Deswegen ist es wichtig, (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt müs- sen Sie mir erst einmal erklären, was ich eingestanden habe!) zumindest noch mal kurz auf die letzten fünf Jahre zurückzublicken. Weil die AfD hier von Weckruf gesprochen hat und ihr Engagement für die freiwillige Feuerwehr in den Mittelpunkt gerückt hat, will ich doch vielleicht auch daran erinnern, wie sich die AfD jeweils dazu verhalten hat. Denn als wir hier als Rot-Rot-Grün mit dem Haushalt 2018/2019 sieben neue Fachlehrerstellen für die Feuerwehrschule in Bad Köstritz eingestellt oder geschaffen haben, hat die AfD dem nicht zugestimmt. Sich dann hier hinzustellen und den Zustand einer Feuerwehrkastrophenschutzschule zu bedauern und zu kritisieren, ist dann ja wohl etwas unglaubwürdig, manche sagen dazu auch „verlogen“. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Als wir den Landesfeuerwehrverband mit zusätzlichen 100.000 Euro ausgestattet haben, hat die AfD dem auch nicht zugestimmt. Als wir, um die Attraktivität in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule zu steigern, die Stellenhebung bei Dienstposten dort vorgenommen haben, hat die AfD dem nicht zugestimmt. Als wir hier um das Brand- und Katastrophenschutzgesetz diskutiert haben und eine sehr umfangreiche Novelle verabredet haben, gab es von der AfD keinen einzigen inhaltlichen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes und sie stimmte dem Gesetz nicht zu, auch nicht den Änderungsanträgen aus unseren Koalitionsfraktionen. Dort waren beispielsweise dann im schließlich verabredeten Gesetz enthalten: verbesserte Freistellungsregelungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, verbesserte Entschädigungsregelungen bei Gesundheitsschäden, die Gleichstellung von ehrenamtlichen Helfern des Katastrophenschutzes mit den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten. Dafür haben Sie Ihre Hand hier in diesem Landtag nicht gehoben. Und als der Landtag im Dezember 2017 die Anhebung der Entschädigung für Feuerwehrangehörige durch Änderung der FeuerwehrEntschädigungsverordnung beschlossen hat und gleichzeitig auch die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale auf 25 Euro vorgenommen hat, hat die AfD sogar nicht nur nicht dafür gestimmt, sie hat diesen Antrag auch noch abgelehnt. So viel zum Thema „Weckruf“, so viel zum Thema „Engagement der AfD für die Feuerwehr“. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist Populismus und das, denke ich, konnte ich in wenigen Sätzen deutlich machen. Aber jetzt will ich zu Ihrem Gesetzentwurf kommen. Der ist nämlich genauso schlecht wie Ihr Engagement für die Feuerwehren, aber er ist auch genauso schlecht wie Ihre Rede, die wir hier vernehmen mussten. Sie sind ja noch nicht mal in der Lage, in dem Gesetzentwurf die richtigen Rechtsgrundlagen zu benennen. Dann hätten Sie finden können, wenn Sie wirklich ins Brand- und Katastrophenschutzgesetz geschaut hätten, dass die Entschädigung nicht in § 12, wie Sie schreiben, geregelt ist, sondern in § 14 Abs. 2. Dann schreiben Sie in dem Eingangstext des Gesetzes, Sie machen ein Problem aus, eine Problembeschreibung, dass die Arbeitgeber keine entgangene Wertschöpfung erstattet bekommen. Allerdings bei der Lösung findet sich dazu auch überhaupt nichts in Ihrem Gesetzentwurf. Und so geht das im Prinzip weiter. Sie verlangen – Frau Marx ist darauf eingegangen –, dass Arbeitgeber eine pauschale Entschädigung für Kosten für die Sozialversicherung erhalten. Herr Bergner hat es Ihnen auch vorgerechnet – 8 Millionen Euro sind 20 Euro im Monat pro Freiwillige-Feuerwehr-Angehörigem. Da kann man über die Sinnhaftigkeit durchaus streiten. Interessant finde ich allerdings dabei, dass – so konsistent ist dann eben auch die AfD-Politik – Sie hier ein Sozialversicherungssystem stützen und auch mit finanzieren wollen, was Sie an anderer Stelle als zwangsfinanziertes Umlagesystem eigentlich überwinden wollen, wenn ich Ihren Parteichef Jörg Meuthen da richtig verstanden habe in dem, was er zu den Positionen der AfD zur Sozialversicherung genannt hat. Also hier zeigt sich im Prinzip auch, dass Sie schon verkennen, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei den entfallenen Lohnentgelten mit finanziert werden und Sie wollen darüber hinaus offensichtlich irgendwie so eine Pauschale für Arbeitgeber mit verankern. Interessant wird es dann allerdings auch – und da zeigt sich, dass Sie nicht nur die Feuerwehr nicht verstanden haben, sondern auch den Landeshaushalt überhaupt nicht begriffen haben –, wenn ich in Ihren Gesetzentwurf reinschaue und Sie sagen, die Mehrkosten von 8 Millionen Euro sollen aus der Feuerschutzsteuer und im Übrigen aus dem Landeshaushalt refinanziert werden. Da kann ich nur sagen, erst mal stehen die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer ohnehin im Landeshaushalt. Alles, was ich daraus finanziere, finanziere ich bereits aus der Feuerschutzsteuer oder aus dem Landeshaushalt. Das sind im Übrigen 12 Millionen Euro. Aber die habe ich nicht zusätzlich, die sind ja nicht irgendwie frei, sondern diese Einnahmen decken Ausgaben im Haushalt. Das heißt, Sie müssen gar nicht sagen, welche Einnahmen Sie möglicherweise entgegenstellen, die Sie ohnehin schon haben, sondern Sie müssen im Prinzip sagen, welche Minderausgaben Sie zur Finanzierung verwenden, denn Mehrausgaben können Sie tatsächlich nur durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen refinanzieren und das tun Sie ohnehin im Haushalt. Aber da schweigen Sie sich aus und denken, man könne 8 Millionen Euro mal so nebenbei im Übrigen aus dem Landeshaushalt refinanzieren. Aber, wie gesagt, Sie haben offensichtlich auch vom Haushalt nicht so das rechte Verständnis. Und jetzt komme ich zu Ihrem zweiten Punkt, den Sie noch beantragen. Sie wollen die Regelung zur Ausrufung des Katastrophenfalls neu fassen, der Landesregierung hier eine Verordnungsermächtigung erteilen. Verschiedene Redner sind darauf eingegangen, dass in § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes der Begriff der Katastrophe schon definiert ist. Der ist exakt definiert – Frau Henfling hat das, glaube ich, vorgetragen. Was Sie jetzt im Prinzip wollen, ist etwas, was mir in der Vergangenheit, insbesondere in den letzten drei Monaten, schon mehrfach begegnete. Wenn wir über Kommunalfinanzen reden, kommen Bürgermeister und Landräte und schwören auf die kommunale Selbstverwaltung, wir sollen die Dinge nicht zweckbinden, denn sie wissen ja am besten, was in ihrer Gemeinde, Frau Tasch, los ist und welche Entscheidungen zu treffen sind. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau, im- mer!) Aber was ich in den letzten drei Monaten immer wieder erlebe, ist, dass Bürgermeister und Landräte zu uns Landtagsabgeordneten kommen und auf die Landesregierung, auf das Innenministerium zugehen und sagen: Entweder entscheidet ihr bitte für uns oder fasst die Rechtsverordnung so exakt, dass ich überhaupt kein Ermessen mehr habe, auf die kommunalen und fachlichen Belange vor Ort zu reagieren, denn dann bin ich nämlich meiner Verantwortung entledigt. Und genau das ist nämlich der falsche Weg. Wir als Gesetzgeber können im Gesetz, eine Landesregierung auf dem Weg der Rechtsverordnung die Fälle doch nur abstrakt und allgemeingültig regeln und vor Ort muss dann die Entscheidung, das Runterbrechen auf die konkrete, lokale und fachliche Situation erfolgen und dann auch getroffen werden. Das ist, denke ich, genau der richtige Weg, den wir hier gegangen sind, den auch im Übrigen alle Bundesländer gehen. Was Sie aber wollen, ist, die Kommunen, die Landkreise aus ihrer Verantwortung nehmen, damit diese aufs Land zeigen. Aber da werden Sie zu fachlich falschen Entscheidungen kommen, weil – genau wie Herr Bergner sagte – auf die fachlichen Unterscheidungen, auf die sachlichen Unterscheidungen durch eine solche Regelung überhaupt nicht mehr Rücksicht genommen werden kann. Insofern ist Ihr Antrag nicht nur möglicherweise ein Antrag fürs Schaufenster, mit dem Sie sich bei einigen Feuerwehrangehörigen beliebt zu machen glauben. Ich kann Ihnen sagen, unsere Gespräche mit der Feuerwehr zeigen, das ist nicht der Fall, denn die haben durchaus wahrgenommen, was in den letzten fünf Jahren passiert ist. Aber zum Zweiten – und das ist auch das Entscheidende – ist Ihr Antrag vor allem auch fachlich schlecht und ungeeignet, hier weiterberaten zu werden. Insofern werden wir auch einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, FDP)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Urbach von der Fraktion der CDU das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Umstand, dass intensiv darüber nachgedacht werden muss, wie es gelingen kann, das Ehrenamt im Bereich der Feuerwehr zu stärken, ist uns sicher allen nicht neu. Ich denke, allen Mitgliedern des Hohen Hauses ist die Bedeutung von freiwilligen Feuerwehren bekannt. Sie ist nicht hoch genug einzuschätzen. Ich bin mir nicht sicher, ob es eines Weckrufs seitens der AfD-Fraktion bedarf, dass diese Überlegung in unsere Köpfe kommt. Darüber hinaus bin ich nicht ganz sicher, ob Sie mit Ihrer großen kommunalen Erfahrung so angeben sollten. Ich weiß nicht, wie viele kommunale Mandatsträger Sie im Vergleich zu den anderen Fraktionen hier im Haus in Ihren Reihen haben. Das dargestellte Problem aber, dass insbesondere tagsüber die Einsatzbereitschaft der Wehren nur aufrechterhalten werden kann, wenn Kameradinnen und Kameraden ihre Arbeitsstelle im Ort verlassen und zum Gerätehaus kommen können, ist natürlich real. Es ist für Unternehmerinnen und Unternehmer nicht immer uneingeschränkt positiv, wenn man Arbeitskräfte entbehren muss. Aber natürlich sind auch diese Unternehmen die Profiteure davon, wenn es brennt, ein Katastrophenfall eintritt und die Feuerwehr vor Ort zu Hilfe kommt. Die Unternehmen können im Falle eines Falles von der Kommune einen finanziellen Ausgleich erhalten, der den Lohn betrifft; das haben Sie dargestellt. Die Frage der entgangenen Wertschöpfung ist bisher nicht beantwortet – so weit, so gut. Die Frage, inwieweit dies für Unternehmen tatsächlich ein Problem ist, muss noch beantwortet werden. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Mutmaßungen, dass die Unternehmen deshalb die Mitarbeiter vielleicht nicht einstellen, weil sie in einer freiwilligen Feuerwehr sind, wirklich real sind. Im ländlichen Bereich ist man mittlerweile über jeden Arbeitnehmer froh, der sozusagen im Unternehmen mitarbeiten möchte. Darüber hinaus denke ich, dass auch die Feuerwehr in den Unternehmen große Wertschätzung genießt. (Beifall CDU) Der vorliegende Vorschlag der AfD, dieses womöglich bestehende Problem zu lösen, ist aus unserer Sicht nicht tragfähig. Bei einer pauschalen Zuwendung von 20 Euro pro Monat ist ganz sicher zu befürchten, dass der Verwaltungsaufwand wesentlich größer ist als ein aus unserer Sicht nicht vorhandener Nutzen. (Beifall CDU, FDP) Es ist im Übrigen so, dass nur ein Bruchteil – das ist zumindest meine Erfahrung – der Unternehmen die Möglichkeit wahrnimmt, selbst den Ausgleich für den Lohn zu bekommen. Viele Unternehmer sagen, das ist in Ordnung, wenn sich jemand im ländlichen Raum und vielleicht auch in den städtischen Bereichen engagiert, Menschen rettet, Leben rettet, sodass man das vielleicht auch als Beitrag der Unternehmen zur allgemeinen Bewältigung von Schwierigkeiten sehen kann. Diese 20 Euro sind im Prinzip lächerlich. Selbst wenn es 40 oder 50 Euro wären, glaube ich nicht, dass das irgendjemanden retten würde. Neben der Sinnhaftigkeit dieses konkreten Vorschlags bleiben weitere Fragen offen. Es ist schon das Verfahren der Refinanzierung dieser möglicherweise anfallenden Kosten von 8 Millionen Euro seitens des Landes über die Feuerschutzsteuer angesprochen worden – Geld, das, wie erwähnt wurde, schon verplant ist. Ein wichtiger Punkt, der die Bürgermeister interessieren dürfte, ist auch, wie es denn zu regeln ist, dass am Ende dieses Geld, wenn es denn von den Kommunen ausgezahlt wird, wieder ankommt. Gibt es da eine pauschale Verrechnung? Verschwindet es im großen Topf des KFA, wo man ja alles reinrechnet – mindestens im Gesetzestext oder einer Verordnung oder irgendwo –, ohne dass am Ende da vielleicht auch tatsächlich mal mehr Geld ankommt? Aber das ist ein anderes Thema, was wir noch behandeln werden. Dann gibt es auch noch die Finanzämter, die bei jeglichen Zuwendungen immer wieder fragen, wie man das steuerlich behandelt. Auch das ist aus Ihrer Sicht nicht behandelt worden. Es gibt noch eine ganz wichtige Frage, die im Zuge der Aufstellung eines Haushalts eine Rolle spielen muss, und zwar: Wie viele dieser 33.000 aktiven Kameraden sind denn tatsächlich wohnortnah beschäftigt und gehen dann, wenn es brennt, dorthin? Ich bin mir sicher, dass das kein allzu großer Anteil ist, denn – Frau Marx hat es schon erwähnt – viele sind hier bei uns nicht, auch wenn sie im Wohnort die Arbeitsstelle haben, jeden Tag in ihren Gemeinden aktiv, sondern ganz oft auch irgendwo im Land unterwegs. Diese und sicher auch noch weitere Fragen sind zu beantworten. Ein Punkt, den ich aber dennoch aufnehmen möchte – und da hat der Kollege der AfD-Fraktion nicht unrecht –, ist die Frage der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung. Hier ist in der Tat – wie soll ich sagen – die gut gemeinte Idee, dass man den Feuerwehrmännern und frauen, die Aufgaben über‑ nehmen, auch etwas mehr Geld zukommen lassen kann. Die Idee, dass, wenn man doppelte und dreifache Aufgaben hat, man am Ende dann wieder dieses Geld nur hälftig bekommt, ist sicherlich ein Fehler gewesen. Das hat der Innenminister erkannt, hat auch angekündigt, das zu ändern, aber in der Tat – insofern muss ich Ihnen recht geben – ist es auch nach meinem Kenntnisstand bisher nicht geändert worden, dass diese Entschädigungsverordnung mal aktualisiert wurde. Da würde ich mich auch noch mal auf eine Antwort der Landesregierung freuen. Aber uns ist es wichtig, die Stärkung des Ehrenamts in all seinen Facetten zu fördern und da ist natürlich die Aufnahme in die Landesverfassung ein wichtiger Punkt. Das ist sicherlich eine symbolische Politik, die uns aber wichtig ist, denn das ist im Prinzip der Anfang für all die Dinge, die wir tun, und ich denke, es passiert eine ganze Menge schon in diesem Land zur Förderung des Ehrenamts, gerade auch im Bereich der Feuerwehr. Aber wo immer Lösungen für Probleme der freiwilligen Feuerwehren, ob real oder nicht, diskutiert werden sollen, werden wir uns nicht verschließen. Wir werden natürlich aktiv mitarbeiten und werden daher eine Überweisung an den Ausschuss nicht verweigern. (Beifall AfD) Dort gilt es dann aber, realistischere und tragfähigere Lösungen zu finden, und ich bin mir sehr sicher, dass wir hier bessere Lösungen gemeinsam finden – der Kollege Bergner von der FDP hat hier auch schon einen guten Vorschlag gemacht –, bessere Vorschläge auf den Tisch legen können, als Sie das hier mit diesem Antrag gemacht haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Henke oder Herr Höcke, Sie müssen sich einigen, wer zuerst. Dann Herr Höcke. 2 Minuten und 24 Sekunden.

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Björn Höcke AfD

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kollege Urbach, doch, der Weckruf der AfD ist hier und heute notwendig, denn die Zahlen, was unsere Feuerwehren angeht, sind tatsächlich alarmierend. In den letzten 10 Jahren haben wir 10.000 Feuerwehrleute in Thüringen verloren, wir haben keine Zeit mehr, um zuzuwarten und abzuwarten. Wir müssen das Ding jetzt anpacken, wir müssen unsere Feuerwehren wieder fitter machen und besserstellen. (Beifall AfD) Sehr geehrter Herr Kollege Dittes, ich habe das Gefühl, dass Sie langsam alt werden. (Unruhe DIE LINKE) Ihre Beiträge sind jedenfalls von zunehmender Vergesslichkeit gekennzeichnet. Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir Ihren Anträgen nicht zugestimmt haben, die zu kurz gesprungen sind, die handwerklich schlecht gemacht waren (Beifall AfD) und die Feuerwehren mit Brosamen abgespeist haben, dann ist das eine bewusste Irreführung des Thüringer Wählers, die der Wähler aber schon lange durchschaut hat. Wir haben Alternativanträge eingebracht, (Unruhe DIE LINKE) die die Feuerwehren wesentlich bessergestellt hätten, wir wollten mehr Personal für die Feuerwehren, wir wollten mehr Mittel für die Feuerwehren. Erst in der Diskussion um den Haushalt 2020 haben wir einen Feuerwehrausgleichsfonds von 10 Millionen Euro in die Debatte eingespeist. Sie haben diesen Ansatz abgelehnt. (Beifall AfD) Frau Kollegin Marx, Frau Präsidentin Marx, auch zu Ihnen muss ich noch etwas sagen: Sie haben das wahrscheinlich nicht verstanden, was mein Kollege hier vorn ausgeführt hat. Es geht nicht darum, dass die Gemeinden in Zukunft den Katastrophenfall ausrufen sollen, nein, bei der Zuständigkeit soll alles beim Alten bleiben. Die unteren Katastrophenschutzbehörden sollen auch in Zukunft den Katastrophenfall ausrufen, in letzter Konsequenz dann der Landrat. Es geht uns nur darum, dass wie im Land Brandenburg, wo das sehr gut funktioniert, in Thüringen endlich einheitliche Kriterien für das Ausrufen dieses Katastrophenfalls definiert sind, damit die Landräte Handlungssicherheit haben. Das ist das, was wir wollen. (Beifall AfD) Rot-Rot-Grün – daran kann gar kein Zweifel bestehen –, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, mag es mit den Feuerwehren nicht gut meinen. Rot-RotGrün hat kein Herz für die Feuerwehren.

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Die Redezeit ist zu Ende.

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Björn Höcke AfD

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Immer noch fehlt Personal

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Björn Höcke AfD

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

an der Feuerwehrschule in Bad Köstritz und die Feuerwehrrichtlinie ist am 2. April nicht verlängert worden. Führerscheine, Fahrzeuge können nicht mehr vom Land gefördert werden. Das alles sind Versäumnisse, die uns Indizien dafür sind, dass Sie kein Herz für die Feuerwehren haben. Wir als AfD haben dieses Herz und wir werden dieses Herz auch weiter in der parlamentarischen Debatte zeigen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Herr Kollege Dittes noch einmal.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe der AfD vorgeworfen, dass ihr Antrag, ihr Gesetzentwurf handwerklich schlecht ist und Fehler enthält. Nun haben wir Herrn Höcke erlebt, der sagt: Wir konnten Ihrem nicht zustimmen, weil das ja auch alles handwerklich schlecht war. Das Prinzip kenne ich aus der Zeit, als meine Kinder noch ganz klein waren, aus dem Kindergarten. Dann hieß es immer, wer es sagt, ist es selbst. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen melde ich mich aber nicht. Das ist es nicht wert, sich damit auseinanderzusetzen. Man sollte aber zumindest eines richtigstellen, weil hier etwas immer wieder wiederholt wird. Auch Herr Czuppon ist schon darauf eingegangen – ein Mythos, der praktisch nicht stimmt. Es geht um den Rückgang der aktiven Feuerwehrangehörigen seit dem Jahr 2009 zum Jahr 2018. Selbst die AfD schreibt ja in ihrem Gesetzentwurf, dass es einen positiven Trend 2018 gegeben hat, weil die Feuerwehrangehörigen im aktiven Feuerwehrdienst wieder zugenommen haben. Jetzt sage ich, das sind tatsächlich auch Ergebnisse dessen – entgegen dem demografischen Trend –, was Rot-Rot-Grün seit 2015 auch hier bewerkstelligt hat. Das gehört nämlich zur Ehrlichkeit dazu. Sie sind nämlich wirklich an jeder Stelle die Fraktion, die Partei, die öffentlich Fake News verbreitet. Man muss dann sagen, woher eigentlich der sehr deutliche Rückgang der Feuerwehrangehörigen nach dem Jahr 2009 rührt. Er hat nämlich mit der Einführung der Feuerwehrrente zu tun. Empfänger der Feuerwehrrente sind nämlich nur die, die Mitglied in den aktiven Feuerwehrabteilungen sind. Die Einführung der Feuerwehrrente führte de facto zur Bereinigung der Mitgliedschaften in den aktiven Feuerwehren. Das war auch notwendig, weil dieses System gerecht organisiert sein muss. Das führte dann natürlich einmalig tatsächlich zu einem deutlichen Rückgang. Das verminderte aber nicht in dieser zahlenmäßigen Höhe den Rückgang der aktiven Feuerwehrangehörigen. Diesen haben wir tatsächlich stetig viele Jahre gehabt. Er war demografiebedingt. Dem sind wir tatsächlich mit verschiedenen Maßnahmen entgegengetreten. Sie schreiben selbst, diesen positiven Trend gilt es, auch langfristig aufrechtzuerhalten. Und weil wir diesen Trend aufrechterhalten wollen

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Herr Dittes, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

– mit diesem Satz ende ich –, haben wir mit dem Haushalt 2020 auch den Ansatz für die Feuerwehrrente verdoppelt, sodass eben auch noch mehr bei den Feuerwehrangehörigen ankommt. Ich hoffe, dass das Innenministerium das auch bald in einer entsprechenden Vorlage hier umsetzen wird. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten? Für die Landesregierung erhält Frau Staatssekretärin Schenk aus dem Innenministerium das Wort.

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Schenk

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Czuppon, Ihren Weckruf habe ich leider nicht gehört. Das kann natürlich auch eine gewisse Wahrnehmungsstörung sein. Allein, vermutlich teilen wir dann diese Eigenschaft, denn dass Ihnen trotz der bundesweiten Presseberichterstattung entgangen ist, dass der Innenminister auf der Innenministerkonferenz weilt – diese Wissenslücke schließe ich für Sie hier gern. Er setzt sich dort übrigens dafür ein, sich gegen Fake News und immer wieder erstarkenden Rechtspopulismus auszusprechen. So möchte ich gern auch gleich einen Beitrag dazu leisten, ein paar Fake News auszuräumen. Denn der Kommunalminister als Stadtrat- und Kreistagsmitglied sendet Ihnen beste Grüße. Wenn Sie eine Antwort von jemandem wollen, müssen Sie denjenigen direkt adressieren. Pressemitteilungen als solche sind nicht mal in dem sonst sehr serviceorientierten Innenministerium als direkte Nachfrage gewertet worden. Aber sicherlich können Sie uns Ihre Pressemitteilung mit einer zielgerichteten Nachfrage noch zuleiten. (Beifall SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, das in Deutschland etablierte System der freiwilligen Feuerwehren ist einzigartig, das wurde an vielen Stellen dargestellt. Das damit verbundene ehrenamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden, die sich für andere einsetzen – ich glaube, Herr Urbach hat es gesagt –, ist ein besonderes Beispiel von Solidarität. Genau das, denke ich, ist Konsens in diesem Hohen Haus. Vor allen Dingen ist es immer wieder wichtig und richtig, das Engagement auch entsprechend zu würdigen und Dank entgegenzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Engagement und dieser Dank wurden in den letzten Jahren durch ganz konkrete Maßnahmen immer wieder gewürdigt und in den Fokus gerückt; das hat Abgeordneter Dittes dargestellt. Offensichtlich sind wir damit wieder bei der eingangs erwähnten Wahrnehmungsstörung, dass man manchmal Dinge gar nicht so richtig erkennt, die man erkennen kann. Denn natürlich gibt es eine Steigerung. Sie können feststellen, wenn Sie die Zahlen mal konkret ansehen, dass es in den Einsatzabteilungen eine leichte Steigerung gibt. Und die Steigerung an Mitgliedschaften, die besonders relevant ist – denn wir reden hier auch über ein Demografieproblem –, ist die bei den Jugendfeuerwehren. Insofern ist es einfach eine Frage, ob man Fakten anerkennt. Aber Sie hatten ja gestern auch schon Schwierigkeiten mit der Uhrzeit. Es ist jedenfalls ein Fakt: Es wird mehr! Gestern hatte ich auch schon eine Rechenübung: 2,2 Prozent. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Ja, es ist trotzdem ein Fakt. Es ist nett, dass Sie mich darauf hinweisen. Sie können dann die Gelegenheit nutzen, hinterher beim Innenminister, wenn er wieder da ist, eine entsprechende Äußerung abzusetzen. In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um diese rückläufigen Mitgliederzahlen zu stoppen. Trotz des demografischen Wandels ist dies auch gelungen, das möchte ich hier eindeutig als Fakt festhalten. Trotzdem unterstützen das Innen- und Kommunalministerium natürlich wie die gesamte Landesregierung jegliche Bemühungen, diesen Erfolg langfristig zu festigen und auch perspektivisch die Anzahl der Kameradinnen und Kameraden zu erhöhen. Respekt und Anerkennung sind hierfür ein Fundament. Natürlich gibt es auch wichtige finanzielle Fundamente, die hier schon thematisiert wurden. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes verfolgt das Ziel, private Arbeitgeber finanziell zu entschädigen, da sie nach der Meinung Ihrer Fraktion einen Nachteil durch die Beschäftigung von Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren erleiden durch mangelnde Wertschöpfung. Hierzu sollen nun die Gemeinden und auch das Land an den jeweiligen Sozialversicherungsleistungen der Arbeitgeber mit einem monatlichen Pauschalbetrag beteiligt werden – Sie nicken bestätigend, schön. Gemessen an der hohen finanziellen Belastung für die Kommunen und den Freistaat im Vergleich zu der infrage stehenden Entlastung der privaten Arbeitgeber bezweifele ich aber den Gesamtsinn dieser Maßnahme. Die Arbeitgeber bekommen jetzt – das wurde bereits von Abgeordneter Marx dargestellt – das fortgezahlte Arbeitsentgelt inklusive aller Lohnnebenkosten sowie auch die freiwilligen Arbeitgeberleistungen für die gesamte Abwesenheit nicht nur bei Einsätzen, sondern auch bei Übungen durch die Kommunen erstattet. Nun auch noch die entgangene Wertschöpfung der Arbeitgeber durch Steuergelder auszugleichen, geht aus meiner Sicht einen Schritt zu weit, denn auch die Firmen profitieren ja von einer im Schadensfall gut aufgestellten Feuerwehr. Ist es nicht vielleicht auch gerade Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Würdigung und Anerkennung, dass man auch zur Kenntnis nimmt, dass alle einen Beitrag leisten? Auch ich profitiere, wenn die jeweilige Firma nicht abbrennt oder die Katze wieder vom Baum geholt wird. Die Kameradinnen und Kameraden freizustellen, wenn der Melder oder die Sirene geht, ist nicht nur eine Pflicht aufgrund des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, sondern auch der soziale Beitrag, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Gesellschaft leisten. Es sind eben nicht – wie Herr Bergner vorhin den schönen freudschen Versprecher hatte – einfach nur private Angeber, sondern auch Menschen, die einen Beitrag leisten. Ich glaube die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun das auch sehr gern und erkennen den Wert der Feuerwehr durchaus auch in diesem Sinne an. Hinzu kommt, dass es sich bei Ihrem Vorschlag um einen kommunalbelastenden neuen Finanzierungsstandard handelt, der die kommunalen Auftraggeber gerade jetzt zur Unzeit trifft. Es gilt nun viel mehr, wie mit dem Konjunkturpaket des Bundes vorgesehen, die Kommunen zu entlasten und die Haushaltssituation im Blick zu behalten. Der zweite Änderungswunsch der AfD-Fraktion bezieht sich auf eine Ergänzung der Verordnungsermächtigung für das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium zur Feststellung dieses Katastrophenfalls. Aus meiner Sicht ist der Begriff „Katastrophe“ hinreichend definiert. Eine Verordnung für Kriterien dieses Katastrophenfalls, da mit der derzeitigen Definition eine flexible Ausdehnung des Begriffs möglich ist, ist nicht zielführend. Dadurch entsteht ein Ermessensspielraum für die zuständigen Katastrophenschutzbehörden und detaillierte Feststellungen werden unnötig eingeschränkt. Gerade die Corona-Pandemie hat aber gezeigt, dass die vorhandenen Rechtsnormen ausreichen, um derartige Lagen zu bewältigen. Im konkreten Fall kam das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz nicht zur Anwendung, da andere Rechtsvorschriften, das Infektionsschutzgesetz, vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gewährleistet haben. Aufgrund der geschilderten Argumente sehe ich derzeit keine Handlungsnotwendigkeit, das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu ändern. Die schon mehrfach angesprochene Entschädigungsvorschrift wird Ihnen zeitnah zugeleitet, gegenwärtig arbeitet das Ministerium daran. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Darüber lasse ich abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD- und der CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion. Damit ist das mehrheitlich abgelehnt. Damit wird dieser Tagesordnungspunkt für heute beendet. Wir müssen eine Lüftungspause machen und treffen uns um 11.15 Uhr wieder. So, dann ist die Lüftungspause beendet und ich darf die Sitzung fortsetzen. Wir sind beim gemeinsamen Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 9 a und des TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/868 dazu: Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes bei der Bewältigung der Forstkalamität und beim Waldumbau intensivieren Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1013 ERSTE BERATUNG Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/724 - Neufassung dazu: Wälder in Thüringen erhalten und schützen, Waldbesitzer sowie das Cluster Forst und Holz in der Krise stärken Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/793 Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung Ihres Gesetzentwurfs? Das wäre jetzt erst mal der Punkt 9 a. Da sehe ich nichts. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung Ihres Entschließungsantrags zum Punkt 9 a? Das sehe ich auch nicht. Mir wurde aber angezeigt, dass zur Begründung des Antrags „Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen“ die CDU das Wort zur Begründung wünscht. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Malsch von der CDU-Fraktion.

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Marcus Malsch CDU

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher am Livestream, die Erhaltung des Waldes, der Waldumbau und die Sicherung sowie der Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- oder klimaschutzorientierten Bewirtschaftung ist eine vordringliche Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Nach den Sturmschäden in den Thüringer Wäldern sowie den extrem heißen Sommern der vergangenen beiden Jahre und der daraus folgenden Massenentwicklung des Borkenkäfers ist nunmehr ein weiterer Dürresommer zu befürchten. Ein Großteil der Anpflanzungen und Kulturen ist vertrocknet und durch Schädlinge befallen. Die Ausbreitung des Borkenkäfers ist so hoch wie zuletzt vor mehr als 70 Jahren. Wenn man mit offenen Augen durch den Thüringer Wald fährt, sieht man, wie die jungen Triebe, die im April gekommen sind, jetzt durch den Maifrost erwischt wurden. Der Holzmarkt ist zusammengebrochen, die Holzindustrie nimmt mangels Nachfrage kein Holz ab, die Holzpreise sind durch den massenhaften Anfall von Schadholz drastisch gesunken, sodass die Sanierung und der Absatz von Käferholz kaum noch möglich sind. Waldbesitzer können die Aufbereitung des Schadholzes nicht mehr finanzieren, die Refinanzierung der Kosten der Wiederbewaldung ist nicht gegeben. Für viele Privatwaldbesitzer besteht die Gefahr des finanziellen Totalverlusts. Auch die Thüringer Forstverwaltung kann die aktuelle Krisensituation weder finanziell noch personell bewältigen, insbesondere fehlen Kapazitäten für die Beratung, Betreuung und Unterstützung der Waldbesitzer. Wenn Förster Häcksler bestellen müssen, um Schadholz vor Ort häckseln zu lassen, weil dies das letzte Mittel ist, weil kein Geld mehr für die Weiterverarbeitung und den Transport da ist, dann zeigt das, wie schlimm die Situation ist. – Das ist der Sachstand. Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf sowie einen Antrag vor, mit denen wir den Startpunkt setzen wollen, an dieser Situation etwas zu ändern. Wer sich den Wald anschaut, muss erkennen, dass die Zeit des schönen Redens – obwohl wir die diesbezüglichen Fähigkeiten des Ministerpräsidenten allzu gut kennen und schätzen – nun endlich vorbei ist. Es ist die Zeit des Handelns. Wir müssen es mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf, der dafür die Voraussetzungen geliefert hat, dass die Forstanstalt wieder ihre Aufgaben erledigen kann, zusammen angehen. Wir erwarten, dass die Landesregierung den „Aktionsplan Wald 2030 ff.“ konkret finanziell untersetzt. Die abstrakten Inhalte des Aktionsplans „Wald“ sind haushaltsmäßig abzubilden und Fördermittel für alle Waldbesitzarten im notwendigen erheblichen Umfang bereitzustellen, und zwar nicht nur stückchenweise oder – wie es unter Haushältern so schön heißt – nach Maßgabe des Haushalts, sondern ganz nachhaltig und aus einem Guss mit einem eigenständigen Sondervermögen. Wir erwarten, dass die Prüfung des notwendigen Umfangs bis zur Sommerpause abgeschlossen wird und dieser Waldrettungsfonds mit dem Haushalt 2021 auf den Weg gebracht wird. Das sind wir unserem Wald schuldig. Deshalb haben wir das Gesetz und unseren Antrag eingebracht. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung Ihres Alternativantrags zu TOP 16? Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir mit der Aussprache. Der Tagesordnungspunkt 9 a wird auf Verlangen der Fraktion der CDU in einfacher Redezeit beraten. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht damit die verlängerte, das heißt die eineinhalbfache Redezeit für die gemeinsame Beratung zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Liebscher von der SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die vielfältigen parlamentarischen Initiativen zum Thema „Wald“, eingebracht von Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zeigen eins deutlich: Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat begriffen, dass es beim Thema „Wald und Forst“ auf Messers Schneide steht. Die Corona-Pandemie ist zwar nach wie vor die dominierende Problematik, aber die Fachpolitiker verlieren trotzdem die anderen Bereiche, die Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, nicht aus dem Blick. Ohne jeden Zweifel: Der Wald braucht unsere Hilfe, die Waldeigentümer brauchen unsere Hilfe, und zwar alle, unabhängig von der Eigentumsart – die privaten, die kommunalen und auch der Landeswald. Wir haben das begriffen, das zeigen unsere Initiativen deutlich. Ich bin guter Dinge, dass wir auch inhaltlich auf einen gemeinsamen Nenner kommen, denn das ist notwendig angesichts der katastrophalen Lage im Wald, einer Lage, über die ich meine Fraktion ausführlich im April informiert habe. Denn nach der Trockenheit im Frühjahr war den Fachleuten längst klar, wo die Reise auch in diesem Jahr wieder hingehen würde, weil uns die verschiedensten Hilferufe in immer kürzeren Abständen aus allen erdenklichen Richtungen mit immer mehr Eindringlichkeit erreicht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lage ist ernst, weil sie sich im Vergleich zum Vorjahr und auch zum Jahr 2018 noch einmal zugespitzt hat, da jetzt natürlich die finanziellen Reserven derer, die im Wald arbeiten, das Schadholz aufarbeiten, den Waldumbau betreiben, vielerorts aufgebraucht sind. Der Holzmarkt nimmt kaum noch Holz auf, und wenn, dann zu einem Drittel des Preises von vor zwei Jahren. In schlechten Lagen reichen die Holzerlöse nicht einmal mehr aus, um die Forstunternehmer zu finanzieren. Das Schadholz muss natürlich trotzdem raus. Die Forstbetriebsgemeinschaften haben aber zum Beispiel nicht die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Teilweise haben sie Holz im Wert von mehreren Hunderttausend Euro geerntet im Wald liegen; Sie kriegen es nicht los. Die Unternehmer müssen trotzdem bezahlt werden. Den Verpflichtungen aus dem Waldgesetz und anderen einschlägigen Gesetzlichkeiten müssen die Waldeigentümer ebenfalls nachkommen. Für den Landeshaushalt sehen wir deshalb im Gesetzentwurf für den Waldumbau 11 Millionen Euro jährlich bis 2036 vor. Ob diese Mittel dem Bedarf entsprechen, wird die Anhörung zeigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen handeln, schnell und konsequent, sonst ist es um das grüne Herz Deutschlands geschehen, sonst erkennen wir Thüringen schon in wenigen Monaten und Jahren nicht mehr wieder. Das heißt, das Land muss auch selbst Geld in die Hand nehmen. Wir müssen diejenigen mit ausreichend Liquidität versorgen, die wir brauchen, um das Schadholz rauszuholen und den Wald wieder aufzuforsten. Und – ich will ausdrücklich sagen – der Einsatz von Landes- und Bundesmitteln ist hierfür mehr als gerechtfertigt, denn es geht um den Erhalt von Gemeinwohlleistungen, die wir alle zum Überleben dringend brauchen, etwa in Bezug auf Wasser, Boden, Luft und Klima. Es geht um Daseinsvorsorge, es geht um den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion unserer Wälder. Wir müssen uns dieser Aufgabe stellen. Das wird ähnlich wie die Bewältigung der Corona-Krise eine Mammutaufgabe, eine Aufgabe von mehreren Jahrzehnten. Das Kabinett hatte ja mit seinem Beschluss im August 2019 bereits signalisiert, dass auch dort die Bereitschaft da ist und die Notwendigkeit zum konsequenten Handeln erkannt wurde. Das gilt es nun parlamentarisch zu konkretisieren. Wir als SPD-Fraktion sind bereit, die Aufgabe zu stemmen und das zu tun, was notwendig ist. In diesem Sinne fordere ich Sie alle auf: Helfen Sie mit, schaffen wir die notwendigen parlamentarischen Voraussetzungen! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wort fiel schon, Thüringen ist das grüne Herz Deutschlands. Leider mussten wir aber in den letzten Jahren – und da ist auch dieses Jahr keine Ausnahme – feststellen, dass das Herz leidet. Der Wald in Thüringen ist in einem mehr als bedauernswerten Zustand. Schaut man sich die Zahlen des letzten Waldzustandsberichts aus dem Jahr 2019 an, sind nur noch rund 15 Prozent der Bäume in einem vitalen Zustand. Dieses Problem gilt es, mit konkreten Maßnahmen anzugehen. Der hier behandelte Antrag der CDU und erst recht der Alternativantrag der Regierungskoalition gehen in diesem Punkt aus unserer Sicht bei Weitem nicht weit genug. Während die Kollegen der CDU-Fraktion immerhin mit einigen inhaltlichen Vorstellungen ums Eck kommen, ist der Antrag von Rot-Rot-Grün nur eine Aneinanderreihung von Bitten an sich selbst, meine Damen und Herren. Die Regierungskoalition bittet die Landesregierung, falls diese Zeit und Lust haben sollte, vielleicht mal zu berichten, was denn aus den Landtagsbeschlüssen von vor einem Jahr geworden ist. Daher möchte ich im Weiteren auch nicht näher auf diesen Antrag eingehen und stattdessen über den der CDU sprechen. Die Forderung nach einem schriftlichen Umsetzungsbericht in Punkt I zu den in den Drucksachen 6/7390 und 6/7391 gefassten Beschlüssen ist gut und richtig. Der Thüringer Wald braucht Hilfe und er braucht sie jetzt. Schädlingsbefall, Sturmund Trockenschäden stellen die Waldbesitzer vor gewaltige Herausforderungen, die sich auch in diesem Jahr nicht verringern werden. Auch die Forderungen in Punkt II, den „Aktionsplan Wald 2030 ff.“ mit konkreten Zahlen zu untersetzen, die Maßnahmen in einen haushalterischen Rahmen zu bringen, finden unsere volle Unterstützung. Über Punkt III, die Schaffung eines eigenständigen Sondervermögens sollten wir vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation noch einmal intensiv diskutieren. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wäre dafür nach unserer Auffassung der richtige Rahmen. Punkt IV, Unterstützung von Aufforstung, Waldumbau, das Bekenntnis zur Wichtigkeit des Walds als Kohlendioxidsenke, können wir uns ebenfalls vollumfänglich anschließen. Der Gesetzentwurf der FDP, um die Umnutzung und Rodung von Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern, befindet sich ja derzeit schon im Ausschuss. Da nun auch gutachterlich festgestellt wurde, dass dieser Antrag zulässig und rechtlich sauber ist, meine Damen und Herren, werden wir natürlich nicht müde, dieses Anliegen voranzutreiben. Die Idee einer Kohlendioxid-Bindungsprämie für Waldbesitzer durch den Bund für Schadflächenaufforstung und den Waldumbau mit standortangepassten und klimaresistenten Arten hätte man im Antrag gern noch mit konkreten Zahlen unterlegen können. Einer weiteren Diskussion zu diesem Punkt möchten wir uns natürlich nicht verwehren. Aber erlauben Sie mir noch ein paar Worte zum grundsätzlichen Verfahren: Wenn man von uns erwartet, Fristen einzuhalten, sollte das eigentlich auch der ganz großen Koalition möglich sein, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Artikel 16 über eine Kreditaufnahmeermächtigung über nicht definierte Höhe wurde aus dem Mantelgesetz auf Antrag der CDU gestrichen und ist jetzt mit einem eigenen Gesetzentwurf durch die Hintertür sozusagen wieder eingeführt. Da möchte ich auf die Anhörungen zum Mantelgesetz verweisen, wo sich der Thüringer Rechnungshof, der Verband der Wirtschaft Thüringens, Die Familienunternehmer, der Waldbesitzerverband, der Verband der Wirtschaft Thüringens, die Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen eindeutig gegen die Kredite für ThüringenForst ausgesprochen haben. Ein paar Worte noch zum Inhalt: Die Festlegung einer jährlichen Finanzzuführung ist aus unserer Sicht selbstverständlich in Ordnung. Auch eine zweiprozentige Steigerung um Inflation und Personalentwicklung ist zu berücksichtigen. Zweitens – 2019 bis 2022 jeweils 4 Millionen Euro zusätzlich zur Bewältigung der außergewöhnlichen Situation: Aber, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir die Frage: Wer kümmert sich da eigentlich um die privaten Waldbesitzer? Wir werden die Probleme nicht lösen, wenn wir die privaten auf der Strecke liegen lassen. (Beifall AfD) Drittens: Für das Paket der Maßnahmen zum Waldumbau wegen des Klimawandels ist ein Finanzbedarf von 11 Millionen Euro jährlich über den Zeitraum von 2021 bis 2036 veranschlagt. Aktive Maßnahmen auf der Einzelfläche wie zum Beispiel Ansaat oder Pflanzungen sind hierin nicht enthalten. Die hierfür erforderliche Liquidität müssen die Forstbetriebe aller Eigentumsformen selbst aufbringen bzw. können dafür Fördermittel in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es sind eine ganze Reihe von Einzelthemen, über die hier zu diskutieren ist und für die sicherlich das Plenum nicht der richtige Rahmen ist. Deswegen freue ich mich auf eine fundierte und zielorientierte Diskussion im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Henke von der AfD-Fraktion das Wort.

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Jörg Henke AfD

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, als ich heute Morgen hierhergefahren bin, habe ich eine schockierende Zahl gehört. Die Zahl hat mich wirklich entsetzt. Die Waldbesitzer erwarten das Hundertfache an Borkenkäfern, die ausschlüpfen, mehr als im letzten Jahr. Diese Zahl macht mir Angst und Bange, vor allen Dingen für das grüne Herz Deutschlands und für die geschädigten Waldflächen. Da wird wahrscheinlich keine Hoffnung mehr bestehen, dass wir die retten können. (Beifall AfD) Aber zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf: Dieser Gesetzentwurf ist so eine Art Reise in die Vergangenheit, nicht nur, weil der Entwurf angeblich die Unterstützung der privaten und körperschaftlichen Forstbetriebe durch die Landesforstanstalt wieder auf dem Niveau des Jahr 2018 sichern soll, sondern weil es nichts weiter ist als der bereits im ursprünglichen Entwurf des Corona-Mantelgesetzes aufgetauchte Artikel 16 – nur jetzt inklusive des Änderungsantrags der CDU-Fraktion als eigenständiger Gesetzentwurf; ein Gesetzentwurf, der in alter, vertrauter Brüderlichkeit von den Linken, den Grünen, der SPD und der CDU eingebracht wurde, was mich zu einer weiteren Erinnerung an vergangene Zeiten führt. War es doch die rot-rot-grüne Landesregierung, die im Jahr 2017 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Forstgesetzes mit dem Kürzen der Landeszuweisungen an die Landesforstanstalt begann und so die ganze Abwärtsschraube so richtig in Schwung brachte. Ich möchte nur daran erinnern, damals in der Diskussion wurde gesagt, dass es einen Borkenkäferbefall in den Thüringer Wäldern gab. Damals hätte man handeln können – man hat es nicht gemacht. Die Konsequenzen müssen wir heute auslöffeln. (Beifall AfD) Damals hieß es noch aus den rot-rot-grünen Reihen, dass sich die Landesforstanstalt aus dem Holzverkauf finanzieren könne. Heute sehen wir, das funktioniert nicht mehr. Aber kommen wir zurück zu dem alten Wein namens Artikel 16 des Mantelgesetzes, der nun in einem neuen Schlauch daherkommt. Denn noch immer soll der Landesforstanstalt bis Ende 2023 die Aufnahme von Krediten für den Erwerb von privaten Waldgrundstücken erlaubt werden – übrigens mit fast identischer Begründung wie in dem bereits erwähnten Artikel 16, einer Begründung, die bereits vom Rechnungshof in seiner damaligen Stellungnahme vom 19. Mai völlig zerrissen wurde. Eine weitere Kreditaufnahme trotz schlechter Erlöse auf dem Holzmarkt belastet die Landesforstanstalt zusätzlich und unnötig. (Beifall AfD) Die für die Kredite anfallenden Zinsen werden die Jahresfehlbeträge der Forstanstalt noch mehr erhöhen. Für die im Rahmen dieser geplanten und auf Pump finanzierten Waldkäufe müssen zudem weitere Investitionen getätigt werden. Das ist im Grunde wieder ein Fass ohne Boden auf Kosten der Steuerzahler und de facto eine Verstaatlichung von Waldflächen durch die Hintertür. (Beifall AfD) Da wir uns in Übereinstimmung mit dem Thüringer Rechnungshof wissen, sind wir schon sehr gespannt, was sie zu diesem Entwurf in der Anhörung sagen werden. Wir beantragen daher die Überweisung des Gesetzes von Rot-Rot-Grün und CDU an den Haushalts- und Finanz- und den Infrastrukturausschuss. Aber wir mussten feststellen, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung des Tagesordnungspunkts 16 sehr viel Zeit gelassen hat. Das verwundert und wirft Fragen auf, ist doch die Landesregierung für gewöhnlich stets bemüht, die Beschlüsse des Landtags umzusetzen. Um einige dieser Fragen zu klären und das transparent zu gestalten, haben wir im Gegensatz zu den Kollegen der CDU allerdings den Weg der Kleinen Anfrage gewählt. Leider wurde uns diese Anfrage mit der Nummer 532 vom 23. April durch die Landesregierung erst am vergangen Montag beantwortet – ein Schelm, der Böses dabei denkt –; ein Umstand, der doch einiges zum Umgang der Landesregierung mit diesem parlamentarischen Fragerecht aussagt. Die Antwort der Landesregierung, dass die Landesforstanstalt bisher erst 23 Personen in der Bewilligungsstelle den Forstämtern eingestanden hat, ist jedenfalls ernüchternd, ganz besonders, weil bis zum Dezember 2019 erst vier Mitarbeiter eingestellt wurden. Auch dass die Landesregierung zur Umsetzung mancher Teile der Landtagsbeschlüsse keinen Bedarf sieht, ist erschreckend. Fakt ist jedenfalls, dass nicht nur durch die Corona-Krise die Situation der Waldbesitzer zusätzlich verschärft wurde, sondern auch durch das langsame Handeln der Landesregierung. Und da muss ich sagen: Sehr viele osteuropäische Firmen haben ja geholfen, das Schadholz aus den Wäldern zu holen, dann kam Corona und dann war natürlich alles zu spät. Der Borkenkäfer konnte sich rasant und ungebremst ausbreiten. Ich möchte hier noch mal ganz klar sagen: Das grüne Herz Thüringens stirbt. Selbst die Neuanpflanzungen werden ganz schlechte Chancen haben bei dem Aufkommen der Population an Borkenkäfern. Wir müssen im Ausschuss darüber beraten, wie wir damit umgehen. Die Schäden werden wesentlich größer sein als das, was Sie hier einplanen. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss darüber reden können und werden das auch unterstützend begleiten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Tagen hat es viel, an manchen Ort zu viel geregnet. Das hilft. Genug Wasser ist für Pflanzen hier in Thüringen, im Wald und auf dem Feld erst einmal verfügbar. Das erste Mal seit zwei Jahren herrscht scheinbar Normalität im oberen Wurzelbereich. Doch die Trockenheit ist nicht vorbei. Die Wurzeln sind vom lang anhaltenden Wassermangel geschädigt und schon in 25 Zentimeter Tiefe zeigt der inzwischen allgemein bekannte Dürremonitor der Helmholtz-Gemeinschaft noch immer ein massives Defizit an, was nichts anderes heißt, als dass schon wenige Wochen mit zu wenig Regen wieder dazu führen können, dass die Pflanzen dürsten und wieder zunehmend anfällig für Schädlinge werden. Im Waldzustand ist auch deshalb trotz Regen bislang keine Linderung eingetreten. Insbesondere Buchentriebe sind zudem im Mai großflächig durch den extremen Spätfrost erfroren und die Bäume treiben jetzt nur zaghaft mit einem Nottrieb nochmals aus – ein Rückschlag für den Waldumbau, denn – da sind wir uns wohl alle einig – wir müssen weg von Monokulturen hin zu einem vielfältigen, naturnahen Wald. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch gerade die jungen Pflanzen von Buche, Eiche oder Tanne haben durch den Spätfrost besonders gelitten und sind laut ThüringenForst wahrscheinlich zu einem großen Teil abgestorben. Doch jetzt zu unserem massivsten aktuellen Problem: Insbesondere in den Fichtenwäldern hat sich der Borkenkäfer massiv ausgebreitet. Frau Geißler, die Leiterin des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums in Gotha, berichtete von einer hundertfachen gestiegenen Anzahl der überwinterten Käfer. (Beifall Abg. Hey, SPD) Er freut sich, Frau Geißler. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Noch mal fürs Protokoll!) Nochmal fürs Protokoll: Gotha, Frau Geißler. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Frühjahr hatten diese aufgrund der Trockenheit einen perfekten Start und haben inzwischen in vielen Bäumen erfolgreich eingenistet. Dafür kam der aktuelle Regen zu spät. Wenn es jetzt wie vorhergesagt heiß und trocken wird, wird es eine zweite und wahrscheinlich eine dritte Generation geben und jedes Mal verhundertfacht sich die Anzahl der Käfer. Sie können sich vorstellen und Sie haben es sicher schon gesehen, was das für unsere Wälder bedeutet. Wenn wir nichts tun, dann fressen sich die Käfer durch den Wald und lassen keine grüne Nadel übrig. Die einzige Möglichkeit, dem zu begegnen, ist die konsequente Entnahme der Bäume. Sie müssen dann sofort vor Ort geschält werden oder mindestens einen Kilometer vom Wald entfernt gelagert werden. Doch wer soll dies umsetzen? Die Schätzungen der Fachleute gehen davon aus, dass wir dieses Jahr mehr als doppelt so viel Schadholz haben, als wir normalerweise insgesamt aus dem Wald holen. Wir haben aber nicht doppelt so viele Leute oder Maschinen auf Reserve und wir haben vor allen Dingen kein Geld mehr im System, um diese Leistungen zu bezahlen, denn nach zwei Dürrejahren gibt es für das Holz keinen Grund mehr und die Reserven sind aufgebraucht, und zwar in allen Eigentumsformen. Wir haben in Thüringen 550.000 Hektar Wald, 5.500 Quadratkilometer, ziemlich genau ein Drittel unserer Landesfläche. Davon gehören dem Land und den Privaten je gut 40 Prozent und den Kommunen knapp 20 Prozent. Nur wenn auf all diesen Flächen und all diesen Eigentumsformen konsequent gehandelt wird, lässt sich eine noch weitere Beschleunigung der Entwaldung Thüringens verhindern. Diese Aufgabe ist aber nur zu lösen, wenn alle vorhandenen Kräfte in allen Eigentumsformen optimal ausgestattet und wieder in die Lage versetzt werden, ihren Wald zu pflegen. Der vorliegende Gesetzentwurf, im Zuge des Corona-Hilfspakets in aller Eile entstanden, konzentriert sich deshalb in einem ersten Schritt auf eine bessere Ausstattung der landeseigenen Forstanstalt. Die regierungstragenden Fraktionen haben zusätzlich einen Entschließungsantrag eingebracht, der auch die notwendige Verbesserung durch Finanzierung der kommunalen und vor allem auch der privaten Waldbesitzer adressiert. Im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung sind auch 700 Millionen Euro für den Waldumbau vorgesehen, denn die Corona-Krise hat den Absatz von Holz noch weiter erschwert. Von diesen Mitteln entfallen voraussichtlich ca. 15 Millionen Euro auf Thüringen. Diese wollen wir vorrangig den privaten Waldbesitzern zur Verfügung stellen, und zwar so, dass davon auch der kleine Waldbesitzer/die kleine Waldbesitzerin ihren Wald vor dem Käfer retten kann. Aus unserer Sicht müssen diese Mittel ab August ausgezahlt werden können. Dieses sollte aber so unbürokratisch wie möglich geschehen. Wir könnten uns deshalb eine Flächenprämie von 150 Euro pro Hektar vorstellen, die in diesem Jahr noch an alle privaten Waldeigentümer, die ihren Wald zertifiziert haben oder zertifizieren lassen, ausgezahlt wird. Die Mittel würden für ca. 100.000 Hektar reichen und damit voraussichtlich für alle Antragsteller im Jahr 2020. Spätestens 2021 brauchen wir dann zusätzliche Mittel, deshalb halten wir eine Kofinanzierung des Programms durch das Land für notwendig. Möglicherweise ist für 2021 ein eigenständiges Notprogramm notwendig, das hängt aber davon ab, ob vom Bund noch etwas Geld kommt oder nicht. In den Folgejahren ab 2022 – und damit komme ich zum Antrag, den wir schon im letzten Plenum auf der Tagesordnung hatten – wollen wir diese Zertifizierung dann so ausgestalten, dass damit ein nachhaltiger, naturnaher und möglichst klimaresistenter Waldumbau ermöglicht wird. Im Zuge der Forsteinrichtung sollten die jeweiligen spezifischen Ziele festgelegt und nach spätestens zehn Jahren kontrolliert werden. Dies entspricht den bereits eingeführten Zyklen der Forstwirtschaft und kann somit ohne großen Overhead umgesetzt werden. Die Finanzierung dieser mittelfristigen Strategie einer Waldklimaprämie sollte mindestens zum Teil durch eine Gegenfinanzierung aus dem nationalen Energie- und Klimafonds des Bundes geschehen. Hierfür setzt sich die Landesregierung dankenswerterweise in entsprechenden Arbeitsgruppen bereits ein. Um unsere Waldumbauziele zu erreichen, müssen wir wissen, wohin wir wollen. Wir müssen und wollen dazu die Forschung besser unterstützen. Wenn ich mich mit Forstleuten unterhalte, dann kommt wieder die klare Aussage, dass aktuell keiner weiß, wie der klimaangepasste Wald in einigen Jahrzehnten aussehen wird. Diese neue Dynamik in der Waldentwicklung müssen wir deshalb mit wissenschaftlichen Methoden adressieren und möglichst gute Waldentwicklungsmodelle entwickeln. Dafür schlagen wir als Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle Waldumbau vor, die die Kompetenzen aller Waldeigentümer, der Thüringer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und darüber hinaus bündelt. Hierzu sollen auch Bundes- und Europamittel gebündelt werden, um damit die Wissensbasis für die Bewältigung der neuartigen Herausforderungen des Klimawandels zu verbessern. Wir werden diesen Vorschlag deshalb in die weiteren Beratungen mit einbringen. Der Landesbeirat Holz rechnet vor, dass in Deutschland 14 Prozent des CO -Ausstoßes durch 2 den Umstieg auf den Baustoff Holz eingespart werden können. Darüber hinaus können wir durch das konsequente Belassen von Holz in den Wäldern noch einmal 10 Prozent des aktuellen Ausstoßes durch die Speicherung im Lebendholz der Atmosphäre wieder dauerhaft entziehen. Doch diese Leistungen des Walds stehen akut auf dem Spiel. Holz wächst nur an Holz. Jeder Baum, der vom Käfer aufgefressen wird oder der Dürre anders zum Opfer fällt, fällt als Kohlenstoffspeicher aus. Und die jungen Bäume brauchen Jahrzehnte, bis sie diese Lücke füllen können. Es liegt also an uns, hier im Thüringer Landtag die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Forstwirtschaft zu erhalten und damit die positiven wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Eigenschaften des Walds zu schützen. Schnelles zielgerechtes Handeln ist hier unabdingbar. Packen wir es an! Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Malsch von der CDU-Fraktion das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher am Livestream, die Forstwirtschaft in Thüringen trifft nun auch noch die CoronaKrise besonders hart. Anders als andere Wirtschaftsbereiche kommt die Forstwirtschaft nicht aus einer der längsten und stärksten Boomphasen der Wirtschaftsgeschichte. Im Gegenteil, die letzten zwei Jahre waren so katastrophal für die Thüringer Forstwirtschaft, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Sämtliche Reserven des Sektors sind aufgebraucht, Mitarbeiter und Betriebe erschöpft. Die Shutdown-Maßnahmen zur Eindämmung des Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben zudem erhebliche Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung, dem Holzabsatz und der Holzverarbeitung bedingt. Werte Kolleginnen und Kollegen, deshalb darf die notwendige Hilfe für diesen Sektor nicht aus dem Blick geraten, wie es auch mein Kollege von der SPD gesagt hat. Das Corona-Hilfspaket, das wir gerade mitgeschnürt haben, zeigt uns doch, der Staat ist in der Lage, milliardenschwere Hilfen für Menschen, für Unternehmen, für Vereine auf den Weg zu bringen, wenn eine katastrophale Situation besteht. Unsere Gesellschaft kann das leisten. Sie tut es, weil die Gesellschaft die Schicksale konkret vor Augen hat. Und wem Notsituationen klar vor dem Auge stehen, der ist auch bereit zu helfen, zu unterstützen und auch zu finanzieren. An dieser Stelle, Frau Kollegin Babette Pfefferlein, Hochachtung, dass Sie sich bei einem Besuch bei den Waldbesitzern – das war bestimmt nicht der erste – den Wald angeschaut haben. Und ich bin froh, dass Sie heute hier geredet haben und nicht Ihr Kollege, damals Herr Kobelt, der – ich sage mal – die Situation zwar bewusst gesehen, aber doch immer ein bisschen verkannt hat. Von daher, Hochachtung heute. Ich frage mich nur: Warum funktioniert das in Anbetracht der katastrophalen Lage mit dem Wald nicht ganz? Was muss denn noch passieren, bis erkannt wird, in welch jämmerlichem Zustand unsere Thüringer Wälder nach den letzten beiden Sommern sind? Ich will das eigentlich alles weglassen, warum wir jetzt konkret handeln müssen, weil es eigentlich jedem klar sein müsste. Ich könnte weglassen, dass der Wald nicht nur eine Nutzfunktion, sondern auch eine Schutz- und Erholungsfunktion hat, dass er der beste Partner beim Klimaschutz ist, dass er uns den Baustoff Holz und gesundes Wildfleisch liefert, (Beifall CDU) dass er unser Landschaftsbild prägt und Rückzugsort für die Menschen ist und dass er Arbeitsplätze bietet. All das muss ich nicht weiter erläutern, das wissen vernünftige Menschen. Aber vernünftige Menschen müssen auch den Mut haben, dem Wald jene Unterstützung zukommen zu lassen, um das Aufgezählte auch in Zukunft zu sichern. Wir haben nur diesen einen Wald. Und unser Wald geht uns kaputt. Wir dürfen auch nicht länger nur zuschauen. Und es ist nicht fünf vor Zwölf, es nicht fünf nach Zwölf, es ist halb Eins. (Heiterkeit DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Schau- en Sie mal auf die Uhr!) (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Es ist sieben vor Zwölf!) Ich kann das sagen, ich habe kein Problem mit der Uhr – aber im übertragenen Sinne. Ich denke, Sie wissen genau, was ich meine. Wissen Sie nicht? Na ja dann tut es mir auch leid. Dann sollen bitte alle die weiter folgen, die das verstanden haben. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat schon vor über einem Jahr in seiner 151. Sitzung am 14. Juni 2019 mit zwei Beschlüssen – Drucksachen 6/7390 und 6/7391 – der Landesregierung umfangreiche Aufträge zur Bewältigung der katastrophalen Lage im Thüringer Forst erteilt und Maßnahmen für die Wälder und die Waldbesitzer gefordert. Diese Forderungen müssen nunmehr unverzüglich und konsequent umgesetzt werden, soweit das noch nicht geschehen ist, und das ist es eben nicht. Die Umsetzung der Forderungen ist unaufschiebbar und darf nicht wegen der coronabedingten finanziellen Belastung des Landeshaushalts unterbleiben. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat im vergangenen Jahr den „Aktionsplan Wald 2030“ vorgelegt. Für die, die es nicht wissen: Das ist sozusagen der Fahrplan für die Rettung unsere Wälder. Schadensbeseitigung, Sicherstellung und Beschleunigung des Waldumbaus, Sicherung des Holzabsatzes und die finanzielle Unterstützung aller Waldbesitzarten sind Gegenstand dieses Programms. Aber diesem Fahrplan fehlt etwas ganz Wesentliches. In diesem Fahrplan steht eben nicht drin, wie viele Busse fahren und wann diese Busse fahren. Und genau dafür legen wir Ihnen heute nicht nur den Gesetzentwurf zur Ertüchtigung der Forstanstalt für ihre Aufgaben vor, wir legen auch einen Antrag vor, der die notwendigen nächsten Schritte aufzeigt. Den „Aktionsplan Wald“ nunmehr unverzüglich haushaltsmäßig abzusichern, ist die ganz vordringliche Forderung meiner Fraktion. Ich bin oft drauf angesprochen worden, was ich vom „Aktionsplan Wald“ halte. Ich habe bisher immer gesagt, das ist ein Titel ohne Mittel und das müssen wir ändern. (Beifall CDU) Wir brauchen eine zukunftsfähige Forstanstalt; mit der Anhebung und dauerhaften Festschreibung der Finanzzuführung auf dem Niveau des Jahres 2018 ab dem Jahr 2023 können wir das erreichen. Damit wird sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung, insbesondere Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen Beratung und Betreuung, Fördermittelverfahren einschließlich Umsetzung und Kontrolle sowie der Aufarbeitungsausführung, zur Verfügung stehen, so wie es die CDU-Fraktion seit 2018 fordert. Die jährliche Steigerung um jeweils 2 Prozent ist erforderlich, um nicht wegen Besoldungs- und Tarifsteigerungen zwangsläufig Personal abbauen zu müssen. Zudem wird damit die übliche Indexierung von Finanzzuführungen für übertragene hoheitliche Aufgaben erstmalig festgeschrieben. Die in § 12 Abs. 4 Satz 1 enthaltenen Zuführungen an die Landesforstanstalt werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die katastrophale Sondersituation im Wald unvermindert fortbesteht und ungeahnte Ausmaße annimmt. Der dritte Punkt: Um großflächigem Waldverlust verbunden mit einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation für die betroffenen Waldbesitzer künftig vorzubeugen, muss der Waldumbau hin zu klimaresistenten Wäldern weiter und deutlich intensiver vorangetrieben werden. Der Landesforstanstalt kommt innerhalb ihres hoheitlichen Tätigkeitsfelds eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Waldumbau zu. Die von ihr zu leistenden Aufgaben erstrecken sich zum einen auf die konzeptionelle Planung des Waldumbaus über alle Waldeigentumsformen sowie die Steuerung, Koordinierung und fachliche Begleitung der Konzeptumsetzung. Das notwendige forstliche Vermehrungsgut in Form von Saatgut und Pflanzen ist ebenfalls abzusichern. Die Waldeigentümer sind bezüglich der Thematik „Waldumbau“ zu sensibilisieren und waldbaulich sowie hinsichtlich der Fördermöglichkeiten zu beraten und aktiv zu unterstützen. Die Forstanstalt muss natürlich auch im Staatswald selbst Vorreiter für den Waldumbau sein. Ihr muss es ermöglicht werden, Bäume auf die Fläche zu bringen. Für dieses Paket ist ein Finanzbedarf von 11 Millionen Euro jährlich über den Zeitraum 2021 bis 2036 zu veranschlagen. Für das alles liegt Ihnen jetzt der Gesetzentwurf vor. Eine Regelung, die die CDU-Fraktion bereits für das Corona-Mantelgesetz vorgeschlagen hat, die die Koalitionsfraktionen dort aber nicht wollten. Wir haben uns dann vereinbart, dass wir das wortgleich als gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen. Damit müssen wir uns zwar die politischen Lorbeeren mit Rot-Rot-Grün teilen, aber wenn es um den Wald geht, muss politischer Erfolg nachrangig sein. Jedenfalls sehen wir das so. Insofern fand ich es schon befremdlich, dass die Koalitionsfraktionen mit einer eigenen gemeinsamen Pressemitteilung versucht haben, den Vorstoß der CDU-Fraktion als ihr Paket für den Wald zu verkaufen. Ich sage es noch mal: Die Situation in unseren Wäldern, die Situation der Waldbesitzer eignet sich nicht für politische Spielchen. Es muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, hier das Bestmögliche für den Wald, für dessen Eigentümer und für den Umbau hin zu stabilen Beständen zu tun. Deswegen ist der Gesetzentwurf auch nur der erste Schritt. Werte Kolleginnen und Kollegen, damit machen wir die Forstanstalt zukunftsfähig. Wir ertüchtigen die Anstalt für die immensen schon bestehenden und die zukünftigen Aufgaben – ein überfälliger Schritt, der endlich korrigiert werden soll. Was RotRot-Grün noch vor zwei Jahren nicht anerkennen wollte: Die degressive Abschmelzung der hoheitlichen Finanzzuführung war ein Fehler. Damals wollten Sie uns nicht mal glauben. Heute bin ich froh, dass wir – das haben die Wortbeiträge bisher gebracht – auf einem gemeinsamen Weg sind. Was ist aber noch offen, werte Kolleginnen und Kollegen? Offen ist der weitaus größere, weitaus schwierigere Teil. Der Teil, mit dem wir Geld auf die Fläche bekommen. Geld für die privaten und kommunalen Waldbesitzer, Geld für das reale Pflänzchen, den Baum, der auf die Fläche muss. Geld dafür, dass zuvor Schadholz aus dem Wald geräumt wird. Geld dafür, dass die Waldbesitzer überhaupt den Wald weiter bewirtschaften können. Derzeit wird das nicht tatsächlich auch von den Waldeigentumsformen gesehen und der Waldeigentümer, wenn er jetzt bewirtschaftet, legt jeden Tag Geld dazu. Das kann so nicht bleiben und das muss es uns auch wert sein, das zu ändern. Der CDU-Fraktion ist es deshalb besonders wichtig, nicht nur den Landeswald im Blick zu haben, sondern vor allem die kommunalen und privaten Waldbesitzer. Das beschreiben wir dann mit unserem Antrag, den wir gern auch schon vor vier Wochen hier beraten hätten. Sein Kernpunkt: Wir schlagen ein eigenständiges Sondervermögen „Wald 2030“ vor, das die Finanzierungsgrundlage für die Umsetzung des Aktionsplans der Landesregierung in der nächsten 10 Jahren mit den erforderlichen Mitteln von 500 Millionen Euro sicherstellt. Ein solches Sondervermögen soll mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren für 2021 auf den Weg gebracht werden und deshalb sind die nächsten notwendigen Schritte unverzüglich zu identifizieren. Für die, die glauben, wir hätten den Schlag nicht gehört: Sondervermögen heißt nicht, Herr Bergner, dass man auf einmal 500 Millionen Euro reingeben muss. Das hätten wir vor zwei Jahren tatsächlich noch gekonnt, aber da wollten rot-rot-grüne Kollegen das hier nicht hören. Ich weiß, dass die Rücklage nunmehr fast leer ist und dass wir über 900 Millionen Euro Steuermindereinnahmen zu erwarten haben. Sondervermögen heißt deshalb auch, dass man es mit jährlichen Zuführungen speisen kann. Kollegin Taubert ist jetzt gerade nicht hier, ich muss mir aber tatsächlich diese Seitenanmerkung erlauben, weil ich auch noch in anderen Bereichen hier im Landtag zuständig bin: Das muss auch sofort gehen. Und Herr Adams ist nicht da, aber er plant ein Landesaufnahmeprogramm für 500 Flüchtlinge und – man muss es sagen – dafür sind 31 Millionen – ohne vorher den Ausschuss zu informieren – im Kabinett abgestimmt worden. Ich glaube, das ist eine Aufgabe, die wir jetzt den Waldbesitzern auch nicht erklären können, dass wir sie hier an der Stelle alleinlassen und uns über andere Gedanken machen. Wir sollten erst mal die Probleme bewältigen, die wir haben, und nicht die, die noch auf uns zukommen. Mit dem rot-rot-grünen Alternativantrag ist es ähnlich. Hier ist auch gefordert, dass in dem Haushalt 2021 klar ist, wie viel Geld dann bereitsteht. Die Rot-Rot-Grünen sind zu zaghaft, und das hat auch der Kollege vorhin schon mal ausgeführt, genau den Vorschlag für die finanziellen Untersetzungen des Aktionsplans hier auch deutlich zu machen. Unser Antrag zeigt aber schon die Lösung auf und die heißt halt Sondervermögen. Daher ist unser Vorschlag bereits die Lösung, wir überweisen die beiden Anträge zusammen mit dem Gesetz an den Ausschuss und suchen dann nach gemeinsamen Lösungen. Denn Widersprüche zwischen beiden Anträgen kann ich hier nicht erkennen und ich denke, wir sollten hier den Startschuss geben, den der Wald so dringend braucht. Werte Kolleginnen und Kollegen, denn auch bei der Frage einer pauschalen Flächenzahlung für die Waldbesitzer gibt es zwischen den beiden Anträgen keinen Widerspruch. Sie fordern eine Anlehnung an die Gemeinsame Agrarpolitik und wir nennen das Gleiche „Kohlendioxid-Bindungsprämie“. Das ist absolut die identische Forderung, nur dass wir noch konkrete, nachvollziehbare Leistungsparameter für diese Prämie vorschlagen. Wenn Waldbesitzer Schadflächen aufforsten, bestehenden Wald durch Einbringung eines breiten und standardangepassten Baumartenspektrums klimastabil umbauen und die Wälder gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientiert bewirtschaften, sollen sie auch bitte flächenbezogen honoriert werden. Frau Kollegin Pfefferlein hat ja schon mal eine Größe in den Raum gestellt, 150 Euro pro Hektar, das ist das, was der private Waldbesitzer uns gegenüber gespiegelt hat, was da eine Höhe wäre. Eine Erhöhung der Fördersätze oder die Schaffung neuer Projektfinanzierungen sind nicht mehr zielführend. Prüfnotwendig sind daher Möglichkeiten, eine solche Prämie nach nachvollziehbaren Leistungsparametern zu installieren und beihilfekonform auszugestalten – unbürokratische Liquiditätshilfen nicht nur akut, sondern dauerhaft. Der Landtag muss den Beitrag des Walds zur Bindung von Kohlendioxid aktiv unterstützen und dazu Anreize für die Anpflanzung und Bewirtschaftung von Wäldern setzen. Die Landesregierung möge sich deshalb im Bund und in Brüssel für die Einführung einer CO -Bindungsprämie für alle Waldbesit2 zer einsetzen, um deren Anstrengungen im Hinblick auf die Klimafunktion des Walds angemessen zu vergüten. Das ist unser Vorschlag und Ihr Antrag unterstützt das genau. Und wir müssen natürlich auch genau hinschauen, wenn wir jetzt mehr Geld in das System geben, auch in die Forstanstalt, welchen Einfluss wir auch als Parlament haben können. Da wäre zum Beispiel auch ein Vorschlag, den Verwaltungsrat mit einer weiteren Stelle zu besetzen, aus dem Parlament heraus, um genau auch zu gucken, wie denn auch die Vorgaben, die wir vielleicht hier machen und die auch beschlossen werden, umgesetzt werden. Ich wünsche mir eine spannende Auseinandersetzung im Ausschuss und hoffe auf konstruktive Umsetzung im Sinne der Waldbesitzer und des Thüringer Walds und des grünen Herzens Deutschlands. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wagler von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste und Zuschauer, Frau Präsidentin! Wir haben hier einen bunten Strauß an Anträgen und eine Gesetzesänderung. Was die ganze Sache eint, ist die Waldkatastrophe. Ja, wir haben eine Klimakrise, und jeder, der in den Wald geht, kann sie sehen. Die sprichwörtliche „Kacke“ ist hier am Dampfen – nein, sie brodelt. – Entschuldigung. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erspare mir jetzt die ganze Statistik, nur eines: Nur 15 Prozent des Walds in Thüringen sind überhaupt noch gesund. Das heißt auch, ein großer Teil ist erst einmal verloren. Fakt ist, hier ist eine ganze Generation einer auskömmlichen, das heißt gewinnbringenden Forstwirtschaft beraubt. Und wenn der Wald erst einmal tot ist, wenn keine Altbäume mehr für Beschattung und Schutz sorgen, hat es Naturverjüngung, geschweige denn Neuanpflanzung schwer. Wir haben momentan nicht die Kraft, das Ruder herumzureißen. Die Förderinstrumente, das Personal in den forstlichen Betrieben und die Landesforstanstalt, die in den Jahrzehnten gewachsenen Strukturen, sind für normale Zeiten, sozusagen für Friedenszeiten, konzipiert. Wir befinden uns im Wald aber gerade in einem Katastrophenzustand. Und das wird viele Jahre so bleiben, meine Damen und Herren, da brauchen wir einen Paradigmenwechsel. Normal – das war einmal, jetzt sind jährlich auftretende Extremwetterereignisse wie Stürme, Dürren und Spätfröste offenbar eine ganz neue Realität. Die CDU greift nun in ihrem Antrag zwei Landtagsbeschlüsse und einen Kabinettsbeschluss aus der letzten Wahlperiode auf und fordert deren Umsetzung. Die Landesforstanstalt soll unterstützt werden, ihre hoheitlichen Aufgaben, im Besonderen die Waldschutzmaßnahmen, wahrzunehmen. Förderinstrumente für den Waldumbau und die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen sollen endlich bereitgestellt werden. Auch die nachgeordnete Holzwirtschaft soll erhalten werden. Da können und wollen wir uns gar nicht dagegenstellen. Wenn es aber darum geht, wie diese Ziele erreicht werden sollen, gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Der Alternativantrag unserer Koalition soll deutlich machen, wie wichtig uns dieses Thema ist. Mit einer CO -Bindungsprämie wird eine gute Idee 2 aufgegriffen, doch dieses Instrument müsste ganz anders, wie eine Flächenprämie zum Beispiel in der Landwirtschaft, gestaltet sein. Denn stirbt der Wald durch Extremwetterereignisse, Schädlingsbefall oder Kalamitäten, wird CO freigesetzt. Toter Wald 2 speichert kein CO mehr. Totholz mag noch als Tot2 holzlebensraum dienen, aber wenn ein Baum nicht mehr lebt, zersetzt er sich und setzt CO frei. 2 Der Biomassezuwachs in Wäldern ist eine der Hauptmöglichkeiten, sich dem Klimawandel entgegenzustellen. Genau hier liegt in unserer Gesellschaft eine Art doppelte Verantwortung: Einerseits haben wir mit unserer Art zu leben und zu wirtschaften für die derzeitigen desaströsen Zustände im Wald gesorgt, andererseits brauchen wir den Wald aber unbedingt. Wir brauchen gesunde, leistungsfähige Wälder gerade jetzt und in der Zukunft, um auch nur in die Nähe eines naturnahen Wirtschaftens, das auf nachwachsenden Rohstoffen basiert, zu kommen. Auch die oft beschriebenen Ökosystemdienstleistungen des Walds – Wasserspeicher, Lebensraum, Erosionsschutz etc. – können wir jetzt nur noch erhalten und versuchen wiederherzustellen. Dafür müssen wir in den Wald einzahlen, wir müssen hier unsere Denkweise ändern. Die Linke forderte bisher vergeblich einen Waldteil in der Gemeinsamen Agrarpolitik – eine Förderung aufgrund der Gemeinwohlleistungen der Forstwirtschaft. Jetzt gibt es immerhin schon erste Stimmen in diese Richtung und es ist ja auch in der Hand der CDU, dazu etwas beizutragen. Der von der CDU geforderte Weg eines Sondervermögens ist vor dem Hintergrund des Corona-Sondervermögens schwer darstellbar. Hier ist die Frage: Woher soll das Geld kommen? Die Rücklagen des Landes werden gerade für die Bewältigung der Corona-Krise aufgebraucht. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2020 war vor einem Jahr. Ein Nachtragshaushalt, wie von Ihnen beim Corona-Sondervermögen gefordert wird, kollidiert mit dem Neuverschuldungsgebot. Es bleibt die Frage, woher die 500 Millionen Euro kommen sollen und welcher Betrag wie eingesetzt wird. Die Linke will eine Finanzierung über den normalen Haushalt, denn wenn Corona wieder Geschichte ist, werden die Waldkatastrophe und der dringend notwendige Waldumbau immer noch Realität sein. Es ist gut, dass die Voraussetzungen für Waldumbau und Forstschutz im Errichtungsgesetz auf den Weg gebracht werden sollen. In diesem Gesetzentwurf bekommt ThüringenForst Geld für die wissenschaftliche Grundlage, den Waldumbau aufzubauen, auch für das Bereitstellen von Saatgut und Pflanzgut. Ich hoffe, dass wir mit dem Geld auch sicherstellen, dass da, wo Privatwaldbesitzer nicht mehr handeln können, wo Waldbesitzer nicht ausfindig gemacht werden können, Waldschutz und Waldumbau sichergestellt werden. Das sind immerhin 10 Prozent des Thüringer Walds, wo wir nicht wissen, wem er gehört. Der durchschnittliche Waldbesitz in Thüringen – unter einem Hektar – ist enorm kleinteilig. Dieser Wald ohne klare Eigentumsverhältnisse ist außerdem noch breit gestreut. Das heißt, auch wenn man als Waldbauer noch so vorbildlich wirtschaftet, wenn im Nachbarwald die Käfernester nicht aus dem Wald herausgeholt werden können, kann man zuschauen, wie die Arbeit von Generationen aufgefressen wird. Hier wird der Borkenkäfer zum Sorgenkäfer. Ein anderer Punkt, wo erste Schritte getan wurden, aber noch ein langer Weg vor uns liegt, ist die Reviergröße pro verantwortlichem Förster. Der Personalabbaupfad, den Sie, liebe CDU, auch zu verantworten haben, wird eingefroren. Aber wir haben Reviergrößen, die auf Bedingungen angepasst sind, die es einfach mal nicht mehr gibt, nämlich normale Jahre. Die haben wir aber seit 2017 einfach mal nicht mehr. Die Revierförster – und nicht nur diese, sondern alle, die im Wald ihre Arbeit tun – arbeiten bis zum Anschlag ohne Pause, ohne Wochenende. Aber mit den jetzigen Voraussetzungen ist ein ausreichender Forstschutz, also Käfernester aus dem Wald holen, Schadholz aufarbeiten usw., nicht mehr möglich. Was das bedeutet, kann man sich im Nationalpark Harz ansehen. Mit dem Gesetz kann auch noch nicht der flächendeckende Waldumbau an sich bewerkstelligt werden, das heißt pflanzen und säen. Damit beschäftigen sich noch die anderen Anträge. Bei der bisherigen Förderung wird auch immer ein Eigenanteil der Waldbesitzer vorausgesetzt. Aktuell können die Waldbesitzer diesen Eigenanteil einfach nicht erwirtschaften, denn die Aufarbeitungskosten des Schadholzes liegen momentan höher, als Holz nun mal in der momentanen Situation einbringt. Wir haben ein europaweites Überangebot an Holz. Italien hat zum Beispiel seinen Holzmarkt abgeschottet. Tschechien verdoppelt seine Holzsubventionen und überschwemmt unsere Märkte. Das sind nur einige Beispiele. Das, was jetzt zu Spottpreisen verkauft werden soll oder im Wald vermodert, kann man in den nächsten 30 Jahren nicht mehr ernten, um den Waldumbau zu finanzieren. Auch was in den letzten beiden Dürrejahren gepflanzt wurde, ist kaputt. Die Neuanpflanzungen von diesem Jahr sind zum allergrößten Teil durch drei aufeinanderfolgende Spätfrostnächte erfroren. Die Rettung des Walds ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – das wurde hier schon oft gesagt. Wie gesagt: Erholungsort, Lebensraum für Tiere, Wasserspeicher, CO -Speicherung und Ero2 sionsschutz. Der Wald ist außerdem auch ein Arbeitgeber – auch schon gesagt –, ein Wirtschaftszweig, der mit seinen nachgeordneten Bereichen – nur damit man das mal einordnen kann –, also dem Cluster Forst und Holz, immerhin 40.000 Arbeitsplätze ausmacht. Das ist viel für Thüringen. Der Entschließungsantrag plädiert nun dafür, dass Bundesmittel aus dem erweiterten Corona-Konjunkturpaket unbürokratisch beim Waldbesitzer landen und in der Fläche wirksam werden sollen. Aber auch das wird nicht ausreichen, hier muss auf Bundesebene noch einmal nachverhandelt werden. Denn es wird für Thüringen schwer, die benötigte Summe im Zuge der Corona-Krise allein zu stemmen. Hier braucht es noch eine Waldgesetzänderung, um den Waldumbau flächendeckend in allen Eigentumsarten voranzutreiben – in Staatswald, Kommunal- und Privatwald – und die Waldschutzmaßnahmen zu sichern. Deshalb plädiert Die Linke für eine Überweisung der Anträge und der Gesetzesänderung an den Infrastrukturausschuss zum Suchen, Finden und Implementieren einer geeigneten Lösung, denn die brauchen wir schnell. Hier möchte ich noch mal an alle Haushälter appellieren: Was wir in den Wald investieren, verfällt nicht, es wächst sich zu einem Gewinn für die künftigen Generationen aus. Nur diese können dann wieder von einem klimaresilienten, artenreichen Wald profitieren. Wir können jetzt erst einmal nur eines: wiederaufbauen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Henke von der AfD-Fraktion.

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Jörg Henke AfD

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ja, ich bin jetzt noch mal hier vorgegangen, weil ich auch privater Waldbesitzer bin und ganz einfach noch mal ein paar Sachen hier herausstellen möchte. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte nicht, dass das so läuft wie bei den Dürrehilfen, dass ein kompliziertes System aufgebaut wird. Ich möchte, dass die Hilfen für die Waldbesitzer ohne bürokratische Komplikationen sofort ausgezahlt werden, und zwar so schnell wie möglich. (Beifall AfD) Denn ich als privater Waldbesitzer werde nicht gefragt, was ich mit meinem Wald mache; ich muss handeln, Gefahrenabwehr. Es gehen auch Leute im Wald spazieren, ich muss sehen, dass ich die Bäume aus dem Wald bekomme. Deswegen ist es wichtig, dass diese Hilfen so schnell wie möglich ausgezahlt werden. Dann fällt mir dazu ein: Ich möchte noch mal daran erinnern, ich möchte keine Windräder im Wald. Das wäre wirklich ein Stich ins grüne Herz Deutschlands. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch ein paar Worte zu dem vorgelegten Umsetzungsstand des „Aktionsplans Wald 2030“: Da muss ich sagen, da war ich schon einigermaßen erstaunt, unsere Position zum Brandschutz wiederzufinden – dafür danke. Auch in der Entschließung, die hier eingebracht worden ist, finden sich jede Menge unserer Punkte wieder, wo ich sage: Da waren Sie sehr eloquent beim Hinschauen. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Nein, das ist das, was Sie von uns abgeschrieben haben!)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erhält der Minister für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Herr Prof. Dr. Hoff, das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zum Abgeordneten Malsch. Das Herz der Landesregierung ist groß genug. Das kann sowohl für eine humanitäre Flüchtlingspolitik als auch fürs grüne Herz Deutschlands schlagen. Und ich glaube, damit ist alles zu dem, was Sie gesagt haben, gesagt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das Zweite: Herr Abgeordneter Henke, Sie sind ja vorhin hier aufgetreten mit der Formulierung „Ein Schelm, wer Arges dabei denkt“. Sie haben eine Kleine Anfrage eingereicht, die trägt die Nummer 532, die war exakt zwei Tage überfällig. Das heißt, wenn Sie schnelle Antworten von der Landesregierung haben wollen, würde ich Sie einfach um eines bitten: Ihre Anfrage einfach früher einzubringen, dann können wir die auch schneller beantworten. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Dann ist das Zeitfenster auch nicht größer!) Zum zweiten Punkt, der hier angesprochen worden ist: Es ist ja mehrfach auch vom Abgeordneten Henke deutlich gemacht worden, dass die Landesregierung noch nicht berichtet hätte, wie der „Aktionsplan Wald“ umgesetzt werde. Es gab einen Kabinettsbericht, der ist bereits im April im Kabinett gewesen und ist dem Landtagsausschuss übersendet worden, ist aber im Ausschuss noch nicht aufgerufen worden. Wir stehen da gern zur Verfügung. Wir sind aber bisher davon ausgegangen, wenn wir einen Bericht an den Ausschuss übersenden, dass wir nicht von der Regelung in der Geschäftsordnung Gebrauch machen müssen, den Punkt dann unmittelbar selbst anzumelden. Wir können das gern machen, dann können wir sozusagen auch noch mal stärker deutlich machen, dass wir auch dem Parlament über das, was wir tun, Bericht erstatten. Aber zunächst gibt es eine Drucksache, in der man auch nachlesen kann, wie der Aktionsplan umgesetzt wird. Insofern richtet sich dieser Hinweis auch an den Abgeordneten Bergner, der hier auch deutlich gemacht hat, dass die Landesregierung offenbar nicht genug deutlich macht, wie sie den Aktionsplan umsetzt. Ich will noch mal darauf hinweisen: Er ist im August des letzten Jahres von der Landesregierung festgelegt worden und wir haben im April zu dem Zeitraum von August bis Ende März den Parlamenten schon Bericht erstattet. Insofern will ich nur vielleicht drei Dinge in dieser Debatte deutlich machen. Das Erste: Wir haben – das hat die Debatte ja auch gezeigt, deshalb werde ich jetzt auf die Wiederholung der schon mehrfach hier dargelegten Sachstände, die tatsächlich dramatisch für unseren Wald sind, nicht noch mal explizit eingehen, weil wir dafür auch die entsprechende Berichterstattung im Ausschuss haben und die Unterlagen hier auch vorliegen, sondern es geht zunächst erst mal darum, festzustellen, dass bei allem Bemühen zwischen Oppositionsfraktionen auf der einen Seite und Regierungsfraktionen auf der anderen Seite in der Sache doch gar kein Dissens herrscht, sowohl in der Analyse, und zwar in der Analyse des Waldzustands, in der Analyse der klimatischen Rahmenbedingungen, die für diesen Waldzustand verantwortlich sind. Insofern bin ich auch ganz froh, dass auch vonseiten der AfD-Fraktion der eine oder anderen Klimaleugner, der in der vergangen Wahlperiode noch diesem Landtag angehört hat und inzwischen im Bundestag sitzt, jetzt zumindest nicht mehr auch in so einer Debatte deutlich macht, dass das mit dem Klimawandel alles Quatsch sei. Denn offensichtlich können wir die Ergebnisse dessen sehen. Wir haben eine Analyse gemeinsam, wie der Waldzustand ist, und wir wissen, dass dieser Waldzustand alle Eigentumsformen betrifft: den Staatsforst, den Kommunalwald und den sehr, sehr vielfältigen Privatwald. Und allen drei Eigentumsformen muss Rechnung getragen werden. In dem Bericht, den wir dem Landtag zur Verfügung gestellt haben, ist die Positionierung des Landesforstausschusses, in dem alle drei Eigentumsformen vertreten sind und in dem in einem wirklich intensiven Abstimmungsprozess die drei Eigentumsformen auch ihre widerstreitenden Interessen – und die sind evident, die kann man aus der Stellungnahme des Landesforstausschusses nachlesen. Also es ist ja nicht so, dass die privaten Waldbesitzer und die kommunalen Waldbesitzer und der Staatsforst jetzt immer identisch in ihren Interessen sind – ganz im Gegenteil, da gibt es massive Unterschiede und auch die Flächenprämie ist eine durchaus umstrittene Position. Insofern werden wir ja auch im Ausschuss auch im Hinblick auf die Positionierung beispielsweise der Grünenfraktion zur Flächenprämie genau diese Diskussion führen, weil sie Rückwirkung auf bisherige Zuschussformen hat. Da müssen wir uns auseinandersetzen, ob in der Abwägung von Kosten und Nutzen einer veränderten, zunächst erst mal gut klingenden Finanzierungsform die Opportunitätskosten vielleicht an der einen oder anderen Stelle höher sind als der Erfolg, den man sich davon verspricht. Aber die Diskussion ist schon mal wichtig, die wir darüber zu führen haben. Diese Diskussion haben wir mit der Stellungnahme des Infrastrukturministeriums zur Stellungnahme des Landesforstausschusses, die auch dem Parlament vorliegt, schon vorgelegt. Insofern gibt es eine bereits bewertende Grundlage, die wir für die Diskussion dieses Gesetzentwurfs nutzen können. Insofern, lieber Abgeordneter Bergner, kann ich tatsächlich nicht verstehen, warum Sie sich hier hinstellen und sagen, die Landesregierung würde sich diesem Thema erstens nicht genug widmen, sie würde zweitens nicht genug tun und drittens dem Parlament nicht genug Informationen liefern. Die liegen alle da. Und weil diese Informationen vorliegen, können solche Gesetzesanträge hier auch behandelt werden und kann man sich eben auch in einem Widerstreit darüber, was tatsächlich die beste Idee für die Verbesserung der Situation der unterschiedlichen Eigentumsformen im Wald ist, in einem Ausschuss verständigen und dann hoffentlich in einem breiten Konsens auch im Parlament entsprechende Regelungen treffen. Und es sei in diesem Zusammenhang auch noch mal angesprochen, weil die Kreditfinanzierung für Waldankäufe bei der Landesforstanstalt ja als potenzielle klebrige Finger des Staats auf das Privateigentum – ganz ehrlich, das ist überhaupt nicht Punkt. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war aber jetzt Ihre Formulierung!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Unsere war griffiger!) Ich habe Sie zwar angeschaut, aber nicht jede Kritik an staatlichem Handeln würde ich jetzt immer der FDP zuschreiben. Insofern will ich nur darauf hinweisen, dass es diese Befürchtung durchaus gibt, aber dass auch der Landesforst durchaus deutlich macht, dass es aufgrund der breiten Streuung dieser sehr vielfältigen kleinen Flächen ökonomisch überhaupt nicht sinnvoll wäre, sozusagen zu insinuieren, dass das für den Staatsforst jetzt ein wahnsinniger Gewinn wäre, sondern es geht – wenn überhaupt – in Einzelfällen um Arrondierung von Flächen, die tatsächlich hilfreich sein können, aber es geht nicht darum, hier eine Eigentumsverschiebung vom Staatsforst zulasten des Privatwalds vorzunehmen. In der Situation sind wir nicht. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ihr Wort in Gottes Ohr!) In wessen auch immer – hierfür habe ich ja als Landesregierungsmitglied dem Parlament und in dem Ohr des Parlaments Bericht zu erstatten. Das zunächst einmal zu dem einen Punkt. Und der zweite Punkt, denn das ist mir wichtig: Mit diesen Initiativen, die das Parlament hier fraktionsübergreifend zunächst erst mal positiv bewertet, findet tatsächlich etwas sehr Wichtiges statt, nämlich ein Perspektivwechsel auf die Landesforstanstalt. Die Landesforstanstalt ist gebildet worden und es gab immer die Kritik aus der Landesforstanstalt heraus, dass die Gründung der Landesforstanstalt damit verbunden war, dass sie unter schwierigsten Rahmenbedingungen personalwirtschaftlich und finanzwirtschaftlich Rahmenbedingungen zu erfüllen hatte, für die die Luft immer dünner wurde. Und das hat die Beschäftigten im Staatsforst massiv unter Druck gesetzt. Das hat auch dazu geführt, dass zu Zeiten, als Rot-Rot-Grün noch nicht das Heft des Handelns zum Besseren in die Hand genommen hatte, es einen deutlichen Personalabbau, zu wenig Ausbildung gegeben hatte. Mit dieser gesetzlichen Regelung, die dem Parlament jetzt hier vorliegt, wird diesbezüglich tatsächlich ein Wechsel vorgenommen und die Landesforstanstalt, wenn das Parlament es beschließt, in die Lage versetzt, auch langfristig wieder eine Personalentwicklung zu machen, um diesen Aufgaben, die dann finanziell untersetzt sind, auch Rechnung zu tragen. Das ist enorm wichtig und die Rahmenbedingungen dafür sind auch durch das Personalentwicklungskonzept 2025 dieser rot-rot-grünen Landesregierung zur Verfügung gestellt worden und werden sich dann auch in den nächsten Haushalten abbilden. Ich bin sehr dankbar, dass der Bund für den Forst Mittel im Konjunkturprogramm bereitgestellt hat. Und ich bin hoch interessiert daran, dass der Bund dafür Sorge trägt – und da wirken wir auf den Bund auch ein –, diese Mittel schnell zur Auszahlung zu bringen. Ich bin an der einen oder anderen Stelle auch ein Stück weit skeptisch, weil ich nun über verschiedene Ressorts die Umsetzung des Konjunkturprogramms betrachte, dass nicht in jedem Fall die einfachste und günstigste Auszahlungsform gefunden wird. Insofern muss die Position sein, es muss so schnell wie möglich ausgezahlt werden, weil es dann wirksam werden muss, wenn es auch im Wald gebraucht wird. Abschließend mache ich auch noch mal deutlich und das ist mir an der Debatte auch wichtig: Ein Gesetzesantrag liegt hier vor, der sich an den Staatsforst richtet und dort die Rahmenbedingungen verbessern will. Aber gleichzeitig sind die kommunalen Waldbesitzer adressiert – das ist enorm wichtig –, für die in den vergangenen Jahren auch über entsprechende Mittel im Kommunalen Finanzausgleich (Beifall DIE LINKE) die Rahmenbedingungen verbessert worden sind, und die Notwendigkeit wird ja auch wieder von der kommunalen Seite und den privaten Waldbesitzern betont, die an vielen, vielen Stellen unschätzbar wichtige Arbeit leisten. Ich habe aber auch ein Interesse daran, dass, wenn wir die unterschiedlichen Eigentumsformen betonen, wir eines nicht vergessen: Wenn Akteure im Wald sind und etwas für den Wald tun, ist es dem einzelnen Baum am Ende egal, ob es ein Staatsforstmitarbeiter, kommunaler Beschäftigter oder ob es Privatwald ist. Jeder von denen leistet unschätzbare Arbeit im Wald und diese Debatte, die wir hier geführt haben bei allen Unterschieden, die wir haben, ist ein Respekt gegenüber denjenigen, die sich für unseren Wald einsetzen. Und so sollten wir die Debatte auch weiterführen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar geht es zunächst um den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/868. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so überwiesen. Die AfD hatte zusätzlich darum gebeten, diesen Gesetzentwurf noch an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das ist die FDP-Fraktion und ein Mitglied der CDU-Fraktion. Jetzt sind die Reihen ja nicht so richtig gut gefüllt, sodass ich jetzt nicht weiß, was die Mehrheit war. Dann müssen wir das gegebenenfalls auszählen. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Zählen!) Ja, dann müssen wir das mal auszählen. Diejenigen, die für die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss sind, bitte ich, die Hand zu heben, und wir zählen hier mal zusammen. Also es sind schon mal 32. Wer ist gegen diese Überweisung? (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ihre Kollegin hatte appelliert, dass es im Haushaltsausschuss beraten werden soll!) Wir sind jetzt in der Abstimmung. Ich bitte jetzt um Auszählung. (Unruhe im Hause) Es sind 33 Neinstimmen, damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Es gab noch Stimmenthaltungen. 6 Stimmenthaltungen. Damit bleibt es bei der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Dann kommen wir als Nächstes zur Abstimmung zum Entschließungsantrag, der auch mit an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden soll. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig ebenfalls an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Dann kommen wir jetzt zum Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/724 – Neufassung –. Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer stimmt für diese Überweisung? Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir auch diese Ausschussüberweisung beschlossen. Die letzte Abstimmung betrifft den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/793. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer möchte dem zustimmen? Das sind jetzt die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer möchte dagegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Die FDP überlegt noch. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Sie denkt nach!) Auf jeden Fall gibt es eine Mehrheit für die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/161 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/844 Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Kollege Emde.

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Volker Emde CDU

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um „Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!“, einen Antrag der FDP-Fraktion, den wir im Januar dieses Jahres beraten haben und dann vom Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen haben. Dann kam die coronabedingte Pause dazwischen, deswegen hat der Haushalts- und Finanzausschuss den überwiesenen Antrag in Drucksache 7/161 erst in seiner Sitzung am 28. Mai beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Plenum, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

So weit die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema „Kassenbonpflicht“ beschäftigt nun schon seit geraumer Zeit die Öffentlichkeit und schließlich auch die Parlamente. Die sogenannte Belegausgabepflicht ist nur eins von vielen Beispielen unnötiger Vorschriften, zusätzlichen Aufwands und insbesondere von Aufwand, der keinerlei Effekt zeigt. Sie gilt seit Januar dieses Jahres und in vielerlei Einzelhandelsgeschäften – auch in unserer Kantine – türmen sich die Bons, weil sie der Kunde entgegen der Erwartung mancher zurücklässt und damit der Müllberg entsteht. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind alle Geschäfte angehalten und auch bemüht, alle Formen von Papier, das mit Kunden in Kontakt kommen könnte, wegen des Infektionsschutzes zu vermeiden. Barzahlung wird vermieden, es wird auf CashZahlung orientiert. Speisekarten werden einlaminiert, abgewischt oder es werden QR-Codes zum Einscannen auf den Tischen bereitgestellt. Aber der Kassenbon soll weiter Pflicht bleiben? Das Ausmaß dieser Papierflut wurde oftmals mit der Strecke zum Mond oder anderen Dingen verglichen – aber leider bisher kein Einsehen bei der Politik und bei den zuständigen Finanzbehörden. Der Kunde schüttelt nach wie vor den Kopf. Es wäre vielleicht eine kleine Petitesse, wenn es nicht weitere bürokratische Vorschriften gäbe, die unnötig sind, die belasten, die bremsen, die wirtschaftliche Aktivität teilweise unmöglich machen. Ich nenne mal wieder das Thüringer Vergabegesetz, weil durch die Komplexität und die Kompliziertheit – das wird später dann noch bei der Haushaltsfrage deutlich – zu wenig Geld für notwendige Investitionen in der öffentlichen Infrastruktur ausgegeben wird. Die Thüringer Baubranche hängt mehr als in anderen Ländern dem Trend hinterher. Dynamik und Wettbewerb werden durch die aufwendigen Vergabevorschriften unterdrückt. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wegen der Kassenbons?) Wegen Bürokratie, ja. Wenn Sie mir von Anfang an zugehört hätten, wären wir weiter. Es geht hier um den Neustart dieses Landes. Und da ist die Bonpflicht nur eine Petitesse, wie ich sagte. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wenn nicht die Einsicht auch bei der Regierung wächst, Bürokratie zu beseitigen, dann vertun wir eine Chance, nämlich ohne viel Geld in die Hand zu nehmen tatsächlich für Lockerung zu sorgen. Wir haben einen Zehn-Punkte-Plan. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können ja gleich diametral reden, Sie hören mir zu und ich rede, dann wird es leichter. Wenn Sie mir nicht zuhören wollen, können Sie immer noch rausgehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö!) Also, es gibt eine ganze Menge Vorschläge ... (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx SPD

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Es gibt keine Pflicht zum Zuhören, aber gibt eine Verpflichtung, Dialoge zwischen Abgeordneten zu unterlassen, weil das keine Zwischenrufe zum Redner sind. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Außer die Koalitionspartner müssen sich absprechen!) Wenn Sie sich absprechen wollen, dann in der Tat nicht hier. Herr Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Danke schön, Frau Präsidentin. Es gibt eine Reihe von Vorschlägen, die mit weniger Bürokratie den Neustart der Thüringer Wirtschaft ankurbeln können. Und der ist wichtig für die nächste Zeit, um die Folgen der Pandemie zu überwinden: Vergabegesetz habe ich genannt, Lockerung der Arbeitsbeschränkungen an Feiertagen, bürokratiefreie Gründungsphasen für neue Unternehmen, besseres Klima für Soloselbstständige, neue, vor allem digitale Wege bei der dualen Ausbildung, Schuldenschnitt für Unternehmen, aktive Fachkräftegewinnung, Attraktivität des Landes, Weiterbildung, unbürokratische Arbeitschancen für ausländische Bewerber, Freiheitszonen. Wir haben gesagt, wie wir die Wirtschaft entfesseln können. In Anbetracht meiner Redezeit, die auch durch die Störung etwas dezimiert ist, verweise ich auf unsere zehn Punkte zum Wiederaufbau der Thüringer Wirtschaft. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammengefasst, als Überschrift, Frau Henfling: Die Abschaffung unnötiger Bürokratie ist das effizienteste Programm zur Entfesselung der wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Lande. Sie kostet nichts, sie schafft nur Freiräume. (Beifall FDP) Im Fall der Kassenbonpflicht würde sogar ein Schritt sein, die Pandemie nicht weiter ausgreifen zu lassen, weil wir unnötigen Kontakt zum Papier, das andere in der Hand hatten, eindämmen. Wir brauchen einen Staat, der ermöglicht und nicht verhindert. Wir hoffen, dass das auch in der Regierung ankommt. Das gestern von Herrn Tiefensee beschworene scharfe V beim Wiederaufschwung der Volkswirtschaft ist in meinen Augen, in unseren Augen in weiter Ferne und nicht selbstverständlich. Das braucht Unterstützung, das braucht Befreiung von unnötigen Tatbeständen. Lösen Sie bürokratische Bremsen, damit Fahrt gewonnen werden kann für den notwendigen Aufschwung. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der FDP in seiner Beschlussempfehlung abgelehnt und ich finde, das mit gutem Grund. Denn dieser Antrag war – auch in Anbetracht der Zeit – ein Stückchen Beweis für den Hang der FDP, in Teilen doch zu Populismus zu neigen. Zum Gesamtbild über die Umweltbelastung im Handel möchte ich deshalb an dieser Stelle auch einmal über die Unmengen an To-go-Bechern, Servietten, Plastikgeschirr, Plastikbesteck, weggeworfenen Essensresten und Lebensmitteln erinnern. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe FDP) Um die wird kein solches Brimborium gemacht, Herr Kemmerich. Weiterhin halte ich meine Einschätzung von der ersten Lesung im Plenum aufrecht, dass wir hier als Länderparlament eben nicht zuständig sind, sondern ich sehe die Bundesregierung in der Pflicht. Doch nun noch einmal zur Problemstellung: Jedes Jahr entgehen dem Staat mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen, die wir gerade in den letzten Wochen versucht haben, erfolgreich an die Not leidende Wirtschaft in Zeiten von Corona zu verteilen, weil einige wenige Händler, Handwerker oder Gastronomen zu wenig Umsatzsteuer abführen, und das auf Kosten der großen Mehrheit der ehrlichen Unternehmer. Herr Kemmerich, ich würde es schön finden, wenn Sie sich auch ein bisschen konzentrieren könnten. Danke schön! (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich bin konzentriert!) Alles, was der Staat deshalb verlangt, ist, die Belegdrucker, die ohnehin vorhanden sind, verpflichtend einzusetzen, um damit wenigstens ein bisschen mehr Schutz gegen Betrug zu schaffen. Was in der aufgeheizten Diskussion gern übersehen wurde: Das Gesetz zum Schutz der Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen, wie das Kassengesetz offiziell heißt, ist bereits Ende 2016 im Bundestag verabschiedet worden. Das heißt, seit mehr als drei Jahren weiß der Handel, dass die Bonpflicht auf ihn zukommt, und genauso lange hätten sich die Unternehmen darauf vorbereiten können, die Folgen dieses Gesetzes im täglichen Geschäft zu minimieren. Man hätte beispielsweise rechtzeitig die Bondrucker von Thermopapier, das nur als Sondermüll entsorgt werden kann, auf umweltfreundliches Papier umstellen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit wäre schon ein großer Aufreger aus der aktuellen Debatte hinfällig gewesen. Doch erst am Jahresanfang fingen die ersten Händler mit der Umrüstung an. Unternehmen wie Edeka und Alnatura beispielsweise stellen auf den Blue4est-Kassenbon um. Der wird aus Holz aus zertifiziert nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt und enthält keine chemischen Farbentwickler und der Bon kann mit dem Altpapier entsorgt werden. Noch besser wäre ein eBon, der in einer App auf dem Handy oder im Mailpostfach landet. Doch die Einführung eines solchen Systems fordert Zeit und technischen Aufwand und es kostet Geld, das sich viele kleinere Mittelständler nicht leisten können. Deshalb wäre es klug gewesen, die vergangenen drei Jahre zu nutzen, Branchenlösungen zu entwickeln, offene Systeme vor allem, die die Kosten für den einzelnen Händler überschaubar halten. Denn technisch machbar wäre das. Es gibt eBon-Verfahren, die alle Kriterien des Gesetzes erfüllen und als vollwertige Alternative zum ausgedruckten Papierbeleg von den Behörden anerkannt werden. Eine Supermarktkette beispielsweise bietet einen solchen eBon an. Kunden brauchen dafür eine Payback-Karte, eine E-Mail-Adresse, und wenn sie bezahlt haben, erhalten sie statt eines Papierbons eine Mail mit dem Kassenzettel als Anhang. Nicht alle Kunden werden da mitspielen, das wissen wir, etwa weil sie Bedenken wegen des Datenschutzes haben. Aber diese können sich auch in der Zukunft einen Bon ausdrucken lassen. Doch das alles ist nicht geschehen, sondern die Proteste sind laut, weil viele Händler auf eine Ausnahmeregelung gehofft hatten, die nun nicht so gekommen ist. Das ist auch eine Möglichkeit, um über die eigene Untätigkeit hinwegzutäuschen, und dabei ist die Bonpflicht erst der Anfang, denn ab September dieses Jahres wird die fälschungssichere Registrierkasse Einzug halten und damit die Bonpflicht fast schon wieder überflüssig. Die Versäumnisse, meine Damen und Herren, die die Politik nicht zu verantworten hat, nun wieder an den Gesetzgeber zurückzuspielen, ist der einfachste, aber falsche Weg. Gerade in diesen Zeiten, in denen die Politik gezeigt hat, wie sie in der Krise Unternehmen unterstützt, kann man dies nur dann tun, wenn Steuereinnahmen vorhanden sind. Daher ist es das gute Recht des Staats, dafür Sorge zu tragen, dass die Steuergesetzgebung eingehalten wird, denn das ist solidarisch und gerecht. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kießling von der AfD-Fraktion das Wort.

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Olaf Kießling AfD

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, ich möchte mit einem Zitat des Handelsverbands Deutschland zum Thema „Kassenbonpflicht“ beginnen: Wir rechnen mit mehr als 2 Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr. – Bei der ersten Lesung dieses Antrags erwähnte mein Kollege Herr Frosch dieses bereits. Zum Vergleich: Per 01.01.2019 hatte das deutsche Autobahnnetz gerade einmal ca. 13.000 Kilometer. Diese mehr als 2 Millionen Kilometer sind Kassenbons, die meist auf Thermopapier gedruckt werden – wir haben es ja gerade auch von unserem Vorredner gehört. Dieses Thermopapier enthält einen giftigen Stoff, nämlich Bisphenol A und bald – dank Verbot, danke – Bisphenol S. Bisphenol A ist giftig. Da dieser Stoff über die Haut in den menschlichen Körper aufgenommen wird, ist dies gerade für das Kassenpersonal gesundheitsschädlich und deshalb sehr bedenklich. Denn eine Wirkung des Gifts, was sich in der beschichteten Oberfläche befindet, ist zum Beispiel eine Schwächung des Immunsystems. Gerade in Zeiten von Corona sollten Sie eigentlich darauf bedacht sein, das Immunsystem des Kassenpersonals zu schützen, (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn gerade in Zeiten von Corona ist dieses Gift eine Gefahr. Unter anderem kann es auch dazu führen, dass bei einem Kontakt einer Schwangeren mit diesem Papier deren Kind später Atembeschwerden oder sogar Asthma bekommt. Untersuchungen zu Bisphenol S, was den bisherigen giftigen Stoff Bisphenol A ersetzen soll, laufen noch, das heißt, hier ist noch nicht klar, welche Auswirkungen der haben wird. Da wundere ich mich schon sehr, dass hier auch die Grünen diesen Antrag, der ja entsprechend dafür sorgen würde, dass wir weniger Gift und unnützen Rohstoffverbrauch haben … (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie denn nicht zugehört?) Ja, ich habe zugehört. Aber Sie haben selbst ausgeführt, dass es nicht so viele Betriebe gibt, die das momentan einsetzen. Sie wissen selbst, dass das Kosten verursacht und dass diese Kosten momentan in der Corona-Krise nicht von jedem zu tragen sind. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja, lesen Sie doch dann noch mal Ihren Redebeitrag!) Aber ich frage mich ernsthaft, ob der Schutz der Gesundheit, der Umweltschutz und der Schutz unserer Gesellschaft nicht geboten sind. Die heutige Zustimmung zum Antrag der FDP könnte einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt leisten, auch wenn die Beschlussempfehlung des Ausschusses hier eine Ablehnung vorsieht. Aber sehen wir uns doch mal die Gründe dieser Verordnung an. Laut der Aussage des Bundesrechnungshofs verliert die Bundesregierung pro Jahr 10 Milliarden Euro durch manipulierte Kassensysteme und falsche Buchungen. Kurz: Die Steuerhinterziehung soll bekämpft werden. So weit, so gut. Schaut man mal genauer hin, wie es der Handelsverband Deutschland tat, so zeigt sich, dass es für diese Behauptung keine wirklich belastbaren Zahlen gibt. 10.000 kleine Unternehmen in Deutschland werden pauschal des Steuerbetrugs bezichtigt. Außerdem müssen sich der kleine Metzger und Bäcker von nebenan ein neues Kassensystem zulegen oder das alte neu ausrichten lassen. Dieses Geld wird für anderweitige Investitionen fehlen bzw. kann in Anbetracht der jetzigen Krise für manchen Betrieb sogar existenzbedrohend sein. Metzger, deren Kassen mit Waagen verbunden sind und nicht nachgerüstet werden können, müssen bis zu 30.000 Euro in ein neues Kassensystem investieren. Es ist auch nicht so, dass die Belegausgabepflicht zu einem weiteren Sicherheitsgewinn führt. Denn bereits mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer technischen Sicherheitseinrichtung – TSE – ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt und somit für das Finanzamt im Kassenjournal ebenfalls sichtbar ist. Eine Kontrolle ist hier durch Extraspeicherung der Buchung also jederzeit möglich, ob Einnahmen in der Kasse auch gegenüber dem Finanzamt erklärt wurden. Selbst der Präsident der Thüringer Handwerkskammer, Herr Stefan Lobenstein, hat hier entsprechend diese Regelung kritisiert und fordert hier eine entsprechend andere Frist für die Umsetzung dieser Pflichten und kritisiert auch noch mal diese Investitionen, die zwangsweise getätigt werden sollen. Es stellt sich also die Frage, warum diese Kassenbonpflicht nun wirklich existiert: Möchten die Parteien mehr giftigen Müll, fragt man sich, oder liegt es etwa daran, dass die SPD-Beteiligungsgesellschaft ddvg über ihre Tochter 2 Welten Investment maßgeblich an der Firma LocaFox beteiligt ist, (Beifall AfD) einem Unternehmen, das Kassensysteme herstellt, welches bis Ende September jeder Händler haben soll, einem Unternehmen, das bis 2017 in den Miesen war? Über den Vorwurf, dass das Start-up, das zum Reich der SPD-Beteiligungsgesellschaft ddvg gehört, von den Neuerungen profitieren soll, wurde schon im Bundestag debattiert und von der „Wirtschaftswoche“ ebenfalls berichtet. (Beifall AfD) Liebe SPD, machen Sie einfach mal gute Politik wie einst Helmut Schmidt, dann müssten Sie nicht solche Lobbyarbeiten machen – und man könnte jetzt fast sagen –, wenn der Vorwurf entsprechend stimmen sollte. Daher lassen Sie uns diese unnütze Bonpflicht abschaffen, da hat die FDP mit ihrem Antrag recht, und wir schonen damit unsere Umwelt sowie die Nerven und auch die Kassen unserer vielen kleinen Bäcker, Fleischer und weiteren Geschäfte, die unnütz in Investitionen gezwungen werden. Wenden Sie sich doch lieber mal den großen Steuerbetrügern zu! (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Alice Weidel oder wem?) Ich erinnere hier nur mal an ein Beispiel: Die mindestens 7 Milliarden Euro, die aus Deutschlands Staatskassen ohne Gegenwert abgeflossen sind, von 2001 bis 2016 mit Cum-Ex; wenn man dann die ähnlichen Modelle Cum-Cum dazuzählt, sind es sogar 31,8 Milliarden Euro in Deutschland und 55 Milliarden Euro in ganz Europa. Jedes Jahr werden auch 15 Milliarden Euro Steuergelder durch sogenannte Steuerkarusselle gestohlen. Für die vielen weiteren Beispiele würde meine Redezeit leider nicht ausreichen, aber Sie kennen ja sicherlich die gute alte Volksweisheit: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Stimmt‘s, liebe SPD? (Beifall AfD) Kümmern Sie sich bitte mal im Bund um das Thema, denn da können Sie diese großen Steuerverweigerer kassieren und entsprechend reglementieren, da sind Sie auch entsprechend an der Regierung beteiligt. Deswegen: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und danke für das Verständnis. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Hande von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Kollege Emde berichtet hat, haben wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt, wobei der Ausdruck „beschäftigt“ durchaus klar übertrieben ist, sagen wir, wir hatten ihn auf der Tagesordnung. Eine wirkliche Diskussion dazu fand nicht statt. Dabei haben Sie, liebe FDP, bei der Einbringung des Antrags zur 6. Sitzung des Landtags am 31. Januar dieses Jahres markige Worte über die seit Anfang des Jahres gültige Belegpflicht gemäß § 146a Abgabenordnung gefunden. Ich möchte an der Stelle jetzt nicht noch mal meine Rede vom 31.01. hier im Hohen Haus halten, (Beifall FDP) obwohl ich es inhaltlich könnte. Für meine Fraktion hatte ich Ihnen angeboten, dass wir Ihren Antrag im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss beraten, dass wir uns die Erfahrungen aus den Ländern, die eine vergleichbare Belegpflicht haben, anschauen – Österreich, Italien, Tschechien, Portugal, Slowenien, Schweden –, dass wir uns ansehen, ob diese Maßnahmen dazu geführt haben, Steuerbetrug zu mindern, was ja die eigentliche Intention dieser Regelung ist. Natürlich, wir sehen auch, dass die Einführung der Belegpflicht mancherorts mit Schwierigkeiten verbunden ist. Wir sehen aber auch, dass die Belegpflicht mit Blick auf Steuerbetrug nicht ganz unbegründet ist. Ähnliches führte auch der Rechnungshofpräsident Dr. Dette aus. Sie birgt auch die Chance für die betroffenen Gewerbetreibenden, zur Optimierung im Betrieb zu führen oder auch zu einem kleinen Technologieschub, gerade weil die Belegpflicht vollkommen technologieoffen ausgestaltet ist; Kollege Müller hatte da gerade auf einige Möglichkeiten hingewiesen. Was ist denn mit dem FDP-Slogan „Digital first, Bedenken second“? Es ist schon interessant, dass sich die FDP in diesem Punkt als Bedenkenträger outet und dabei auch noch den Umweltschutz vors Loch schiebt und heute, wie wir gehört haben, ebenfalls den Gesundheitsschutz. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es ging um die Papierbons!) Wir wären bereit gewesen, im Ausschuss über die Beschleunigung dieses Fortschritts zu reden, auch um vielleicht Unterstützungsmöglichkeiten für den Handel zu eruieren oder die Sinnhaftigkeit einer Bagatellgrenze zu debattieren. Ihr Antrag, so wie er vorliegt, ist jedoch nicht dazu geeignet, zu einer Lösung zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Abwägung der Vermeidung von Steuerhinterziehung und den Zwängen des Einzelhandels, der Gastronomie – es wurde angesprochen – und anderen haben wir auf Ihre Argumente und Vorschläge im Ausschuss gewartet. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben vergebens gewartet. Denn nichts von dem, was Sie hier im Plenum mit großen Worten verkündet haben, haben Sie im Ausschuss untermauert – nichts. Ihre Wortmeldung reduzierte sich sinngemäß auf die Aussagen „sinnlos“ und „unangemessen“. Und auch heute hier im Hohen Haus haben wir – Herr Kemmerich ist nicht da – erneut nichts Neues gehört. Zu Lösungsvorschlägen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung keine Spur. Also frage ich mich: Wie ernst ist es Ihnen überhaupt? Oder könnte die Vermutung zutreffend sein, dass Ihr Antrag einzig dem Zweck dient zu skandalisieren, dem Zweck dient, dieses Hohe Haus hier zu Ihren polemischen Zwecken zu missbrauchen? Wie auch immer, Ihre Quasiarbeitsverweigerung im Haushalts- und Finanzausschuss hat zur Folge, dass wir keine neuen Aspekte bzw. Vorschläge oder Lösungen oder Ideen von der FDP vernommen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich könnte ich froh sein, dass die FDP ihrer Arbeit im Ausschuss auf diese Weise nachkommt. Doch es geht ja hier schließlich auch um die Interessen des Landes und der Menschen, weshalb das gar nicht so geht. Da Sie uns nun durch Ihr wenig konstruktives Auftreten sowohl im Ausschuss als auch heute hier wieder nicht von Ihrem Antrag überzeugen konnten, werden wir diesen natürlich ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kowalleck von der CDU-Fraktion das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die nächsten Tage werden auf jeden Fall noch interessant, nicht nur was die Bonpflicht angeht. Sie wissen, aktuell sorgt gerade auf Bundesebene die Bestrebung der Senkung der Mehrwertsteuersätze für Diskussionen. Auch hier sind natürlich entsprechende Umstellungen im Bereich der Kassensysteme gefragt. Aber uns geht es heute natürlich um die Diskussion zur Kassenbonpflicht. Sie wissen, bereits im Jahr 2016 wurde das Kassengesetz mit der Intention beschlossen, die Betrugsanfälligkeit von Bargeldgeschäften einzudämmen. Wir haben an dieser Stelle bereits einige Argumente hierzu gehört. Hochrechnungen des Bundesrechnungshofs haben ergeben, dass von 5 bis 10 Milliarden Euro ausgegangen werden kann, die dem Fiskus durch Manipulationen, nicht dokumentierte Stornierungen und überhaupt durch die Nichterfassung von Einnahmen entgehen. Deshalb wurde das Gesetz auch angefasst, um mittels technischer Sicherheitseinrichtungen und der Einführung einer sogenannten elektronischen Kassennachschau die Betrugsanfälligkeit zu minimieren. Nach unserer Meinung war das auch wichtig und richtig; wir haben das auch bereits von verschiedenen Vorrednern gehört. Aber, meine Damen und Herren, als das Gesetz 2016 geändert wurde, hat sich die CDU immer gegen eine generelle Registrierkassenpflicht eingesetzt und sich damit auch gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt. Es wäre nach unserer Ansicht ein Irrsinn, wenn bei jedem Vereinsfest Registrierkassen aufgestellt werden müssten und jeder, der ein Bier oder ein Wasser oder auch eine Thüringer Bratwurst kauft, einen Kassenbon erhalten würde. (Beifall CDU, FDP) Die CDU hat ebenfalls verhindert, dass eine Annahme- und Belegmitnahmepflicht besteht, wie man es eben auch aus Italien und Österreich kennt. Als Wolfgang Schäuble damals als Finanzminister das Gesetz eingebracht hatte, war vorgesehen, dass ein Beleg nur auf Verlangen herausgegeben werden sollte, also keine generelle Belegausgabenpflicht. Doch der Bundesrat hat sich bei diesem Thema quergestellt. Dadurch kam es zur generellen Kassenbonpflicht. Dadurch werden in diesem Jahr rund 2 Millionen Kilometer zusätzliche Bons produziert – das haben wir an dieser Stelle auch schon gehört –, und diese 2 Millionen Kilometer zusätzliche Bons kommen zustande, weil das Bundesfinanzministerium die Ausnahmevorschrift in § 146a der Abgabenordnung anders auslegt, als der Gesetzgeber es vorgesehen hat. Kurzum: Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Anträge zur Ausnahme werden regelmäßig nicht bewilligt. Hier muss nach unserer Meinung zwingend nachgesteuert werden. (Beifall CDU, FDP) Als erster Schritt sollte ein neuer Anwendungserlass, der mittelstandsfreundlich ist, erlassen werden. Der aktuelle Zustand ist hier aus bürokratischen Gründen nicht hinnehmbar. Danach sollte ebenfalls eine Änderung der Abgabenordnung angestrebt werden. In Bezug auf den Anwendungserlass könnte die Idee der Mittelstandsvereinigung der CDU in Betracht kommen. Der SPD-Finanzminister Olaf Scholz soll die Finanzämter anweisen, bei Massengeschäften wie in Bäckereien die Bonpflicht bei Beträgen unter 10 Euro auszusetzen. (Beifall CDU) Dadurch könnte nur bei höheren Beträgen und wenn die Kunden eben einen Bon verlangen, dieser Bon ausgedruckt werden. Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion greift also ein berechtigtes Anliegen auf, aber nach unserer Meinung das falsche Instrument. Denn wie die Entstehungsgeschichte zeigt, ist dieser Konflikt auf Bundesebene zu lösen, dort, wo er seinen Ursprung hatte. Daher sehen wir in den beantragten Beschlusspunkten kein geeignetes Mittel, um schnelle Erleichterung für den Handel herbeizuführen, nämlich den Umweg, hier über den Thüringer Landtag die Thüringer Landesregierung aufzufordern, dann im Bundesrat gemeinsam mit anderen Landesregierungen ein neues Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Das heißt, politische Mehrheiten müssten dadurch erst organisiert werden, dann der Gesetzgebungsvorschlag des Bundesrats in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden, um dann hier in Thüringen wiederum die Wirkung zu entfalten. Wir sehen das als zu kompliziert und deswegen ist das in dieser Sache nicht unser Weg. Wir würden hier direkt auf Bundesebene zugreifen und dafür werben, dass eine Änderung kommt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Als nächste Rednerin erhält Frau Merz von der SPD-Fraktion das Wort.

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Janine Merz SPD

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, die Kontroverse um die Kassenbonpflicht hat zuletzt kräftig an Fahrt verloren und mit Blick auf die Corona-Krise ist es auch vollkommen nachvollziehbar. Schließlich stehen andere Themen aktuell viel stärker im Vordergrund und viel größere Herausforderungen müssen bewältigt werden. Ein kleines Stück hat es sicherlich aber auch damit zu tun, dass eine gewisse Normalisierung im alltäglichen Leben bei diesem Thema Einzug gehalten hat. Schon häufig konnten wir vor der Einführung neuer Regelungen ein schrilles Szenarium vom volkswirtschaftlichen Untergang vernehmen, zum Beispiel bei der Umsetzung des Rauchverbots in Gaststätten und Kneipen oder der Einführung neuer Gesundheits- oder Verbraucherschutzstandards, nicht zu vergessen die Einführung des Mindestlohns. Jedes Mal werden Horrorszenarien in den grellsten Farben gezeichnet und am Ende ist es dann doch halb so wild. Auch die Debatte um die seit 1. Januar dieses Jahres geltende Belegausgabepflicht oder Bonpflicht wurde wie so oft kontrovers populistisch aufgeladen und unter Auslassung von Tatsachen geführt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht vergessen, worum es bei der Einführung hier wirklich geht: um die Vermeidung und den besseren Schutz vor Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Allein durch manipulierte Kassensysteme oder wissentlich falsche Buchungen gehen dem deutschen Steuersystem nach Aussage des Bundesrechnungshofs jährlich 10 Milliarden Euro verloren. Diese Einnahmeausfälle an Umsatz- und Einkommensteuer gehen zulasten der Allgemeinheit, auch unserer Länderfinanzen und der großen Mehrheit der ehrlichen Unternehmer. Allein dieser Fakt ist für meine Fraktion Grund genug, den vorliegenden Antrag abzulehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus ist der Kassenbon auf Papier nicht alternativlos. Mit der Einführung der Belegausgabepflicht wurde direkt die umweltfreundliche und zukunftsgerichtete Möglichkeit des eBons explizit vorgesehen – elektronische statt Papierkassenbons. Mit einem zusätzlichen Anwendungserlass des BMF vom 28. Mai dieses Jahres wurde diese Nutzung nochmals konkretisiert und Rechtsunsicherheiten wurden beseitigt. Eine elektronische Bereitstellung des Belegs muss gegenüber dem Kunden ab sofort nicht mehr gesondert erfragt oder angeboten werden, es genügt ein einfacher Aushang im Geschäft. Auch die Übertragungswege und Dateiformate wurden nochmals konkretisiert. Persönliche Daten müssen dabei nicht hinterlassen werden. Erst wenn ein Kunde einen gedruckten Bon ausdrücklich wünscht, muss der Kassendrucker angeworfen werden. Einmalige Anschaffungskosten werden sich mit dieser Lösung auch langfristig rechnen. Es ist darüber hinaus ein digital innovativer, aber auch ökologisch sinnvoller Schritt. In dieser Frage will die FDP, die immer mit regelrechtem Digitalisierungsfetischismus daherkommt, bei diesem selbstverordneten Tempo nun aber lieber Modem- statt Highspeedverbindungen. Die lange Vorlaufzeit seit der Gesetzgebung 2016 gab dem Handel und den zuständigen Verbänden genügend Zeit, um sinnvolle Umstellungen in die Wege zu leiten. Die seitens der FDP so oft geforderten Freiheiten für das Unternehmertum waren damit vorhanden, wurden aber offensichtlich nicht sinnvoll genug ausgenutzt. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, auch nicht vonseiten der Landesregierung, sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen können. Da der Haushaltsund Finanzausschuss inhaltlich nichts geändert hat, sondern die Ablehnung des Antrags empfiehlt, wird direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/161 abgestimmt. Wer dem Antrag der FDP seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDUFraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten jetzt in die Mittagspause bis 13.40 Uhr ein. Ich erinnere noch mal daran, dass wir um 13.40 Uhr erneut die Wahl der Vertrauensleute zur Bestimmung der Beisitzer bei den Verwaltungsgerichten aufrufen. Danach gibt es noch eine kürzere Fragestunde mit sechs Fragen. Und wenn das alles vorbei ist, geht es weiter mit TOP 11 a und 11 b.

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Henry Worm

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Liebe Kollegen, wir beenden die Mittagspause und wir kommen zum erneuten Aufruf des TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1044 Ich gebe folgenden Hinweis: Wie Ihnen bekannt ist, wurden in der gestrigen Sitzung nicht alle vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Daher hat die Fraktion der AfD einen neuen Wahlvorschlag eingereicht, der Ihnen in der Drucksache 7/1044 vorliegt. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten standen bereits in der gestrigen Sitzung zur Wahl. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Ich erinnere noch einmal an die Ausführungen zur Durchführung von Wahlen im Landtag unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, die auch bei der heutigen Wahl fortgelten. Auf dem Stimmzettel, den Sie nach Ihrem Namensaufruf erhalten, können Sie entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Ich bitte die Wahlhelfenden Herrn Abgeordneten Weltzien, Herrn Abgeordneten Urbach und Frau Abgeordnete Dr. Klisch nach vorn. (Zwischenruf Abg. Zippel CDU: Wahlhelfen- de!) Bei aller Begeisterung, ich eröffne jetzt die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung

René Aust; Franziska Baum; Patrick Beier; Dirk Bergner; Frau Dr. Ute Bergner; Sascha Bilay; André Blechschmidt; Torben Braga; Andreas Bühl; Jens Cotta; Torsten Czuppon; Steffen Dittes; Cordula Eger; Volker Emde; Kati Engel; Karlheinz Frosch; Markus Gleichmann; Thomas Gottweiss; Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina KönigPreuss, Knut Korschewsky und Maik Kowalleck.

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René Aust AfD

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Ich stelle fest, dass das der Fall ist. Ich bitte um Auszählung der Stimmen. Ich rufe währenddessen erneut auf den TagesordIch rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe noch folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Als ersten Fragesteller rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/971 auf.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte die Mündliche Anfrage stellen: Erteilung von Bewilligungsbescheiden für Projekte in der LEADER-Region „Eichsfeld“ Die LEADER-Förderung ist ein wichtiger Bestandteil zur Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat Thüringen. Von dieser Förderung profitiert unter anderem die LEADER-Region „Eichsfeld“, wo in den vergangenen Jahren zahlreiche kommunale und private Projekte umgesetzt werden konnten. Ende März hat die Regionale Aktionsgruppe Eichsfeld (RAG) wiederum mehr als 40 Projekte positiv bewertet, deren Umsetzung zum größten Teil in diesem Jahr, teilweise im kommenden bzw. übernächsten Jahr vorgesehen ist. Gerade für Vorhaben, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen, ist die zügige Erteilung von Bewilligungsbescheiden durch die Bewilligungsbehörde von enormer Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche von der RAG Eichsfeld positiv bewerteten Projekte wird eine LEADER-Förderung gewährt? 2. Welche Antragsteller aus der LEADER-Region Eichsfeld haben bereits einen Bewilligungsbescheid im Jahr 2020 erhalten, damit die Projektumsetzung beginnen kann? 3. Wann erhalten die übrigen Antragsteller ihre Bewilligungsbescheide (bitte Daten bezogen auf die Antragsteller einzeln nennen)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Zeitabläufe bis zur Erteilung der Bewilligungsbescheide im Hinblick auf eine Umsetzung der LEADER-Projekte im laufenden Kalenderjahr? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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Karawanskij

Fragestunde

Die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Die LEADER-Förderung von positiv bewerteten Projekten erfolgt, wenn die Anträge alle Fördervoraussetzungen erfüllen und die RAG über das entsprechende Budget verfügt. Eine detaillierte Auflistung der Projekte, die aktuell bzw. über die Verpflichtungsermächtigung gefördert werden, haben wir in einer Tabelle zusammengestellt. Diese werde ich im Nachgang der Landtagsverwaltung zu Protokoll geben. Da können Sie es dann aufgelistet sehen. Zu Frage 2: Es wurden insgesamt 21 kommunale Anträge votiert, 13 kommunale Anträge sind zur Bewilligung vorgesehen, 10 davon wurden bereits bewilligt, davon 7 in der 25. Kalenderwoche. Drei Anträge liegen aktuell noch vor, da die Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden drei Jahren vorgesehen sind, also 2021, 2022 und 2023. Es wurden 20 private Anträge votiert. 14 private Anträge sind auch zur Bewilligung vorgesehen und elf davon wurden bereits bewilligt, drei davon ebenfalls in der 25. Kalenderwoche. Drei Anträge liegen aktuell nicht vor, weil da sozusagen die Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten drei Jahre vorgegeben sind. Insgesamt ist festzustellen, dass sämtliche Anträge der RAG Eichsfeld für 2020 bewilligt wurden. Diese Einzelheiten sind dann auch entsprechend in der Tabelle aufgeführt, das können Sie dieser dann auch entnehmen. Zu Frage 3: Die übrigen Antragsteller erhalten die Bewilligungsbescheide, sobald die Anträge im TLLLR vollständig vorliegen und die Prüfungen der Anträge mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen sind. Sofern die Anträge vollständig in der Bewilligungsbehörde eintreffen, werden sie bearbeitet und bewilligt. Wie gesagt, die Tabelle würde ich Ihnen beifügen. Da haben Sie es dann auch noch einmal.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung? Herr Abgeordneter König.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank für die Beantwortung und auch für die Zurverfügungstellung der Übersicht. Ich habe noch einmal eine Frage: Die Gemeinden leiden ein bisschen darunter, dass die Bescheide so spät kommen, weil bis zum 15.10. die Umsetzung stattgefunden haben muss. Sehen Sie eine Möglichkeit, diesen Prozess zu beschleunigen, sodass die Bescheide früher erteilt werden? Der Hintergrund meiner Mündlichen Anfrage – um das zu erklären –, war ja, dass einige Bescheide noch nicht erstellt wurden, was jetzt in dieser Woche nachgeholt wurde. Sehen Sie eine Möglichkeit, diesen Prozess zu beschleunigen?

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Karawanskij

Fragestunde

Man muss dabei immer beide Seiten betrachten. Auf der einen Seite haben wir da das Verwaltungshandeln oder die Bewilligungsbescheidung als Genehmigungsprozess und auf der anderen Seite – darauf bezog sich auch die Antwort auf Ihre zweite Frage –, dass die Förderung der Anträge nur dann entsprechend positiv beschieden oder bewilligt werden kann, wenn alle Fördervoraussetzungen und damit dann auch alle Unterlagen beisammen sind. Erfahrungsgemäß sind auf dieser Ebene immer Nacharbeiten notwendig. Insofern bin ich mir sicher, dass es der Konsens ist, das schnell zu bescheiden und da auch entsprechend Sicherheit zu schaffen, aber es ist natürlich auch notwendig, dass die Unterlagen bzw. auch die Anträge vollständig sind.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Danke.

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Karawanskij

Fragestunde

Okay.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Die nächste Mündliche Anfrage stellt Herr Abgeordneter Bergner, Fraktion der FDP, mit der Drucksache 7/972.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Straßenbahnen in Jena Der Jenaer Nahverkehr beabsichtigt als Tochter der Stadtwerke, auf Grundlage eines einstimmigen Stadtratsbeschlusses drei Lose neue Straßenbahnen zu erwerben sowie die Infrastruktur (Werkstatt, Haltestellen, Brückenbauten etc.) bis Ende des Jahres 2022 auszubauen, um unter anderem den gewachsenen Fahrgastzahlen gerecht zu werden. Wirtschaftlich darstellbar ist die Beschaffung allein mit einer Förderung der Gesamtinvestitionssumme von ca. 153 Millionen Euro von mindestens 50 Prozent, welche durch die ehemalige Infrastrukturministerin bereits schriftlich für ein Los zugesichert und für ein weiteres in Aussicht gestellt wurden. Zur Erfüllung des Zeitplans muss der Aufsichtsrat der Stadtwerke Jena am 14. Juli 2020 eine Investitionsentscheidung für die ersten beiden Lose treffen, und die im Vorfeld erforderlichen Verhandlungen mit den mitfinanzierenden Banken sind ebenfalls noch zu führen. Ein diesbezüglich zwingend vorbedingter Fördermittelbescheid ist jedoch bislang nicht ergangen. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann wird dem Jenaer Nahverkehr der Fördermittelbescheid zugestellt? 2. Für welche Lose und in welcher Förderhöhe wird der Bescheid gelten? 3. Wie werden die zugesagten Fördermittel im Landeshaushalt abgebildet?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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Karawanskij

Fragestunde

Vielen Dank. Die Anfrage von Herrn Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind verschiedene Anträge zur Förderung der Straßenbahnbeschaffung eingegangen. Neben Jena sind das auch Anträge der Städte Erfurt und Gera. Es werden verschiedene Finanzierungsvarianten geprüft. Neben den für die Straßenbahnbeschaffung in Thüringen eingeplanten Landesmitteln ist vor allen Dingen beabsichtigt, Mittel des EFRE sowohl aus dem aktuellen Operationellen Programm als auch aus dem künftigen Programm zu nutzen. Das TMIL hat für die Straßenbahnbeschaffung entsprechende Förderbedarfe im Thüringer Wirtschaftsministerium angemeldet. Für das Operationelle Programm 2021 bis 2027, das sich ja noch in der Aufstellung befindet, haben wir noch keine entsprechenden Eckdaten. Eine Bewilligung des Investitionsvorhabens in Jena ist erst nach Klärung der landesseitigen Finanzierungsmöglichkeiten sowie der abschließenden Prüfung der von der Jenaer Nahverkehr GmbH eingereichten Antragsunterlagen möglich. Das TMIL strebt eine Entscheidung zur Förderung der Lose eins und zwei – es sind insgesamt drei, wie Sie auch schon ausgeführt haben – für den Sommer 2020 an. Nach Information der Jenaer Nahverkehr GmbH ist der Zuschlag für beide Lose für den 31.08.2020 geplant. Das wird im Bewilligungsverfahren berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand beabsichtigen wir, die Lose eins und zwei zu bescheiden. Der förderfähige Anteil der Gesamtausgaben beträgt gemäß Richtlinie ÖPNV-Unternehmensförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach derzeitigem Stand beläuft sich der Förderanteil für die Straßenbahnbeschaffung für die beiden Lose auf 44,4 Millionen Euro. Wir sind noch in der Prüfung, aber optimistisch, dass wir das noch vor dem gesetzten Termin schaffen. Wie gesagt, für die Aufstellung des nächsten operationellen Programms sind wir daran gebunden, dass es sich noch in Aufstellung befindet.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Mit anderen Worten: Der genannte Termin des Aufsichtsrats der Stadtwerke Jena am 14. Juli 2020 wird stattfinden, ohne dass da eine Aussage getroffen werden kann.

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Karawanskij

Fragestunde

Zum einen ist bis dahin meines Erachtens noch Zeit. Bis zum 14. Juli sind es noch Wochen, wo wir entscheiden können. Bestandteil der Prüfung sind die Anträge und auch die Fragestellung, ob wir bis dahin schon Eckwerte haben bzw. eine Zusicherung, was den EFRE und damit auch die weitere Förderung betrifft.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Die nächste Mündliche Anfrage stellt Abgeordneter Reinhardt, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/979.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Durchsuchungsmaßnahmen am 9. Juni 2020 in Gera Am 9. Juni 2020 fanden in Gera mehrere Durchsuchungen statt, darunter sollen sich auch Geschäfte befunden haben, die auf den Verkauf legaler Rau utensilien und ähnlicher Artikel spezialisiert ch sind. Nach Angaben von Beobachtern und Beob achterinnen soll dabei ein größeres Polizeiaufgebot zum Einsatz gekommen sein. Teilweise sollen auch Beschlagnahmungen durchgeführt worden sein. Bei den Durchsuchungen soll es im Schwerpunkt um Produkte gegangen sein, die Cannabinoide wie CBD enthalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Was waren Anlass bzw. konkreter Anfangsverdacht und Ziel der Durchsuchungen am 9. Juni 2020 in Gera? 2. Haben sich die Verdachtsmomente zu mutmaßlichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erhärtet, die gegebenenfalls zum Durchsuchungsbeschluss führten? 3. Welche Gegenstände erwarteten die Ermittlungsbehörden, bei den Durchsuchungen zu finden? 4. Wie steht die Landesregierung zur Legalität von CBD? Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera wegen des Strafverdachts nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz setzte die Kriminalpolizeiinspektion Gera am 9. Juni 2020 die erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Gera gegen zwei Betreiber von Einzelhandelsunternehmen um, die Produkte mit CBD vertrieben haben sollen. Die Betreiber sollen nicht über die erforderliche Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Umgang mit Betäubungsmitteln, insbesondere CBD-Blüten, verfügt haben. Zudem wurden Durchsuchungsmaßnahmen gegen zwei weitere Beschuldigte vollstreckt, gegen die seitens der Staatsanwaltschaft Gera der Strafverdacht des besonders schweren Falls nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz besteht. Diesen Maßnahmen lagen ebenso richterliche Beschlüsse des Amtsgerichts Gera nach den §§ 102, 105 Abs. 1 und § 162 Abs. 1 der Strafprozessordnung zugrunde. Die Durchsuchungen wurden zur Auffindung von Beweismitteln angeordnet a) gegen die Betreiber der Einzelhandelsunternehmen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, soweit es sich um CBD-Produkte in Form von unverarbeiteten Cannabisblüten und anderem handelt, sowie b) gegen die zwei beschuldigten Personen hinsichtlich Betäubungsmittel und anderem. Zu Frage 2: Bei den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera, die den richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen zugrunde liegen, handelt es sich um noch nicht abgeschlossene Verfahren. Insofern kann ich keine weiteren Angaben zum Stand der Ermittlungen machen. Zur Beantwortung der Frage 3 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 4: Für CBD-haltige Produkte, die auf der Basis von Cannabisextrakten hergestellt werden, gelten die Vorgaben gemäß dem Buchstaben B unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz. Danach sind von den betäubungsrechtlichen Bestimmungen Pflanzen, aber auch Pflanzenteile ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von bestimmten Sorten stammen und ihr Gehalt an THC 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen – ausgenommen natürlich der Anbau –, ausschließlich gewerblichem oder wissenschaftlichem Zweck dient, die also einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Im Übrigen verweise ich auf den Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Januar 2020. Konkret wird sich der Freistaat auf Bundesebene dafür einsetzen, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen. Sie finden diese Ausführungen auf Seite 17 des genannten Koalitionsvertrags. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Ich sehe, es gibt keine Nachfragen und ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, die durch Herrn Abgeordneten Tischner, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/980 gestellt wird.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Weitere Öffnung der Kindergärten und Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 Am 9. Juni 2020 entschied die Landesregierung, die Infektionsschutzmaßnahmen an Kindergärten und Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 weiter zu lockern und ein verlässliches tägliches Betreuungsangebot für alle Kinder im Umfang von sechs bis acht Stunden zu ermöglichen. Für die Eltern ist das ein längst überfälliger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Träger von Kindergärten und Grundschulen stellt die kurzfristige Entscheidung aber vor enorme Herausforderungen hinsichtlich der Organisation. Zudem lässt die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb zentrale Fragen unbeantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Maßgaben können beständige Gruppen von den Einrichtungen festgelegt werden? 2. Welche Anforderungen gibt es an die Regelungen in § 9 Abs. 2, dass das der Gruppe zugeordnete pädagogische Personal nur in begründeten Ausnahmefällen zwischen verschiedenen Gruppen wechseln darf? 3. Wie sollen beispielsweise Eltern in systemrelevanten Berufen oder berufstätige Alleinerziehende eine Betreuung sicherstellen, wenn kein täglicher Präsenzunterricht (Wechselmodell) an den Schulen (ab 5. Klasse) erfolgt? 4. Gibt es Überlegungen innerhalb der Landesregierung, wie der Übergang in den Regelbetrieb nach den Sommerferien personell abgedeckt werden kann bzw. wie kurzfristig mehr Personal gewonnen werden kann, etwa durch eine Erweiterung des pädagogischen Fachkräftebegriffs um Assistenzkräfte wie Kinderpfleger oder Sozialassistenten oder Studenten? Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Feste Lern- und Betreuungsgruppen werden gebildet, indem diese in durchgängig festen Räumen von einem festen pädagogischen Team, das heißt Lehrkräfte, sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen usw., aus zwei bis drei Personen betreut werden. Dabei können Gruppen, die vor Schließung bestanden haben, wieder gebildet werden. Die Leitung der Einrichtung trägt Sorge, dass die Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Gruppen nicht durchmischt werden und dass das der Gruppe jeweils zugeordnete pädagogische Personal beständig ist. Diese Gruppe – Lerngruppe oder Betreuungsgruppe – bleibt über den gesamten Tagesablauf zusammen und soll auch in der Schule außerhalb der Unterrichtszeit, während der Pausen, beim Mittagessen nicht mit anderen Lerngruppen in Kontakt kommen. Die Bildung dieser Gruppen erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen vor Ort in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bzw. in der Schule. Die Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung. Dabei hat sie mit den Eltern und den Kindern zu kommunizieren. Zu Frage 2: Ein Wechsel der Gruppenzusammensetzung und des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtung oder Schule soll vermieden werden. Sollte ein Wechsel zwingend erforderlich sein, zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder Krankheit, ist dies möglich, die Gründe müssen aber dokumentiert werden. Zu Frage 3: In der Primarstufe finden seit 15. Juni 2020 ein täglicher Präsenzunterricht im Umfang von mindestens vier Unterrichtsstunden und ein eingeschränktes Betreuungsangebot außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Dabei ist der Betreuungsumfang insgesamt sechs Stunden in den Schulen unter Anrechnung dieser vier Stunden Unterrichtszeit. Eine Betreuungszeit von acht Stunden ist sowohl in Schule als auch im Kindergarten anzustreben. Eine Schule kann für die Klassen 5 und 6 auch das Prinzip der festen Gruppe anwenden. Je nachdem, also ab Klasse 5 bzw. Klasse 7, findet der Schulbetrieb weiterhin in modifizierter Form statt, das heißt in einem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen. Dieser Stand ist das, was wir jetzt unter Abwägung aller Belange leisten können. Der Betreuungsumfang ist insgesamt seit dieser Woche für alle Kinder deutlich gesteigert worden. Zu Frage 4: Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Organisation des Schuljahres 2020/2021, VVOrg, ist am 28. Februar 2020 erfolgt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Personalzuweisung. Die Schulen sind aufgefordert, diese Zuweisung nun in Zusammenarbeit mit den Schulämtern umzusetzen und ihre Bedarfe und ihr Unterrichtsangebot abzustimmen. Gleichzeitig arbeiten wir an Regelungen für den Schulbetrieb, die die möglichen weiteren Entwicklungen des Pandemiegeschehens berücksichtigen. Da sind wir im Prozess, wie das konkret im laufenden Schuljahr geschehen kann. Über eine Erweiterung des pädagogischen Fachkräftebegriffs um Assistenzkräfte denken wir nach; es kann aber noch keine Aussage getroffen werden, die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Allenfalls wäre das eine vorübergehende Lösung.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe zunächst eine Verständnisfrage. Sie haben ausgeführt, dass die festen Gruppen im Grunde nicht an einer Zahl definiert werden. Ich habe es so verstanden, dass Sie sagen, es müssen aber zwei bis drei Personen, also pädagogisches Personal, einer Gruppe zugeordneten werden. Das vielleicht noch mal als Nachfrage. Und die zweite Frage ist: Sie haben gesagt, dass man nach den Sommerferien möglichst in den Normalbetrieb mit normalen Klassen übergehen will. So hat es auch die KMK gestern vorgesehen. Ist es vielleicht angedacht, dies auch auf die letzte Schulwoche dieses Schuljahres bzw. auf den vorletzten oder letzten Schultag zu orientieren? Denn wir haben ja die Situation, dass die Zeugnisse an dem Freitag ausgeteilt werden müssen und die Schulbusse an dem Tag gerade im ländlichen Raum auch nur einmal fahren – zur Schule hin und dann von der Schule zurück – und die Schüler irgendwie ihre Zeugnisse in Empfang nehmen und sowieso alle vor Ort sein müssen bzw. ihr Zeugnis nicht bekommen. Außerdem wäre es, glaube ich, aus pädagogischen Gründen eine gute Sache, das noch mal zu prüfen, ob man nicht vielleicht an dem Freitag eine Möglichkeit schaffen kann, weil es gerade auch für Kinder, für Schülerinnen und Schüler, für die Lehrer ein gutes Signal wäre, wenn man als Klassenverband in die Ferien gehen könnte und das Schuljahr nicht so chaotisch endet, wie es ja leider aktuell läuft – was nicht die Schuld der Landesregierung ist, was aber die Situation ist. Das vielleicht auch noch mal prüfen, ob man im pädagogischen Sinne an diesem letzten Schultag eine Möglichkeit schafft, der Klasse insgesamt die Zeugnisse zu übergeben!

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Dr. Heesen

Fragestunde

Zu Ihrer ersten Nachfrage: Müssen das jeweils zwei bis drei Pädagoginnen sein? So habe ich die Frage verstanden. Das müssen nicht so viele sein. Das bietet sich nur an. Die Lerngruppe oder Betreuungsgruppe muss nicht mit den bisherigen Gruppen identisch sein. Um eine gewisse Flexibilität für Krankheitsfälle, Urlaubszeiten oder verschobene Arbeitszeiten herzustellen, bietet es sich an, dass man diese Betreuungsgruppe etwas größer fasst und dann zwei bis drei Pädagogen fest zuordnet. Der begrenzende Faktor ist im Grunde genommen der Raum. Es steht also fest, dass eine feste Gruppe in einem festen Raum sein muss und das begrenzt die Menge der betreubaren oder beschulbaren Kinder. Zur zweiten Frage – Zeugnisausgabe: Wir denken darüber nach, wie wir die Zeugnisausgabe organisieren können. Ich nehme diese Anregung gern mit, vielleicht den letzten Schultag noch mal als „Schule wie vorher“ zu organisieren. Wir haben aber noch die Grundverordnung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, die müssen wir natürlich berücksichtigen. Zurzeit denken wir eher nicht, dass große Zeugnisausgaben stattfinden. Aber das ist eine Anregung, die ich gern noch mal mitnehme.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Anfrage aus der Mitte des Hauses.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, noch eine Frage, und zwar gibt es Kindergärten, die bei den Elternbeiträgen mit Stufenmodellen arbeiten. Aktuell gibt es sechs Stunden, acht Stunden Betreuung und darüber hinaus. Da in den meisten Einrichtungen aktuell nur acht Stunden Betreuung möglich ist, stellt sich mir die Frage, ob es Überlegungen des Ministeriums gibt, wie da Ausgleiche stattfinden können – gerade für die Elternbeiträge, weil man ab Juli eigentlich mehr bezahlt, als man Leistungen in Anspruch nimmt; bis 30.06. wird ja erstattet.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Darüber haben wir natürlich auch nachgedacht. Glücklicherweise ist der Juli im Hort immer beitragsfrei. Insofern stellt sich dieses Problem zurzeit nicht. Im Juli werden keine Beträge im Hort erhoben.

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Henry Worm

Fragestunde

Ich kann jetzt keinen Wunsch auf eine weitere Nachfrage erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch den Abgeordneten Montag, Fraktion der FDP, mit der Drucksache 7/981 gestellt wird.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Finanzierung der Testung asymptomatischer Personen Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 5. Mai 2020 ein Konzept zur Ausweitung von Tests „Covid-19 Labortestungen in Thüringen“ vorgestellt. Auf Seite 9 des Konzepts heißt es, dass das Land bis zur endgültigen ordnungspolitischen Klärung die Kosten für die Testung der asymptomatischen Personen (Mitarbeiter in Krankenhäusern und Patienten) tragen werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Ab welchem Zeitpunkt erfolgt die Kostenübernahme durch den Freistaat Thüringen? 2. Wie ist das Verfahren der Antragstellung auf Kostenübernahme durch den Freistaat Thüringen ausgestaltet (bitte unter Angabe des Datums der Bekanntmachung des Antragsverfahrens, möglicher Einreichungsfristen und des maximal abrechenbaren Betrags)? 3. Wann werden möglicherweise noch ungeklärte Verfahrensfragen zur rechtssicheren Abrechnung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekanntgegeben? 4. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben die Betroffenen im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

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Heike Werner

Fragestunde

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu 1.: Nach dem Konzept vom 5. Mai 2020 zur Ausweitung von Covid-19 Labortestungen in Thüringen kam eine Kostenübernahme durch das Land für eine Testung asymptomatischer Personen nur befristet in Betracht. Dies war bis zur Schaffung einer zusätzlichen Rechtsgrundlage durch den Bund für die Übernahme der Kosten durch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorgesehen. Rückwirkend zum 14. Mai 2020 ist mittlerweile die Verordnung des Bundes zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung können die Leistungserbringer die von ihnen gemäß der Verordnung erbrachten labordiagnostischen Leistungen mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Zu Frage 2: Für die Übergangszeit vom 5. bis einschließlich 13. Mai 2020 wurde im Freistaat Thüringen kein gesondertes Verfahren etabliert. In diesem Zeitraum wurden vom öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasste und dem Thüringer Testkonzept entsprechende Tests von asymptomatischen Personen übernommen. Die Abrechnung seitens der Labore erfolgte bisher direkt mit den zuständigen Gesundheitsämtern. Diese wiederum erhielten in entsprechender Höhe eine Kostenerstattung durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Nach der Verordnung des Bundes können nun wie eben dargestellt die Gesundheitsämter als zuständige Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder seit dem 14. Mai 2020 die von ihnen veranlassten labordiagnostischen Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Eine Kostenübernahme für privat veranlasste Testungen ist nicht möglich. Zu Frage 3: Rückwirkend zum 14. Mai 2020 gilt nun die Verordnung des BMG zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2. Das Thüringer Testkonzept wird zurzeit an diese Verordnung angepasst, wobei sich die meisten Indikationen bereits in deren rechtlichen Rahmen bewegen. Noch zu klärende Verfahrensfragen zur Abrechnung werden derzeit abgestimmt. Ein genauer Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden. Zu Frage 4: Weder in der Übergangszeit noch nach dem Inkrafttreten der Bundesverordnung gibt es eine Kostenübernahme gegenüber den Betroffenen, insofern bestehen auch keine Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Abrechnung erfolgt nicht über die Betroffenen oder die jeweiligen Einrichtungen, sondern die Abrechnung erfolgt nur mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Nachfragen. So kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Kemmerich, Fraktion der FDP, Drucksache 7/982, die durch Herrn Abgeordneten Montag gestellt wird.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen über den 15. Juni 2020 hinaus sicherstellen Die Landesregierung hat zum 15. Juni 2020 umfassende Lockerungen im Bildungswesen angekündigt. Dazu gehören auch die tägliche Öffnung der Kindergärten und Grundschulen und die damit verbundene Aufhebung der Notbetreuung. Bereits am 18. Mai 2020 hatte das Thüringer Gesundheitsministerium ein Konzept vorgelegt, das es den Krankenhäusern ab sofort ermöglicht, schrittweise in die Regelversorgung zurückzukehren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde bei der Konzeption der Lockerungen im Bildungswesen und der Aufhebung der Notbetreuung das Benehmen mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hergestellt? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Rückkehr der Thüringer Krankenhäuser in den Regelbetrieb zumindest durch eine optionale Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen abzusichern? 3.Wie beabsichtigt die Landesregierung die Versorgung der Patienten sicherzustellen, wenn Betreuungszeiten in Kindertagesstätten und Grundschulen von sechs bis acht Stunden lediglich „anzustreben“ sind?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja, das Gesundheitsministerium hat am 12.06.2020 sein Einvernehmen erteilt. Zu Frage 2: Solange keine Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung durch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden erfolgt, ist eine optionale Notbetreuung nicht geplant. Wenn einzelne Einrichtungen geschlossen werden müssen oder wir eventuell eine Pandemieentwicklung haben, die eine Schließung in größerem Umfang erfordert, ist auch wieder die Notbetreuungsmöglichkeit gegeben. Zu Frage 3: Da auch in den Kindertageseinrichtungen die Infektionsschutzregelungen der CoronaGrundverordnung des Gesundheitsministeriums sowie die aktuell gültigen Hygienevorschriften zu beachten sind, kann die Betreuung in den meisten Fällen noch nicht mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden erfolgen. Deshalb ist in der am 13.06.2020 in Kraft getretenen Verordnung über die Infektionsschutzregelungen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb festgelegt, dass die Kindertageseinrichtungen von Montag bis Freitag ein verlässliches Angebot für alle Kinder vorhalten. Dabei ist eine tägliche Betreuungszeit von mindestens sechs Stunden zu sichern, acht Stunden sind anzustreben. Die Kinder sind in den Einrichtungen in festen Gruppen, festen Räumen durch das stets gleiche pädagogische Personal zu betreuen. Diese Einschränkung ist zum Schutz der Kinder und des Personals in den Kindertageseinrichtungen und auch der Eltern weiterhin erforderlich, um die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich einzudämmen.

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Henry Worm

Fragestunde

Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die Fragestunde. Ich komme zurück zum Tagesordnungspunkt 26 , Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1044 um das Wahlergebnis bekanntzugeben: abgegebene Stimmen 85, gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen keine. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 13 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Damit schließe ich auch den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf als nächsten Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 11 in den Teilen Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/6401 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/975 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/6402 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/976 Das Wort hat Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Herr Abgeordneter Emde.

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Volker Emde CDU

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, Sie haben mir schon die Arbeit abgenommen, alle Dokumente zu erwähnen, über deren Beratung hier zu berichten ist. Deswegen kann ich sagen, dass der Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung die oben von Ihnen genannten Dokumente vorab beraten hat. Wir haben das in mehreren Sitzungen getan, im Januar, im Februar, im April. Wir haben am 12. Juni letztmalig dazu beraten und dort von zwei Seiten, nämlich einmal von der CDU und einmal den Koalitionsfraktionen, Vorschläge zur Beschlussfassung unterbreitet bekommen. Das Ergebnis der Beratung dazu finden Sie nun in der Vorlage Drucksache 7/975. Und die Beschlussempfehlung lautet: 1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Entlastung. 2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2019 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2017 Kenntnis. 3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zu. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Die Beratung im Ausschuss erfolgte so, dass wir die beiden Vorlagen nebeneinandergelegt haben, festgestellt haben, dass an vielen Punkten gleiche Formulierungen sind. Ansonsten haben wir dann abgestimmt und sind auch zu einer einheitlichen Meinung gekommen. Am Ende ist es natürlich so: Sie finden dann oft die Formulierung, wir nehmen die Bemerkung des Hofs „zustimmend zur Kenntnis“ oder wir nehmen sie „zur Kenntnis“. „Wir nehmen sie zur Kenntnis“ heißt, also wir können der Kritik zwar etwas abgewinnen, teilen sie aber nicht uneingeschränkt. „zustimmend zur Kenntnis“ heißt: Okay, liebe Landesregierung, jetzt nimm dir das wirklich einmal zu Herzen und setz das um. Man muss auch feststellen, dass natürlich ein ständiger Dialog zwischen dem Landesrechnungshof und der Landesregierung stattfindet. Die Finanzministerin hat in so manchem Punkt deutlich gemacht, dass man, bevor es überhaupt aufschlagen muss, doch daran interessiert ist, zu einer Einigung zu kommen. Das kann man auch in der Beschlussempfehlung teilweise erkennen. Wir empfehlen, die Beschlussempfehlung anzunehmen. (Beifall BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Jahre wieder meldet sich der Rechnungshof mit seinem Jahresbericht und ich darf an der Stelle auch ausdrücklich Herrn Präsidenten Dr. Dette begrüßen. Wir erfahren an ausgewählten Beispielen, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts des betreffenden Jahres falsch gelaufen ist. Auch an der Haushaltsführung der Landesregierung des Jahres 2017 gibt es Kritik, die wir nun zu bewerten haben und für deren Abstellung wir Forderungen an die aktuelle Regierung stellen. Am Ende des Verfahrens steht die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017. Meine Damen und Herren, die Grundlage für unsere Entscheidung, der Landesregierung Entlastung zu erteilen, ist nicht nur der Jahresbericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 2019 mit den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung des Jahres 2017, sondern auch die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung. Auf die inhaltlichen Punkte möchte ich jetzt kurz eingehen. Vorher möchte ich aber noch ausdrücklich der CDU-Fraktion danken, die sich sehr sachlich und konstruktiv eingebracht hat. Einigen der Anregungen haben wir auch zugestimmt. Herr Kollege Emde schilderte ja gerade, wie das mit den manchmal gleichlautenden Vorlagen war. Weil der Text der CDU an der einen oder anderen Stelle einen kleinen Hauch besser war, haben wir das dann auch übernommen. Gern hätten wir auch Anregungen der anderen demokratischen Oppositionsfraktion geprüft und vielleicht auch sogar aufgenommen. Leider gab es aber keinerlei Anregungen von der FDP. Ich gehe deshalb davon aus, dass die FDP der Entlastung der Landesregierung zustimmt. Die andere Opposition, bei der ich das Adjektiv „demokratisch“ nicht vorangestellt habe, hatte – wie so oft – nichts Inhaltliches beizutragen. Einen Vorschlag für die Beschlussempfehlung gab es nicht. Meine Damen und Herren, auf drei der im Rechnungshofbericht enthaltenen Sachverhalte möchte ich hier noch einmal besonders eingehen: Erstens – ich zitiere aus der Bemerkung des Rechnungshofs –: „Nach wie vor leistet sich das Land zur Erfüllung vergleichbarer Aufgaben deutlich mehr Personal als die übrigen Länder.“ Hier frage ich mich, ob es wirklich richtig ist, Vergleiche mittels Benchmarks zugrunde zu legen, die auf die Anzahl der Bediensteten pro 1.000 Einwohner abstellen. Das Ergebnis dieser Betrachtung wäre nämlich, dass wir zu viele Polizisten hätten, zu viele Lehrer/innen und Erzieher, zu viele Finanzbeamte und zu viele Richter/-innen und Vollzugsbeamte. Wenn man diese Stellen vom Stellenabbau ausnehmen würde, dann blieben nicht mehr genug Stellen im Land übrig, die man abbauen müsste, um dem Benchmark zu genügen. Ich will damit sagen, dass die Ausrichtung der Personalpolitik an bloßen statistischen Benchmarks nicht zielführend ist. Mir wäre hier eine Ausrichtung an tatsächlichen Bedarfen viel lieber. Ein zweiter Sachverhalt: Der Rechnungshof hat die Thüringer Industrie- und Handelskammer geprüft und sich – wie ich es drastisch und in Anführungszeichen mal formuliere – „erdreistet“, die Vergütung von Hauptgeschäftsführern der IHK als undurchsichtig zu bezeichnen (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das geht aber nicht!) (Heiterkeit DIE LINKE) und dann auch noch mit der Höhe der Ministergehälter zu vergleichen. Ein von der IHK beauftragter Anwalt schrieb dem Rechnungshof Folgendes – ich darf wieder zitieren –: „Dieser Vergleich liegt extrem neben der Sache. Minister werden hauptsächlich infolge politischer Erwägungen berufen und auch wieder abberufen. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich. […] Bei IHK-Hauptgeschäftsführern überwiegen bei der Auswahl die […] akademische Ausbildung, Managementqualitäten, strategisches Denken, Sachkenntnis“. Außerdem seien die Gehälter in Thüringen vergleichsweise eher niedrig. Sehr geehrte Ministerinnen und Minister, die IHK behauptet also, dass es bei Ihnen nicht auf akademische Ausbildung und Managementqualitäten ankommt und auch nicht auf strategisches Denken und schon gar nicht auf Sachkenntnis. Und deshalb bekommen Sie weniger Geld als ein IHK-Hauptgeschäftsführer. (Beifall AfD) An dieser Stelle danke ich dem Rechnungshof ausdrücklich dafür, dass er die aus meiner Sicht sehr arrogante Auffassung der IHK im Bericht zitiert und damit öffentlich gemacht hat. (Beifall DIE LINKE) Der IHK und insbesondere dem beauftragten Anwalt möchte ich an der Stelle sagen: Ihre Gehälter sind undurchsichtig und unangemessen. Sie sollten sich dafür schämen, diese auf Kosten der Thüringer Firmen zu finanzieren, die sich in der Zwangsmitgliedschaft nicht einmal wirklich dagegen wehren können. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Drittens noch etwas zum Thema der kreativen Haushaltsführung: Das Klinikum der Stadt Gera wurde im Oktober 2003 von der Stiftung Rehabilitation Heidelberg, SRH, übernommen. Für die Generalsanierung des Krankenhauses wurden von der Landesregierung im Landeshaushalt 2006 und 2007 100 Millionen Euro eingestellt. Das damalige Kabinett hat dann im Haushalt 2008/2009 entschieden, dass die Gelder erst später ausgezahlt werden, um eine Neuverschuldung zu vermeiden. Die Zahlung der Jahrestranchen von jeweils 20 Millionen Euro wurde auf die Jahre 2010 bis 2014 verschoben. So hat das Klinikum dann, weil die Baumaßnahmen ja schon begonnen hatten, Schulden aufgenommen, die zusätzlich vom Land erstattet wurden. Der Rechnungshof kreidet der Landesregierung die Zinsen in Höhe von 10 Millionen Euro als vermeidbare Mehrausgaben an. Ich muss und möchte an der Stelle natürlich noch dazusagen, dass der Rechnungshof hier eine länger zurückliegende Maßnahme in den Bericht aufgenommen hat. Der damalige Ministerpräsident hieß Dieter Althaus und die Finanzministerin Birgit Diezel. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Hört, hört!) Ich will jetzt ausdrücklich nicht behaupten, dass der Rechnungshof die alten Sachverhalte nur deshalb rausgeholt hätte, weil er unter der aktuellen rot-rotgrünen Regierung nicht ausreichend Kritikpunkte gefunden hat. Denn allgemein gilt natürlich: Die Bemerkungen des Rechnungshofs waren und sind immer hilfreich, um die Haushalts- und Wirtschaftsführung weiter zu verbessern, egal aus welcher Zeit. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich beim Rechnungshof, ich bedanke mich auch bei der Landesregierung und allen Beteiligten und beantrage, der Landesregierung für das Jahr 2017 gemäß der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Entlastung zu erteilen. Des Weiteren erlauben Sie mir, die Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2017 anzusprechen. Sie ist aus unserer Sicht unproblematisch. Dies liegt wohl vor allem daran, dass es sich um einen sehr kleinen Verwaltungshaushalt handelt und solche Probleme, wie eben von mir aufgezählt, von Natur aus gar nicht auftreten können. Aber dennoch haben wir natürlich versucht, auch hier Fehler und Ungereimtheiten zu finden. Da wir dabei keinen Erfolg hatten, empfehle ich auch hier die Zustimmung zur Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2017. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Merz, SPD-Fraktion, das Wort.

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Janine Merz SPD

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, schaut man im Kalender normalerweise auf jährlich wiederkehrende Ereignisse, findet man neben dem Rudolstädter Vogelschießen, dem DFBPokalfinale oder den Meininger Kleinkunsttagen auch die Vorstellung des Jahresberichts des Thüringer Rechnungshofs. Über den Unterhaltungswert der jeweiligen Veranstaltungen lässt sich dabei sicher streiten. Sicher ist aber schon mal: Der Jahresbericht des Rechnungshofs fiel nicht Corona zum Opfer. Für die Haushalts- und Finanzpolitiker des Thüringer Landtags, die Landesregierung und auch die Verwaltungen ist dieser Bericht ein wichtiger und notwendiger Anlass, die zurückliegenden Haushaltsperioden noch einmal Revue passieren zu lassen. Es gehört deshalb zur geübten Praxis des Haushalts- und Finanzausschusses, sich mit dem Rechnungshofbericht und den Stellungnahmen der Landesregierung eingehend und gründlich zu befassen. Aufgrund der Corona-Pandemie lief das Verfahren in diesem Jahr nicht ganz so ab wie geplant, der inhaltlichen Arbeit hat das aber keinen Abbruch getan. Sowohl für die Entlastung der Landesregierung als auch für die Entlastung des Rechnungshofs liegen nun Beschlussempfehlungen des Haushaltsund Finanzausschusses vor. Eines kann ich vorwegnehmen: Große Skandale finden sich erneut nicht in dem Bericht. Das zeugt von einer gut funktionierenden Verwaltung und ist gleichzeitig der Beleg einer effektiven Kontrolle durch Parlament und Rechnungshof. Meine Damen und Herren, das im Bericht beleuchtete Haushaltsjahr 2017 war gemessen an der Einnahmesituation und den Haushaltsüberschüssen ein finanzpolitisch erfolgreiches Jahr. Dank der wirtschaftlich guten Entwicklung des Freistaats stiegen die Einnahmen im Berichtsjahr um rund 305 Millionen Euro. Das Haushaltsplus durch Mehreinnahmen und Minderausgaben belief sich am Jahresende auf stattliche 916,8 Millionen Euro. Dies ermöglichte sowohl eine großzügige Schuldentilgung in Höhe von 415 Millionen Euro als auch eine Zuführung an die Rücklage in Höhe von 481 Millionen Euro. Erneut kam der Landeshaushalt verfassungskonform ohne Nettoneuverschuldung aus. Zusätzlich wurde zum Ende des Jahres 2017 das defizitäre Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ aus dem Jahr 1999 mit einem Schuldenstand von 134 Millionen Euro aufgelöst. Verbesserungsbedarf attestiert der Rechnungshof bei der Investitionsquote. Diese lag mit 11,4 Prozent für Thüringer Verhältnisse bei einem niedrigeren Niveau als in den Vorjahren. Gegenüber vergleichbaren Ländern allerdings wie Schleswig-Holstein mit einer Quote von 7,9 Prozent investiert Thüringen immer noch auf hohem Niveau. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass es aufgrund der brummenden Konjunktur im Jahr 2017 nur wenig freie Kapazitäten am Markt gab. Jeder, der in dieser Zeit einen Handwerker gesucht und auf einen Termin gewartet hat, weiß, wovon ich rede. Insgesamt war das Haushaltsjahr 2017 daher erneut ein Beleg dafür, dass der Dreiklang aus Investitionen, Schuldentilgung und Sparen des von Heike Taubert geführten Thüringer Finanzministeriums gut funktioniert. Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch wenn für die Haushaltsrechnung 2017 erneut keine nennenswerten Beanstandungen vorlagen, liegt es in der Natur des Rechnungshofs, nicht einfach nur die rechnerische Richtigkeit und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug festzustellen. Dr. Dette und sein Team schauen trotzdem gern auch mal sprichwörtlich hinter die Aktenschränke. Bemerkbar macht sich das traditionsgemäß in den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, die gern etwas kritischer ausfallen. Die Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt und hat ihrerseits in der Regel konstruktiv zu den Hinweisen und Bemerkungen Stellung genommen, beispielsweise wie im Bereich der Justizverwaltung die angespannte Personalsituation bei den Gerichtsvollziehern kritisiert. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf ein verwaltungsaufwendiges und wenig attraktives Entschädigungssystem. Das Thüringer Justizministerium hat die bestehende Situation eingeräumt und eine Überprüfung des Vergütungssystems angekündigt. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird die Landesregierung auf Anregung der Koalitionsfraktionen deshalb gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum Ende dieses Jahres über die Ergebnisse der Prüfung und das weitere Vorgehen zu berichten. Zustimmung besteht zudem zur Einschätzung des Rechnungshofs, dass die Rechtsaufsicht der Industrie- und Handelskammern verbesserungswürdig ist. Es wurde festgestellt, dass die Kammern durch zu hohe Rücklagen unzulässig Vermögen gebildet haben, anstatt ihre Mitgliedsbeiträge zu senken. Zusätzlich wurde die Vergütungsstruktur als undurchsichtig bezeichnet. Aus diesem Grund wird die Landesregierung gebeten, den Haushalts- und Finanzausschuss darüber zu unterrichten, wie im Rahmen der Rechtsaufsicht für Transparenz in der Rücklagenbildung und Vergütungssystematik der IHKs weiter verfahren werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fehler passieren und sie sind menschlich. Entscheidend ist, wie mit den Fehlern umgegangen wird. Aus diesem Grund hoffe ich auch weiterhin auf einen konstruktiven und kooperativen Umgang zwischen Rechnungshof, Landesregierung und dem Thüringer Landtag. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Rechnungshof, Dr. Dette und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die kritische Begleitung der Arbeit der Landesregierung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Landtagsverwaltung und vor allem Heike Taubert und den Bediensteten des Finanzministeriums für die engagierte und gute Arbeit. Namens der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag bitte ich um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hat Abgeordneter Emde, CDU-Fraktion, das Wort.

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Volker Emde CDU

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hande hat mir eigentlich eine Vorlage geliefert, indem er die Arbeit einer CDU-geführten Landesregierung gerügt hat und dass für das SRH Klinikum 10 Millionen Euro unnötig ausgegeben wurden. Ich darf sagen, dass auch wir in dem Ausschuss die Anmerkung des Landesrechnungshofs – danke, lieber Sebastian Dette – zustimmend zur Kenntnis genommen haben, weil auch wir es so sehen, dass das nicht in Ordnung ist und dass solche Verfahrensweisen nicht gewählt werden sollten und die Regierung das für künftige Zeiten beherzigen soll. Das lenkt aber für mich darauf ein, mal weniger darauf abzuheben, was für das Jahr 2017 geprüft worden ist. Der Landesrechnungshof hat ja mit diesem Jahresbericht auch die Möglichkeit, etwas zur haushaltswirtschaftlichen Lage des Landes zu sagen. Herr Dr. Dette lässt es sich nicht nehmen – egal, wer regiert –, kritisch zu sein. Das wollen wir uns auch schön erhalten, denn es muss Aufgabe einer solchen Behörde sein, uns bei den finanzpolitischen Rahmenbedingungen immer mahnend, helfend und kritisch zur Seite zu stehen. (Beifall AfD) Der Rechnungshof hat sich nicht nur das Jahr 2017 vorgenommen und geprüft, sondern er hat auch etwas zur haushaltswirtschaftlichen Lage und somit auch zum Gesetzentwurf für das Haushaltsjahr 2020 – unser laufendes Jahr – gesagt. Der Landesrechnungshof zeichnet für die Jahre 2018 bis 2020 ein kritisches Bild. Er warnt vor einem zu wenig sparsamen Umgang mit dem Geld. In der Konsequenz kommen auch wir zu dem Ergebnis, dass die Landesregierung erstens finanzielle Spielräume verschenkt hat, die jetzt mehr Hilfen ermöglicht und die uns größere finanzielle Spielräume eröffnet hätten. Zweitens, nur in einem schnellen und umfassenden Nachtragshaushalt 2020 können die haushalterischen Erfordernisse und Herausforderungen für die nächsten Jahre konstruktiv und mit Vorausblick und Transparenz angepackt werden. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wies selbst darauf hin, dass die erwarteten Mehreinnahmen fast ausschließlich auf die im Rahmen der Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossenen Erhöhungen des Umsatzsteueranteils der Länder und nicht auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen waren. Wie hat die Landesregierung darauf reagiert? Sie hat für dieses Jahr Rekordausgaben von 11 Milliarden Euro vorgeschlagen, die von den Koalitionsfraktionen in den Verhandlungen dann nochmals erhöht wurden. Da die Ausgaben stärker steigen sollten als die Einnahmen, will Rot-Rot-Grün in diesem Jahr 430 Millionen Euro, fast eine halbe Milliarde, aus der Haushaltsausgleichsrücklage entnehmen. Wir halten also fest: Rekordeinnahmen haben der Landesregierung nicht ausgereicht, die Rekordausgaben konnten nur aus der Rücklage finanziert werden und diese Spielräume fehlen uns nun im Jahr 2020. Meine Damen und Herren, was folgt daraus für die nächste Zeit? Ich will aus dem Rechnungshofbericht von vor der Corona-Krise zitieren: „In den Jahren bis 2023 werden pro Jahr fast 100 Millionen Euro gegenüber der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung fehlen. Die Zeit üppig sprudelnder Steuerquellen scheint damit vorbei. Die Konsolidierung des Haushalts tritt wieder in den Fokus der Finanzpolitik.“ Es gehört also auch zur Wahrheit, dass die Landesregierung zur Unzeit jede Konsolidierung des Haushalts aufgegeben hat und ihr dieses Wegducken vor finanzpolitischen Notwendigkeiten in den kommenden Monaten und Jahren jede Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise erschwert. Hätte die Landesregierung die Ausgabenstruktur des Freistaats konsolidiert, würde eine eventuelle Neuverschuldung auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, also ohne bereits bestehendes Finanzierungsminus, aufsetzen. Es reicht gerade nicht, davon auszugehen, dass eine Nettokreditaufnahme nach § 18 LHO erfolgt, wie die Finanzministerin schon bei der Verabschiedung des Corona-Sondervermögens am 5. Juni angekündigt hat. Meine Damen und Herren, ich möchte hier betonen: Die CDU-Fraktion hat mit dem zuletzt beschlossenen Sondervermögen für die Thüringer Bürger, die Unternehmen, die Kommunen in der Corona-Krise für hohe Mehrausgaben gestimmt, um Belastungen abzufedern und um den wirtschaftlichen Abschwung zu mildern. Aber wir werden die Landesregierung auch nicht aus der Verantwortung lassen, Vorschläge für die Haushaltskonsolidierung für die von ihr selbst verursachte strukturelle Schieflage vorzulegen, sei es für einen Nachtrag 2020 oder den Haushaltsentwurf 2021. Aus unserer Sicht wird ihr das nur gelingen, wenn sie schon jetzt mit einem Nachtrag nicht nur die Kreditaufnahme prüft, sondern auch nach mehr als fünf Jahren versäumter Hausaufgaben in die Konsolidierung einsteigt. Meine Damen und Herren, mit diesen grundsätzlichen Anmerkungen versehen – und das richtet sich eben nicht nur an die Regierung, sondern auch an dieses Haus: Wir sind in einer Zeit, in der wir ganz hart ans Konsolidieren gehen müssen und das wird uns allen wehtun. Ich selber bin schon lange genug in diesem Parlament, um zu wissen, wie es ist, wenn Einnahmen wegbrechen. Und genau das ereilt uns jetzt auch wieder. Das wird von uns harte Einschnitte und Maßnahmen erfordern, egal in welcher Bankreihe oder in welcher Fraktion wir sitzen. Mit diesen grundsätzlichen Anmerkungen versehen bitte ich aber doch um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und empfehle somit die Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs. (Beifall CDU)

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Henry Worm

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner spricht jetzt Abgeordneter Kießling, AfD-Fraktion.

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Olaf Kießling AfD

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Zuschauer am Livestream, liebe Abgeordnete! Natürlich begrüße ich auch recht herzlich unseren geschätzten Herrn Dr. Dette vom Landesrechnungshof. Die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs ist gleichzeitig die Prüfung dieser Institution auf deren inhaltlich korrektes Handeln im Sinne der Bürger des Freistaats Thüringen mit deren Steuergeldern neben der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen wie der Buchungsgrundsätze. Die Buchungsgrundsätze werden hier ja immer grundsätzlich eingehalten, das sei schon mal vorweggeschickt. Mir ist aber wichtig, dass wir mal ein paar Details näher betrachten und auch bewerten. Herr Emde hat gerade richtigerweise zur gesamtwirtschaftlichen Lage ausgeführt, in welcher besonderen Situation wir stecken. Da kann ich nur zustimmen, allerdings bin ich etwas erstaunt über das Ergebnis bezüglich der Zustimmung. Aber sehen wir uns das mal im Detail an: Mit dem Jahresbericht 2019 berichtete der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2017 und legte dem Landtag und der Landesregierung seine Prüfungsergebnisse zur Haushaltswirtschaftsführung der rot-rot-grünen Landesregierung vor. Die AfD-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren auch intensiv mit der Haushaltsrechnung 2017, dem Jahresbericht 2019 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Schauen wir uns mal die Abschnitte des Berichts einzeln an: Im Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und warnt schon dort – wie wir auch damals – vor einem Einnahmerückgang für das Jahr 2019. „Die Zeit üppig sprudelnder Steuerquellen“, so heißt es dort, „scheint damit vorbei.“ Pro Jahr könnten dem Freistaat 100 Millionen Euro an Steuereinnahmen bis 2023 fehlen. Meine Fraktion hätte sich aufgrund dessen ein besseres, nachhaltiges Wirtschaften gewünscht. Stattdessen wurden Schulden in der Zeit des Wirtschaftsbooms nur mäßig abgebaut und für 2019 plante die Landesregierung, 470 Millionen Euro aus den Rücklagen zu nehmen. Diese Entnahme aus der Rücklage fehlt uns heute in der Zeit der echten Krise. Wahrscheinlich sah die Regierung schon dort die Abwahl im letzten Jahr voraus und dachte sich: Warum soll ich einer neuen Regierung ein gut gefülltes Rücklagekonto überlassen? – was wir jetzt wirklich gebraucht hätten. Das Gleiche gilt für die Art und Weise der Haushaltsführung. Ein großer Teil der Ausgaben wurde gesetzlich durch sogenannte Verpflichtungsermächtigungen festgeschrieben. Doch diese werden vermehrt für Ausgaben verwendet, die keine echten Investitionsprojekte sind und somit nicht zutreffend sind für diese Klassifizierung. Ich möchte die Regierung daran erinnern, dass Verpflichtungsermächtigungen für echte Investitionsvorhaben gedacht sind, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren geplant und finanziert werden müssen. Sie dagegen missbrauchen diese Regelung zum Beispiel für Ausgaben für Vereine und Personalkosten jedweder Art, am liebsten natürlich für grünes und rotes Klientel. (Beifall AfD) Wenn Sie mit Verpflichtungsermächtigungen alles festzurren, sind künftige Regierungen daran gebunden und es wird schwer, in wirtschaftlich schlechten Zeiten zu sparen und anderen echten Verpflichtungen nachzukommen. Herr Emde hat das ja noch mal ausgeführt. Wie gesagt, wir werden dort Einschränkungen hinnehmen müssen und da müssen wir uns auch noch mal diese Verpflichtungsermächtigungen ansehen, die Sie da reihenweise in die Haushaltsbücher geschrieben haben. Wir fordern deshalb die Regierung vor allem in Anbetracht der nun kommenden Wirtschaftskrise dazu auf, diese Art der Haushaltsführung schnellstens zu beenden! (Beifall AfD) Der Rechnungshof weist ebenfalls auf einen Negativrekord der Investitionsquote im Jahr 2017 hin. Ich habe dies bereits in den letzten Jahren mehrfach bemängelt. Zum Bericht des Rechnungshofs 2016 ist die Investitionsquote nochmals gesunken, auf 11,4 Prozent; das haben meine Vorredner auch schon gesagt. Die Ausrede, die Investitionsquote sei so niedrig, weil es einen Mangel an Anbietern bei Ausschreibungen geben würde, verweist eher darauf, dass die bürokratischen Hürden viel zu hoch sind. Es muss endlich schnellstens Bürokratie im Rahmen der Ausschreibungen abgebaut werden, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Der Rechnungshof merkt ebenfalls an, dass einige Investitionen nicht mal per Definition eine Investition sind. Der Anstieg im Folgejahr 2018 ist lediglich auf die Umstellung der Finanzierung von Sondervermögen, EU-Mitteln, Abrufen und pauschalen Zuweisungen an die Kommunen zurückzuführen. Noch dazu speisen sich die getätigten Investitionen 2017 zu 80 Prozent aus Zuweisungen vom Bund und der EU. Nur Sachsen-Anhalt hat einen höheren Grad der Abhängigkeit. Die übergroße Zahl der Investitionsförderungen durch den Bund läuft aber dieses Jahr aus und durch die EU-Förderung wird sie zukünftig auch geringer ausfallen. Wir werden also demnächst mehr Eigenmittel brauchen, um den Investitionsstau abzubauen, den uns die Regierung beschert hat. Ein Weiter-So darf es nicht mehr geben, ein Weiter-So wäre ein Leben von der Substanz: Schulen bröckeln, Straßen werden nur noch notdürftig geflickt und was mit Brücken passieren kann, die nicht renoviert werden, sehen wir in Italien. Ich fordere Sie, die Regierung, deswegen auf, den Investitionsstau schnellstens abzubauen. Auch wenn Sie jetzt neue Investitionsprogramme aufgelegt haben, deckt das noch nicht den Investitionsbedarf, der überall in unserem Land besteht. (Beifall AfD) Kommen wir zum Teil B, dem Bericht der Haushaltsrechnung 2017. Dort muss man leider lesen: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 9,7 Millionen Euro sind im Vorjahr auf ganze 26,4 Millionen Euro gestiegen. Und wodurch, fragt man sich. Der Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr erklärt sich größtenteils aus den gestiegenen Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die hier mit rund 8,3 Millionen Euro zu Buche schlagen. Vielleicht sollte man da mal nachdenken, eine Altersfeststellung durchzuführen und dort zu investieren. Ich denke, das würde auch dem Freistaat und seinen Bürgern einen Großteil dieser Kosten ersparen. Wir hatten damals hier einen entsprechenden Antrag eingebracht, diese Altersfeststellung mal durchzuführen, doch die wurde von Ihnen allen abgelehnt, weil Sie wahrscheinlich diese Mehrausgaben gern wollten. (Beifall AfD) Im Teil C der Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung sind wir dann bei dem Best-of der Steuerverschwendung von 2017 angelangt. Da muss zum Beispiel die Staatskanzlei mal erklären, warum sie nun wirklich eine Zuwendung von 1,75 Millionen Euro für die Erweiterung des Kindermedienzentrums vergeben hat. Erst erklärte sie uns, die KMU zu fördern, die nicht in der Lage seien, die ortsübliche Miete zu zahlen. In einer späteren Begründung liest man dann aber, das spiele keine Rolle mehr, auf einmal wollte man nur die Konzerntochter des MDR hier nach Erfurt locken. Im Förderantrag der Stiftung gab es weder einen Finanzierungsplan noch Angaben zur Berechtigung des Zuwendungsempfängers zum Vorsteuerabzug oder Angaben, zu welchem Mietzins die Stiftung welchen Nutzerkreis erreichen wollte. Stattdessen gab es widersprüchliche Angaben zu zusätzlichem Raumbedarf und förderfähigen Büroflächen. Trotzdem wurde ohne sachlichen Grund eine Zuwendung in Aussicht gestellt und gleichzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Dabei gab es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wie in der Thüringer Landeshaushaltsordnung vorgeschrieben. Ebenso wurde der Zuschuss nicht anhand der förderfähigen Baukosten ermittelt, womit die Staatskanzlei die Antwort auf die Frage schuldig bleibt, wie sie auf 1,75 Millionen Euro kam. Der Rechnungshof merkte zu Recht an, dass der Förderantrag und die Veranschlagung für die 1,75 Millionen Euro an Zuwendungen nicht entsprechend den Vorschriften erfolgt ist. Ein weiterer Punkt ist die großzügige Mittelbewilligung der Arbeits- und Wirtschaftsförderung. Hier hat es das Ministerium unter Frau Werner versäumt, das Zuwendungsverfahren zu überprüfen. Leider war das ein Wiederholungsfehler, denn es wurde bereits im Jahr zuvor entsprechend bemängelt. Somit wurden abermals weitgehend inhaltsgleiche Anschlussprojekte ohne nachvollziehbaren Erkenntnisgewinn weiter gefördert. In einem Fall wurde sogar vom Ministerium die Verlängerung bis zur Anschlussförderung veranlasst, obwohl das Projektziel bereits erreicht war. Weitere Steuerverschwendungen beziehen sich auf die überzogenen Gehälter bei der Industrie- und Handelskammer – wir hatten ja schon kurz davon gehört –, während wegen unterlassener Auflösung von Rücklagen die Mitglieder zu hohe Beiträge bezahlen mussten. Ebenso wurde eine Erfolgskontrolle des Ministeriums für Bildung für die bedarfsgerechte Fachberatung in den Kindertagesstätten und -einrichtungen nicht durchgeführt. Diese Fachberatung kostet den Steuerzahler 3 Millionen Euro pro Jahr und es wäre angebracht, die Wirksamkeit der Mittel zu überprüfen. Schließlich wollen wir effektiv und effizient unser Ziel erreichen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Auch war interessant zu lesen, wie unsere Regierung sich in träumerischen, ideologischen, grünen Zielen verirrt und einmal mehr die Wirtschaftlichkeit vergessen hat. So überweist das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ThüringenForst laut Vertrag von 2017 bis 2031 27.000 Euro pro Jahr für die CO -Bindung im 5 Hektar großen Kli2 mawald Paitzdorf. Für die Planungsleistung sowie für die Aufforstung verausgabte das Ministerium bereits 2016 insgesamt rund 132.000 Euro. Damit sind wir bei einer Gesamtausgabe von 160.000 Euro für eine berechnete Kompensation von 3.000 Tonnen CO über 100 Jahre. Hiermit 2 kostet eine Tonne CO 50 Euro. Die CO -Emmissi2 2 onszertifikate kosten aber ca. 25 bis 30 Euro je Tonne, weshalb der Rechnungshof bewusst und auch berechtigt darauf hinweist, dass es besser gewesen wäre, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu machen, ganz zu schweigen davon, wie viele vom Käfer befallene Flächen man mit dem Geld hätte aufforsten und den Privatwaldbesitzern hätte helfen können. Diese Verschwendung in einer solchen Art und Weise verhöhnt alle Privatwaldbesitzer, die um jede Förderung kämpfen müssen und deren Flächen Sie mit Ihrem Mantelgesetz anfangs nur billig aufkaufen wollten. (Beifall AfD) Bei den Verfügungsmitteln der Funktionsträger konnte man lesen, dass es dank dieser nun Geschenke und Arbeitsessen für behördeneigene Mitarbeiter gab. Bei letzterem schließen wir uns der Aussage des Rechnungshofs an, dass es der Verwaltung nicht gelingt, Verfügungsmittel von der privaten Lebensführung zur steuerfreien Dienstaufwandsentschädigung abzugrenzen. Aufgrund dieser Verfehlungen, die zum Teil sogar Wiederholungsfehler sind oder weitreichend in die Zukunft Mittel binden, ist es uns somit unmöglich, der Entlastung der Landesregierung zuzustimmen. (Beifall AfD) Dem Rechnungshof dagegen danken wir für seine ausführliche Stellungnahme in Wort und Schrift wie auch seine Hinweise im Ausschuss. Ich bedanke mich natürlich auch im Namen meiner Fraktion für die außerordentlich gute Arbeit, die der Rechnungshof hier in Thüringen leistet. Letztendlich möchte ich darauf verweisen, dass der Rechnungshof mit der Führung seines eigenen Haushalts auch ein gutes Vorbild für diese Regierung wäre und sein sollte. (Beifall AfD) Einer Entlastung des Rechnungshofs stimmen wir demzufolge zu, da hier im Gegensatz zur Regierung nichts zu bemängeln ist. Hier kann man nur für diese sparsame und korrekte Verwendung der Steuermittel Danke sagen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dette, alljährlich bietet uns der Bericht des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung Gelegenheit, zurückliegende Haushaltsperioden Revue passieren zu lassen. Und wie üblich hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Haushalts- und Finanzausschuss eingehend mit dem vorgelegten Bericht des Rechnungshofs und der Stellungnahmen der Landesregierung auseinandergesetzt. Sowohl für die Entlastung der Landesregierung als auch für die Entlastung des Rechnungshofs liegen Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Durch die momentane Situation konnte allerdings der angestrebte Zeitplan im Haushalts- und Finanzausschuss nicht eingehalten werden, sodass wir erst jetzt zur zweiten Beratung und Beschlussfassung im Plenum kommen und fast zeitgleich die Einladung des Rechnungshofs zur Vorstellung des Jahresberichts 2018 in meinem Postfach lag. Dieser Einladung, Herr Dette, werde ich selbstverständlich wieder gern folgen und im Juli Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Besuch abstatten. Ein erfreulicher Teil vorneweg: Die Skandale und Überraschungen sind auch dieses Mal ausgeblieben und das ist ein gutes Zeichen, denn es zeugt von einer funktionierenden Verwaltung, aber auch von einer funktionierenden Kontrolle. Die aufmerksame Arbeit des Rechnungshofs ist dabei ein zentraler Bestandteil der funktionierenden Aufsicht in unserer Demokratie, die auch Denkanstöße für Verbesserungen und konstruktive Kritik gleichermaßen enthält. Das Jahr 2017, um das es im vorliegenden Bericht geht, war finanzpolitisch ein erfolgreiches Jahr. Bedingt durch die sehr positive wirtschaftliche Gesamtsituation profitierte der Freistaat von einem kräftigen Plus bei den Steuereinnahmen und im Gegenzug sind die bereinigten Gesamtausgaben nur moderat gewachsen. Aufgrund von Mehreinnahmen und Minderausgaben konnten mit dem Jahresabschluss Überschüsse gebildet werden, die eine Schuldentilgung und eine Rücklagenbildung möglich machten, und zudem kam der Haushalt 2017 erneut ohne Nettoneuverschuldung aus. Eine Entnahme aus der Rücklage entfiel. Insgesamt kann man sagen: ein sehr solides Wirtschaften der Landesregierung im Haushaltsjahr 2017 durch alle Ressorts. Im Übrigen ist dieses Wirtschaften der vergangenen sechs Jahre auch der Grund, warum wir in der jetzigen Krisensituation im Vergleich mit anderen Bundesländern noch keine Kreditaufnahme angehen mussten und trotzdem mit dem Sondervermögen und dem Mantelgesetz ein beeindruckendes Leistungspaket verabschiedet haben. Doch zurück zu den Berichten: In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2017 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. In Teil C finden sich weitere Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung in den einzelnen Ressorts und Teil D behandelt die sogenannten Erfolgsmeldungen des Rechnungshofs. Nachgehend werde ich auf einzelne Punkte aus allen Teilen eingehen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshof wäre nicht der Rechnungshof, wenn er nicht trotzdem die Gelegenheit zu Kritik und kritischen Anmerkungen genutzt hätte. Ganz allgemein gesprochen warnt der Rechnungshof davor, die hohen Überschüsse und Rücklagen für großzügiges Ausgabeverhalten vor allem im Bereich der Dauerausgaben und beim Personal zu nutzen. Doch es werden auch positive Aspekte erwähnt. So möchte ich das Lob des Rechnungshofs an die Landesregierung für die Auflösung des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“ erwähnen. Es wurde auch aus meiner Fraktion stets für eine Auflösung dieser Sondervermögen und damit eine Verhinderung der Verlagerung von öffentlichen Kreditaufnahmen geworben. Darüber hinaus bemerkt der Rechnungshof weiter, dass die Sanierung des Kalibergbaus in Thüringen von noch größerer finanzieller Bedeutung für den Freistaat ist und deshalb die erneuten Gespräche um eine weitere Mitfinanzierung des Bundes begrüßt werden. Ich schließe mich dieser Einschätzung vollumfänglich an. In Teil B möchte ich den Umgang mit den über- und außerplanmäßigen Ausgaben noch einmal aufgreifen, denn ich denke, dass dieser Teil in zwei Jahren, wenn der Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2020 erscheinen wird, noch einmal größere Aufmerksamkeit erfahren wird. Ich teile die Einschätzung der Landesregierung, dass gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung über- und außerplanmäßige Ausgaben durch Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden sollen. Es handelt sich allerdings um keine Muss-Regelung. Daher ist auch die Nennung einer konkreten Einsparstelle in begründeten Fällen nicht nötig. Zur Ordnungsmäßigkeit der Belege hat der Rechnungshof keine schwerwiegenden Verstöße oder Manipulationen feststellen können, was ebenfalls erfreulich ist und die Gewissenhaftigkeit der Thüringer Landesverwaltung und ihrer Behörden beweist. Zum Teil C belasse ich es bei einer Bemerkung zu den Gerichtsvollziehern. Hier haben wir uns als Koalition darauf verständigt, dass wir den Bemerkungen des Rechnungshofs insoweit folgen, dass wir eine Berichtsbitte an das TMMJV richten und uns im Haushalts- und Finanzausschuss darüber fortlaufend informieren lassen werden. Wir teilen die Meinung, dass die Initiativen zur Verbesserung der Sicherheitslage von Gerichtsvollziehern auch die Attraktivität des Berufs fördern und deshalb im Interesse des Freistaats Thüringen sind. Nun möchte ich noch eine abschließende Bemerkung zur Rechtsaufsicht des TMWWDG über die IHKs machen und damit verdeutlichen, dass wir auch kritische Anmerkungen aufgreifen. In unserer Beschlussempfehlung nehmen wir die Bemerkungen des Rechnungshofs zustimmend zur Kenntnis. In diesem Sinne hoffe ich auch weiterhin auf einen konstruktiven und kooperativen Umgang zwischen Rechnungshof, Landesregierung und dem Thüringer Landtag. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Rechnungshof, bei Herrn Dr. Dette und seinen Mitarbeiterinnen, für die kritische Begleitung der Arbeit der Landesregierung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Mitarbeiterinnen der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für ihre gute und engagierte Arbeit. (Beifall DIE LINKE) Namens der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Kemmerich, FDP-Fraktion, das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dr. Dette, liebe Zuhörer und Zuschauer in den Netzen! Sehr ausführlich ist dieser Tagesordnungspunkt besprochen worden, deshalb will ich mich auf wenige, für uns entscheidende Punkte konzentrieren. Zunächst zum Rahmen, in dem das Haushaltsjahr 2017 gestanden hat: Wir verzeichneten in diesem Jahr mit 6,46 Milliarden Euro die höchsten Steuereinnahmen seit 2008. Gleichzeitig verzeichneten wir ein Absinken der Investitionsquote auf einen historischen Tiefstand. Die Summe von 1,04 Milliarden Euro entspricht einer Quote von 16 Prozent im Jahre 2010 – vergleichsweise im Haushaltsjahr 2017 von 11,4 Prozent. Da sagen wir nicht nur aus unternehmerischer Erfahrung, sondern auch aus der Erfahrung des Lebens: Wer an Investitionen spart, fällt zurück! Wir haben gerade im laufenden Jahr gesehen, wie wir unter nicht getätigten Investitionen leiden, nicht vorankommen, Defizite feststellen. Exemplarisch nenne ich hier die Investitionen im kommunalen Bereich, insbesondere in die Infrastruktur, die IT-Struktur dieses Landes, was durch die Corona-Krise sehr in den Fokus gerückt ist. Bei den geplanten Investitionen zu der Investitionstätigkeit sind 250 Millionen Euro gar nicht ausgegeben worden. Auch das ist oft schon thematisiert worden, bleibt aber aktuell. Auch jetzt, in der laufenden Phase in den Jahren 2020 und 2021 ist es wichtig, dass die Gelder, die zur Verfügung gestellt werden, an den Mann kommen. Herr Ministerpräsident Ramelow, wir haben öfter schon dazu diskutiert. Auch Sie sagen, jeder Euro, der nicht ausgegeben ist, schmerzt noch mehr, als ihn in den Haushalt einzustellen. Er muss tatsächlich fließen. – Deshalb sollten wir unbedingt daran arbeiten; im HuFA wurde es gesagt. Grund ist, dass im öffentlichen Bereich teilweise keine Angebote abgegeben werden. Das hat etwas mit der Komplexität der Vergabe zu tun. Ein Unternehmer sucht sich die Stelle, wo er mit weniger Bürokratie den gleichen Effekt erzielen kann. Deshalb sucht er gerade in einer wirtschaftlich prosperierenden Zeit die Möglichkeit, im Privatbereich Aufträge anzunehmen, weil er dort mit den Auftraggebern sichtlich schneller, leichter zurande kommt und deshalb diesen Weg wählt und den öffentlichen Bereich meidet. (Beifall FDP) Lassen Sie es uns angehen, dass wir Vergabe entbürokratisieren, dass wir bei den Unternehmern und Unternehmen für die Fachkräftesituation nicht nur Verständnis zeigen, sondern auch Erleichterungen aufzeigen, indem wir Zuzug anwerben, Anwerbemöglichkeiten im Inland wie im Ausland schaffen, und dass wir es dem Unternehmer schwer machen, an der öffentlichen Vergabe vorbeizugehen, indem er dort in Zukunft nicht auf mehr, sondern auf weniger Bürokratie trifft. (Beifall FDP) Ich nenne exemplarisch nochmals die Bereiche, auf die wir sicherlich großen Wert legen müssen: öffentlicher Personennahverkehr, Wohnungs-, Städte-, Straßenbau – das sind wichtige Dinge, um die Konjunktur wieder anlaufen zu lassen –, IT- und Kommunikationsprojekte und der Hochschulbau. All das war in den letzten Tagen schon in der Diskussion. Für die Zukunft mahnen wir an. Gerade stehen zwei Haushaltsdinge an. Ich denke, Kollege Emde hat sehr ausführlich geschildert, dass wir uns sicherlich auf einen Nachtragshaushalt 2020 zubewegen, zubewegen müssen. Auch dieser Haushalt – wie wir schon öfter angemahnt haben – sollte klare Aspekte eines konjunkturellen Anreizsystems, einer konjunkturellen Investition enthalten, erst recht im Haushalt für das Jahr 2020/2021, der vorbereitet wird. Auch hier werden wir anmahnen und weiter den Finger in die Wunde legen, dass hier nicht nur investive Möglichkeiten gegeben werden, sondern tatsächlich auch Gelder abfließen. Ich möchte mit dem Dank an den Rechnungshof für den kritisch sachlichen Diskurs zu der Haushaltsführung des Landes für das Jahr 2017 schließen. Ich kündige an, dass wir uns bei der Entlastung der Landesregierung enthalten und dass wir bei der Entlastung des Rechnungshofs unsere Zustimmung erteilen werden. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Es hat jetzt die Landesregierung, Frau Ministerin Taubert, das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst von meiner Seite auch einen herzlichen Dank an den Landesrechnungshof. Dr. Dette ist stellvertretend für all seine Kolleginnen und Direktoren heute anwesend. Es ist klar, dass die Landesregierung seit vielen Jahren ein gepflegt kritisches Verhältnis mit dem Landesrechnungshof führt und das ist auch richtig so. Ich persönlich bin auch immer dankbar dafür, wenn wir uns über bestimmte Themenfelder auch einfach mal in einem konstruktiven Meinungsaustausch befinden, der nicht immer zu einer gleichen Meinung führt. Das ist ganz wichtig, dass wir Ratschläge annehmen, aber auf der anderen Seite natürlich als Landesregierung auch unsere Meinung dort kundtun können – deswegen ganz herzlichen Dank. Ich möchte mich auch bei dem HuFA bedanken und bei dem besten HuFA-Vorsitzenden, den ich bisher hatte. Herzlichen Dank, Herr Emde. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das muss ich so sagen, doch. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das wird aber Mike Huster sehr traurig machen!) Ok, ich relativiere es: einer der zwei Besten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber er macht das wirklich gut und deshalb auch ganz herzlichen Dank an Sie und auch an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses alle zusammen, weil das immer eine gute sachliche Diskussion ist, das freut mich immer ganz besonders. Es sind eine ganze Reihe Dinge angesprochen worden, die ich hier nicht wiederholen will. Jeder, der Interesse hat, kann sowohl den Bericht als auch die Stellungnahmen der Landesregierung dazu lesen. Zu dem Thema „Kindermedienzentrum“ gibt es auch eine Stellungnahme der Staatskanzlei, wie wir dazu unsere Meinung gebildet haben. Ich möchte noch mal die Investitionen erwähnen. Da gebe ich natürlich allen, die das Thema „Investitionen“ angesprochen haben, vollkommen recht. Herr Kemmerich, Sie haben völlig recht, wir planen 15 Prozent Investitionen und geben dann 11/12 Prozent aus. Das macht uns nicht fröhlich, das muss ich ganz ehrlich sagen. Das ist sicher ein Schwerpunkt, den auch andere Kollegen hier angesprochen haben, dass wir eben einfach nicht mehr die Angebote bekommen, manchmal aufheben müssen. Unser schlechtestes, aber prominentestes Beispiel ist diese gemeinsame JVA mit Sachsen, die sich hinschleppt, die sollte schon fertig sein und wir kommen immer noch nicht weiter. Das wurmt uns auch, das kann ich so sagen, also wir sind da selbst sehr ärgerlich. Wir haben auch – da will ich ihnen auch recht geben – in unseren Verwaltungsverfahren über die Jahre ganz viele Stoppschilder eingeführt. Das liegt jetzt nicht an der Landesregierung, sondern das liegt an ganz vielen bestimmten Auflagen. Immer kommt mal was dazu. Da ist mal was nicht gut gelaufen und da kommt wieder ein Stoppschild dazu, da muss man noch was beachten. Das macht schon die Planungsverfahren außerordentlich langwierig und auch das ärgert uns. Frau Keller sitzt hier schräg neben mir, die weiß das aus ihrer Erfahrung im Infrastrukturministerium sehr genau. Auch die Minister und Staatssekretäre können nicht immer das bewegen, was sie bewegen wollen, weil die natürlich daran sehr interessiert sind, dass es eine Einweihung gibt, dass man einen Abschnitt abgeschlossen hat und man da auch hingehen kann. Das ist ein gemeinsames Problem, an dem wir weiterarbeiten wollen. Ich will aber auch dazusagen – auch das ist schon erwähnt worden –, wir kommen natürlich von einem sehr hohen Investitionsniveau. Wenn Sie mal sehen, ab 1995 ist das Investitionsniveau stark gestiegen und ist dann sukzessive ein Stück weit auf hohem Niveau geblieben und dann langsam zurückgegangen. Das hat natürlich auch was mit der sogenannten Aufbauarbeit zu tun. In den vergangenen Legislaturen haben wir darüber gesprochen, warum Kredite für Investitionen aufgenommen werden mussten. Das ist auch da immer betont worden und ich glaube, das ist auch nicht falsch. Was ich nicht stehen lasse, Herr Kießling, das trifft mich immer sehr persönlich. Ich komme aus dem Landkreis Greiz, bei uns bröckelt keine Schule. Wenn Sie so etwas sehr pauschal sagen, dann würde ich Sie herzlich bitten, es nicht mehr zu tun, sondern wenn sehr konkret zu machen, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir können es Ihnen zeigen!) denn bei uns bröckeln keine Schulen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es gibt Schul- sanierungsstau in Erfurt!) Wir haben sehr viel Geld, das wissen auch die Kollegen der AfD, die jetzt bei uns im Kreistag sitzen. Es gibt keine bröckelnden Wände bei uns. Wir haben zwar Sanierungsbedarf, aber so schlimm ist es nicht. (Unruhe AfD) Ich habe ja nur gesagt, warum ich das so nicht stehen lassen möchte. Ich nenne mal das Thema „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“: Es ist so festgestellt worden, wie Sie das beschrieben haben, aber ich finde, da ist ein sehr falscher Zungenschlag drin. Wir haben Kinder und Jugendliche aus Krisengebieten hier bei uns in Deutschland und die haben das gleiche Recht, nach der Jugendhilfe ihre Leistungen zu bekommen, wie alle anderen auch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kießling, ich bin seit 1995 als Sozialdezernentin immer wieder im Bereich „Asyl“ tätig gewesen, ich kenne Licht und Schatten, das brauchen Sie mir nicht zu erzählen. Aber sie haben Anspruch darauf, auch die Träger haben Anspruch darauf. Und ich kann aus meiner Sicht und auch aus den Gesprächen mit dem zuständigen Bildungsministerium sagen, dass bei den Jugendämtern sehr genau darauf geachtet wird – was Sie ja auch ein Stück weit bemängeln –, da bleibt keiner zu lange in der Jugendhilfe, keiner, das muss man einfach so sagen. Solange es angezeigt ist, ja. Aber dann passen auch die Jugendämter auf und sagen, es ist jetzt Zeit, in eine andere Hilfeleistung oder in die Eigenständigkeit zu gehen. Deswegen möchte ich das zurückweisen. Das mit der Altersfeststellung brauchen wir nicht zu diskutieren, da sind wir völlig unterschiedlicher Auffassung. Meine Damen und Herren, ich möchte ein Thema ansprechen, das ist hier nur gestreift worden, aber das betrifft die Landesregierung schon intensiv. Der Landesrechnungshof hat bemängelt, wie die Verfügungsmittel ausgegeben worden sind. Da gibt es teilweise Bemerkungen, denen haben wir sofort abgeholfen. Also da geht es zum Beispiel darum, dass einfach falsch verbucht wurde, man kann andere Haushaltsstellen finden – das hat Herr Dette ja auch in dem Bericht und in der Prüfung mit seinen Kollegen festgestellt. Dann gibt es aber auch Anmerkungen, zu denen ich sage: Im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir schon eine sehr eingeschränkte Sichtweise auf die Verfügungsmittel und wir werden sie jetzt noch weiter einschränken, auch das will ich hier sagen. Nachdem der Bericht dagewesen ist, haben wir das sofort veranlasst. Aber ich sage Ihnen ein paar Beispiele – also ich habe die Verfügungsmittel nie ausgeschöpft, deswegen rede ich da jetzt einfach mal flott daher –: Ich könnte immer wieder mal jemanden von Ihnen einladen, einen Banker einladen und kann ein Geschäftsessen machen. Da kann ich meine 4.000 Euro – die habe ich, glaube ich, ich weiß es gar nicht ganz genau – (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Vorsicht, Lobby und so!) einfach auf Deutsch gesagt verfressen. In den zehn Jahren als Ministerin, sage ich, habe ich – wenn es hoch kommt – zehn Arbeitsessen gehabt, zumeist war das mit Abgeordneten und zumeist, wenn sie gute Arbeit geleistet haben. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Welche Frak- tion?) Mehrerer Fraktionen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich war noch nicht dran!) Ja, Herr Möller, woran das liegen mag, das kann ich jetzt nicht einschätzen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Darauf müs- sen wir uns mal verständigen!) Aber zumindest, denke ich, war das nicht zu beanstanden. Mir ist es zuwider, dieses Geld, aber ich darf es tun – Herr Dette hat es mir bescheinigt –: Arbeitsessen gehen. Ich habe als Sozialministerin als Repräsentationsgeschenk Bälle gekauft und im Kindergarten abgegeben. Das soll mir zukünftig nicht mehr erlaubt sein, das ist schon zu viel. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es ging um die eigenen Mitarbeiter!) Nein, was heißt denn „eigene Mitarbeiter“? Es ist sehr pauschal, ich habe das ja gelesen, wir haben uns auch damit auseinandergesetzt, weil wir zuständig sind. Für die eigenen Mitarbeiter gelten ganz schlimme Regeln. Da gilt aber auch zum Beispiel die Regel – also Herr Schubert und ich haben auch LÜKEX-Übungen, die kennen Sie, der Jenaer Tunnel war mal im Gespräch usw. –: Ich darf diesen Mitarbeitern, obwohl sie den ganzen Tag sitzen, aus dem Verfügungsfonds keine Semmel finanzieren. Und jetzt soll mir auch der Rechnungshof mal sagen: Ist das nun okay, oder ist das nicht okay? Die sitzen zwölf Stunden im Haus, die machen für den gesamten Staat die Übung, die erklären sich freiwillig bereit, und ich darf keine Semmel finanzieren. Wir hatten Glück mit unserer Übung. Herr Schubert hatte Geburtstag – das, was über war, das hat er halt aus eigener Tasche dann den Kollegen gegeben. Da muss ich sagen: Da muss man schon mal überlegen, was ist dann fair oder nicht fair, uns mit auf den Weg zu geben. An der Stelle sage ich: Ich will den Mitarbeitern jetzt nichts auftafeln, das macht keiner meiner Kolleginnen und Kollegen, aber bei solchen Dingen sollte man schon überlegen. (Beifall DIE LINKE, AfD, CDU) Da kann ich Herrn Dette im Prinzip nur insoweit verstehen, dass ich sage: Dann muss es eben woandershin gebucht werden. Aber es ist keine Fehlausgabe in dem Sinn, dass ich sage, ich habe das Geld verschwendet. Das möchte ich hier noch mal deutlich sagen. Natürlich haben wir uns jetzt auch geeinigt: Was ist denn, wenn ich jetzt als Ministerin/ Minister zu einem runden Geburtstag eingeladen bin, zu dem sie alle hingehen. Auch die Fraktionsvorsitzenden nehmen dort Geschenke aus der Fraktionskasse mit. Auch das sind Steuergelder. Da sagen wir: Wenn jetzt ein Jubilar sagt, ich möchte gar kein neuntes Buch zur Erinnerung haben oder einen Bierkrug oder eine Tasse aus der Fraktion, sondern ich möchte eine Geldspende für einen bestimmten Verein haben, dann haben wir uns jetzt geeinigt, dann sagen wir: ein adäquates Geschenk in einer anderen Form, weil die meisten schon genug Bücher und Bembel usw. haben (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Und einen Blumenstrauß nicht haben wollen!) und einen Blumenstrauß nicht pflegen können oder wollen, damit es eben etwas anderes ist. Diese Abgrenzung, glaube ich, ist wichtig. Ich glaube, es ist uns auch gelungen, das einzuschränken. Es gab auch eine Bemerkung, dass man aus diesem Topf keine Spenden machen soll – auch das ist hier erwähnt worden –, sondern dass man das aus dem eigenen Zuschuss bezahlt. Da bleibe ich auch nur bei mir, bei der Finanzministerin: Die Einkommensteuerstelle, die meinen Steuerbescheid bearbeitet, weiß ganz genau, wie viel ich spende. Das ist auch meine Sache. Ich habe zum Beispiel mal für „Laufen mit Herz“ gespendet, weil das schon Herr Zeh vor mir gemacht hat und andere auch. Da habe ich gedacht, das ist in Ordnung. Das heißt, es ging um eine Spende an einen Verein, der dann dafür etwas gemacht hat. Wenn das eine Kritik daran ist, dann sage ich: Die nehme ich mir jetzt nicht an, weil ich selber entscheide, wofür ich meine Spenden gebe. Ich denke, das ist jedem auch unbenommen. Wir werden so etwas natürlich nicht wieder tun. Das wird jetzt abgeschafft werden. Dann müssen sie sehen, wo sie ihr Geld herbekommen. Aber ich will mich dagegen wehren, dass dieses Geld, das als Verfügungsmittel auch sorgsam in allen Ministerien bearbeitet wird, einfach verschwendet wird, verschwendetes Steuergeld ist. Das möchte ich damit zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, ich habe das anhand meiner eigenen Erfahrungen als Ministerin ein Stück weit darstellen können. (Beifall SPD) Ansonsten nochmals ganz herzlichen Dank und wir bitten um Entlastung. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Landesregierung auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 ab. Wer für die Entlastung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion der FDP. Ich stelle fest, die Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Ich komme zum nächsten Punkt, die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/976. Es geht dabei um die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017. Wer für die Entlastung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und auch der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt auf der Tagesordnung noch zwei Punkte, die heute auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Deshalb rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/937 dazu: Staatsvertrag über die Errichtung einer Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten gefährdet kulturelle Identität und Selbstbestimmung Thüringens – Thüringer Residenzkultur durch eine Förderstiftung oder direkte Zuweisung von Bundesmitteln stärken! Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1014 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Antrags? Ja, bitte, Frau Abgeordnete Kniese, Sie haben das Wort.

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Tosca Kniese AfD

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, im November 2018 fasste der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags einen Beschluss über das Sonderinvestitionsprogramm I. In dessen Rahmen sollen sowohl Thüringen als auch das Land Sachsen-Anhalt über acht Jahre hinweg jeweils 100 Millionen Euro Bundesmittel zur Sanierung, zum Erhalt und zur Pflege von Schlössern, Gärten bzw. historischen Liegenschaften erhalten. Zudem wurde in Aussicht gestellt, dass der Bund sich auch an den Betriebskosten der Einrichtungen beteilige. Ich denke, es gibt in diesem Hause keinen Zweifel daran, dass dieses Geld dringend benötigt wird und sehr willkommen ist. Als Bedingung seitens des Bundes wurde allerdings die Gründung einer länderübergreifenden Stiftung gesetzt, die diese Mittel und entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung zu verwalten hätte. Seit dieser Beschluss bekannt wurde, gibt es im Landtag eine sehr intensive Debatte über das Projekt solch einer länderübergreifenden Stiftung. Auch in der breiten Öffentlichkeit wird das Thema seither sehr eingehend diskutiert und das ist auch kein Wunder, denn es geht hier erstens um sehr viel Geld, zweitens geht es um ein Stück Thüringer Identität und das einzigartige kulturelle Erbe der historischen Thüringer Residenzkultur. (Beifall AfD) Drittens geht es darum, ob Thüringen über die Gestaltung und Verwaltung dieses Erbes selbst bestimmt oder ob es zugunsten einer Institution abdankt, in der Thüringen nur einer von drei Akteuren ist und somit stets in der Minderzahl ist. Das heißt mit anderen Worten: Es geht hier um die Kulturhoheit des Freistaats Thüringen. Von daher sollten die zahlreichen regen Debatten hier nicht verwundern. Der Landtag fasste zum Ende der letzten Legislaturperiode am 27. September 2019 mit der damaligen Mehrheit von Rot-Rot-Grün einen Beschluss. Die Mehrheit haben Sie heute nicht mehr. In diesem Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, einen Vertrag zur Gründung einer länderübergreifenden Kulturstiftung auszuhandeln. Explizit wurde in diesem Beschluss gefordert, dass die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in der neuen länderübergreifenden Stiftung aufgehen solle. Und nun, ein Dreivierteljahr später, liegt der Öffentlichkeit der Entwurf des Staatsvertrags zur Gründung der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten vor. Dieser Vertragsentwurf zeigt: Die Thüringer Interessen, besonders aber auch die Interessen der betroffenen Kommunen sind nicht gewahrt. Die Stiftung ist mit Blick auf ihren Sitz, nämlich Halle in Sachsen-Anhalt, und den Rechtsrahmen vor allem eine sachsen-anhaltinische Stiftung. Das heißt, die Kulturhoheit Thüringens wird preisgegeben, die Landesregierung hat sehr schlecht verhandelt. In der Schule würde es jetzt heißen: Ungenügend, setzen. (Beifall AfD) Deshalb brauchen wir auch einen neuen Beschluss und wir brauchen eine Neuverhandlung. Genau das ist es, was der Antrag der AfD fordert. Vor dem Hintergrund des desaströsen Vertragsentwurfs ist dabei Folgendes wichtig: Erstens bleibt die Kulturhoheit des Landes gewahrt, zweitens bleibt die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten und drittens werden die Bundesmittel hier in Thüringen verwaltet. (Beifall AfD) Dies ist ganz besonders in Richtung SPD und Linke, CDU gerichtet. Es spricht dabei nicht von vornherein etwas dagegen, zur Not auch eine länderübergreifende reine Förderstiftung zu gründen. Das war auch schon früh in der Diskussion und ist keine Neuheit. Es dürfte aber eben nur eine reine Förderstiftung sein, die die Abrechnung der Gelder besorgt. Die operative Verwaltung darf ihr hingegen nicht obliegen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die Thüringen Residenzkultur muss in und von Thüringen aus gestaltet und verwaltet werden. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das war jetzt alles?)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kniese. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass wir die turnusmäßige Lüftungspause machen müssen. Deswegen unterbreche ich die Sitzung für 10 Minuten und gleich geht es weiter. Die Pause ist beendet, die Türen sind geschlossen. Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 22 fort. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Bitte, Herr Kellner.

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Jörg Kellner CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur ganz kurz: Wir haben einen Alternativantrag zu dem AfD-Antrag eingebracht. Hintergrund ist, dass wir den um den Antrag auf Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe erweitert haben, was in Vorbereitung ist bzw. die Antragstellung wohl in Vorbereitung ist, wie wir aus der Presse vernehmen durften. Ich finde das eine hervorragende Idee. Ich habe dem Minister schon zugesagt, dass wir ihn dabei unterstützen wollen. Ich finde es wirklich genial, wenn wir uns da auf den Weg machen. Deswegen haben wir das heute mit aufgegriffen, um vielleicht auch an der Stelle Neues zu erfahren. Aber für die Landesregierung ist wichtig, dass wir voll und ganz hinter diesem Antrag stehen. Was den AfD-Antrag anbelangt: Gut, der ist inhaltlich weitgehend wie unser Antrag, Plenarantrag vom letzten Jahr. Deswegen muss ich dazu nicht viel sagen, denn wir werden ja dann in die Debatte gehen. Aber unser Alternativantrag ist weitreichender, weil wir das UNESCO-Weltkulturerbe im Antrag mit aufgenommen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Hartung von der Fraktion der SPD das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Ferdinand Lassalle hat 1862 den viel zitierten Satz geprägt, dass alle politische Aktion mit dem Aussprechen dessen, was ist, beginnt. Wer Politik ernsthaft betreibt, der muss zunächst analysieren und der muss sich auch den unangenehmen Wahrheiten stellen. Es geht darum, anhand dieser unangenehmen Wahrheiten lösungsorientierte Politikansätze zu entwickeln oder, um es mit dem Zeitgenossen Lassalles, mit Bismarck zu sagen, Realpolitik zu gestalten. Das ist genau das, was wir an dieser Stelle machen müssen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass uns jetzt ein Vertrag vorliegt. Da möchte ich uns jetzt nicht ersparen, die drei unangenehmen Wahrheiten aufzuzählen. Die erste Wahrheit lautet: Der Staatsvertrag, der jetzt vorliegt, ist tot. Er hat hier im Parlament offensichtlich keine Mehrheit, in meiner Fraktion hat er auch keine Mehrheit. (Beifall CDU) Das kann man auch gut begründen. Ich sage das nur in Schlagworten. Es ist die fehlende Gleichbehandlung Thüringens in Fragen des Stiftungssitzes, der nun in Halle sein soll, es ist die Ungleichbehandlung Thüringens bei der Vertretung in den Stiftungsgremien und es ist die mangelnde Berücksichtigung der Interessen der kommunalen Seite. All das widerspricht dem, was der Landtag in der letzten Legislatur für die Verhandlungen mit auf den Weg gegeben hat. Deswegen ist dieser Vertrag, so wie er ist, nicht das, was wir erwartet haben und wir können nicht zustimmen. Es steht die Frage, ob man diesen Vertrag nachverhandelt. Ich glaube, Nachverhandlungen sind langwieriger als eine Neuverhandlung unter entsprechenden Prämissen. Insofern würde ich empfehlen, dass wir diesen Vertrag neu verhandeln. Die zweite unangenehme Wahrheit – da richte ich mich mal an Herrn Kellner –: Ein Antrag, die Residenzkultur Thüringens in die UNESCO-Welterbeliste aufzunehmen, ist ehrenwert, den unterstützen wir, finde ich richtig, finde ich gut, würdigt Thüringen, hilft uns aber nicht weiter. Das Problem ist, selbst wenn wir den Antrag jetzt einreichen und er tatsächlich auf die Tentativliste Deutschlands gesetzt wird, dann wird er im September aufgenommen, muss dort ein Jahr bleiben und wird dann im September 2021 der UNESCO weitergereicht, vorausgesetzt alle anderen Bundesländer, die dort schon Projekte drauf haben, sagen: Mensch, das ist jetzt so ein toller Einfall, dann treten wir mal kurz zurück, lassen Thüringen durchpreschen und vor allen anderen den Vortritt. Das wird, glaube ich, nicht passieren. Aber selbst wenn es passiert, dann würden wir die erste Entscheidung irgendwann im Frühjahr 2023 bekommen und da sind die Messen für das Sonderinvestitionsprogramm gesungen. Dann ist das vorbei. Ich habe nicht gesagt, Herr Kellner, dass Sie prinzipiell falsch liegen; ich habe gesagt, es hilft uns nicht für diesen Staatsvertrag. Das ist der Punkt. Es hilft uns nicht für diesen Staatsvertrag, nicht für diese Fördermittel. Und es geht ja noch weiter: Angenommen, jetzt sind wir mal realistisch, irgendwann Ende der 20er-Jahre werden wir Weltkulturerbe, dann geht das nicht um die 31 Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, aufgehübscht durch Gotha, was dringend dabei sein muss, Altenburg und andere (Beifall SPD) – das war erwartbarer Beifall, deswegen musste das auch mal sein –, sondern da reden wir von mindestens 60 bis 80 Liegenschaften hier in Thüringen. Das heißt, die Investitionsprogramme, die dann aufgelegt werden, gehen nicht für 31 Schlösser plus Gotha und Altenburg und noch ein paar Handvoll andere, sondern wesentlich mehr. Wenn wir uns das vor Augen halten, kommen wir zur dritten bitteren Wahrheit. Wenn wir, wie Frau Grütters mit ihrem Ministerium anstrebt und auch die CDU hier ein bisschen intendiert, einfach dazu kommen, dass wir jetzt mal 100 Millionen Euro vom Bund ergänzt durch 100 Millionen Euro vom Land an die Stiftung ausreichen und dann ist gut – darauf läuft es ja hinaus –, dann können wir zwar den Investitionsstau, den die jetzige Stiftung mit ihren 31 Liegenschaften hat, der zwischen 350 Millionen und 400 Millionen Euro angesetzt wird, mit 200 Millionen Euro abbauen, dann kriegt Gotha allerdings keinen Cent und das würde ich ausdrücklich bedauern. Also wir könnten den Investitionsstau etwas lindern, aber wir wären doch nur am Anfang der Sanierung. Wir brauchen also mindestens noch ein SIP II und mindestens noch ein SIP III, wenn wir tatsächlich realistisch die Liegenschaften, die Weltkulturerbe werden sollen, in einen ordentlichen Zustand bringen wollen. Und das ist der große Schwachpunkt: Wenn wir nicht darauf bestehen, eine Stiftung zu kreieren, zum Beispiel durch das Einsteigen in die dauerhafte Förderung der Haltungskosten, die 15 Millionen Euro, wenn wir das liegenlassen und nur die 100 Millionen Euro Förderung nehmen, dann ist das Risiko sehr groß, dass wir die verarbeiten und dann ist Schluss. Wenn wir eine Stiftung aufbauen, mit der wir jedes Jahr 15 Millionen Euro Betriebskosten generieren plus im Prinzip die Sonderinvestitionsprogramme, dann ist das wesentlich nachhaltiger, vor allem auch deswegen, weil die 15 Millionen Euro Betriebskosten über die achtjährige Laufzeit mehr als die eigentlichen Investitionskosten sind. Auch das müssen wir uns vor Augen halten. Also das Geld liegen zu lassen, ist im doppelten Sinn dumm und deswegen, (Beifall SPD) denke ich, sollten wir nachverhandeln und meine Fraktion – „neu verhandeln“ hatte ich gesagt – präferiert also eine schlanke gemeinsame Förderstiftung, deren einziges Ziel ist, die Investitionsmittel an die Liegenschaften weiterzureichen, deren einziges Ziel ist, im Prinzip den Bund langfristig an die Sanierung der Thüringer Schlösserlandschaft zu binden und langfristig dafür zu sorgen, dass das, was wir als Weltkulturerbe ansehen, tatsächlich so instand gesetzt wird, dass wir damit umgehen können und dass wir da eine ordentliche Repräsentation erreichen können. Das sind wir diesem Land und seinem kulturellen Erbe schuldig. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Das Wort hat jetzt Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Thüringer Landtag hat am 27.09.2019 einen Beschluss zur Förderfrage mitteldeutscher Schlösser und Gärten gefasst, wie ich finde, eigentlich damals schon einen sehr starken Beschluss, so stark, dass wir jetzt auch in der Situation sind, dass man sich auf diesen Beschluss beziehen kann, gerade wenn es eben um – und der Kollege Hartung hat es angesprochen – Nachverhandlungen zu dem Staatsvertrag der Kulturstiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten geht, weil der Staatsvertrag, der jetzt vorlag, tatsächlich die Sachen, die wir in diesem Beschluss damals gefasst haben, die Anforderungen, die wir dort formuliert haben, eben nicht erfasst. Dieser Entschluss wurde ohne die Stimmen von CDU und AfD gefasst. Die CDU hat damals noch Realitätsverweigerung betrieben; im von der CDU beantragten Sonderplenum zu dieser Problematik zweifelten die CDU-Abgeordneten noch vehement die Bundesvorgabe zur Errichtung einer gemeinsamen Stiftung an. Da lässt sich Abgeordneter Mohring aus der damaligen Debatte zitieren, als er ganz konkret den Abgeordneten Hartung gefragt hat, wo denn nun eigentlich die Bedingung für die Mittel ist, die im Haushalt ausgebracht sind und im Zwischenruf dann noch mal nachdrücklich gesagt hat, dass das aber nicht im Haushalt steht. Immerhin haben Sie jetzt in Ihrem Antrag zumindest die Realitäten anerkannt, das ist ja schon mal ein Schritt nach vorn. Die Haushaltsgelder sind an die Bedingungen gebunden, die wir hier schon mehrfach referiert haben und man muss sagen, leider ist aber auch das schon das einzig Positive, was in Ihrem Antrag zu finden ist. Ansonsten wollen Sie einen neuen Beschluss für ein Problem, wofür es bereits eine Beschlusslage gibt. Der Mehrwert dieses Antrags erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Sie nehmen neue Signale aus Berlin auf, ja, okay, und die aktuellen Gespräche mit Berlin finden auch irgendwie statt, das ist klar, und die Staatskanzlei wird natürlich ihr Bestes tun, um das Beste für Thüringen herauszuholen. Jede einzelne Fraktion hat sich in der Beratung damals in diesem Plenum zu diesem Thema geäußert, aber die CDU spielt sich hier sozusagen als der alleinige Rächer der Thüringer Kulturlandschaft auf. (Beifall CDU) Das war nicht positiv gemeint, aber hey, das ist so ein bisschen wie mit Sportsfreund. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Den haben sie jetzt nicht verstanden, Madeleine!) Wir hatten ja schon im letzten Kulturausschuss eine sehr ausführliche Debatte zu dem Thema. Auch da hat Herr Kellner wieder – um das mal so global zu formulieren – geleugnet, dass natürlich hier alle anderen Fraktionen der Koalition auch sehr kritisch mit diesem Thema umgegangen sind. Es ist nach wie vor so, Herr Kellner – und ich habe das Protokoll übrigens noch mal sehr aufmerksam gelesen –: Sowohl der Kollege von der SPD als auch die Kollegin von der Linken haben damals sehr deutlich gesagt, dass sie sich natürlich eine andere Lösung gewünscht hätten als die, die dann auf dem Tisch lag, und dass sie sich vor allen Dingen auch dafür eingesetzt haben, dass es eine andere Lösung gibt. Schlicht und ergreifend: Der Bund hat das nicht mitgemacht. Die neuen Verhandlungen zu den Fördermodalitäten mit dem Bund bergen große Chancen, aber eben auch große Gefahren. Das sollten Sie auch ganz klar benennen. Der Bund ist ja kein Selbstbedienungsladen und es gibt die Chance, dass man sich auf eine Förderstiftung bzw. auf direkte Förderung an die Länder einigen kann. Dafür muss man aber den Haushaltsbeschluss des Bundes schlicht und ergreifend anpassen. Das haben Sie ja immerhin erkannt. Es droht aber damit, dass wir ein einmaliges Sonderinvestitionsprogramm bekommen und die Zusage für die jährlich unbefristete Betriebskostenförderung verlieren. Das wäre dem Bund ganz lieb und das steht auch hinter der Verhandlungsoffenheit, wenn ich das mal so sagen darf. So ehrlich sollen Sie sein und das den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern auch sagen; das wäre ehrlicher als Fantasietermine auf Bundesebene. Im Fall des Best-Case-Szenarios, wir erhalten die Betriebskostenförderung und eine direkte Förderung der Bundesmittel an die Länder, werden wir unsere bestehende Stiftungsstruktur umbauen müssen und das vermisse ich leider auch in Ihrem Antrag. Denn wie Sie wissen, ist unsere Stiftung momentan nur darauf ausgelegt, Liegenschaften zu verwalten, und dementsprechend müssten wir da Anpassungen vornehmen. Wir kommen also eigentlich um eine Anpassung der Stiftungsstruktur in Thüringen schlicht und ergreifend nicht herum und vielleicht ist das auch durchaus mal an der Zeit, dass wir das tun und schauen, ob es nicht gut wäre, unsere Stiftung auch an die Herausforderungen anzupassen, die tatsächlich vor ihr liegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht kann man den Antrag im Ausschuss noch retten, deswegen würden wir uns auch für eine Überweisung einsetzen. Wir werden das Thema ja so oder so, mit oder ohne Antrag in den nächsten Ausschüssen intensiv diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Danke, Frau Abgeordnete Henfling. Ich rufe den Abgeordneten Kellner von der Fraktion der CDU an das Rednerpult.

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Jörg Kellner CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade eindrucksvoll von Frau Henfling gehört, wie rührend sie sich die ganze Zeit, die ganzen Monate, die zurückliegenden Jahre um dieses Thema gekümmert hat. Ich will vielleicht mal in Erinnerung rufen, wer das Thema wirklich immer wieder aufgerufen hat, weil die Transparenz eben nicht da gewesen ist. (Zwischenruf Abg. Henfling BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Herr Kellner, Sie sind der Allerbeste!) Ich weiß auch, dass sich Kollegen aus Ihrer Reihe, von Rot-Rot-Grün, wirklich immer darüber gefreut haben, dass wir das thematisiert haben, sonst hätten wir nämlich gar nichts erfahren. Wir haben so nicht viel erfahren, den Staatsvertrag haben wir bis heute nicht offiziell bekommen. Ich hätte gedacht – unter I. haben wir gebeten, dass die Landesregierung heute einen Sofortbericht zu diesem Thema gibt –, dass wir vielleicht alle ein Stück weit mehr gewusst hätten, um dann in die Diskussion einzusteigen, aber das scheint ja nicht gewollt zu sein. (Zwischenruf Abg. Henfling BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist der gleiche Stand wie immer!) Ich will nur eines erwähnen: Wir haben im Europaausschuss vier Selbstbefassungsanträge zu diesem Thema eingebracht, wir haben ein Sonderplenum zu diesem Thema gemacht und einen Plenarantrag und jetzt sagen Sie mir mal, was Rot-RotGrün an Selbstbefassungsanträgen oder anderen Anträgen diesbezüglich eingebracht hat, oder auch die AfD – null. So viel nur zum Thema, wie wichtig das den Kollegen ist. (Beifall AfD) Null. Das gehört auch zur Wahrheit, weil Sie ja ständig von der Wahrheit sprechen, Frau Henfling. Auch das gehört zur Wahrheit. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe nicht einmal den Begriff der Wahrheit in meiner Rede benutzt, das können Sie gern im Protokoll nachlesen!) Und wenn Sie sagen, dass wir letztendlich Realitätsverweigerung betreiben, dann muss ich ganz klar sagen: Herr Hey, die Wahrheit ist nun mal so. Da guckt man ins Protokoll, da guckt man, wer was diesbezüglich gemacht hat. Und wenn wir bei der Realitätsverweigerung sind, da muss ich sagen: Es war gut, dass wir letztendlich die Realität schon lange erkannt haben – nicht verweigert, sondern erkannt haben. Der Staatsvertrag liegt bis heute nicht offiziell vor – ich habe ihn offiziell nicht bekommen, ich weiß nicht, wer den hier offiziell gekriegt hat. Wir haben ihn auf Umwegen bekommen, andere hatten ihn schon. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Der ist nicht mal im Kabinett behandelt worden!) Natürlich, andere hatten ihn schon. Wir haben den Antrag von den Kommunen gekriegt. Und da steht ja wohl drin, was realitätsfern ist. Da guckt man in den Staatsvertrag hinein. Das ist realitätsfern, was Thüringen anbelangt, ganz massiv. Da muss ich sagen, wir waren von Anfang an auf dem richtigen Weg, dass wir dieses Verfahren und auch diese Stiftung in dieser Form abgelehnt haben, weil es auch strukturell nicht passt – Sachsen-Anhalt und Thüringen. Natürlich freuen wir uns über 100 Millionen Euro, das haben wir auch nie infrage gestellt. Die Frage ist nur, ob das der richtige Weg dahin ist. Die Frage muss doch aber erlaubt sein. Wir können uns doch nicht von Berlin vorschreiben lassen, ihr habt dies oder jenes zu tun und dann kriegt ihr das Geld. Wir sind hier ein Parlament und sind für Thüringen verantwortlich. Da muss doch die Frage erlaubt sein, wenn es einen anderen Weg gibt, dass man den auch benennt und dass man einen Alternativantrag stellt. Und das war für uns von Anfang an die Förderstiftung. Wir wollen gemeinsam mit Sachsen-Anhalt was machen, aber unter dem Dach einer Förderstiftung, wo die Mittel durchgereicht werden und unsere Stiftung Schlösser und Gärten – und das steht, denke ich, in diesem Haus außer Frage – diese 100 Millionen Euro plus 100 Millionen Euro vom Land, die 200 Millionen Euro, ohne Weiteres ordentlich ausgeben kann und auch im Interesse der Schlösser investiert. Natürlich muss man dann auch – das gehört zur Wahrheit dazu – die Schlösserstiftung ertüchtigen, personell aufstocken, damit sie auch diese 100 Millionen Euro verausgaben kann. Deswegen haben wir einen konkreten Vorschlag gemacht. Ich freue mich, dass auch die SPD im Bund die Signale sendet, Thüringen dieses Geld über eine Förderstiftung durchzureichen – oder Herr Schneider sagt Dachstiftung –, und das doch als sinnvollen Weg sieht. Darüber freue ich mich wirklich, weil wir seit Monaten, seit letztem Jahr, seit der letzten Legislatur immer wieder gefordert haben: Lasst uns einen anderen Weg gehen, lasst uns eine andere Form finden, wie wir die Bundesmittel bekommen, ohne dass wir die Identität Thüringens und unsere Schlösserstiftung aufgeben. Und jetzt höre ich überall die Signale. Ich habe auch die Pressekonferenz verfolgt, die der Minister gegeben hat. Auch da spricht er sich wohlwollend, zumindest nicht ablehnend für eine Förderstiftung aus. Das hat mich sehr gefreut, Herr Minister. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Sie müssen mich nicht anschauen!) Nun, ich habe gerade von Ihnen gesprochen, Herr Minister. Das hat mich sehr gefreut, dass Sie das aufgenommen haben. Das war ja bis gestern noch Teufelswerk – die Förderstiftung. Da hat man uns permanent eingeredet, entweder die Stiftungsform, die ursprünglich angedacht war, oder gar nicht, und die muss ja wohl, wie wir wissen, bei dem Staatsvertrag definitiv als gescheitert gelten. Die Stimmung im Land spiegelt das wider, (Beifall AfD) überall dort, wo man damit zu tun hat. Das hängt natürlich auch ein Stück weit damit zusammen, dass es nicht unbedingt Transparenz war, was dieses ganze Verfahren beinhaltet hat. Da ist keiner mitgenommen worden. Die Kommunen haben sich auch nicht mitgenommen gefühlt, ich auch nicht im Parlament; ich weiß nicht, wer das sagt: Ich bin immer über alles informiert worden, man hat mich mit eingebunden, wir haben darüber gesprochen. Nein, wir mussten es im Ausschuss aufrufen, damit es überhaupt ein Thema wurde. Sonst wäre das nie ein Thema im Ausschuss gewesen. Das kann es doch nicht sein bei einer Dimension, wo wir die Kulturgüter, die Residenzkultur, ich will nicht sagen, verkaufen, aber anschließend, wenn das so kommen würde, wie es angedacht war, wir nichts mehr groß zu sagen gehabt hätten. Wir machen die Stiftung nicht für fünf Jahre oder zehn Jahre, so eine Stiftung machen wir für hundert Jahre und länger. Wie sich das entwickelt, weiß heute keiner von uns. Wir haben es dann jedenfalls nicht mehr in der Hand. Deswegen unser Vorschlag nach wie vor: Lassen Sie uns diskutieren. Wir werden Sie unterstützen, wenn der Weg Richtung Förderstiftung geht, dass wir letztendlich auch die Mittel – das wäre natürlich das Optimale – direkt bekommen. Auch die Signale hört man ja. Deswegen haben Sie uns an Ihrer Seite, wenn wir da eine vernünftige Lösung hinkriegen. Was die Betriebskosten anbelangt, von denen hier immer viel gesprochen wird, da wird auch gehofft, dass die kommen. Ich weiß zwar nicht so richtig, wo Sie das hernehmen, aus dem Beschluss jedenfalls nicht. Im Beschluss steht nämlich drin: Nach Gründung der Stiftung ist geplant – geplant! –, dass sich der Bund hälftig an den Betriebskosten der in die Stiftung eingebrachten Objekte beteiligt. – Ich fände es gut, wenn es so kommt. Ich fände es sehr gut. Es ist aber geplant, es gibt keine Verpflichtung. Es gibt kein Stück Papier, wo drinsteht, schon gar nicht im Haushalt, Thüringen kriegt diese 30 Millionen Euro. Das steht nirgends! Das hat mir bisher auch keiner sagen können, wo das steht. Dass die Absichtserklärung da ist, finde ich gut. Daran sollte man letztendlich den Bund messen und ich denke, es ist überfällig, dass Thüringen an der Stelle mehr Berücksichtigung findet durch die einzigartige Kulturlandschaft in ganz Deutschland und deswegen auch der Bund ein Stück weit in der Pflicht ist, wie er es bei anderen Objekten auch macht. Ich denke mal an das neue Museum, was in Berlin gebaut wird, die sogenannte Kulturscheune, sagen die Berliner jetzt dazu, für moderne Kunst. In dieses eine Objekt investiert der Bund 450 Millionen Euro – 450 Millionen Euro! Und da muss man doch auch in Thüringen die Frage stellen dürfen, ob unsere Residenzkultur nicht etwas mehr abbekommen muss. Aber die Frage muss im Bund geklärt werden. Ich wollte es nur mal sagen, in welchen Relationen sich das bewegt. Also aus unserer Sicht werden wir alles dafür tun, dass die Mittel auch zu uns kommen. Jetzt noch zum UNESCO-Weltkulturerbe-Antrag: Herr Hartung, es ist ein langer Weg. Da gibt es gar keine Frage. Aber wir können nur gewinnen, wenn wir uns auf den Weg machen. Was Thüringen perspektivisch dadurch gewinnen kann, ist unermesslich, wenn dieser Titel auch in erster Linie symbolisch ist. Aber an der Stelle muss ich sagen: Wer sich nicht auf den Weg macht, der hat schon verloren und hat es aufgegeben. (Beifall CDU) Meine Redezeit ist leider zu Ende. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Kellner, erlauben Sie eine Frage des Abgeordneten Dr. Hartung?

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Jörg Kellner CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Wenn ich es in 2 Sekunden hinkriege! So viel habe ich noch.

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Thomas Hartung SPD

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Es ist eine Ja/Nein-Frage! Würden Sie mir zustimmen, dass die Entscheidung über die Frage, ob wir Weltkulturerbe werden oder nicht, mit den Verhandlungen, die wir jetzt über die Förderstiftung gerade führen, so gar nichts zu tun hat?

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Jörg Kellner CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Also das kann man sicherlich nicht in 2 Sekunden beantworten. Natürlich hat das perspektivisch immer miteinander zu tun. Wenn ich eine Stiftung schaffe, wo es nach Sachsen-Anhalt geht, und wir haben ja gerade gehört, wie – ich sage mal – problematisch das für Thüringen sein kann, da kann ich nicht auf der einen Seite den

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Die Redezeit ist leider beendet.

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Jörg Kellner CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Weltkulturerbe-Antrag stellen, auf der anderen Seite habe ich sie in Sachsen-Anhalt. Deswegen gehört das sehr wohl zusammen. Perspektivisch müssen wir auch in diese Richtung denken. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Danke, Herr Kellner. Als Nächste hat Abgeordnete Kniese von der Fraktion der AfD das Wort.

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Tosca Kniese AfD

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer, seit der Entwurf des Staatsvertrags zur Gründung der länderübergreifenden Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten bekannt ist, ebbt die Kritik daran nicht ab. Diese Kritik ist einhellig und geht über die Grenzen der politischen Lager hinaus, denn dieser Vertragsentwurf ist für Thüringen schlecht. Überall ist die Sorge groß, dass hier die Interessen Thüringens ausverkauft werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang einmal an die seit Jahren in diesem Haus beklagte Benachteiligung Thüringens bei der Struktur des MDR. Da wird lamentiert, dass die meisten MDR-Institutionen und das Gros der Mitarbeiter in Sachsen und SachsenAnhalt sitzen und Thüringen zu kurz kommt. Dann wird trotzdem ein neuer Vertrag ausgehandelt, dem zufolge Thüringen wieder nur einen Platz am Katzentisch bekommt. Das ist für uns, für die AfD, schlichtweg inakzeptabel. (Beifall AfD) Zudem ist dies umso weniger akzeptabel, als jetzt dieselbe Landesregierung einen Antrag unterstützt, um die Thüringer Residenzkultur zum UNESCOWelterbe erklären zu lassen. Herr Kellner – ich möchte Sie nicht stören in Ihrem Gespräch –, (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Sie stören nicht!) der Prozess zur Eintragung in die UNESCO-Welterbe-Liste kann sich lange hinziehen und hat einen offenen Ausgang, zumal es bereits vier Welterbestätten in Thüringen gibt. Von daher sollte man unseres Erachtens die Förderung der Residenzkultur aus dem Sonderinvestitionsprogramm I des Bundes von den Welterbeverfahren getrennt halten. Zudem, Herr Kellner, unterscheidet sich Ihr Alternativantrag nicht in den substanziellen Forderungen von unserem Antrag, dem Antrag der AfD. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ja, den ha- ben Sie ja von uns!) Ihr Alternativantrag wurde lediglich noch schnell zusammengeschustert, damit die CDU nicht einem Antrag der AfD zustimmen muss, (Beifall AfD) denn es geht der CDU wieder einmal nur um ihre eigene Karriere und nicht um die Sache. Natürlich begrüßt die AfD-Fraktion weiterhin die in Aussicht gestellten Bundesmittel. Anfangs stand die AfD den Plänen einer länderübergreifenden Stiftung keineswegs ablehnend gegenüber, weil wir damals die Schwierigkeit der Lage sahen. Letztendlich setzte der Bund den beteiligten Ländern die Pistole auf die Brust, ganz nach dem Motto: „Wenn ihr das Geld wollt, dann müsst ihr die Stiftung mit Bundesbeteiligung eben akzeptieren.“ Aber – und das hat die AfD stets klargemacht – wir lehnen eine Preisgabe der kulturpolitischen Selbstbestimmung Thüringens strikt ab. (Beifall AfD) Von daher unterstützte damals die AfD-Fraktion im September 2019 auch den entsprechenden CDUAntrag in der Drucksache 6/7651 und eben nicht den Antrag von Rot-Rot-Grün, Herr Kellner. Jetzt liegt der Entwurf eines Staatsvertrags vor. Jetzt zeigt sich, dass die damaligen Befürchtungen berechtigt waren. Jetzt zeigt es sich auch aufgrund der massiven Kritik, dass es offenbar deutlich mehr Spielraum gibt, als über all die Monate hinweg von der Landesregierung und von Bundespolitikern wie zum Beispiel von Carsten Schneider von der SPD suggeriert wurde. (Beifall AfD) Von daher muss der Thüringer Landtag jetzt den Rahmen neu benennen, innerhalb dessen die Gelder des Sonderinvestitionsprogramms I für die Thüringer Schlösser und Gärten benutzt und verwaltet werden sollen. Genau solch einen Rahmen skizziert unser Antrag. Entscheidend bleibt, dass das Thüringer kulturelle Erbe im Land und vom Land aus gestaltet wird. Unsere Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wäre durchaus imstande, die Gelder aus dem Sonderinvestitionsprogramm I und aus der Landeskofinanzierung angemessen zu verwalten und zu investieren. Mit den Thüringer Stiftungen und Einrichtungen verfügt unser Freistaat bereits über eine bewährte Liegenschaftsverwaltung und über eine ausgewiesene Expertise. Diese bestehenden und gut funktionierenden Strukturen sollten jetzt nicht zerschlagen werden. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten könnte natürlich um eine Reihe von Liegenschaften erweitert werden. Dies dürfte unseres Erachtens keine unüberwindlichen Schwierigkeiten aufwerfen. Ebenfalls nicht unüberwindbar dürfte eine Neustrukturierung der Schlösserverwaltung mit dem Ziel sein, eine gemeinsame Verwaltung und Organisation von Sammlungen, Gebäuden und Inventar zu erreichen. (Beifall AfD) Das heißt, die wesentlichen strukturellen Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Investition der Bundesmittel sind längst gegeben. Ihre Modifizierung wäre weit weniger aufwendig als die Neugründung einer länderübergreifenden operativen Stiftung. Ja, zur Not könnte man eine länderübergreifende Förderstiftung einrichten. Dies sieht unser Antrag übrigens auch vor. Personell könnte diese Einrichtung sehr schlank gehalten werden. Unseres Erachtens bedarf es jedoch solch einer Einrichtung nicht zwingend. Meine Damen und Herren, der vorliegende Vertragsentwurf muss aufgegeben werden und es bedarf eines Neustarts, damit Thüringens Kulturhoheit im Bereich der Residenzkultur erhalten bleibt und damit die Residenzkultur mit Vernunft in eine gute Zukunft geführt werden kann. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kniese. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident, es ist schon fast alles von allen gesagt bis auf den Vertreter der FDP. Deswegen möchte er sich der kulturpolitischen Debatte mit einem Zitat … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein, nein! Die Linke fehlt auch noch!) Okay. Der Punkt geht tatsächlich an Sie. Da habe ich die Linke vergessen. Das macht nichts, ich wollte auf etwas anderes hinaus. Herr Hoff hat ja schon Lenin zitiert, Herr Hartung Lassalle, da erwartet man vom Freien Demokraten, dass er mal einen Unternehmer zu Wort kommen lässt – mit einer Erfahrung und einem Rat, wo ich mir nicht getraut hätte oder mir vorstellen konnte, dass ich das mal einem Linken sage, denn: Ein Geschäft, das nur auf das Geld aus ist, ist stets ein schlechtes Geschäft. Genau das ist, glaube ich, auch der Hintergrund für diese Scharade um die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, die seit mehreren Wochen die Kommunen und Landkreise, Kulturakteure und auch die Politik und Medien beschäftigt. Denn im Mittelpunkt steht natürlich die verlockende Aussicht auf Bundesmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zum Erhalt von unseren Schlössern in Thüringen. Dass dieser Vertrag nicht das ist, was man hier im Haus einmal beschlossen und auch erwartet hat, zeigt sich darin, dass alle Fraktionen in diesem Hohen Hause in ungewohnter Einigkeit scharfe Kritik daran üben. Auch die Kultu r akteure sind entrüstet – bis auf die Linke, die wird sich noch äußern, da sind wir mal gespannt –, da der neu gewonnene finanzielle Wohlstand durch die Aufgabe der Eigenverantwortung bezüglich der Verwaltung und fachlichen Betreuung der Liegenschaft letztlich dann doch für das Kulturland Thüringen zu teuer erkauft wird. (Beifall FDP) Zentrale institutionelle und organisatorische Entscheidungen sollen also künftig in Sachsen-Anhalt getroffen werden, nämlich in Halle am Hauptsitz der neuen Stiftung. Das alles ist – das konnte man der Pressekonferenz entnehmen – ein Schusseligkeitsfehler gewesen, ich würde sagen, da waren Sie wahrscheinlich einfach mal kurz übermannt. Auch die Kritik, die es bisher an dem Vertrag gegeben hat, haben Sie ganz elegant in klassischer Art und Weise aufgenommen, sozusagen in Form der These und Antithese. Ich bin gespannt, was dann tatsächlich die Synthese, das heißt das weitere Verhandeln der Landesregierung sein wird. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Dialektischer Sprung!) Dialektischer Sprung – da bin ich mal gespannt, wie weit der geht oder ob er dann doch zu kurz ist. Aber das sollten wir ja noch diskutieren. Auch die Frage des UNESCO-Weltkulturerbes ist an sich eine gute Idee. Allein uns fehlt tatsächlich der Glaube, dass wir diese beiden Debatten zusammen führen sollten, ich hatte das schon im Ausschuss kritisiert und das eher als Marketing-Gag und Ablenkungsmanöver verstanden. Ich hoffe, das ist nicht der Fall. Wir werden aber sehen, wie erfolgreich das ist, denn nicht nur – darauf hat Kollege Hartung schon hingewiesen – erst 2021 im Herbst überhaupt Antragstellung. Man weiß, Antragslaufzeiten sind dann bis zu fünf Jahre. Thüringen ist ja auch schon einmal gescheitert mit dem „Jüdischen Erbe“, das hat natürlich vielschichtige Hintergründe. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das ist leider nicht wahr, Herr Montag!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Leben wir in unterschiedlichen Bundesländern?) Dann dürfen Sie mich nachher gern korrigieren, auch ich bin kritikfähig. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das hatten wir schon im Ausschuss!) Meine Damen und Herren, jetzt vielleicht noch mal ganz kurz zu den Anträgen der AfD und der CDU: Da möchte ich ein Stück weit die Arbeit im Ausschuss mal in Schutz nehmen, denn tatsächlich kommen diese Anträge aus unserer Sicht ein Stück weit zu spät, denn das ist ja auch aufgrund von Selbstbefassungsanträgen der CDU Dauerthema in den letzten Ausschusssitzungen gewesen. Ich habe mich, Herr Kellner, da nicht schlecht informiert gefühlt, was die Landesregierung getan hat, was sie tut und wo sie selbst vielleicht auch eigene Versäumnisse sieht. Daraufhin, nämlich genau in dieser letzten Sitzung, hat die Landesregierung auch angekündigt, verschiedene Optionen prüfen zu wollen und uns vor allen Dingen als Ausschuss in Kenntnis zu setzen, sobald eben das Denken zu ersten Ergebnissen geführt hat, und eben die Frage: Welche Organisationsform wählen wir? Dachstiftung oder soll es eine Nachverhandlung sein? Oder eben dann eine schlanke Förderstiftung, die auch wir präferieren, wie es der Kollege Hartung hier schon mal gesagt hat. Insofern glauben wir, noch ist Thüringen nicht verloren, wenn die Einsicht reift, dass man, wenn man verhandelt, es im Interesse Thüringens tun und nicht nur dem schnöden Mammon folgen soll. Insofern haben Sie den Arbeitsauftrag, glaube ich, gut verstanden. Wir werden Sie konstruktiv begleiten. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Danke, Herr Abgeordneter Montag. Es gibt eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Mitteldorf von der Fraktion Die Linke.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream und – mir sei das mal gestattet – besondere Grüße an Frau Vanhoefen und Herrn Plote in diesem Zusammenhang! Ich habe wirklich immer mal das Gefühl, ich wäre in einer kleinen Zeitschleife gefangen, denn die Diskussion und Argumente, der Austausch und die vermeintliche kulturpolitische Debatte darum führen wir tatsächlich seit ungefähr anderthalb Jahren. Manchmal fühlt es sich an wie 25. Ich kann Ihnen sagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das immer wieder selbe Argument falsch angeführt kann sich eben auch manchmal wirklich wie 25 Jahre anfühlen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zunächst einmal möchte ich nach der Rede meines sehr geschätzten Kollegen Kellner aus der CDUFraktion ganz grundsätzlich ein paar Punkte noch mal sehr klarmachen. Erstens: Allein Anträge stellen ist im Übrigen noch keine Politik. Das heißt, es ist total schön, dass Sie aufzählen, wie oft Sie Selbstbefassungsanträge im Ausschuss stellen, die wir auch brav bearbeiten, aber das allein ist noch keine Politik. Die 31 Liegenschaften unserer Schlösserstiftung und andere Gebäude dieser Art, die nicht in der Stiftung sind – nur die Gebäude allein sind nicht die Thüringer Residenzkultur allein. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) Ich habe immer das Gefühl, wir führen hier eine Debatte, die sich zum Teil vor allem um Liegenschaftsverwaltung dreht. Ich finde es äußerst schade, das muss ich ganz ehrlich sagen (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Wir nicht!) – doch, doch, auch der Kollege Kellner hat heute wieder groß darin geglänzt –, dass die Frage der Liegenschaftsverwaltung – und das ist ja nur ein extrem kleiner Teil dessen, worüber wir eigentlich reden sollten – das Hauptargument ist. Jetzt kann ich Ihnen mal eins sagen: Liegenschaftsverwaltung ist keine Kulturpolitik, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) denn wenn man sich nur um die Gebäudehüllen bemüht und die Gebäudehüllen als kulturpolitisches Statement hat und – und das weiß jeder und jede Kulturpolitiker/-in, der/die das mit Herzen macht – natürlich die Gebäudehülle allein zwar schön ist, im Zweifel auch schön anzusehen, wenn sie saniert ist, dass aber die Nutzung dieses Gebäudes und welche Geschichte es erzählt und wie die Geschichte dieses Gebäudes als kulturhistorisches Zeugnis gezeigt wird, nur in dieser Kombination tatsächlich auch eine kulturpolitische Komponente hat. Das, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ist mir heute – und das tut mir sehr leid – wirklich viel zu kurz gekommen. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Bei 8 Minu- ten bleibt nicht viel Zeit!) Na ja, wenn man sich nur über Liegenschaften unterhält, kommt es zu kurz, weil man die anderen Themen nicht anbringt. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Nein, ich habe nicht nur über Liegenschaften gesprochen!) Dann will ich noch eins sagen: Signale aus dem Bund zu hören ist immer gut. Wenn man Signale hört, ist das ganz glorreich. Aber Signale aus dem Bund zu hören oder vermeintlich zu hören, ist noch lange keine Realität. Und weil wir gerade beim Bund sind und der Kollege Kellner uns im Besonderen auch immer erzählt, mit welchen Kontakten er im Bund agiert und wen er jetzt schon alles auf seiner Seite hat und wir letzte Woche auch den Kollegen Carsten Schneider im „Thüringen Journal“ vernehmen konnten: Wir können es uns auch ganz einfach machen. Diese Kolleginnen und Kollegen aus dem Bund, die offensichtlich alle mit Herrn Kellner einer Meinung sind, können natürlich jederzeit den im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gefassten Maßgabebeschluss ändern. (Beifall DIE LINKE) Das ist im parlamentarischen Handeln jederzeit möglich. Jetzt frage ich mich: Gibt es denn Gründe – zum Beispiel erzählt uns Kollege Kellner seit anderthalb Jahren, dass auf jeden Fall die Bundestagsabgeordneten ganz anderer Meinung wären –, dass diese das immer noch nicht gemacht haben? Also deswegen frage ich mich manchmal, welche Signale Sie tatsächlich hören. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Also, Frau Mittelsdorf, Sie müssen zuhören, was ich sage!) Wenn Sie sich, Herr Kellner, nach sechs Jahren meinen Namen immer noch nicht gemerkt haben, dann spricht sehr viel gegen Sie. Das will ich Ihnen auch mal sagen. (Beifall DIE LINKE) Den Zustand der Thüringer Landesstiftung, wie wir sie haben – das sollten wir in dieser Debatte übrigens nicht vergessen –, haben wir dank 24 Jahren CDU. Den Umstand, dass Sie sich jetzt seit anderthalb Jahren hinstellen und völlig negieren, was unsere Thüringer Kulturstiftung im Vergleich zu dem, was eigentlich der Plan für eine mitteldeutsche Kulturstiftung war und ist, was der eklatante Unterschied ist, dass Sie das immer noch nicht verstanden haben, finde ich äußerst tragisch. Aber es zeigt, Sie haben 24 Jahre lang diese Stiftung zu dem gemacht, was sie jetzt ist, und zwar eine reine Liegenschaftsverwaltungsstiftung mit einem äußerst geringen Personalbestand, noch dazu im Übrigen mit einer sehr, sehr eingeschränkten Möglichkeit, die Liegenschaften, die sie betreut, nutzbar zu machen. Wenn wir zum Beispiel von dem Umstand reden, dass die Schlösserstiftung in Thüringen nicht mal in der Lage ist, etwas für das touristische Potenzial – was übrigens wichtig wäre –, gastronomische Angebote in Ihren eigenen Liegenschaften zu machen, weil der Stiftungszweck und der Stiftungssinn dieser Stiftung so eng gefasst sind, dann ärgert es mich sehr. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Sie hätten ihn ja ändern können!) Da kommen wir wieder zu dem Punkt: Was ist denn eigentlich Kulturpolitik und was davon ist keine, wenn man sich darauf bezieht? Es tut mir sehr leid, dass das Dr. Voigt so gemacht hat – da war ich persönlich ein bisschen enttäuscht –, zu sagen, dass sozusagen die Liegenschaften die kulturelle Identität Thüringens wären, wo ich sage: Na sicher, sie sind sicherlich Teil davon. Aber so zu tun, dass die Gebäudehüllen noch dazu jetzt quasi abgebaut und ins Nachbarland verfrachtet werden und einzig und allein der Grund sind, warum wir uns in Thüringen alle zu Hause fühlen, das ist – also Entschuldigung, es tut mir wirklich sehr leid – großer Populismus. (Beifall DIE LINKE) Das reiht sich im Übrigen ein in eine, wie ich finde, äußerst spannende Begebenheit. Der Kollege Malsch ist ja tatsächlich der Meinung, dass Herr Brodführer, weil er irgendwie mal den Referentenentwurf des Staatsvertrags kritisiert hat, alle möglichen Linken auf den Plan gerufen hat, die vor lauter Gram – weil Linke ja dafür bekannt sind, also vor allem die, die Sie meinen, die sogenannten Linksextremisten in Ihrem Weltbild – sich um jedes Schloss einzeln ketten, weil sie es unbedingt bewahren möchten, dass genau diese Leute aufgrund der Aussage von Herrn Brodführer das Rathaus beschmieren. (Beifall DIE LINKE) Also, das fand ich schon wirklich das Unfassbarste, was ich in dieser Debatte gehört habe. Das muss ich sagen. (Unruhe CDU) Worüber reden wir, wenn wir sagen, es gibt Kritik an dem Referentenentwurf? Es reden ja immer alle davon, es gebe schon einen Staatsvertrag. Den gibt es im Übrigen nicht, weil es nach wie vor keinen Kabinettsbeschluss gab. Deswegen, lieber Jörg Kellner, hast du auch offiziell keine Zuleitung, denn es gibt offiziell kein Dokument. Wenn besagter Herr Brodführer unbedingt so erzürnt war und deswegen das ganze Ding online gestellt hat und sich seitdem übrigens alle daran abarbeiten – vor allem die, die scheinbar sozusagen nicht wirklich die vollständige Ahnung haben, worüber wir hier reden –, dann ist das genau der Punkt, an dem wir jetzt wieder sind wie vor anderthalb Jahren. Die CDU-Fraktion im Besonderen muss sich einfach den Vorwurf gefallen lassen, dass sie entgegen ihrer Äußerung und Beschwörung vor allem eins nicht ist und eins nicht betreibt, und das ist Kulturpolitik. (Beifall DIE LINKE) Der Wunsch nach einer schlanken Förderstiftung, der jetzt vielerorten noch mal nach vorn gestellt wird, klingt natürlich total charmant, weil man sich sagt: Ja, dann bleibt unsere Thüringer Schlösserstiftung unsere. Aber es kollidiert genau mit dem, was ich Ihnen gerade versucht habe mitzuteilen, was an unserer Schlösserstiftung nach wie vor fehlgeleitet ist. Es geht schon damit los – weil Sie alle kein Ungleichgewicht wollen und dieses in dem Referentenentwurf ja so rauslesen –, dass, wenn es eine schlanke Förderstiftung wäre, wir als Thüringen auf die schon angesprochenen jährlichen 15 Millionen Euro Betriebskosten verzichten müssen, weil unsere Thüringer Schlösserstiftung eben keine Museumsbetriebe beherbergt und demzufolge keine Betriebskosten für die Kultur, die sich innerhalb der Gebäude befindet, als Stiftung aufbringt. Das bedeutet, wenn man das weiterdenkt, das wäre uns dann also doch egal, wenn dann Sachsen-Anhalt eben 30 Millionen Euro im Jahr kriegt und wir benachteiligt werden, weil wir nämlich eine völlig andere Stiftung haben als Sachsen-Anhalt. Man kann das wollen, nur dann muss man sich eben auch ehrlich machen und sagen, uns geht es wirklich nur um die Gebäude und nicht um den eigentlichen Punkt, zu sagen, wir wollen eine Entwicklung hin zu einer touristischen Entwicklung, zu einer nachhaltigen Entwicklung auch zur Stärkung der Marke „Schlösserland Thüringen“. Das alles, sehr geehrter Herr Kellner … (Unruhe CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Frau Mitteldorf, kommen Sie bitte zum Schluss!

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Katja Mitteldorf Die Linke

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Sofort. Das alles, sehr geehrter Herr Kellner, wollen Sie offenbar nicht. Und ich muss ganz ehrlich sagen, das enttäuscht mich nach wie vor persönlich. Wenn Ihr Antrag heute an den Ausschuss überwiesen wird, freuen Sie sich darüber! Ich werde an dieser Abstimmung nicht teilnehmen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

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Danke, Frau Mitteldorf. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann hat die Landesregierung das Wort. Bitte, Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

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Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, diese Debatte hat ja dazu eingeladen, mit Zitaten um sich zu werfen. Daran will ich mich natürlich beteiligen. Ich will zuerst, weil Bismarck schon zitiert worden ist, mit einem Bismarck-Zitat beginnen. Da nehme ich auf den Redner der CDU Bezug. Bismarck sagte: „Es ist rhetorische Gewohnheit, sich die Rede des Gegners so zurechtzulegen, wie man sie besser verwerten kann.“ (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das habe ich gemacht?) Da haben Sie sich heute wirklich in die Schuhe von Bismarck gestellt, sehr geehrter Herr Kellner, weil Sie unter dem Deckmantel der Hilfestellung (Beifall AfD) im Prinzip mit einer Zahl von Behauptungen zum Teil auch – ich entschuldige mich, falls der Präsident mich dafür rügt, schon mal vorab – wirklich Kenntnisfreiheit in dieser Debatte bewiesen haben, (Beifall DIE LINKE) die ich erstaunlich finde dafür, dass Sie sich seit Jahren um dieses Thema kümmern. Sie wissen, dass es einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags von 2018 gab, einen Beschluss des Deutschen Bundestags. In dem ist, wie Sie richtig zitierten, die Zielstellung des Bundes enthalten, den beiden Ländern jeweils 15 Millionen Euro Betriebskosten zu geben. Das heißt, der Deutsche Bundestag beschließt das Ziel, für die beiden Bundesländer jeweils 15 Millionen Euro unter der Voraussetzung der Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen. Ein Jahr später – und da wäre es einfach gut, wenn Sie aktenfest wären – beschließt der Deutsche Bundestag in der Bereinigungssitzung zum Entwurf des Bundeshaushalts 2020 zu Kapitel 04 52 für den Titel 894 21 in einem Maßgabebeschluss: Der Bund stellt für die KMSG dauerhaft einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 30 Millionen Euro für Betriebskosten zur Verfügung. – Das heißt, der Deutsche Bundestag hat es beschlossen. Und Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie kennen nur eine Planung des Bundes. Sie haben offensichtlich keine Ahnung, worüber Sie reden, aber stellen sich hier hin (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und laufen durchs Land und glauben, den Menschen deutlich machen zu können, dass Sie wüssten, wie die Faktenlage ist. Es ist die Faktenlage, wo sich unter anderem Ihr designierter Landesvorsitzender hinstellt und den Beschluss fasst, den Sie hier infrage stellen. Sie fordern mich auf, eine Schlösserstiftung länderübergreifend nicht zu machen, aber Ihr designierter Landesvorsitzender hebt im Deutschen Bundestag den Arm. In welcher Welt leben Sie, sehr geehrter Herr Kellner, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass Sie sich hier hinstellen und das als Wahrheit verkaufen, wenn Sie mit einer Doppelzüngigkeit reden, die wirklich ihresgleichen sucht? Ich kann es nicht verstehen. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das war wahrscheinlich die Schusseligkeit, das kann ja mal passieren!) (Heiterkeit CDU) Nein, das ist Doppelzüngigkeit, lieber Herr Abgeordneter. Das unterscheidet, denn das ehrliche Eingeständnis eines Fehlers ist das Gegenteil von Doppelzüngigkeit in der politischen Diskussion. Und hier geht es um Ehrlichkeit in der Debatte. (Unruhe AfD, CDU) Insofern sind wir beim zweiten Zitat von Bismarck, der sagte: „Wenn es keine Parlamente gäbe, könnte jeder Kellner regieren.“ Vielleicht würde er es nach dieser Debatte anders darstellen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, in einer Diskussion, in der es um sehr viel geht, sehr geehrter Herr Abgeordneter, und zwar um unsere … (Zwischenrufe aus dem Hause) Doch, es ist Hitzigkeit und ganz ehrlich, (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Man nennt es Leidenschaft!) diese Hitzigkeit ist angemessen vor dem Hintergrund, dass wir über das Kulturerbe unseres Landes reden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich stelle hier im Parlament fest, dass auch hier wieder wie vorhin bei der Walddiskussion, sich über die Fraktionen hinweg … (Zwischenrufe aus dem Hause) Also mit dem Ausdruck größten Bedauerns entschuldige ich mich beim Abgeordneten Kellner. Sollte ich in der Diskussion den für die Landesregierung adäquaten Rahmen verlassen haben, tut es mir leid. Gestehen Sie mir zu, dass mich das Thema wirklich umtreibt. (Beifall DIE LINKE) Aber ich stelle ja hier im Parlament fest, dass es auch wieder in drei Punkten eine große Einigkeit gibt. Erstens haben wir alle ein Interesse daran, dass so viel wie möglich für unsere Schlösser, Gärten und Burgen getan wird. An der Stelle sei mir der Hinweis gestattet: Wir reden über deutlich mehr als nur über die Residenzen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Minister, erlauben Sie eine Frage des Abgeordneten Kellner?

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Prof. Dr. Hoff

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Der Mann ist ja quasi mein Arbeitgeber. (Heiterkeit DIE LINKE)

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Jörg Kellner CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Minister, Sie haben ja gerade den Maßgabebeschluss zitiert, dass der Bund das mit den Betriebskosten festgelegt hat. Können Sie mir vielleicht auch die Haushaltsstelle nennen, in welchem Haushaltsplan das verankert ist, dass die Betriebskosten kommen?

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Prof. Dr. Hoff

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Ich sage Ihnen, das ist der Einzelplan 04 Kapitel 04 52, der Titel 894 21. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will aber darauf hinweisen, dass wir eben nicht nur über die Residenzen reden, sondern wir reden beispielsweise auch über das Deutsche Burgenmuseum. Insofern: Alles, was im CDU-Antrag zum Thema „Residenzkultur“ drinsteht, ist ein wichtiges Anliegen, aber wenn wir über das Gesamtkonzept Thüringer Schlösser/Gärten reden, reden wir immer auch über die Burgen und das ist mehr als die klassische Residenzkultur. Zu der ausschließlichen Ineinsstellung der Residenzkultur bei dem, was die Thüringer Schlösser, Gärten und Burgen ausmachen, wollen wir eines festhalten: Das heutige Land Thüringen, der Freistaat Thüringen, ist – und das sollte man festhalten – mehr als die Thüringer Kleinstaaten, sondern es ist auch der preußische Landesteil, der in dieser Debatte häufig unterschlagen wird, (Beifall DIE LINKE) aber der schon in der Diskussion – ich habe im Ausschuss hier in diesem Saal den damaligen Vertreter der thüringischen Landesregierung Hofmann zitiert, der unter „Thüringer Kleinstaatenjammer“ 1906 schon den Aufruf zu einem Zusammenschluss der Thüringer Staaten einschließlich des preußischen Teils deutlich gemacht hat, ein Sozialdemokrat übrigens. Insofern will ich aber trotzdem noch mal auf den Sachverhalt hinweisen, lieber Herr Kellner, denn Sie sagen mir immer, dass Sie mich wirklich in jeder Form unterstützen würden, aber es wäre schön, (Beifall DIE LINKE) wenn Sie es tatsächlich in den vergangenen zwei Jahren, in denen Sie sich verbal sehr stark für dieses Thema eingesetzt haben, geschafft hätten, Ihre eigenen Bundestagsabgeordneten davon zu überzeugen, im Bundestag anders abzustimmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber solange Sie es an dieser Stelle nicht so richtig mit der Umsetzung Ihrer Worte halten können, gilt möglicherweise auch das, was Victor Klemperer mal in seinem Tagebuch – wir finden es im Vorwort von LTI – schrieb, als er das erste Mal Theodor Herzl las: „Herr, beschütze mich vor meinen Freunden!“ Ich arbeite gern mit Ihnen zusammen, aber diese Art von Freundschaftsdienst ist ein Klotz am Bein, und insofern seien Sie mir nicht böse. Ihr Antrag ruft Dinge auf, die bereits passieren, auch der AfD-Antrag. Wir sind mit dem Bund – darüber habe ich letzte Woche hier im Ausschuss berichtet, vor genau einer Woche, fast auf die Uhrzeit gleich – bereits im Gespräch, mit dem Ziel, die Festlegung auf die länderübergreifende Stiftung und die Maßgabe, dass beide Stiftungen in einem Zeitraum von bis maximal fünf Jahren ihre Eigenständigkeit verlieren müssen, dahin gehend zu modifizieren, dass das Geld entweder direkt an die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten geht oder an eine Dachstiftung, die aber unter der Maßgabe gebildet wird, dass beide Stiftungen ihre rechtliche Eigenständigkeit behalten. Ich habe darüber hinaus deutlich gemacht, dass wir auch mit dem Land Sachsen-Anhalt im Gespräch und in Verhandlungen über die Modifizierung des Staatsvertrags auf Basis der Kritiken sind. Die Ausschussvorsitzende Katja Mitteldorf hat schon darauf hingewiesen: Es gibt einen Referentenentwurf eines Staatsvertrags und der Referentenentwurf geht in eine Ressortabstimmung mit einem Beteiligungsverfahren. Dann entscheidet das Kabinett nach Auswertung des Referentenentwurfs und des Anhörungsverfahrens und bei Staatsverträgen sowohl das Kabinett des einen Landes, nämlich unseres, und des oder der weiteren Länder, in denen der Staatsvertrag behandelt wird, und dann geht er an das Parlament. Insofern erweckt Ihre Kritik, die Sie hier vorbringen, bei jedem, der als Zuhörerin oder Zuhörer am Livestream mit der Debatte nicht vertraut ist, den Eindruck, als ob die Landesregierung Ihnen als Abgeordneten einen Staatsvertragsentwurf mit Absicht vorenthalten hätte. Aber es gibt eine Gemeinsame Geschäftsordnung. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung ist geregelt, wie die Beteiligungsverfahren sind. Und Ihre Partei hat nun wirklich eine etwas längere Regierungserfahrung in Thüringen als unsere. Aber das kann man auch im Internet nachlesen – Stichwort „GGO“ eingeben, da kommen Sie sofort auf die Gemeinsame Geschäftsordnung. Ich habe hier im Ausschuss vor einer Woche deutlich gemacht, dass ich dem Bürgermeister von Bad Liebenstein, Herrn Brodführer, geschrieben und gesagt habe: Danke schön für Ihre ausführliche Kritik, die ist auch wichtig und da ist auch vieles darin, was ich nachvollziehbar finde – ich sage gleich noch mal was dazu. Ich habe im Stiftungsrat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten an die beiden kommunalen Vertreter, den Bürgermeister von Kapellendorf und den Landrat des Wartburgkreises, deutlich gemacht, dass unter der Herangehensweise von Whistleblowern und Open Data ein Bürgermeister jetzt einen Referentenentwurf eines Staatsvertrags, der im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ist, ins Netz stellt, ist ja ein großer Fortschritt, weil wir ganz oft auf der kommunalen Ebene große Bedenken gegen Open Data und die Bereitstellung von entsprechenden Vertragsentwürfen haben. Dass jetzt Bürgermeister so vorangehen, das finde ich gut, (Beifall DIE LINKE) das kann ich unter Open-Data-Gesichtspunkten nur eine gute Sache finden. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ein bisschen Demut hilft auch einem Kulturminister, gerade gegenüber der kommunalen Familie dieses Landes!) Genau. Deshalb rede ich mit ihnen, deshalb schreibe ich ihnen, deshalb bin ich mit ihnen im Austausch, weil es um genau diese Herangehensweise geht. Aber wenn ein Bürgermeister einen solchen Referentenentwurf vor der Kabinettsbefassung ins Netz stellt und ein Abgeordneter Ihrer Fraktion – Sie waren gerade nicht im Saal, Herr Abgeordneter Voigt – sich hier hinstellt und die Behauptung aufstellt, dass die Landesregierung ihm absichtlich einen Staatsvertragsentwurf als Referentenentwurf vorenthält, dann, ehrlich gesagt, stellt sich die Frage nach Wahrhaftigkeit und Demut an anderer Stelle, lieber Herr Mario Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun kommen wir – noch mal zusammengefasst – zu dem Punkt, wo wir stehen. Wir stehen erstens im Gespräch mit dem Bund, weil es dankenswerterweise Signale sowohl aus dem Deutschen Bundestag … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Am Ende eines Staatsvertrags!) Ich sage es noch mal, weil Sie eine längere Zeit draußen waren und der Debatte nicht gefolgt sind, in die Sie sich jetzt gerade aktiv einbringen: Ich habe darauf hingewiesen, dass Ihr designierter Landesvorsitzender im Deutschen Bundestag als Abgeordneter abstimmungsmäßig nichts dafür getan hat, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Sie als CDU-Fraktion hier im Landtag so vehement einfordern. Dieser Widerspruch geht nicht auf das Konto der Landesregierung, sondern auf Kosten der Christdemokratischen Partei in diesem Freistaat. (Beifall DIE LINKE) Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wir sind im Gespräch mit dem Bund auf der Ebene des Deutschen Bundestags, weil es insbesondere aus der SPD-Fraktion entsprechende Hinweise, auch konkrete Aufforderungen gibt, diesen Gesprächsfaden noch einmal aufzunehmen, weil wir kontinuierlich auf der Ebene Sachsen-Anhalt, auch auf der Ebene des Austauschs mit dem Deutschen Bundestag und des Austauschs mit dem Bundeskanzleramt darauf hingewiesen haben, dass wir im Juni des vergangenen Jahres fast auf den Tag genau in einer Plenardebatte, die von der CDU-Fraktion beantragt wurde, an der ich gern teilgenommen hätte, was die CDU-Fraktion leider verweigert hatte, weil sie den Tag so festlegen musste, dass ich einer Operation meines Kindes entweder hätte nicht beiwohnen können oder nicht der Plenarsitzung – das ist auch ein Teil der Geschichte dieser Diskussion, die wir hier führen. Staatssekretär Krückels hat hier deutlich gemacht, dass wir in der Abwägung zwischen Kulturhoheit und goldenem Zügel des Bundes unter Zurückstellung all der Bedenken, die fraktionsübergreifend hier geäußert werden, als Landesregierung den goldenen Zügel gewählt haben, weil wir wussten, dass wir seit 1994 mit Stand des vergangenen Jahres – jetzt sind wir bei fast 300 Millionen Euro – 283,4 Millionen Euro Landes-, Bundes- und Europamittel für die 31 Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ausgegeben haben; dass wir für die 31 Liegenschaften einen von der Stiftung ermittelten Investitionsbedarf von 390 Millionen Euro sehen; dass wir wissen, dass wir Mittel des Bundes für das unglaublich schöne Schloss Friedenstein in Gotha bekommen haben; (Beifall DIE LINKE, SPD) dass es darüber hinaus aber auch die Mittel des Bundes für das Lindenau-Museum als Teil des Schlossensembles in Altenburg gegeben hat. Auch hier wieder ein Zitat aus der Einleitung der Hegelschen Rechtsphilosophie, etwas apostrophiert: Eine Idee wird materielle Gewalt, nicht wenn sie die Massen, sondern wenn sie die Kassen ergreift. – Wir wussten, dass wir etwas tun müssen und dass wir es aus dem eigenen Landeshaushalt vermutlich nicht werden stemmen können, wenn wir nicht auf entsprechende Mittel des Bundes zurückgreifen können. An dieser Stelle haben wir – das hat Malte Krückels vor einem Jahr hier deutlich gemacht – eine Entscheidung getroffen, die uns unglaublich schwergefallen ist, weil wir mit dem Bund gesprochen haben: Gebt uns die Mittel direkt, oder lasst uns wenigstens eine ganz schlanke Förderstiftung gründen. Die Bundestagsabgeordneten – das war die Große Koalition, mit der wir verhandelt haben, bestehend aus CDU, CSU und SPD – haben gesagt: Nein, es gibt genau dieses Modell, das in den beiden Beschlüssen steht, die ich hier zitiert habe. Unter dieser Maßgabe mussten wir uns entscheiden: Kulturhoheit – die hat ihren Preis, nämlich kein Geld des Bundes zu kriegen – oder den goldenen Zügel zu gehen. Wir haben diese Abwägung vor einem Jahr dargestellt und haben unter diesen Maßgaben die Gespräche geführt. Insofern stelle ich mich überhaupt nicht hin und sage, dass irgendjemand, der diesen Staatsvertrag kritisiert – ich habe das in der Regierungsmedienkonferenz gemacht, ich habe das letzte Woche hier im Ausschuss gemacht, ich mache es auch hier: Ich bin mit meiner Arbeit, diesen Staatsvertragsentwurf betreffend, nicht zufrieden. Deshalb sage ich auch hier, was ich an anderer Stelle auch schon gesagt habe: Es ist meine Aufgabe als Kulturminister dieses Landes, es besser zu machen! (Beifall CDU, FDP) Das ist die Aufgabe, die man hier zu tun hat, wenn es Kritik gibt. Ich sage Ihnen aber auch: Ich werde weiterhin immer wieder denjenigen entgegentreten, die mich heute dazu drängen wollen, einer Kritik zuzustimmen, bei der ich von Anfang gesagt habe, dass ich die Position teile, dass ich mich aber – und hier ist Realpolitik zitiert worden – entscheiden muss: kein Geld oder Geld unter bestimmten Maßgaben. Vor einem Jahr haben wir bestimmte Ziele formuliert. Diese sind in diesem Staatsvertragsentwurf nicht erreicht. Aus diesem Grund sage ich hier wieder, was ich in der Regierungsmedienkonferenz und letzte Woche hier in diesem Plenarsaal in der Ausschusssitzung gesagt habe: Wir sind in der Pflicht, entweder die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu verändern – daran habe ich ein großes Interesse – oder wenn das nicht gelingen sollte, uns zu entscheiden, mit einem besseren Staatsvertrag um Zustimmung zu werben oder zu wissen, dass der Status quo nicht besser sein wird, als er heute ist. Mein Ziel ist, dass er besser wird. Ich habe auch deutlich gemacht: Wenn uns das gelingt, dann reden wir über mehr als die Stiftung Schlösser und Gärten in ihrer heutigen Form. Dann müssen wir Inhalt und Hülle zusammenbringen. Ich wiederhole noch einmal, was ich auch in der Regierungsmedienkonferenz gesagt habe: Sachsen-Anhalt – das fällt mir wirklich schwer – ist, bezogen auf seine Stiftung, einen so großen Schritt weiter, (Beifall DIE LINKE, SPD) den wir in der Vergangenheit vor 2014 nicht gegangen sind, also zwischen 1994 und 2014 und den auch ich seit 2014 nicht gegangen bin, weil wir andere Prioritäten gesetzt haben, zum Beispiel mit den Theatervertragsverhandlungen, um die Theater langfristig zu stabilisieren und in einer ganzen Reihe von weiteren Aufgaben. Mit Stand heute wäre eins meiner ersten Projekte 2014 gewesen, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Liegenschaften, Museen und den Residenzen und Einrichtungen, die für unsere Landesgeschichte prägend sind und die noch nicht in der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten sind, zusammenzuführen. Heute wissen wir es. Jetzt können wir uns überlegen, ob wir uns weiter vorhalten wollen, wer wann was als Erstes schon gewusst hat oder ob wir uns gemeinsam hinstellen und gegenüber dem Bund so auftreten, wie auch Sachsen-Anhalt gegenüber dem Bund auftritt, nämlich mit einer einheitlichen Position oder als ein zerstrittener Hühnerhaufen, wo immer einer dem anderen sagt, was er schon am besten gewusst hat. Ich möchte Sie einladen, mich auch dabei zu unterstützen, genau diese Linie, wo wir in der Sache wenig Differenz haben, gegenüber Sachsen-Anhalt und dem Bund so zu vertreten, dass wir am Ende mit den Zielen, die hier formuliert werden, fraktionsübergreifend auch herauskommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Danke, Herr Minister Hoff. Gibt es weitere Wortmeldungen? Minister Hoff hat dafür gesorgt, dass jetzt noch Zeit zur Verfügung steht. Bitte, Herr Voigt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können wir auch erfahren, wie viel Zeit wir noch haben?)

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Mario Voigt CDU

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt, glaube ich, eine Minute dreißig oder so was. (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das geht aber jetzt nicht von der Zeit ab, oder?) Okay, ich versuche es trotzdem. Zuerst einmal, Herr Minister Hoff, hier redet niemand davon – und Fingerzeige auf andere zu betreiben, ist nicht unser Stil –, dass wir nicht auch dasselbe Interesse haben, diese Thüringer Kulturlandschaft zu pflegen, übrigens nicht nur die Immobilien. Denn wir sind ein Land, was sich in seinem kulturellen Reichtum nicht nur durch Immobilien definiert, aber die eben Teil dieser Erzählung einer Kultur sind. Die Wartburg ist eine Institution. Warum? Weil dort eben Luther war, logisch, die Bibel übersetzt hat, aber weil er gleichzeitig natürlich auch bei der Wartburg auf einem Gebäude gewesen ist. Genauso wie Schloss Friedenstein, die Dornburger Schlösser, der Balkon Thüringens, wo wir eine Bauhaus-Keramikwerkstatt haben. All das könnten wir hier aufzählen. Wir müssen uns doch nicht gegenseitig vorwerfen, dass wir vielleicht nicht auch etwas über dieses Land wissen. (Beifall CDU) Aber was ich schwierig finde, ist, dass man einem engagierten Abgeordneten wie Jörg Kellner, unserem kulturpolitischen Sprecher, abspricht, dass er genau dasselbe Herzblut für die Kultur hat wie Sie vielleicht auch, Herr Minister. Das spreche ich Ihnen auch nicht ab. (Beifall AfD, CDU) (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das haben Sie nicht richtig verstanden!) Und deswegen will ich schon noch mal die Debatte auf den Punkt führen, wo sie eigentlich hingehört. Es geht nicht um die Frage, dass Sie sich entscheiden mussten, ob Realpolitik oder kein Geld. Es geht um die Frage, ob Sie sich von Anfang an für einen Weg entschieden haben, der all die betroffenen Akteure mit an einen Tisch holt, um genau diese Gemeinsamkeit herzustellen. Das, was wir als CDU-Fraktion momentan kritisieren, ist etwas sehr Simples, nämlich dass wir glauben, dass wir gemeinschaftlich dem Land und der Kultur mehr getan hätten, wenn wir uns darüber verständigt hätten, wie wir es vielleicht noch hinbekommen, dieses Geld über eine Förderstiftung nach Thüringen zu bekommen. Ich erinnere mich an Gespräche oder an Interviews von Ihnen, wo Sie darüber gesprochen haben: Ja, dieser Plan ist tot! Jetzt sind wir genau bei diesem Plan angekommen und ich werbe nur dafür – deswegen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie die Einladung ausgesprochen haben –, dass alle Betroffenen – ich kenne auch die Interviews von Carsten Schneider, der mal gesagt hat: Es geht nur dieser Weg und kein anderer. Das ist übrigens derjenige, der jetzt rausgegangen ist und gesagt hat: Nein, nein, nein! Ich setze mich für den anderen Weg ein. – All das könnten wir hier auch aufzählen, aber ich finde, diese Erbsenzählerei bringt uns doch kein Jota weiter. (Beifall CDU, FDP) Worum es gehen muss, ist, dass 100 Millionen Euro Bundesgeld hier in Thüringen landen, dass wir Wege finden, Betriebskosten eben auch abzusichern, aber dass wir vor allen Dingen eines bewahren, nämlich die Frage von Identität und Kulturreichtum in diesem Land selber entscheiden zu können. Deswegen nehme ich Ihr Angebot in Form meiner Fraktion gern an. Logischerweise wird das unser kulturpolitischer Sprecher Jörg Kellner sein, der das dann mit Ihnen vertieft. Und ich kann Ihnen sagen, die kommunale Familie, angefangen von Landrat Krebs, mit dem ich gesprochen habe, über Michael Brodführer, über André Neumann, über viele andere, die kulturhistorische Gebäude und eben auch kulturhistorische Geschichten vor Ort haben, alle haben ein Interesse, in diesen Dialog mit einzutreten. Aber wovor sie Angst haben, ist, dass ihnen wesentliche Einrichtungen, die prägend für ihre jeweilige Orte, für ihre Städte sind, in einer gewissen Art und Weise entnommen werden, weil es nämlich ein in Halle sitzender Stiftungsrat ist, der aus sechs Personen und einer Minderheit von Thüringer Vertretern am Ende darüber befinden kann. Und das ist – sage ich mal – die institutionell unterschiedliche Herangehensweise. Das ist etwas, dafür würde Ihnen niemand applaudieren und ich glaube, das wussten Sie auch. Deswegen kann ich nur sagen: Lassen Sie uns jetzt noch mal neu anfangen, weil nur dieser Neubeginn dafür Sorge tragen wird, dass es am Ende auch gelingt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Danke, Herr Abgeordneter Voigt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Hey.

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Matthias Hey SPD

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Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mich jetzt noch mal nach vorn getrieben hat, war eventuell der Redebeitrag von Jörg Kellner, aber auch der von meinem Kollegen Herrn Voigt, der sagt, wir können Herrn Kellner nicht das kulturpolitische Herzblut absprechen. D´accord, wobei ich die Zwischenfrage hätte: Wenn Herr Kellner als kulturpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion vorhin reinruft, jede Burg sei eine Residenz – es tut mir leid, da bluten mir die Hosenträger. (Beifall SPD) Kulturpolitisch ist das äußerst schwierig. Mag ja sein. Aber wenn es um Fakten geht, dann müssen wir – bitte? (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU) Auch das nicht, Jörg Kellner, auch das nicht. Seit dem Mittelalter nicht, das tut mir leid. Das mag eine Faktenallergie sein, aber es ist nicht so. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir stellen keinen Sachverstand infrage, sondern reden vor allen Dingen über eins und das interessiert mich – das ist die Doppelzüngigkeit, die ich heute in dieser Debatte leider feststellen musste –: Unsere Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten soll momentan – so steht es zumindest in Rede – mit einer Kulturstiftung in Sachsen-Anhalt fusionieren. Dass es wahrscheinlich nicht dazu kommt, hat verschiedenste Gründe, die in den letzten Wochen auch sehr viel medial aufbereitet und sehr heiß diskutiert worden sind. Aber was mich hier unter anderem nach vorne treibt, ist die Doppelzüngigkeit in einer entscheidenden Frage: Dass sich manche Leute von AfD über FDP und auch CDU hier vorn hinstellen und von der reichhaltigen Kultur und Hoheitsresidenz in Thüringen sprechen und zum Teil auch in der Presse das Wort „Kulturraub“ in irgendeiner Form noch mit in die Waagschale geworfen wird. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sagen Sie es doch mal konkret!) Ja, mache ich. Ich bin gleich dabei, aber ich habe noch genug Redezeit und will mich von Ihnen nicht treiben lassen, Herr Montag, auch weil heute Freitag ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage das ganz konkret, Herr Montag, nur die Ruhe, nur die Ruhe. Das reichhaltige, einzigartige, unvergleichliche kulturelle Erbe, bei dem wir alle froh sind, dass es jetzt als UNESCO-Weltkulturerbe angemeldet wird: Wissen Sie, was uns das momentan wert ist, auch nach 24 Jahren CDU-Regierung? 5 Komma noch was Millionen (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Mit SPD- Beteiligung!) – ja, selbstverständlich –, 5,2 Millionen Euro ungefähr. Jetzt stehen wir bei 6,1 Millionen Euro für dieses einzigartige kulturhistorische Ambiente. Wissen Sie, wenn man das von anderen Bundesländern aus betrachtet, haben die für uns nur ein Kopfschütteln übrig. Das mag daran liegen, dass diese Stiftung nicht so aufgestellt ist wie in anderen Bundesländern. Auch das ist ein großes Problem. Es ist doch völlig gaga … Bitte? (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das habt ihr die letzten fünf Jahre auch nicht angefasst!) Doch, haben wir, haben wir. Ich bin sehr, sehr dankbar für diesen Zwischeneinwurf, auch für das, was Jörg Kellner vorhin gesagt hat, ihr hättet doch fünf Jahre Zeit gehabt. Erstens: Wir wissen sehr genau, dass es vollkommen unmöglich ist, innerhalb von einem halben Jahrzehnt, 24 Jahre zuvor eine Missentwicklung für eine Stiftung … (Unruhe CDU) Das ist tatsächlich so, ich finde das eine Missentwicklung. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das war mit der SPD!) Ich will nur mal eine Zahl sagen: 5,2 Millionen Euro waren es damals. Jetzt stehen wir bei 6,9 Millionen Euro. Jetzt möchte ich mal fragen, ob die CDUFraktion in fünf Jahren – gut ein Jahr lang hat sie ja überhaupt keine Haushaltsänderungsanträge gebracht, da war es zu anstrengend – (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) ein einziges Mal versucht hat, diesen Kulturetat für das einzigartige kulturelle Erbe in Thüringen zu erhöhen. Da war null, Jörg Kellner, null! Es gab nicht einen Antrag. Es ist Rot-Rot-Grün zu verdanken, dass wir jetzt bei 6,9 Millionen Euro stehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum das Schloss Friedenstein eine 30-MillionenEuro-Kofinanzierung bekommt? Das war Ministerpräsident Ramelow. Der saß gemeinsam mit Knut Kreuch und Matthias Hey in einem Zimmer und hat gesagt, die Kofinanzierung kriegt ihr. Das war 2015, ich kann mich noch erinnern. (Beifall DIE LINKE) So viel nur mal zur Wahrheit unseres einzigartigen kulturellen Erbes, das auch mich und dich, Jörg Kellner, in einem einzigen Landkreis betrifft. Das muss mal gesagt werden. Dann frage ich mal: In den fünf Jahren Opposition, ist denn irgendeinem in der CDU, in der AfD mal aufgefallen, was es bedeutet, wenn – ich nehme mal mein Beispiel, ich kann davon am besten reden – im Schloss Friedenstein beispielsweise ein Konzert der Stiftung Schloss Friedenstein stattfinden soll, wer da alles gefragt werden muss? Da musst du in Rudolstadt anrufen. Das ist völliger Kappes, weil es nach wie vor keine Fusion, keine Einheit in der Form gibt, wie man sie in Sachsen-Anhalt schon seit Jahrzehnten und in anderen Bundesländern schon seit Generationen hergestellt hat. Dass Kultur gemeinsam gedacht werden muss, im musealen genauso wie im Liegenschaftsbereich, hat Frau Mitteldorf dankenswerterweise hier auch angesprochen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das hat doch gar keiner bestritten!) Dass das 24 Jahre lang unter der CDU-Regierung einfach liegen gelassen worden ist – da kann man weder Herrn Ramelow noch Herrn Hoff in irgendeiner Form einen Vorwurf machen. Und sich jetzt hinzustellen und zu sagen, ihr hättet doch fünf Jahre Zeit gehabt, das alles anders zu machen, das ist doch auch absurd. Das muss man hier zur Deutlichkeit einfach mal mit darstellen. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir versuchen, gemeinsam etwas hinzubekommen, aber dann müssen wir – und das ist der Aufruf, den Benny Hoff vorhin noch mal gemacht hat – nach außen hin auch ein Bild abgeben, das nicht von Sachsen-Anhalt aus bereits jetzt schon kopfschüttelnd in irgendeiner Form konnotiert wird. Denn momentan ist es doch eines: Kein Mensch von uns hier im Landtag spricht darüber, was denn gewesen wäre, wenn sich nicht Johannes Kahrs und Carsten Schneider und Herr Rehberg aufgemacht hätten, so ein Paket zu schnüren. Hätten wir denn in irgendeiner Form hier eine kulturpolitische Debatte von Herrn Kellner, Herrn Voigt oder irgendjemandem bekommen, diese Stiftung auf andere Füße zu stellen? Die Erhöhung des Haushaltsansatzes geht eindeutig auf Rot-Rot-Grün zurück und das ist ein Faktum, das wir hier an diesem Rednerpult auch noch mal sagen müssen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite ist: Wenn es Ihnen ernst ist, diese Stiftung auf andere Füße zu stellen – und ich wäre dafür, weil allein mit einem SIP-Programm von 100 Millionen Euro, kofinanziert von Heike Taubert mit weiteren 100 Millionen Euro, also 200 Millionen Euro zu verbauen, diese Stiftung auch personell aus meiner Sicht vollends überfordert wäre, weil sie ständig in irgendeiner Form Fremdleistungen mit in Anspruch nehmen muss. Wenn es uns damit ernst ist, dann hören wir mit diesem Klein-Klein auf, mit diesen ständigen Streitereien, wer hier irgendwann mal vorher schon was gewusst hat, welcher Staatsvertrag vorlag, welche Entwürfe Ihnen vorenthalten wurden – angeblich, nach wie vor –, sondern dann setzen wir uns alle an einen Tisch und reden darüber, wo wir mit dem einzigartigen kulturellen Erbe unseres Landes hinwollen. Das hätte es verdient, und nicht diese Situation, die wir heute hier im Thüringer Landtag miterlebt haben, wo es nur Schuldzuweisungen gab. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Die haben wir nicht verursacht!) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Doch, habt ihr!) Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

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Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Kellner, bitte. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Jetzt kommt der Fachmann!)

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Jörg Kellner CDU

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Ich muss doch noch mal vorgehen. Lieber Matthias, zu deiner flammenden Rede und was alles gemacht werden sollte und konnte und was wir nicht gemacht haben – noch mal: Ihr wart mit in der Regierung. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Nicht immer!) Und noch mal: So viel Geld, wie es in der letzten Legislatur in diesem Land Thüringen gegeben hat, hat es nie gegeben – noch nie. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das wurde ja nicht in Kultur gesteckt!) Es gibt einen Haushalt mit 11,7 Milliarden Euro. Das hat es noch nicht gegeben, wir haben 3 Milliarden Euro weniger gehabt, du weißt ganz genau, als wir zusammen waren, wie knapp das Geld war. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das lag vielleicht an euch!) Sich heute hier hinzustellen und zu sagen, das hätten wir alles machen können, ist einfach nicht redlich. (Beifall AfD, CDU) Und hier wird ein Bild gezeichnet, das einfach nicht stimmt. Es ist nicht vergleichbar mit heute; so viel Geld gab es einfach nicht, und da haben wir viele Aufgaben vor uns gehabt, die wir gelöst haben. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: 40 Jahre!) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sachsen-An- halt hatte noch weniger Geld!) Nein, wenn wir die Struktur angehen – die können wir angehen, wir müssen sogar strukturell etwas machen, da bin ich sogar dabei. Ob das aber das Richtige ist, was Sachsen-Anhalt gemacht hat, ob das auf Thüringen übertragbar ist, (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ja, sehr gut!) das bezweifle ich. Da gibt es sicherlich andere Lösungen (Zwischenruf Abg. Hande, DIE LINKE: Wel- che?) und wir werden die auch vorlegen – (Zwischenruf Abg. Hande, DIE LINKE: Wann?) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ich bin gespannt!) zeitnah. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das erzählst du seit anderthalb Jahren!) Das wird schneller gehen, als Sie sich das vorstellen. Aber dann bin ich auch der großen Hoffnung, dass man sich bei dem, was wir gerade gesagt haben, gemeinsam wollen wir das alles tun, mit aller Ernsthaftigkeit anschaut, was wir vorschlagen. Es wird ein Vorschlag kommen, was die Finanzierung anbelangt, aber auch, wie man sich das zukünftig mit den Museen vorstellt, dass die – ich sage mal – enger zusammenrücken, ohne dass sie letztendlich – und das ist in Sachsen-Anhalt anders, dass sie nicht mehr diese Selbstständigkeit haben. Jetzt gucken wir mal Sachsen-Anhalt an, das ist ja ein schönes Land – viele sakrale Bauten, richtig Kultur in Halle, jede Menge, wo das auf der Burg stattfindet, aber das ist eben auch an der Stelle ein Defizit in der Struktur – aus unserer Sicht, ich kann mich ja täuschen. Aber darüber müssen wir reden, wir werden was vorlegen. Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, wir hätten hier alles vergeigt, das finde ich nicht in Ordnung. Und dass wir heute in dieser Situation sind, hat eine Ursache, dass heute etwas auf dem Tisch liegt, wo sich alle aufregen und sagen, das ist ja gar nicht so schlimm, das ist ja nur ein Referentenentwurf, der Minister sagt, das war halt ein bisschen schusselig, dass mir dieser Referentenentwurf durch die Lappen gegangen ist. Das kann es doch nicht sein. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das hilft uns doch aber nicht weiter!) Deswegen sage ich, uns den Schwarzen Peter jetzt zuzuschieben, das finde ich nicht in Ordnung, ist auch nicht redlich. Wir wollen das gemeinsam machen. Wir haben ein Ziel: Wir wollen die Bundesmittel haben – ohne Frage. Wir haben auch mit den Bundestagsabgeordneten gesprochen, aber die Zeit dreht sich weiter. Vor zwei oder anderthalb Jahren war das anders. Ich war auf Veranstaltungen mit dem Kollegen Carsten Schneider. In welche Richtung das ging? Es war überhaupt nicht möglich, darüber nachzudenken, eine Förderstiftung ins Leben zu rufen. Darüber haben wir gesprochen, das war Teufelszeug. Heute sagt der Kollege Schneider, das kann ich mir gut vorstellen, eine Sachstiftung oder Förderstiftung. Es ist nicht so, dass wir dagesessen hätten wie die Schlange vor dem Kaninchen, gewartet, was kommt. Nein, wir haben schon mit ihnen gesprochen. Ich habe auch mit dem Kollegen Rehberg gesprochen. Hier ein Bild zu zeichnen, als hätten wir nichts gemacht, da ist eine ganze Menge an Ihnen vorbeigelaufen, muss ich sagen. Vielleicht kümmern Sie sich nicht so, als Fraktionsvorsitzender hat man tausend andere Sachen, vielleicht kümmert man sich nicht um alles – kann man auch nicht –, aber diesen Vorwurf muss ich entschieden zurückweisen. Wir haben uns jede Menge Gedanken gemacht. Wir haben viele Gespräche geführt. Wir werden das jetzt noch intensivieren. Wir werden nächste Woche als Fraktion eine Schlösserrunde machen, also als Ausschuss werden wir alle Schlösser besuchen, werden auch mit den Kollegen ins Gespräch gehen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das wird ja auch mal Zeit!) Das gehört auch dazu. Das machen wir aber nicht nur jetzt die kommende Woche, das machen wir schon immer. Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, wir haben mit dem Ganzen nichts zu tun gehabt bisher und haben uns nicht gekümmert,

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

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Herr Kellner, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Jörg Kellner CDU

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ist nicht fair. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

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Bitte, Herr Ministerpräsident.

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Bodo Ramelow

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde ganz gern einfach mal den Blick darauf werfen wollen, was in der Zeit des Kulturministers Benjamin-Immanuel Hoff an Zufinanzierungen und an Finanzmitteln in Gang gesetzt worden ist, um unser kulturelles Erbe zu sichern, zu sanieren und auszubauen. Da sind die Gelder für Schloss Friedenstein. Das war ein hartes Stück Arbeit; 30 Millionen Euro dazu am goldenen Zügel, die der Bund hingehalten hat. Und die Frage war: Wird es eine Haushaltsaufstellung geben, wo ich dem Kulturminister den Rücken stärken kann, die 30 Millionen Euro zuzusagen? Ich habe es getan zur nicht gerade großen Freude meiner Finanzministerin, die ich sehr schätze, weil die Finanzministerin sagt: So viel Geld für eine einzelne Stiftung, für einen Teilbereich, in der Zwischenzeit, lieber Bodo, kommst du um die Ecke und klagst noch und hast von Christine Lieberknecht die Klage um Schloss Reinhardsbrunn, führst sie fort und jetzt fehlt immer noch das letzte Stück Übertrag des Eigentums. – Allein wenn wir Schloss Reinhardsbrunn kriegen werden – und ich hoffe, dass es endlich gelingt, den Durchbruch dort zu kriegen –, werden wieder 30, 40 Millionen Euro fällig sein. Wir werden es beim kulturellen Erhalt nicht einmal baulich sehen, was im Moment als Sicherungsmaßnahme für Schloss Reinhardsbrunn im Etat eingestellt ist. Ich habe die Kontinuität einfach gewagt von dem, was Christine Lieberknecht – und das sage ich jetzt mal an dieser Stelle – gegen den Willen aller, sagen wir mal, in der Verwaltung – ich habe lange mit ihr darüber geredet, weil es ein heißes Eisen ist, ob man das hätte anfassen sollen. Deswegen sage ich, in der Zeit, als ich anfing, um Schloss Reinhardsbrunn zu kämpfen – und wird irgendjemand hier im Saal bestreiten, dass Schloss Reinhardsbrunn die Wiege unserer historischen Identität ist, also während man dann Einzelne einfach rausnimmt. Aber Schloss Reinhardsbrunn ist unter Verbrecher gekommen. Es hätte niemals von der Treuhand verkauft werden dürfen und es hätte niemals so zerstört werden dürfen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen war ich froh, dass mir der Kulturminister zumindest den Rücken freigehalten hat, dass ich den Prozess zu Schloss Reinhardsbrunn kontinuierlich fortsetzen konnte, ohne dass irgendjemand, lieber Herr Kellner, im Moment eine Haushaltsstelle hätte, mit der wir die Sanierung von Reinhardsbrunn absichern. Und alle meine Verwaltungsmitarbeiter haben mir immer wieder aufgeschrieben, erst mal eine Haushaltsstelle. Ich habe gesagt: Nein, erst mal das Schloss retten. Und wenn ich dann darauf hinweisen darf, bei aller Sicherung für Gotha – du weißt, Matthias, da schätze ich Gotha sehr –, aber das dazugehörige Sommerschloss, daran erinnert sich in Gotha niemand mehr so richtig, dass das auch schon seit 20 Jahren leer steht. Und das war eins, das hatte ich immer bei mir, wenn ich mit irgendwelchen großen Sozialträgern geredet habe, ob irgendjemand dieses Schloss wieder aktiv nutzen möchte. Wir haben mehrere Anläufe genommen, um es wieder in Leben zu setzen. So könnten wir jetzt Objekt für Objekt durchgehen. Das war eine Liste von Schlössern, die alle mal zu der Notzeit, Herr Kellner, als wirklich kein Geld da war, von der LEG verkauft worden sind. Darf ich an Hummelshain erinnern? Darf ich an die anderen Schlösser erinnern, die alle so dann irgendwann Stück für Stück zurückgekauft werden müssen oder mussten? Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich im Moment etwas irritiert über die öffentliche Darlegung, als wenn dieser Kulturminister in den letzten fünf Jahren nur Bruch und Dalles hinterlassen hätte. Und wenn er sich dann hinstellt und sagt, bei dem Staatsvertrag als Entwurf, da habe ich den Fehler gemacht, was den Stiftungssitz angeht. – Ja, das teile ich, das war ein Fehler, darüber waren wir uns auch einig, weil ich gegen dieses ganze Manöver der Bundesebene war, weil ich es die ganze Zeit abgelehnt habe, dass wir permanent so vorgeführt werden, dass uns irgendwelche Bundespolitiker sagen: Wenn ihr dieses Geld nehmt, dann müsst ihr das und das tun. (Beifall DIE LINKE) Und dann wird in Berlin darüber entschieden, was wir machen, und auch bei diesen 100 Millionen Euro war es so. Der Preis für die 100 Millionen Euro ist, dass wir noch mal mit Heike Taubert reden mussten, ob wir die zweiten 100 Millionen Euro absichern. Das eigentlich Faszinierende für mich war die Frage der Betriebskosten, kriegen wir die da rein oder kriegen wir die nicht rein. Ich habe den Kulturminister gefragt, als es hieß, wir kriegen 100 Millionen Euro vom Bund, und da hat mir Carsten Schneider gesagt: Ewig ist Thüringen benachteiligt worden, preußische Kulturstiftung ist immer ausfinanziert worden, Berlin hat alles gekriegt und Bundesländer, die neuen Bundesländer, die anderen nicht. Deswegen hat er für die 100 Millionen Euro gekämpft. Da habe ich gesagt: Kann ich jetzt laut sagen, dass damit die Schlösser Crossen und Reinhardsbrunn, die dringend eine Hilfe brauchen, abgedeckt werden? Da hat er Ja gesagt. Am Anfang, war es noch ganz unklar, da habe ich die Schlösser alle aufgezählt und alle haben gesagt: Ja, das wäre nicht schlecht, weil die das Geld dringend brauchen würden. Und dann rief mich Carsten Schneider an und sagte: Das geht so nicht, wir werden dazu einen Vertrag brauchen. Und dann habe ich zum ersten Mal den Braten gerochen, dass es doch deutlich komplizierter wird: Man stellt uns 100 Millionen Euro ins Schaufenster und sagt, aber dazu müsst ihr das und das und das alles machen. Deswegen, Herr Kellner, und das ist der Punkt, bei dem ich wirklich sage, ich, weil ich der Großen Koalition in Berlin nicht angehöre: Da hättet ihr es in der Hand gehabt, den Berlinern von CDU und SPD zu sagen: Wenn ihr wollt, dass wir es so machen, dann helft uns. Und der Einzige, der nicht zur Großen Koalition gehört, ist er, der dann die Verhandlungen geführt hat. Und er kriegt jetzt die Dresche und die anderen ziehen sich zurück und sagen so: Wir haben damit gar nichts zu tun. Da sage ich: Das sollten wir nicht miteinander machen. Wir sollten dafür dann kämpfen, denn die 100 Millionen vom Bund lösen noch einmal 100 Millionen von unserem Landesetat aus. Aber darum zu kämpfen ohne die Betriebsmittel, halte ich für zu kurz gesprungen, weil wir uns dann entscheiden müssen, was wir eigentlich mit den Museen machen, die da drin sind. Werden wir sie in ein einheitliches Konzept hineinbringen, ja oder nein? Das ist eine Frage, da würde ich gern die große Mehrheit hier im Haus hören und sehen, ob jeder wieder Klein-Klein, sein kleines Topos – ihr redet von der großen Residenzkultur, die wir in die Waagschale werfen. Aber wehe du kommst zum lokalen Akteur, der sagt: Aber mein Museum ist mir in den Grenzen von 1848 und da lass ich mir von niemanden reinreden. Und wenn du dann sagst: Aber du hast die Kraft nicht, es als Gesamtdarstellung für Thüringen und über Thüringen hinaus in die Waagschale zu werfen. Deswegen fand ich es spannend, diesen gemeinsamen Ansatz zu schauen, und ehrlicherweise war ich misstrauisch, was diese Doppelstiftung angeht, denn die Sachsen-Anhaltiner Stiftung passt nicht zur Thüringer Stiftung. Das war aber auch klar. Und noch mal: Herr Kellner, es waren auch Ihre Vertreter in der Bundestagsfraktion, Herr Rehberg und der Herr Kahrs von der SPD, die beiden waren es, die gesagt haben: Es muss aber diesen Weg gehen. Gegen eine schlanke Förderstiftung hätte ich gar nichts gehabt. Aber es ist doch alles richtig zitiert worden, die haben doch bis zum Schluss gesagt, es darf keine Förderstiftung geben, es muss einen Zusammenschluss geben. Und da kann ich nur verstehen, dass unter der Frage, wenn dir jemand die Pistole vorhält, du verhandelst darüber, ob du nur die Hälfte des Portemonnaies abgibst oder ob du das ganze genommen kriegst – ich kann nur sagen: Es sind Erpressungsmethoden. Heike Taubert hat mich jedes Mal davor gewarnt, hat gesagt: Lass dich in der MPK nicht auf diese Spiele ein. Ich habe es am Mittwoch wieder erlebt. Da hieß es dann, es gibt einen Rechtsanspruch für die Grundschulen, der soll so gewährleistet werden, dass wir 2 Milliarden Euro plus 1,5 Milliarden Euro dazukriegen, wenn die Länder endlich den Rechtsanspruch schaffen, wenn wir uns endlich bekennen. Dann macht mich Manuela Schwesig darauf aufmerksam und sagt: Schau mal den Text genau an. Da steht: für die, die das Geld zusätzlich ausgeben. Und damit ist Thüringen wieder raus, weil wir jetzt schon 90 Prozent der Kinder drin haben. Wenn das der goldene Zügel ist, dass wir dann im Gegenzug am Ende jedes Mal weniger haben, dann muss man misstrauisch sein. Trotzdem bleibe ich dabei: Dieser Kulturminister hat mehr Geld – ich weiß, dass ihr alle auf die Uhr zeigt, ich weiß, dass ihr noch einen Tagesordnungspunkt habt –, aber ich bin es leid, dass der Minister, der jahrelang dafür gesorgt hat, dass endlich Geld in Schloss Friedenstein fließt, (Beifall DIE LINKE) endlich Geld nach Altenburg fließt, das LindenauMuseum endlich saniert wird und das ganze Thema „Weimarer Klassik“ endlich in gesicherten Bahnen ist – da sage ich: Vielen Dank, lieber Prof. Hoff. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Danke, Herr Ministerpräsident. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung, zuerst die Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD.

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Torben Braga AfD

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Europa, Kultur und Medien. Weitere? Bitte.

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Andreas Bühl CDU

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Das würden wir für unseren Alternativantrag auch beantragen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Gut. Dann kommen wir zuerst zum Antrag der Fraktion der AfD. Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Ich bitte um das Handzeichen von allen, die für diese Ausschussüberweisung sind. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/937. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe im Hause) Wir stimmen jetzt über den Antrag selbst ab, die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden. So, das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich komme dann zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU. Hier wurde ebenfalls Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer für diese Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist dagegen? Sehe ich keinen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme jetzt zum gemeinsamen Aufruf des Tagesordnungspunkts 23b und des neuen Tagesordnungspunkts 23c Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1012 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/1016 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag in der Drucksache 7/1012? Nein. Dann frage ich: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung des gemeinsamen Antrags in der Drucksache 7/1016? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner Herrn Bergner von der Fraktion der FDP auf.

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Dirk Bergner FDP

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Präsident, auch für Ihre Langmut, dass Sie noch Ihre Sitzungsleitungszeit überzogen haben, damit ich diesen Redebeitrag halten kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sicherstellung kommunaler Handlungsfähigkeit ist nicht irgendeine politische Beliebigkeit, sondern es ist ein Verfassungsauftrag – ein Verfassungsauftrag, der mir – das können Sie sich denken – auch besonders wichtig ist, dem aber weder die Kollegen der CDU in der Vergangenheit, als sie Regierung waren, ausreichend nachgekommen sind noch die Kollegen von Linken und Grünen. Auch die Kollegen der SPD hatten weder in der einen noch in der anderen Konstellation das Ergebnis, das ich mir als langjähriger Kommunalpolitiker wünschen würde. (Beifall FDP) Das hat auch die CDU in ihrem Antrag erkannt und folgerichtig eine Überprüfung und Neuformulierung des verfassungsrechtlichen Begriffs gefordert. Ziel dabei soll sein, auch die Ausfinanzierung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis verfassungsrechtlich zu verankern. Grundlage für die Neuformulierung, meine Damen und Herren, soll ein Vergleich mit den Formulierungen in den anderen Bundesländern sein. Diese reichen von „erforderlich“ im Saarland über „angemessen“ wie in Sachsen-Anhalt und auch Thüringen bis zu „entsprechend“ in allen anderen Flächenländern – drei verschiedene Formulierungen, meine Damen und Herren. Die Unterschiede sind dabei allerdings massiv, denn es geht auch um das Kostendeckungsgebot. Genau dies ist bei der auch in der Thüringer Verfassung gewählten Formulierung des angemessenen Ausgleichs kein Vollkostendeckungsgebot und führt damit unweigerlich zu einer Unterfinanzierung der Kommunen. Aber ein Konnexitätsprinzip ist nur dann gemeindefreundlich, wenn die Kommunen vor zusätzlichen Aufgabenzuweisungen ohne Ausgleich geschützt werden und die kommunale Selbstverwaltung nicht gefährdet ist, also eine Kostendeckungsregel und ein garantierter Mehrbelastungsausgleich mit der Änderung der Formulierung einhergehen. Insofern begrüßen wir Freien Demokraten den Antrag der CDU-Fraktion, der der Landesregierung bei der angekündigten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs einen Rahmen gibt, dem wir zustimmen können. Dabei unterstützen wir nachdrücklich den Vorschlag, auch alternative Modelle der kommunalen Finanzausstattung zu prüfen. Wir warnen allerdings davor – wie es die Regierung angekündigt hat –, sich von Modellen wie dem Demografieansatz und dem Flächenansatz Einzelteile herauszunehmen und ohne Bewertung und Beschluss schon jetzt kleine Stellschrauben zu drehen und Gelder, wenn man so will, anders fließen zu lassen. Die Freien Demokraten sehen hier die Gefahr, dass Transparenz verloren geht und dass Bürokratie steigt. Wir haben gerade erst ein Instrument zum Abbau von Bürokratie an den Ausschuss überwiesen, das von der FDP eingebracht worden ist, nämlich das Standarderprobungsgesetz – (Beifall FDP) in unseren Augen ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, der nicht durch die Hintertür mit Experimenten kaputt gemacht werden sollte. Im Gegenteil: Lassen Sie uns gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten suchen, Standards zu vereinfachen, Standards zu senken. Der CDU-Antrag fordert in Punkt 2 die Beleuchtung der Auswirkungen von Standarderhöhungen. Wir Freien Demokraten wünschten uns da etwas mehr. Denn wenn wir schon die kommunalen Finanzen unter die Lupe nehmen, dann sollten wir den Blick auf die Standardsenkungen richten, die uns dabei auffallen, und diese dokumentieren und den Abbau unnötiger Bürokratie vorantreiben. Ein Beispiel dafür möchte ich auch gleich nennen, das erfreulicherweise wohl schnell und unkompliziert möglich war. Am 5. Juni 2020 haben wir Freien Demokraten in einem Antrag gefordert, dass diejenige Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt wird, die die Kommunen wegen Corona zu Steuererhöhungen zwingt. Der Presse konnten wir letztlich entnehmen, dass es diesbezüglich Bestrebungen gibt. Eine so schnelle und einfache Umsetzung von unseren Anträgen freut uns natürlich sehr. Meine Damen und Herren, ein Thema möchte ich natürlich bei Kommunalfinanzen auch immer wieder nennen, über das wir uns auch hier unterhalten müssen, nämlich die Frage des Investitionsstaus, die sich bis jetzt nicht vernünftig in irgendeiner Weise abbildet. Da müssen wir ran. Ich möchte noch zu einem unscheinbaren, aber mir besonders wichtigem Thema ran, das natürlich auch die kommunalen Nachbarn immer sehr bewegt und akut in Wallung bringt. Die CDU fordert in ihrem Antrag die Verhinderung der Benachteiligung des ländlichen Raums, leider jedoch nur durch die Verankerung der Stellung kleiner Gemeinden im Rahmen der Hauptansatzstaffel. Das ist uns Freien Demokraten zu wenig, denn die Benachteiligung kleiner Gemeinden und damit des ländlichen Raums findet seit Jahren noch auf einer zweiten Ebene statt. Der demografische Wandel wird zum Anlass genommen, im ländlichen Raum einzusparen, bei Bussen, die immer seltener und wahrscheinlich irgendwann gar nicht mehr fahren, bis die kleinen Gemeinden endgültig abgehängt sind, oder bei den freiwilligen Feuerwehren, die immer weniger Geld erhalten, obwohl sie traditionell das Leben und die Gemeinschaft vor Ort seit Jahrzehnten prägen, oder mit der Schließung der Jugendklubs oder die für alle vor Ort schmerzliche sogenannte Anpassung der Schulnetzplanung – mit anderen Worten: die Schließung der kleinen Schulen im ländlichen Raum, was ich jetzt gerade völlig überrascht im eigenen Ort erleben darf oder GeraAga vor einigen Jahren. Meine Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir verhindern wollen, dass der ländliche Raum ausstirbt, wenn wir die Gemeinden vor Ort stärken und kreisangehörige Gemeinden als attraktive Wohn- und Lebensräume erhalten bzw. etablieren wollen, dann sind die Forderungen in diesem Antrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein und die gut gemeinten Finanzreformen am Ende vielleicht sogar rausgeschmissenes Geld, wenn in ein paar Jahren der ländliche Raum völlig ausgestorben ist. Deswegen müssen wir miteinander die Ärmel hochkrempeln und in die Sachdiskussion einsteigen. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Danke, Herr Bergner. Der nächste Redner ist Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU.

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Raymond Walk CDU

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits während der Gespräche zum Mantelgesetz haben wir deutlich gemacht, dass mit einer Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs unverzüglich begonnen werden muss. Klar ist auch, die Auswirkungen der Corona-Krise belasten insbesondere auch unsere Kommunen. Die aktuellen Zahlen sind bekannt. Allein bei den Steuereinnahmen werden Ausfälle in Höhe von 241 Millionen Euro erwartet, dazu kommen nochmals 991 Millionen Euro im Bereich des Landes; Gesamtdefizit 1,23 Milliarden Euro, eine unglaublich hohe Summe. Das Landesamt für Statistik hat es gestern noch mal etwas genauer beschrieben: Im I. Quartal 2020 summierten sich die Ausgaben auf 1,39 Millionen Euro, das ist eine Steigerung von 7,5 Prozent, vornehmlich mit etwa einem Drittel aufgrund der gestiegenen Sachinvestitionen, also in erster Linie Baumaßnahmen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Einnahmen bei den Kommunen leicht steigen; allerdings ist es hier so, dass diese größtenteils aus Zuweisungen des Landes gespeist werden und eben nicht selbst erwirtschaftet wurden. Kommunen – das ist ein erstes Zwischenfazit – waren immer schon verlässliche Stabilitätsanker vor Ort, auf die sich die Menschen verlassen können. Das gilt insbesondere in Zeiten von Krisen wie dieser. Deswegen sagen wir als CDU, Kommunen brauchen bereits heute ein Sicherheitsversprechen, um ihren Bürgern und den Unternehmen gerade auch für die Post-Corona-Zeit eine leistungsfähige kommunale Selbstverwaltung bieten zu können. Alle wissen, dass dieser anspruchsvolle Gesetzgebungsprozess, der vor uns steht, aus unserer Sicht ausreichend zeitlichen Vorlauf benötigt, sodass ein Gesetzesbeschluss im kommenden Jahr schon heute eine immense Herausforderung ist. Deswegen wollen wir auch eine Beratung und eine Begleitung durch einen neu zu bildenden Unterausschuss zum Kommunalen Finanzausgleich im Geschäftsbereich des zuständigen Innen- und Kommunalausschusses ermöglichen. Das ist Thema im nächsten Tagesordnungspunkt, den ich gleich mitbehandeln werde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir einen reformierten Kommunalen Finanzausgleich dringend benötigen, ist hier im Hause, denke ich, unbestritten. Strittig ist allerdings der Zeitpunkt. Ich will noch mal die beiden Positionen gegenüberstellen. Zunächst Rot-Rot-Grün: Rot-Rot-Grün will ja eher, ich zitiere die „Thüringer Allgemeine“ vom 16. Juni, „vorsichtig reformier[en]“. Man wolle einen Demografie-Ansatz einführen – Dirk Bergner hat es bereits kritisch angesprochen. Kommunen mit sinkenden Einwohnerzahlen sollen demnach mit Sonderzahlungen unterstützt werden. Für dünn besiedelte Gemeinden ist offenbar ein Sonderlastenausgleich angedacht und diese Schritte dienen laut „Thüringer Allgemeine“ als Vorgriff auf eine Großreform des Kommunalen Finanzausgleichs. Zudem plane das Innenministerium, ein externes finanzwissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, um die Gesetzesänderung vorzubereiten. Da kann ich Ihnen hier im Haus nur zurufen, insbesondere auch an die Adresse der Sozialdemokraten: Lassen Sie uns zu diesen Punkten diskutieren. Und Dirk Bergner hat hier eben schon angesprochen, dass er da vor einem Transparenzverlust warnt. Aber das sind Dinge, die wir gemeinsam auch bereden können. Ich will zum letzten Punkt, nämlich zum finanzwissenschaftlichen Gutachten, nur das sagen, was die kommunalen Spitzenverbände bereits öffentlich geäußert haben. Sie haben sinngemäß gesagt: Wir brauchen jetzt keine weiteren Gutachten, sondern wir wollen verlässliche und schnelle Ergebnisse. Zum zweiten Punkt – die Position von Rot-Rot-Grün habe ich gerade dargelegt. Zu unserer Position: (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unsere Positionen legen wir schon selber dar!) Wir sagen, bei diesem aufwendigen und zeitintensiven, auch anspruchsvollen Projekt müssen wir sofort beginnen und „sofort“ meint noch in diesem Jahr. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU-Fraktion sind inhaltlich folgende zehn Punkte wichtig und bekannt ist auch, dass die im Wesentlichen dem Forderungskatalog der kommunalen Spitzenverbände entsprechen. Weil sie so wichtig sind, will ich sie in aller gebotenen Kürze noch mal vortragen: Punkt 1: Das ab dem Jahr 2013 geltende Finanzierungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs soll insbesondere hinsichtlich der Ermittlung und der Herleitung der bedarfsgerechten Finanzausstattung komplett überprüft werden. Neben einer Optimierung der bestehenden, nämlich rückblickenden Orientierung an der Jahresrechnungsstatistik sollen auch alternative Modelle beraten werden. Und die Schwachstellen, die wir erkannt haben, müssen natürlich korrigiert werden. Punkt 2: Der Thüringer Partnerschaftsgrundsatz aus dem Jahr 2013 ist jetzt auch in die Jahre gekommen, der soll hinsichtlich der tatsächlichen Aufgabenentwicklung überprüft werden. Dabei sollen auch die Auswirkungen einer zeitversetzten Berücksichtigung von Ausgabensteigerungen sowie Veränderungen des Aufgabenbestands und eben Standarderhöhungen beleuchtet werden. Und, Kollege Bergner, es ist ja kein Widerspruch, wenn Sie sagen, wir müssen auch die Standardsenkungen in den Blick nehmen. Auch das ist in dem Bereich zu beachten. Da sind wir gar nicht anderer Meinung. Punkt 3: Die Aufteilung von Schlüssel- und Zweckzuweisungen soll überprüft werden, wie einerseits die kommunale Selbstverwaltung durch eine Ausweitung der tatsächlich frei verfügbaren Schlüsselmasse gestärkt, aber andererseits die Finanzierung staatlich veranlasster Aufgaben durch Zweckzuweisungen eben nicht gefährdet wird. Das muss in Balance gebracht werden. Damit bin ich bei Punkt 4: Bei der Ermittlung und Fortschreibung des Finanzbedarfs muss die Stellung gerade kleinerer Gemeinden im Rahmen der sogenannten Hauptansatzstaffel des Finanzausgleichs so verankert werden, dass eine Benachteiligung – das haben wir zurzeit – des ländlichen Raums verhindert wird. Auch hier will ich noch mal auf meinen Vorredner eingehen: Herr Bergner sagt, wir müssen auch an die Feuerwehren, an die Jugendclubs, an die Schulen denken. Na klar, das gehört alles mit dazu. Punkt 5: Art und Umfang der Finanzierung pflichtiger Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sind zu überprüfen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist der Konnexitätsgrundsatz in der Thüringer Verfassung. Bisher muss ja nur im übertragenen Wirkungskreis eine vollständige Refinanzierung der Kosten gewährleistet sein. Wir wollen, dass das auch auf den eigenen Wirkungskreis übertragen wird. Eine echte Herausforderung ist Punkt 6. Da geht es auch um die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs: In der Ausgleichssystematik müssen Sozialausgaben und Soziallastenansatz eine Rolle spielen und eine faire Verantwortungsteilung zwischen Bund, Land und Kommunen für die Sozialausgaben und deren Refinanzierung gestaltet werden. Punkt 7: Die Landkreise verfügen bekanntlich über keine eigenen Steuereinnahmen. Sie sind dennoch Aufgabenträger, insbesondere im kostenintensiven Sozial- und Jugendbereich. Die daraus resultierenden Umlagebelastungen der kreisangehörigen Gemeinden sind bei einer Reform des KFA mit in den Blick zu nehmen und natürlich müssen wir auch die Möglichkeiten einer Rückführung auf den Prüfstand stellen. Punkt 8: Bei den durch das Land in den vergangenen Jahren veranlassten erheblichen Änderungen im Bereich der Kindergärten – das ist positiv – müssen wir die Finanzierung im Auge behalten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Regeln für die Gemeinden anwendbarer, handhabbarer und transparenter gemacht werden. Vorletzter Punkt: Wir haben die Schülerbeförderung in den Blick genommen. Auch da braucht es neue gesetzliche Grundlagen. Nicht zuletzt wollen wir bis zum 31. Juli 2020 – das ist Punkt 10 – in einen partnerschaftlichen Beteiligungsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs einsteigen. Die Landesregierung ist bereits von uns beauftragt worden, dazu gibt es schon einen Beschluss. Die von mir genannten Punkte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wollen wir in den Blick nehmen, dazu die Anregungen und Hinweise der anderen Fraktionen, die wir gleich noch hören werden. Dann, denke ich, ist das eine gute Voraussetzung, in die Ausschussarbeit einzusteigen. Die Anzuhörenden müssen wir ja noch beschließen. Ich will noch einen Punkt ansprechen, nämlich den Tagesordnungspunkt 23c, den Unterausschuss, den es bisher in dieser Form wohl im Parlament hier noch nicht gegeben hat. Es ist ja ein gemeinsamer Antrag von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Lassen Sie mich dazu noch einige Ausführungen machen. Wir haben uns hier im Sonderplenum am 5. Juni 2020 darauf verständigt, dass der Innen- und Kommunalausschuss einen solchen Unterausschuss einrichtet, ins Leben ruft. Die Schritte, die dazu erforderlich sind, waren uns damals noch nicht so ganz bekannt, deswegen machen wir es heute formal noch mal richtig. Damit das schnellstmöglichst möglich ist und wir arbeitsfähig werden können, wollen wir diesen Unterausschuss mit insgesamt neun Mitgliedern besetzen. Die Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Zuteilung der Stellenanteile auf die Fraktionen soll berücksichtigt werden. Wenn man das dann aufdröselt, kommen wir zu folgender Verteilung der Sitze: Die drei verbleibenden Stellenanteile müssen nach § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung verteilt werden. Das ist jetzt alles sehr technisch, deswegen will ich es noch mal praktisch machen: Die 9 Mitglieder verteilen sich auf Die Linke 2, AfD 2, CDU 2, SPD 1, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 1 und Fraktion der FDP auch 1. Wir denken, es macht Sinn, wenn diesem Unterausschuss nicht nur Abgeordnete des Innenausschusses angehören, sondern auch andere Abgeordnete, zum Beispiel des Haushalts- und Finanzausschusses. Das, denke ich, liegt auf der Hand. Abschließend, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – damit komme ich auch zum Fazit –, freue ich mich sowohl auf die Erörterung im Ausschuss als auch auf die Arbeit im neu zu gründenden Unterausschuss – und das alles zum Wohle unserer kommunalen Familie und damit zum Wohle der Menschen in Thüringen. Herzlichen Dank, danke Ihnen! (Beifall CDU)

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Bergner

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Das Wort hat Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

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Janine Merz SPD

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer, die Zuweisungen des Landes an die Kommunen sind seit jeher umstritten. Nicht nur in Thüringen, auch in anderen Ländern wird um diese finanzielle Ausstattung der kommunalen Familie immer hart gerungen. Das muss nichts Schlechtes sein. Wenn wir nun über Anpassungen und Änderungen am Thüringer Finanzausgleichsgesetz im Speziellen und dem Kommunalen Finanzausgleich im Großen und Ganzen reden wollen, dann sollten wir das alle zielgerichtet tun. Deshalb ist aus Sicht meiner Fraktion die Einrichtung des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ beim Innen- und Kommunalausschuss zunächst zustimmungsfähig. Es bietet ohne Frage den richtigen Rahmen, sich diesem vielschichtigen Thema zu widmen. Was wir aber nicht automatisch verbinden sollten, ist eine Reform im Schweinsgalopp. Vorschnelles Denken und Handeln führt nicht selten zu schnellen Fehlern und ist mit Blick auf die Bedürfnisse, Fragen und vor allem die ordentliche Einbindung der kommunalen Familie nicht angemessen. Lassen Sie uns das Thema gemeinsam angehen und diskutieren, aber lassen Sie uns dabei auch die gebotene Sorgfalt walten lassen. Alles andere wäre aus meiner Sicht fahrlässig. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „Kommunalfinanzen“ war in der Vergangenheit häufiger ein großer Streitpunkt in der öffentlichen Debatte in Thüringen. Am Ende wurden unter CDU-Finanzminister Voß für die Zeit ab 2013 neue Regeln für den Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg gebracht, die bis heute weitgehend fortgelten, darunter der Partnerschaftsgrundsatz, der nach dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion überprüft werden soll. In früheren Jahren wurden bis einschließlich 2012 alle eigenen Steuereinnahmen der Kommunen sofort auf den kommunalen Finanzbedarf angerechnet. Das passiert heute nicht mehr und hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sich die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen deutlich verbessert hat. Immerhin sind zwischen 2014 und 2017 die Steuereinnahmen der Kommunen jährlich um mindestens rund 100 Millionen Euro gestiegen. Parallel hat sich der Kommunale Finanzausgleich vom Volumen her zusätzlich nach oben bewegt. Mit der letzten Anpassung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurden weitere 100 Millionen Euro in die Schlüsselmasse gesteckt. Insgesamt ist der KFA auf mehr als 2,1 Milliarden Euro angewachsen. Zur Erinnerung: Gestartet sind wir 2014 mit etwas mehr als 1,8 Milliarden Euro. Nimmt man die Leistungen des Landes außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs dazu, dann gibt es noch einmal mehr Geld obendrauf. Ich erinnere nur an das im März dieses Jahres mit breiter Mehrheit beschlossene kommunale Investitionsgesetz, das bis 2024 insgesamt 568 Millionen Euro vorsieht. Was den finanziellen Gesamtrahmen angeht, hat Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren die Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell mehr als fair behandelt. (Beifall DIE LINKE) Werte Abgeordnete, neben den großen Summen geht es aber häufig viel stärker um die kleinen Details. Auch der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion fokussiert auf viele dieser Stellschrauben. Ich gebe zu, hier findet sich immer wieder Bedarf nach Verbesserungen, über die man offen reden muss. Dazu sind wir gern bereit. Zur Stärkung der Gemeinden im ländlichen Raum kann beispielsweise die Fläche zukünftig stärker berücksichtigt werden. Speziell Kommunen mit vielen Ortsteilen müssen verhältnismäßig mehr Infrastruktur für ihre Einwohner vorhalten und unterhalten. Dafür soll ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden und so die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume für die Menschen vor Ort verbessern. Außerdem sollten wir darüber reden, den Sonderlastenausgleich für Kurorte, für den sich meine Fraktion seinerzeit eingesetzt hat, auf die Erholungsorte auszuweiten. Auch bestimmte Kostensteigerungen, unter anderem im Sozialbereich, werden zu diskutieren sein. In der Vergangenheit konnten an dieser Stelle gute Lösungen gefunden werden. Ich denke da zum Beispiel an die Spitzabrechnung der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die Eins-zu-eins-Weitergabe der 115 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft vom Bund. An dieser Stelle hat SPD-Bundesfinanzminister Scholz bereits angekündigt, dass der Bund seinen Anteil dauerhaft um 25 auf insgesamt 75 Prozent erhöhen wird. Das ist eine erste Entlastung. (Beifall SPD) Ich bin also zuversichtlich, dass sich in dieser Fragestellung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Lösungen finden lassen. Auch was die Standards für die Kernbereiche öffentlicher Daseinsvorsorge angeht, wird zu reden sein. Hier kann ein entsprechender Rahmen als Richtschnur bei der Ermittlung des tatsächlichen Finanzbedarfs dienen und gleichzeitig sicherstellen, dass sich die Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land nicht weiter auseinanderentwickeln. Ein Knackpunkt im CDU-Antrag ist die aufgeworfene Frage zur Hauptansatzstaffel. Die letzte Änderung aufgrund der Ergebnisse des Steinbeis-Forschungszentrums für Regionalwirtschaft, Innovationssysteme und Kommunalfinanzen hatte für viel Wirbel gesorgt. Immerhin wurde festgestellt, dass die wahrgenommenen zentralörtlichen Aufgaben in Thüringen beim horizontalen Finanzausgleich bisher zu wenig berücksichtigt und finanziell ausgeglichen werden. Mit der entsprechenden Anpassung der Hauptansatzstaffel wurde mit dem neuen § 7a im FAG gleichzeitig eine Kompensation der Verluste durch die Anpassung der Hauptansatzstaffel eingeführt, um die rechtliche Systemumstellung finanziell abzufedern. Anders als durch den CDU-Antrag dargestellt, wurden damit die Nachteile für Gemeinden des ländlichen Raums bewusst vermieden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der hier in Rede stehende Antrag hält eine ganze Reihe von Prüfaufträgen und Aufforderungen an die Landesregierung bereit. Darüber wird im neuen Unterausschuss zu reden sein und wir sollten uns die notwendige Zeit nehmen, die Sachverhalte mit Gemeinde- und Städtebund sowie Landkreistag zu diskutieren, so wie es in der Begründung zum Antrag implizit dargelegt wurde. In diesem Zusammenhang bin ich dann auch tatsächlich auf die inhaltlichen Vorschläge und Vorstellungen der CDU gespannt, denn ich gehe davon aus, dass der vorgelegte Antrag nur ein erster Aufschlag sein wird (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir machen das gemeinsam!) und wir sicher noch spannende Diskussionen zu dem Thema haben werden. Wir würden deshalb den vorliegenden Antrag gern an den neu geschaffenen Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ und an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Bergner

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Meine Damen und Herren, ich bin am Mittwoch zu Recht kritisiert worden, was die Lüftungspause anbelangt. (Unruhe im Hause) Wir legen jetzt 10 Minuten Lüftungspause ein und finden uns bitte 18.16 Uhr hier wieder ein. Meine Damen und Herren, dann steigen wir wieder ein und der nächste Redner ist Abgeordneter Sesselmann für die AfD-Fraktion.

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Robert Sesselmann AfD

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt kaum noch einer da, ich hoffe, es hört trotzdem der eine oder andere zu. Herr Kollege Bergner, Sie haben die Sache bereits sehr plastisch dargestellt. Herr Walk, Sie haben im Endeffekt hier das Ergebnis vorweggenommen: Wir wollen zum Wohle der kommunalen Familie handeln. Das heißt, natürlich will die AfD hier ihre volle Unterstützung geben, das ist keine Frage. Wir werden Sie bei den Maßnahmen, bei den Vorhaben auch unterstützen. Diese Punkte, die Sie angesprochen haben, sind vernünftig. Wir kritisieren lediglich, dass seit 2013, als damals Herr Dr. Voß und Herr Prof. Voigt die entsprechenden FAG-Änderungen vorgestellt haben, nicht viel passiert ist. Sie waren damals noch in Regierungsverantwortung und, ich glaube, da hätten Sie vielleicht schon die eine oder andere Stellschraube drehen können. Das ist nicht geschehen. Dennoch sind wir, denke ich, jetzt auf einem guten Weg. Es ist schade, dass es immer erst einer Krise wie der aktuellen bedarf, damit bei der CDU mal etwas passiert. (Beifall AfD) Ich will hier auch nicht die Arbeit des Ministeriums schlechtreden. Es ist ja bereits in den Ausschüssen vorgetragen worden, dass hier das Verfahren im Ministerium für Inneres und Kommunales angelaufen ist. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg – Frau Merz hat es gesagt –, es darf nicht schnell geschossen werden – das ist die Gefahr, die besteht, wenn man so etwas auf den Weg bringt –, man braucht verlässliche und auch vernünftige und keine schnellen Ergebnisse. Herr Walk, ich glaube, das ist der Punkt. Wir müssen da vorsichtig agieren. Dass Sie diesen Unterausschuss einberufen wollen, ist aus unserer Sicht eine sehr vernünftige Sache. Dass es allerdings immer so schnell geschieht bzw. so ad hoc, dass man sich gar nicht ordnungsgemäß darauf vorbereiten kann, ist aus unserer Sicht ein bisschen schnell geschossen. Vielleicht kann man das Ganze in Zukunft ein bisschen vernünftiger gestalten. Und das Ziel, Herr Walk, dass wir das innerhalb eines Jahres schaffen, wenn nächstes Jahr Neuwahlen stattfinden, ist auch eine sehr gewagte These. Aber dennoch ist es wichtig für die Kommunen zu handeln. Ich möchte auch noch mal kurz das sagen, was Herr Kemmerich hervorgehoben hat: Es kommt nicht nur auf die Unterstützung der Kommunen an, sondern es geht auch – das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren – um die Unterstützung der Industrie, um die Unterstützung des Handwerks, denn wenn wir keine Einnahmen haben, dann gibt es auch kein öffentliches Leben. Ich glaube, daran sollten wir denken. Denken wir auch ein bisschen an die Wirtschaft, denken wir an die Industrie, denken wir an das Handwerk; bei aller Liebe für die Kommunen ist das jetzt natürlich vorrangig hier. Das ist der Antrag von Ihnen, den wir auch vollständig unterstützen. Wir werden der Ausschussüberweisung selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sesselmann. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon zu der Frage des Kommunalen Finanzausgleichs angedeutet worden, wie das für die Zukunft ausgestaltet werden soll. Das hatte ja das Innenministerium neulich im Innen- und Kommunalausschuss berichtet und auch, was die Grundzüge des umfangreichen Gutachtens sein sollen, um den KFA über 2021 hinaus dann ab 2022 auf den Weg zu bringen. Insofern werden wir uns ohnehin im Landtag mit dem Kommunalen Finanzausgleich befassen müssen und das auch sehr intensiv und umfangreich. Ich will auch gestehen, dass wir oder ich zumindest durchaus anfängliche Zweifel hatten, ob es dafür diesen Antrag braucht und ob wir auch diesen Unterausschuss brauchen. Aber es ist natürlich sinnvoll, weil deutlich wird, dass mit diesem Unterausschuss der Stellenwert der Kommunalpolitik in diesem Hohen Haus deutlich angehoben wird. Deswegen begrüßen wir, dass es diesen Unterausschuss geben wird. Deswegen gibt es auch einen gemeinsamen Antrag. Deswegen haben wir dann die Chance, sehr intensiv in einem sehr speziellen Bereich in dem Unterausschuss des Innen- und Kommunalausschusses über diese kommunalpolitischen Fragen zu diskutieren und mit den Experten ins Gespräch zu kommen. Aber ich will auch darauf hinweisen, womit Sie den Antrag und den Zeitdruck begründet haben, nämlich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das stelle ich hier doch in große Zweifel. Sie wissen, Herr Walk, Sie haben es auch selbst erwähnt, die Steuermindereinnahmen in diesem Jahr auf kommunaler Ebene in Thüringen betragen rund 241 Millionen Euro. Ich will nur darauf verweisen: Wir haben mit dem Corona-Pandemie-Gesetz eine Akuthilfe von 185 Millionen Euro bereitgestellt, um diese Steuermindereinnahmen auszugleichen. Dazu kommen noch mal die 15 Millionen Euro für die Kurorte, das heißt in Summe 200 Millionen Euro. Dann kommt noch dieses Bundesprogramm, was jetzt in Aussicht gestellt wurde, was noch nicht beschlossen ist. Also ganz so akut ist es nicht. Und die Steuerschätzung geht auch davon aus, dass spätestens ab 2021 bei den gemeindlichen Steuereinnahmen wenigstens das Niveau des Jahres 2019 wieder erreicht wird. Insofern, ganz ohne Schwarzmalerei, davor warne ich immer, weil Politik auch die Verantwortung hat, Zuversicht zu streuen und nicht alles nur schwarzzumalen. (Beifall DIE LINKE) Bei Ihrer fundamentalen Kritik an der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs, wie er derzeit besteht, will ich nur darauf hinweisen: Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2005. Ich weiß, da waren Sie noch Polizist, aber das sollten Sie vielleicht trotzdem noch mal lesen. Die Umsetzung dieses Verfassungsgerichtsurteils erfolgte im Wesentlichen unter Führung von CDU Ministerpräsi‑ denten und verschiedenen CDU-Innenministern. Und es war der damalige CDU-Finanzminister Dr. Voß, der damals noch für den Kommunalen Finanzausgleich zuständig gewesen ist, der das noch immer bis heute bestehende System des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Weg gebracht hat. Der hat es übrigens mit der Zielstellung verbunden, eine kommunale Gebietsreform durch die Hintertür einzuführen. Das war unehrlich. Das, was Rot-RotGrün gemacht hat, war ehrlicher, auch wenn es erst mal gescheitert ist. Aber es war zumindest ehrlich und transparent. (Beifall DIE LINKE) Und das ist der Unterschied zu dem, was Sie hier gesagt haben. Ich will Ihnen noch mal kurz einen Faktencheck vorhalten. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, wir schauen nach vorn!) Das ist schon mal wichtig für die Einordnung, auch für die Grundlage der Debatte dann im Unterausschuss und mit den Experten, damit wir wissen, von welcher Basis wir ausgehen. 2014, letzte CDU-geführte Landesregierung, Kommunaler Finanzausgleich 1,85 Milliarden Euro; 2016 unter Rot-RotGrün immerhin 1,9 Milliarden Euro, leicht angewachsen; 2018 und 2019 fast 2 Milliarden Euro. In diesem Jahr haben wir mit 2,1 Milliarden Euro die Schallgrenze von 2 Milliarden Euro bereits überschritten. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann können wir alles so lassen!) Und es gibt noch weitere 1,3 Milliarden Euro an direkten Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. In den Jahren 2014 und 2015 gab es zusätzlich 136 Millionen Euro kommunale Investitionshilfen. 2017 kamen noch mal 50 Millionen Euro obendrauf, 2018 150 Millionen Euro obendrauf, 2019 – im letzten Jahr – 100 Millionen Euro obendrauf. In diesem Jahr haben wir für 2020 bis 2024 in Summe 568 Millionen Euro beschlossen, da waren Sie auch mit beteiligt. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, SPD und CDU haben das vorgeschlagen!) Wir haben vor Kurzem diese 185 Millionen Euro direkte Zuweisungen an die Kommunen beschlossen, was das Corona-Hilfspaket angeht. Von dem Gesamtpaket in dem Sondervermögen, 1,26 Milliarden Euro, sind rund 300 Millionen Euro kommunalrelevant. Ich frage mich, wie Sie ständig wieder behaupten, dass die Kommunen vom Land finanziell schlecht ausgestattet werden. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da fragen Sie mal Frau Schweinsburg und Herrn Brychcy!) (Unruhe DIE LINKE) Ja, ja, genau. Da gebe ich zu, Herr Walk, auf die Debatte mit dem Landkreistag, Frau Schweinsburg und vor allem Herrn Budde, freue ich mich schon. Darauf freue ich mich wirklich, weil wir dann mal die Zahlen auf den Tisch legen und miteinander vergleichen, wer welche Nebenrechnungen führt. Auf die Debatte freue ich mich. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Gucken Sie mal nach Eisenach! Was ist in Eisenach? Das ist interessant, wie es da aussieht!) (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Die haben die meisten Landeszuweisungen im Haushalt bekommen!) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das weiß er ja nun besser als Sie!) (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Nur Zuwei- sungen!) Herr Henkel, Sie wissen, dass uns bald in der Wartburgregion eine gloriose Zukunft bevorsteht, wenn der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach wieder miteinander verschmelzen. Das, was vor 20 Jahren durch Sie auseinandergerissen wurde, führt RotRot-Grün jetzt wieder erfolgreich zusammen. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe CDU)

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Bergner

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Meine Damen und Herren, Abgeordneter Bilay hat das Wort. Es ist eine große Unruhe im Haus. Ich bitte wieder zuzuhören.

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Sascha Bilay Die Linke

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Ich verstehe die Emotionen nicht. Es ist alles gut, ich bleibe ja sachlich, ich will noch mal kurz die innere Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs vortragen. Mit dem, was Rot-Rot-Grün 2014 angefangen hat, mit dem, was Sie hinterlassen haben, da gab es schon ein paar Korrekturen, darauf will ich noch mal hinweisen. Da ist am Ende noch nicht alles abgearbeitet. Aber es ist ja schon angesprochen worden: Der Kurlastenausgleich, der von uns eingeführt wurde, ist pauschal, steuerkraftunabhängig für die Kur- und Erholungsorte. Der Kinderansatz wurde von 4,5 auf 6,7 erhöht und der Soziallastenansatz immerhin von 8 auf 14, also fast verdoppelt. Davon haben die Kommunen flächendeckend in Thüringen profitiert – flächendeckend! Sowohl die kreisangehörigen Gemeinden und Städte als auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben flächendeckend davon profitiert. Aber wir befinden uns in einer Debatte, wie der KFA weiterzuentwickeln ist, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ah, sehr gut!) und dieser Debatte wollen wir uns auch gern stellen. Wir haben bei uns im Koalitionsvertrag auch einzelne Schwerpunkte konkret benannt. Es war Die Linke, die in den Koalitionsvertrag den Flächenansatz hineingeschrieben hat, worüber wir jetzt auch öffentlich diskutieren, (Beifall DIE LINKE) weil wir eben davon überzeugt sind, dass auch mit Blick auf die freiwilligen Gebietsreformen in den letzten Jahren dieser Flächenansatz notwendig ist, zumindest darüber nachzudenken ist, weil eben auch Gebietskörperschaften entstanden sind, die plötzlich eine riesige Fläche zu verwalten haben. Herr Henkel, Sie wissen es ja aus der Wartburgregion – ist ja Ihr Wahlkreis –, Bad Salzungen wird am Ende des Jahres, wenn Moorgrund eingemeindet wird, eine der größten Städte Thüringens. Bad Salzungen wird dann zu Weihnachten von der Fläche her größer als Gera sein. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: 170 Quadratkilometer!) Im Wartburgkreis werden mit Bad Salzungen, Gerstungen und der Gemeinde Hörselberg-Hainich von den zehn größten Städten und Gemeinden Thüringens drei in der Wartburgregion sein. Das müssen wir doch einfach mal reflektieren und müssen gucken, wie wir da auch entsprechend den Kommunalen Finanzausgleich neu ausstatten. Ich bin auch dafür, in der Debatte über das nachzudenken, was den Kurlastenausgleich angeht, der ist 2016 eingeführt worden, eingefroren auf 10 Millionen Euro, es gab Preissteigerungen allgemeiner Art. Das wissen wir auch, es sind ja neue Kurorte dazugekommen. Deswegen müssen wir die ehrliche Debatte darüber führen, wie wir diesen Kurlastenausgleich von 10 Millionen Euro entsprechend aufstocken. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sie haben sich beschwert bei den 15 Millionen für Kurorte!) Das haben wir nicht. Es war eine Frage der Debatte, wie die Mittel verteilt werden. Der Ehrlichkeit halber will ich mal darauf hinweisen: Es ist ein Unterschied, ob ich das den Kommunen zusätzlich zu dem gebe, wo wir sagen, wir gleichen Gewerbesteuereinnahmen aus oder ob ich sage: Nein, wir packen es in die Kurbäder und Thermen, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass ihnen durch die vom Land angeordneten Schließungen der Einrichtungen Einnahmen weggebrochen sind. Das ist ein Unterschied: Gebe ich es den Kurorten oder gebe ich es den Kurbädern? Am Ende gab es einen politischen Kompromiss, das ist ein Wert an sich, dass dieses Hohe Haus in der krisenhaften Zeit diesen Kompromiss hat schließen können. Das unterstütze ich auch ausdrücklich, aber es macht eben einen Unterschied und wir haben am Ende ein Mischsystem aus verschiedenen Elementen gewählt und uns darauf politisch verständigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass wir eines mit dem Corona-Gesetz, mit dem Mantelgesetz, noch nicht gelöst haben: Das ist – man muss es der Ehrlichkeit halber dazusagen – nämlich die Frage, wie sich die Sozialkosten in den Kommunen entwickeln werden. Herr Walk, das betrifft auch Sie. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist unse- re größte Hausaufgabe!) Genau. Deswegen müssen wir einfach darüber reden, wie wir beispielsweise den Kinderansatz oder auch den Soziallastenansatz entsprechend anpassen, um das entsprechen auch abbilden zu können. Ich will jetzt nur noch auf zwei kleine Punkte in Ihrem Antrag eingehen. In der Ziffer 1 schreiben Sie etwas davon, dass der Finanzausgleich in seiner Herleitung bedarfsgerecht überprüft werden soll usw. usf. Noch mal: Das ist bereits Verfassungsauftrag mit dem Urteil von 2005. Das Verfassungsgericht hat uns das ins Stammbuch geschrieben. Und Sie haben hier reingeschrieben, Sie wollen alternative Modelle zur Jahresrechnungsstatistik diskutieren. Das ist sehr gefährlich, sehr gefährlich. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja!) Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Rechnungsstatistik ist sinnvoll, weil sie einfach objektiv ist. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das haben ja die Gerichte gesagt!) Bis zu dem Urteil von 2005 gab es die Verbundquote in Thüringen, die damals die CDU noch mit zu verantworten hatte. Da hat das Verfassungsgericht gesagt, das ist verfassungswidrig, weil diese Verbundquote politisch manipulierbar ist. Und wenn Sie jetzt auch in der Debatte davon abrücken, von der Statistik abweichen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie wieder eine Anfälligkeit mit einer politischen Manipulation an die Finanzausstattungen der Kommunen herangehen. Davor warnen wir ausdrücklich. Zum Abschluss, weil Sie das mit den ländlichen Räumen und der angeblichen Benachteiligung immer wieder thematisieren. Das führen Sie auch in Ziffer 4 Ihres Antrags aus. Ich will noch mal den Hinweis geben: Ganz Thüringen ist ländlich geprägt. Selbst in den größeren Städten haben wir verdichtete Stadtzentren, aber Sie haben in jeder größeren Stadt auch ländlich geprägte Strukturen, vor allem in den Übergangszonen zu den angrenzenden Kommunen. Das sind zentrale Orte, die in diesen Gebieten eine entsprechende Versorgungsfunktion auch für das Umland wahrnehmen, und deswegen ist es berechtigt. Es ist einfach berechtigt, dass mit der Hauptansatzstaffel diese Lasten, die die zentralen Orte auch mit einer Versorgungsfunktion für das Umland wahrnehmen, entsprechend mit abgebildet werden, weil sich nämlich die Kommunen ansonsten an der Finanzierung dieser Vorhalteleistung in den zentralen Orten nicht beteiligen würden. Deswegen stimmt das, was Sie hier immer wieder unterstellen, dass es eine Benachteiligung des ländlichen Raums geben wird, einfach nicht, weil von einer Stärkung der zentralen Orte am Ende alle Kommunen, alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land profitieren, weil wir damit sicherstellen, (Beifall DIE LINKE) dass die öffentliche Hand und die Kommunen öffentliche Dienstleistungsangebote flächendeckend in Thüringen vorhalten. Deshalb bitte ich Sie, hören Sie endlich auf, innerhalb der kommunalen Ebene für Zwietracht zu sorgen, sondern sorgen Sie dafür, dass wir viel eher eine interkommunale Solidarität erleben. Deswegen freue ich mich auf die Debatte mit Ihnen im Unterausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Bilay. Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, zwischen dem Wochenende und Ihnen liegen nur noch ich und Frau Schenk. Von daher versuche ich, es kürzer zu machen als meine Vorredner. Ich glaube, Frau Schenk macht das bestimmt auch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, über den Kommunalen Finanzausgleich gibt es seit Jahren Diskussionen, vor allem über die Verteilungsmechanismen und ob diese gerecht sind. Nun starten wir den Ausschuss gemeinsam mit der CDU und auch mit der FDP und das ist gut, auch um Sachlichkeit in diese Debatte zu bekommen. Gerade die CDU lässt diese vor allem bei Ihrer Pressearbeit, aber auch in dem vorliegenden Antrag vermissen. Da Sie, Herr Walk – das nehme ich zur Kenntnis –, in den letzten Redebeiträgen – besonderes beim Abgeordneten Bilay – immer dazwischengerufen haben, dass Sie nach vorne gucken wollen, frage ich mich, warum Sie insbesondere in Ihren Pressemitteilungen immer nach hinten schauen. In der Pressemitteilung zu dem vorliegenden Antrag der CDU vom Dienstag dieser Woche lässt sich der Fraktionsvorsitzende der CDU Prof. Dr. Mario Voigt mit folgenden Worten zitieren: „Rot-Rot-Grün hat den ländlichen Raum zugunsten ihrer Stammwähler in den Städten während der vergangenen fünf Jahre sträflich vernachlässigt. Ein Bürger in Eisenberg darf dem Land finanziell aber nicht weniger wert sein als ein Bürger in Erfurt.“ (Beifall CDU) Dazu lässt sich einiges sagen – das ist vor allen Dingen populistisch, finde ich, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und nicht wirklich klatschwürdig. Schauen wir zuerst mal beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach, was überhaupt ländlicher und was städtischer Raum in Thüringen ist. Wenn Sie diese Karte betrachten, dann sehen Sie, dass es in Thüringen nicht so weit her ist mit dem städtischen Raum. Thüringen ist, abgesehen von der Städtekette, ländlicher Raum. Deswegen ist die Aussage – das regt mich genauso auf wie den Kollegen Bilay –, dass Rot-Rot-Grün in irgendeiner Art und Weise den ländlichen Raum benachteiligt, einfach vollkommener Quatsch. Das haben wir definitiv nicht getan, sondern wir haben tatsächlich versucht, (Beifall DIE LINKE) hier dafür zu sorgen, dass es in Thüringen auch in den letzten Jahren gerecht zugeht. Da finden wir heraus, Ost nach West, also Gera, Greiz, Jena, das Weimarer Land, Weimar und Erfurt gelten nach der Definition des BBSR als städtischer Raum. Alle anderen Kreise in Thüringen, wirklich alle, auch zum Beispiel – das hat der Kollege Bilay angesprochen – Eisenach sind ländlicher Raum. Gerade nach der intensiven Befassung, die wir hier zum Beispiel mit Eisenach hatten, kann man diese Aussage in dieser Pauschalität und in dieser Vereinfachung einfach nicht stehen lassen. Diese müssen wir deutlich zurückweisen; auch dass Rot-Rot-Grün nur ihre Wählerklientel – was auch immer das sein soll – damit bevorzugt hätte, ist zurückzuweisen. Denn ich glaube nicht, dass die Linke … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich nie gesagt!) Das steht aber in Ihrer Pressemitteilung. Dass Sie das nicht gesagt haben, mag ja sein. Aber ich dachte immer, ein Fraktionsvorsitzender spricht für die Fraktion. Dann müssen Sie eventuell mal miteinander reden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie wollen mir doch nicht wirklich allen Ernstes erzählen, dass die Wahlergebnisse der Linken, der Grünen und der SPD allein in dieser Städtekette zustande gekommen sind? Dann können Sie wahrscheinlich nicht erklären, warum die Linke hier die stärkste Kraft in diesem Landtag geworden ist. Das ist wirklich weit hergeholt. Die CDU stellt ihre Kritik meist auf die Veränderung der Hauptansatzstaffel ab, um uns eine Benachteiligung dieses ländlichen Raums – des nach ihrem Verständnis ländlichen Raums – vorzuwerfen. Von der Änderung der Hauptansatzstaffel haben Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern profitiert. In dem zuvor genannten Zitat führt Mario Voigt Eisenberg an. Ich sage mal so, Eisenberg hat knapp über 10.000 Einwohner. Wenn man den demografischen Wandel betrachtet, dürfte das nicht mehr lange so sein. Die Profiteure dieser Änderung sind zum Beispiel Waltershausen, Schmölln, Apolda, Greiz, Mühlhausen und viele andere. In diesen Kommunen wohnen rund 56 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer. Schon wenn man sich also die nüchternen Zahlen anschaut, stellt man fest, dass das, was Herr Prof. Voigt da sagt, einfach nicht stimmt. Nun kann man aber fragen: Was ist mit den Kommunen, in denen die anderen 44 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben? Ja, es stimmt, diese wurden mit der Änderung schlechtergestellt. Aber erstens wurde dies zunächst kompensiert und zweitens wurde festgestellt, dass die nun bessergestellten Kommunen vorher schlechtergestellt waren, denn die größeren Kommunen erbringen drittens Leistungen für das Umland, wovon dann am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Kommunen in den Bereichen, die Sie als ländlichen Raum bezeichnen, profitieren und die bei Ihnen höhere Kosten verursachen. Dies sollte man mit den Verschiebungen, welche durch das Steinbeis-Gutachten – das können Sie in der Drucksache 6/4497 nachlesen – vorgeschlagen wurden, honorieren. Wir können gern im Ausschuss ausführlich darüber reden, ob man die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen besser und gerechter berücksichtigen kann. Aber dass Rot-Rot-Grün den ländlichen Raum sträflich vernachlässigt hätte, muss man entschieden zurückweisen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Was mit uns auch nicht zu machen ist, sind Vorfestlegungen, wie Sie das im Punkt 4 des Antrags schon gemacht haben. Das lehnen wir tatsächlich ab. Ja, weil es uns vielleicht guttun würde, Herr Walk, wenn wir wirklich zu einem Ergebnis kommen wollen, das fundiert ist und das sich nicht an politischen Positionen und – da sind wir nämlich beim Wählerklientel, lieber Herr Walk – ja, warum steht denn das da drin? Das steht doch nicht da drin, weil das eventuell fachlich sinnvoll ist, sondern weil Sie natürlich auch darauf abstellen, Ihr Wählerklientel an dieser Stelle zu bedienen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Diese Vorfestlegung tragen Sie als Fraktion schon seit einigen Wochen wie eine Monstranz vor sich her. Das ist eben genau der Punkt, das wollen wir nicht. Wenn wir wirklich zu einem sinnvollen Kommunalen Finanzausgleich kommen wollen, dann müssen wir eine offene Diskussion führen und dann können wir die auch nicht nur untereinander führen. Deswegen ist der Ausschuss auch gut, dort können wir auch mit Beiziehung eventuell auch von externem Sachverstand fundiert darüber diskutieren. Deswegen überweisen wir den Antrag an den Unterausschuss, das machen wir natürlich und diskutieren darüber. Ich glaube nur tatsächlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch mal kritisch schauen können, ob die Positionen, die wir da vertreten – das gilt auch für Sie –, tatsächlich die richtigen sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Frau Abgeordnete Henfling. Ich habe vernommen, Frau Staatssekretärin Schenk wird sprechen.

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Schenk

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sicher, Sie freuen sich jetzt alle auf eine spannende Einleitung, einen tragenden Mittelteil und ein fulminantes Fazit. Nichts anderes haben hier unsere 634 politisch selbstständigen Gemeinden auch verdient. Es ist auch fast 18.34 Uhr, das passt also ganz gut. Es ist natürlich so, Herr Walk, es wurde schon mehrfach erwähnt, wir haben es auch im Kommunal- und Innenausschuss schon mehrfach dargestellt, so weit liegen wir gar nicht auseinander. Trotzdem ist es hier, glaube ich, ob der Wichtigkeit des Themas geboten, noch mal auf einige Punkte einzugehen. Die Fraktion der CDU bittet mit dem vorliegenden Antrag – das wurde ja nun dargestellt –, einzelne ausgeführte Aspekte mit der Überarbeitung des Thüringer Finanzausgleichs zu prüfen. Damit soll der Finanzausgleich vor allem auf die Corona-Pandemie ausgerichtet werden, was ich, wie ich gleich darstellen werde, aus verschiedenen Gründen für nicht ganz zielführend halte. Die auskömmliche Finanzierung – Abgeordneter Bilay hat es gerade erwähnt – der Kommunen ist ja sowieso und ohnehin ein verfassungsrechtliches Gebot und darüber hinaus ist sie natürlich auch ein Kernanliegen der Landesregierung. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben mehrmals darauf hingewiesen, wie wir bereits einige große Schritte gegangen sind, um die Finanzausstattung der Kommunen entsprechend zu verbessern. Gleichwohl gibt es weiterhin – und das teilt ja auch das Innenministerium – Bedarf, weitere Anpassungen vorzunehmen. Es ist also auch das Ziel der Landesregierung, die Finanzbeziehungen, sowohl zwischen dem Land und den Kommunen als auch unter den Kommunen selbst, grundlegend zu überprüfen. Das bedarf, auch wenn man das nicht gern hört, einiger Zeit. Es ist zwar ein unabweisbarer Fakt, dass wir – und das haben wir ja in den Debattenbeiträgen auch wahrgenommen – schwerlich hier im Hohen Haus zu einer gemeinsamen Klarheit kommen können, denn es gibt einfach in einem System korrespondierender Röhren immer Wechselwirkungen, die es zu betrachten gilt. Deswegen möchte ich zuerst auf den von Ihnen schon kritisierten ersten Schritt eingehen, der den Thüringer Kommunalen Finanzausgleich quasi in kleineren Stellschrauben betrachtet, um dann später einen – ich will mal von einem größeren sprechen – Wurf folgen zu lassen, der sicherlich im von Ihnen vorgeschlagenen Unterausschuss diskutiert bzw. vordiskutiert werden kann. Ich möchte auf diese Schritte kurz eingehen. Der Mehrbelastungsausgleich, den die Kommunen für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben erhalten, soll hinsichtlich der Pauschalen nach § 23 Abs. 1 und der Zuschläge nach § 23 Abs. 2 angehoben werden. Das basiert auf unserer vorzeitlich, aber trotzdem notwendig durchgeführten kleinen Revision. Die gute Nachricht ist – viele sagen ja immer, die kleine Revision wäre eher so eine Fleißarbeit und nicht unbedingt nötig, in diesem Fall, denke ich, werden die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter feststellen, dass es durchaus nötig war, denn man sieht es, wenn man sich die ganzen Tabellen mal betrachtet –, es bedeutet eigentlich in fast allen Fällen ein Mehr, also ein Anpassen nach oben. Das zeigt, dass die Revisionen genau den Zweck erreichen, den sie erreichen sollen. Es wird nämlich überprüft, wie der Ausgleich tatsächlich in der Praxis funktioniert. Darüber hinaus ist es nun beabsichtigt, im Vorgriff auf den schon angedeuteten großen Wurf, der eben noch etwas Zeit beansprucht, einige andere Stellschrauben zu drehen. Es ist beabsichtigt, aufgrund der Problematik der Einwohnerdichte Zuweisungen bei geringer Einwohnerdichte auszureichen. Bisher ist nach der Bestimmung in § 22c des Thüringer FAG ein Sonderlastenausgleich erst für das Jahr 2022 vorgesehen. Zudem wollen wir einen Demografieansatz für Gemeinde- und Kreisaufgaben einführen, um Kommunen, die im besonderen Maße von einem Bevölkerungsrückgang betroffen sind – das wurde gerade mehrfach ausgeführt – zu unterstützen. Leben im ländlichen Raum soll eben nicht bloß eine Phrase bleiben, sondern auch finanziell entsprechend möglich werden. Gleichwohl gilt – Abgeordnete Henfling hat das auch gerade ausgeführt –, dass es dabei wieder die Wechselwirkungen zu betrachten gilt, was eben eine zentrale Örtlichkeit für die umliegenden Orte bedeutet. Deswegen ist es eben nicht allein damit getan zu sagen, wir haben hier ein Problem lokal identifiziert, deswegen gehen wir dorthin und geben da Geld hin. Da werden Sie wieder Wechselwirkungen erzeugen, die problematisch sein können. Damit die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2021 trotz der rückläufigen Entwicklung der Landeseinnahmen gleichwohl exakt auf dem Niveau des laufenden Jahres 2020 verbleibt und die Kommunen also entsprechende finanzielle Sicherheit gewährleistet haben, sieht der Gesetzentwurf auch eine Entnahme aus dem Stabilisierungsfonds von rund 17,3 Millionen Euro vor. Ich möchte also in diesem Zusammenhang – das bietet sich an – gern darauf hinweisen, dass sich gerade in Krisenzeiten, wo also die Steuereinnahmen der Kommunen rückläufig sind, die Vorteile des Partnerschaftsgrundsatzes des Thüringer FAG zeigen. Wenn die Kommunen nämlich in den Jahren der Hochkonjunktur regelmäßig die teilweise Anrechnung der eigenen Steuereinnahmen bei der Bemessung der FAG-Masse moniert haben, führt nunmehr genau eben diese Systematik dazu, dass bei rückläufigen Steuereinnahmen eine Stabilisierung eintritt. Sie sehen also, viele Dinge haben zwei Seiten. Gerade deswegen – ich sagte das eingangs bereits – ist es wahrscheinlich nicht glücklich, eine Pandemie, also eine Ausnahmesituation, dazu zu nutzen, ein Dauergesetz zu betrachten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt ist geboten, zum eigentlichen Kernanliegen Ihres Antrags zu kommen, aber die einleitenden Vorbemerkungen waren sicherlich nötig, um den Denkprozess darzustellen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das hier an vielen Stellen vielfach monierte wissenschaftliche Gutachten eine verlässliche Grundlage bietet. Ich habe wahrgenommen, in den letzten Wochen ist es auch schick, wissenschaftliche Gutachten irgendwie in Zweifel zu ziehen, als dann plötzlich nur noch das Robert-Koch-Institut zum Beispiel irgendwas sagt. Ich glaube weiterhin daran, dass es eine vernünftige Idee ist, sich eine wissenschaftliche Basis zu holen. Gleichwohl sind Sie ja nicht dazu angehalten, dieses Gutachten dann eins zu eins umzusetzen, sondern dafür sind ja Politikerinnen und Politiker/ Abgeordnete da, dann entsprechend zu entscheiden, welche Bedeutung die vom Gutachter oder der Gutachterin entwickelten Vorschläge haben sollen und welche Ziele auch im Land erreicht werden sollen. Es wurde auch durch den Abgeordneten Bergner mehrmals angemerkt, dass es hier ein Transparenzproblem geben könnte. (Beifall FDP) Ich möchte Ihnen deswegen kurz darstellen, wie sich dieser Prozess gestaltet. Denn allein, er ist nicht im stillen Kämmerlein entstanden, sondern es gibt ja den kommunalen Finanzbeirat, der in Regelmäßigkeit bei uns im Thüringer Innen- und Kommunalministerium zu Gast ist und dort auch in die Auswahl von fachkundigen Personen und Institutionen einbezogen wurde. Bis zum 10. Juli dieses Jahres soll es also Angebote für die Erstellung des hier schon viel zitierten Gutachtens geben. Anschließend, bis Ende August, soll dann eine Vergabe erfolgen. Nun könnte ich die Punkte, die in diesem Gutachten untersucht werden sollen, alle einzeln ausführen, die sind auch alle sehr interessant und hilfreich. Allein, ich will das ob der fortgeschrittenen Zeit bloß kursorisch tun, und zwar die besonders häufig problematisierten. Es geht natürlich generell um die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Im Wesentlichen soll es aber auch um die Betrachtung eines Konnexitätsprinzips für Ausgaben aus dem eigenen Wirkungskreis und die Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich gehen. Aber auch die Überprüfung der Hauptansatzstaffel, eines Soziallastenansatzes, die Einführung einer investiven Schlüsselzuweisung, die Ausgestaltung eines möglichen Flächenansatzes, die Ausgestaltung eines Demografieansatzes, die Überprüfung der bestehenden Sonderlastenausgleiche und eben auch die gesamte horizontale Verteilung, wie das in Ihrem Antrag eigentlich auch geschildert wird, sollen dort thematisiert werden. Nicht zuletzt geht es auch um die Ermittlung und Ausgestaltung des Mehrbelastungsausgleichs als pauschales Erstattungssystem. Abgeordneter Bilay hatte zum Beispiel auch die Kurorte angesprochen und das ist sicherlich vor dem Hintergrund, dass sich diese nicht manifest gestalten, sondern entwickeln, Teuerungsraten und auch andere Orte dazukommen ein relevanter Grund, das zu betrachten. Sie sehen also, dass mit dem Gutachterauftrag die Punkte, die quasi bei Ihnen auch im Prüfauftrag benannt werden, im Wesentlichen auch bei uns Berücksichtigung gefunden haben und das vermutlich auch zeigt, dass es einfach sehr viele etablierte und gute Ansätze gibt, die man eben überprüfen muss. Was mich erneut zu meinem Lob auf das Gutachten bringt, das ich hier aber jetzt nicht länger singen möchte. Abgeordneter Bilay hat unter anderem darauf hingewiesen, es ist natürlich trotzdem ein Anliegen, jetzt noch mal klarzustellen, dass die Diskussion über die kommunalen Finanzen natürlich nicht bedeutet, dass es ständig darauf ankommt zu betonen, dass wir ein aktuelles Gesetz haben, was völlig an den Bedarfen vorbeigeht. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Es ist ja auch irgendwie logisch: Jeder, der in seinem Wahlkreis ist, hat da natürlich den speziellen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, die dann ein ganz konkretes Problem noch nicht abgedeckt sieht, aber das ist sozusagen systemimmanent. Und ich kann Ihnen quasi garantieren, dass wir auch mit dem neuen Weg vermutlich keine eierlegende Wollmilchsau werden produzieren können. Allein, es wäre sicherlich vernünftig, die aktuellen Gegebenheiten zu betrachten. Es ist aber trotzdem wichtig, glaube ich, darzustellen, dass zum Beispiel im Ergebnis die Finanzausgleichsmasse seit 2013 deutlich angestiegen ist, und zwar um 280 Millionen Euro. Wir haben kommunale Investitionspakete auf den Weg gebracht und es gibt zum Beispiel den Ausgleich für Kurorte, sprich, das System ist seit der letzten Veränderung durchaus anpassungsfähig gewesen. Dazu gibt es die kleine und die große Revision und es zeigt sich schon, auch wenn man sich mal die Schuldungssalden anguckt, gerade im Vergleich zur Finanzsituation des Landes sind die Kommunen nicht so schlecht aufgestellt, wie manche Kritik am Kommunalen Finanzausgleich vermuten lässt. Man sieht zum Beispiel, dass die Kommunen zuletzt sogar trotz hoher Investitionssteigerung in der Lage waren, ihre finanziellen Verpflichtungen aus ihren Einnahmen zu decken. So erreichen die Ausgaben für Sachinvestitionen im Jahr 2019 das höchste Niveau seit zehn Jahren. Trotzdem wiesen die kommunalen Haushalte noch einen Finanzierungsüberschuss von 178 Millionen Euro aus. Wichtig ist auch, dass sowohl auf der Ebene der kreisfreien Städte als auch auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden und der Ebene der Landkreise Überschüsse ausgewiesen sind. Das ist also kein singuläres Beispiel, sondern das kann man schon im Allgemeinen betrachten. Es war also in vielen Fällen auch eine Nettotilgung möglich. Gerade angesichts der Auswirkungen der CoronaPandemie möchte ich aber auch deutlich machen, dass auch die Leistungsfähigkeit des Landes eben endlich ist. Dies ist insbesondere bei der fast schon pauschalen Forderung nach der Ausweitung der frei verfügbaren Schlüsselmasse einerseits und der Finanzierung von Pflichtaufgaben andererseits durch Zweckzuweisungen und Ähnliches relevant. Insoweit kann man von dieser gutachterlichen Überprüfung sicherlich auch nicht erwarten, dass sie all diese Probleme löst, aber sie bietet doch eine gute Grundlage, das dann im geplanten Unterausschuss zu besprechen. Sie ist eben ein inhaltliches Fundament, auf das wir uns stellen können. Ich möchte noch mal dafür werben, die besonderen Belastungen der Kommunen jetzt in der CoronaKrise nicht als Ableitung für das zu nehmen, was wir dann in der Zukunft aufstellen sollen. Denn diese besondere Situation braucht eben auch eine besondere Regelung und das haben wir, denke ich, mit dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen bereits erreicht. Ich möchte auf die 185 Millionen Euro verweisen. Es ist also nicht sachgerecht, diese hoffentlich nur temporäre Krise für das Dauergesetz – ich sagte es schon – in Anschlag zu bringen. Last, but not least noch ein kurzer Dauerbrenner im KFA, es wurde schon sehr oft angesprochen: die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel. Wir verlassen damit jetzt die vertikale Verteilung – ich bin sicher, Sie folgen dann noch sehr aufmerksam – zwischen Land und Kommunen und befinden uns jetzt in der horizontalen Verteilungsfrage zwischen den Kommunen, die ja ebenfalls – das wurde deutlich – ein häufiger Streitpunkt ist. Die im Antrag dargestellte Benachteiligung des ländlichen Raums wird insbesondere mit der Aufnahme einer gutachterlich ermittelten neuen Hauptansatzstaffel in das Thüringer FAG ab dem Ausgleichsjahr 2018 in Verbindung gebracht. Gerade zur Abfederung der Auswirkungen für den ländlichen Raum erfolgte dies in zwei Schritten und wurde zudem durch die Kompensationszuweisungen erheblich abgemildert. Ungeachtet dessen wird die Überprüfung der Hauptansatzstaffel trotzdem ein Punkt im Gutachten sein, wie ich schon dargestellt habe. Insgesamt – damit möchte ich schließen – empfehle ich zum weiteren Vorgehen, die Ergebnisse des Gutachtens der Diskussion in dem Ringen um eine Weiterentwicklung der Finanzbeziehungen zugrunde zu legen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich selbst sehr hohe Erwartungen an die gutachterliche Prüfung der im Antrag aufgeworfenen Fragen zu den Soziallasten habe.

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Bergner

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Frau Staatssekretärin, lassen Sie eine Anfrage zu?

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Schenk

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Ja.

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Bergner

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Bitte.

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Raymond Walk CDU

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Besten Dank. Ich habe nur eine Nachfrage, weil das Gutachten in Ihrer Rede einen breiten Raum einnimmt. Wann soll denn das Gutachten nach Ihren Vorstellungen in etwa vorliegen? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das hatten wir im Innenausschuss!)

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Schenk

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Da wurde es unter anderem auch gesagt, aber Wahrheiten soll man ja häufig wiederholen. In diesem Fall komme ich also Ihrer Frage gern nach. Wir haben die Ausschreibung jetzt bis Ende August und danach gibt es einen sechsmonatigen Bearbeitungszeitraum. Das ist ziemlich knapp, aber damit haben wir dann quasi spätestens im Frühjahr nächsten Jahres, im Februar ein Gutachten vorliegen, mit dem wir arbeiten können und was der Unterausschuss sicherlich gut berücksichtigen kann. (Beifall DIE LINKE)

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Raymond Walk CDU

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Jetzt wissen es alle, danke.

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Schenk

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Jetzt wissen es alle, genau. Ich komme noch mal ganz kurz zurück auf den von mir angesprochenen gutachterlichen Auftrag, der hier zu Recht einen breiten Rahmen einnimmt. Ich möchte aber ganz kurz noch einen weiteren Punkt erwähnen, und zwar die Finanzierung im Bereich der Kindergärten, die auch schon angesprochen wurde. Es gibt da eine Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe, die im Bildungsministerium ins Leben gerufen wurde, wird natürlich auch Sachen produzieren, die wir dann in diesem Unterausschuss sicherlich auswerten können. Ich bin froh, wenn wir die Gesprächsforen vielleicht in dieser Form nutzen können. Ich begrüße daher die Idee aus dem Entschließungsantrag, einen Unterausschuss einzurichten, werbe aber erneut dafür, das Gutachten nicht zu verteufeln, bloß weil es sechs Monate länger dauert, sondern zur Kenntnis zu nehmen, dass so ein komplexes System tatsächlich einer wissenschaftlichen Überprüfung durchaus etwas abgewinnen kann. Ich wünsche Ihnen schon mal ein schönes Wochenende! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann Abgeordneter Sesselmann.

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Robert Sesselmann AfD

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Meine Damen und Herren, ganz kurz, weil ich Sie auch nicht nerven will. (Beifall SPD) Aber es ist so, dass die CDU das zum richtigen Zeitpunkt einbringt. Ich muss es deshalb noch mal betonen, weil wir damals 2008 die Wirtschaftskrise hatten – und diese Krise ist vergleichbar – und wir sehen, wie die Auswirkungen waren. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da sind die Kommunen gut durchgekommen!) 2008 bis 2013, das hat fünf Jahre gedauert. Wir haben jetzt – und das muss ich noch mal kurz betonen – eine Bürgermeisterin aus meinem Wahlkreis, die bereits das erste Schreiben geschickt hat, dass sie ihr Feuerwehrgerätehaus nicht mehr bauen kann, weil die entsprechenden Einnahmen wegbrechen. Deswegen ist es mehr als notwendig, darüber zu reden und sich nicht in den theoretischen Feinheiten zu vertiefen, sondern den Gemeinden auch zu helfen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sesselmann. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es wurde die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer der Überweisung des Antrags der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Soweit ich das vernommen habe, ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, ich wollte abstimmen!) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Der ist abzustimmen, Geschäftsordnung!) Gut. Eine Überweisung wird nicht beantragt. Dann können wir gleich abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass 18.00 Uhr der letzte Aufruf sein sollte. Damit rufe ich jetzt keinen weiteren Tagesordnungspunkt auf und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Kommen Sie gut nach Hause! Danke schön.

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