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Schenk

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Jetzt wissen es alle, genau. Ich komme noch mal ganz kurz zurück auf den von mir angesprochenen gutachterlichen Auftrag, der hier zu Recht einen breiten Rahmen einnimmt. Ich möchte aber ganz kurz noch einen weiteren Punkt erwähnen, und zwar die Finanzierung im Bereich der Kindergärten, die auch schon angesprochen wurde. Es gibt da eine Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe, die im Bildungsministerium ins Leben gerufen wurde, wird natürlich auch Sachen produzieren, die wir dann in diesem Unterausschuss sicherlich auswerten können. Ich bin froh, wenn wir die Gesprächsforen vielleicht in dieser Form nutzen können. Ich begrüße daher die Idee aus dem Entschließungsantrag, einen Unterausschuss einzurichten, werbe aber erneut dafür, das Gutachten nicht zu verteufeln, bloß weil es sechs Monate länger dauert, sondern zur Kenntnis zu nehmen, dass so ein komplexes System tatsächlich einer wissenschaftlichen Überprüfung durchaus etwas abgewinnen kann. Ich wünsche Ihnen schon mal ein schönes Wochenende! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗