Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht so ganz sicher, wem genau die AfD-Fraktion mit diesem Entwurf eigentlich einen Gefallen tun möchte.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sich
selber!) In Betracht kommen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, aber auch private Angeber
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) – Entschuldigung: private Arbeitgeber. Das war jetzt Freud, das gebe ich zu, aber das war nichts in der Sache. Fakt ist, wir Freien Demokraten begrüßen alles, was freiwillige Feuerwehren unterstützt – aber was sie wirklich unterstützt. Dabei sind bereits umgesetzte Maßnahmen der letzten Jahre wie die zusätzliche Altersvorsorge oder die von den Verbänden geforderten Maßnahmen zur Sicherung der Mitgliederzahlen hilfreich gewesen. Ich möchte auch auf den Feuerwehrführerschein verweisen, den wir damals in der 5. Legislaturperiode angeschoben haben, auch wenn ihn dann die Kollegen der Nachbarfraktion sozusagen gekapert hatten. Aber er hat geholfen, weil er dazu beiträgt, dass Leute Interesse haben, dort etwas zu tun. Wir fragen uns allerdings bei Ihrem Antrag, ob er wirklich denen hilft, für die er angeblich gemeint ist. Herr Czuppon, wenn Sie sagen, Sie wollen das Übel an der Wurzel packen, dann müssen Sie schon etwas anderes auf den Tisch legen. Denn Sie wollen mit Ihrem Antrag pauschale Gelder an die Arbeitgeber zahlen, wenn sie ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr beschäftigen und dieses Bereitschaftszeit während der Arbeitszeit hat. Das klingt erst mal nett, auch die Beteiligung des Landes – so könnte man erst mal denken – klingt nett, weil dann die Kommunen nicht allein auf den Kosten sitzen würden. Aber schaut man genauer hin, fragt man sich: Kommt das Geld denn überhaupt bei den Kameradinnen und Kameraden an oder bleibt es bei den Firmen? Das wäre ja auch nicht weiter schlimm, wir sind ja auch unternehmerfreundlich. Ich bin aber auch für meine Affinität zu den Kommunen im Freistaat bekannt und die haben Sie als Arbeitgeber wie auch alle anderen öffentlichen Arbeitgeber mit Ihrer Regelung gleich mal ausgeklammert. Weiter haben Sie auch Folgendes nicht bedacht: Diese Zuschüsse sind Einnahmen, die versteuert werden müssen, und sie werden nach dem Entwurf gezahlt, ob der private Arbeitgeber das möchte oder nicht. Sie schreiben in Ihrem Entwurf, dass pauschaliert von Mehrkosten von 20 Euro pro Monat ausgegangen wird, insgesamt also 8 Millionen Euro im Jahr. Die 20 Euro pro Monat, meine Damen und Herren, werden wohl eher für die Verwaltungsvorgänge draufgehen, als dass sie wirklich in irgendeiner Weise etwas bringen. Das ist Geldausgeben nach Gießkanne, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Wenn Sie Feuerwehren vor Ort unterstützen wollen, wenn Sie das Engagement vor Ort unterstützen wollen, auch von Arbeitgebern, dann gibt es andere Möglichkeiten. Beispielsweise müsste mal daran gedacht werden, Arbeitgeber zu entlasten, wenn zum Beispiel durch einen Einsatz von Kollegen Termine nicht gehalten werden können. Das sind Punkte, an die wir rangehen müssen, und das sind auch Punkte, wo dann ein Arbeitgeber vielleicht leichteren Herzens damit umgeht, wenn seine Mitarbeiter bei der Feuerwehr sind. Das wäre in meinen Augen hilfreich und praktikabel.
(Beifall FDP)
Sie haben den Eindruck erweckt, als würde nicht schon einiges geschehen. Frau Kollegin Marx hat es ja genannt: Wenn Sie da Zweifel haben, das ist das Formblatt zu der Entschädigung, von dem die Kollegin Marx gesprochen hat. Das ist also auch etwas, wo kein Bürgermeister so verrückt sein wird, nicht einigermaßen flexibel damit umzugehen, wenn es ihm zur Unterschrift vorgelegt wird, denn jeder weiß, was es für eine Leistung der Kameraden ist und was es für eine Leistung der Unternehmen ist, die die Kameraden freistellen. Da ist jeder Bürgermeister frei und froh, das zu achten und zu würdigen, was da stattfindet, meine Damen und Herren. Zu Ihrem Versuch, Vorgaben zu schaffen, die automatisch zu der Feststellung und Bekanntgabe eines Katastrophenfalls durch die Kommunen führen, kann man nur sagen, es gibt einen sehr guten Grund, weshalb auf eine solche Vorgabe verzichtet worden ist. Das ist nicht die Unfähigkeit der Behörden vor Ort. Das liegt ganz einfach an unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, ob Hochwasser, Sturm oder Pandemie, die Auswirkungen sind so unterschiedlich, dass doch bitte jede Kommune für sich selbst entscheiden darf, wann und mit welchen Konsequenzen welcher Fall vorliegt und wann nicht. Ich will noch eins sagen, meine Redezeit wird langsam knapp: Ich finde es verantwortungslos, so zu tun, als würden die Landräte immer nur Katastrophenfälle abwürgen, wenn irgendwo ein Rückstau im Kanal ist. Wir sollten den Leuten, den Anliegern immer bewusst machen, dass jeder zunächst selbst, schon seit Menschengedenken, dafür verantwortlich ist, seinen eigenen Kanalanschluss gegen Rückstau zu schützen. Das war schon zu DDR-Zeiten so, das war vor DDR-Zeiten so und das ist auch heute so. Diese Verantwortung kann niemand dem privaten Anlieger an einem Kanal, einem privaten Anschlussnehmer nehmen. Das sollten wir den Leuten auch ehrlich sagen und nicht so tun, als wären es die Landräte, die den Menschen irgendetwas nicht gönnen. Damit bin ich am Ende meiner Redezeit. Ich bedanke mich.
(Beifall CDU, FDP)
