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Janine Merz

SPD 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer, die Zuweisungen des Landes an die Kommunen sind seit jeher umstritten. Nicht nur in Thüringen, auch in anderen Ländern wird um diese finanzielle Ausstattung der kommunalen Familie immer hart gerungen. Das muss nichts Schlechtes sein. Wenn wir nun über Anpassungen und Änderungen am Thüringer Finanzausgleichsgesetz im Speziellen und dem Kommunalen Finanzausgleich im Großen und Ganzen reden wollen, dann sollten wir das alle zielgerichtet tun. Deshalb ist aus Sicht meiner Fraktion die Einrichtung des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ beim Innen- und Kommunalausschuss zunächst zustimmungsfähig. Es bietet ohne Frage den richtigen Rahmen, sich diesem vielschichtigen Thema zu widmen. Was wir aber nicht automatisch verbinden sollten, ist eine Reform im Schweinsgalopp. Vorschnelles Denken und Handeln führt nicht selten zu schnellen Fehlern und ist mit Blick auf die Bedürfnisse, Fragen und vor allem die ordentliche Einbindung der kommunalen Familie nicht angemessen. Lassen Sie uns das Thema gemeinsam angehen und diskutieren, aber lassen Sie uns dabei auch die gebotene Sorgfalt walten lassen. Alles andere wäre aus meiner Sicht fahrlässig. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „Kommunalfinanzen“ war in der Vergangenheit häufiger ein großer Streitpunkt in der öffentlichen Debatte in Thüringen. Am Ende wurden unter CDU-Finanzminister Voß für die Zeit ab 2013 neue Regeln für den Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg gebracht, die bis heute weitgehend fortgelten, darunter der Partnerschaftsgrundsatz, der nach dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion überprüft werden soll. In früheren Jahren wurden bis einschließlich 2012 alle eigenen Steuereinnahmen der Kommunen sofort auf den kommunalen Finanzbedarf angerechnet. Das passiert heute nicht mehr und hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sich die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen deutlich verbessert hat. Immerhin sind zwischen 2014 und 2017 die Steuereinnahmen der Kommunen jährlich um mindestens rund 100 Millionen Euro gestiegen. Parallel hat sich der Kommunale Finanzausgleich vom Volumen her zusätzlich nach oben bewegt. Mit der letzten Anpassung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurden weitere 100 Millionen Euro in die Schlüsselmasse gesteckt. Insgesamt ist der KFA auf mehr als 2,1 Milliarden Euro angewachsen. Zur Erinnerung: Gestartet sind wir 2014 mit etwas mehr als 1,8 Milliarden Euro. Nimmt man die Leistungen des Landes außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs dazu, dann gibt es noch einmal mehr Geld obendrauf. Ich erinnere nur an das im März dieses Jahres mit breiter Mehrheit beschlossene kommunale Investitionsgesetz, das bis 2024 insgesamt 568 Millionen Euro vorsieht. Was den finanziellen Gesamtrahmen angeht, hat Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren die Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell mehr als fair behandelt. (Beifall DIE LINKE) Werte Abgeordnete, neben den großen Summen geht es aber häufig viel stärker um die kleinen Details. Auch der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion fokussiert auf viele dieser Stellschrauben. Ich gebe zu, hier findet sich immer wieder Bedarf nach Verbesserungen, über die man offen reden muss. Dazu sind wir gern bereit. Zur Stärkung der Gemeinden im ländlichen Raum kann beispielsweise die Fläche zukünftig stärker berücksichtigt werden. Speziell Kommunen mit vielen Ortsteilen müssen verhältnismäßig mehr Infrastruktur für ihre Einwohner vorhalten und unterhalten. Dafür soll ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden und so die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume für die Menschen vor Ort verbessern. Außerdem sollten wir darüber reden, den Sonderlastenausgleich für Kurorte, für den sich meine Fraktion seinerzeit eingesetzt hat, auf die Erholungsorte auszuweiten. Auch bestimmte Kostensteigerungen, unter anderem im Sozialbereich, werden zu diskutieren sein. In der Vergangenheit konnten an dieser Stelle gute Lösungen gefunden werden. Ich denke da zum Beispiel an die Spitzabrechnung der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die Eins-zu-eins-Weitergabe der 115 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft vom Bund. An dieser Stelle hat SPD-Bundesfinanzminister Scholz bereits angekündigt, dass der Bund seinen Anteil dauerhaft um 25 auf insgesamt 75 Prozent erhöhen wird. Das ist eine erste Entlastung. (Beifall SPD) Ich bin also zuversichtlich, dass sich in dieser Fragestellung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Lösungen finden lassen. Auch was die Standards für die Kernbereiche öffentlicher Daseinsvorsorge angeht, wird zu reden sein. Hier kann ein entsprechender Rahmen als Richtschnur bei der Ermittlung des tatsächlichen Finanzbedarfs dienen und gleichzeitig sicherstellen, dass sich die Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land nicht weiter auseinanderentwickeln. Ein Knackpunkt im CDU-Antrag ist die aufgeworfene Frage zur Hauptansatzstaffel. Die letzte Änderung aufgrund der Ergebnisse des Steinbeis-Forschungszentrums für Regionalwirtschaft, Innovationssysteme und Kommunalfinanzen hatte für viel Wirbel gesorgt. Immerhin wurde festgestellt, dass die wahrgenommenen zentralörtlichen Aufgaben in Thüringen beim horizontalen Finanzausgleich bisher zu wenig berücksichtigt und finanziell ausgeglichen werden. Mit der entsprechenden Anpassung der Hauptansatzstaffel wurde mit dem neuen § 7a im FAG gleichzeitig eine Kompensation der Verluste durch die Anpassung der Hauptansatzstaffel eingeführt, um die rechtliche Systemumstellung finanziell abzufedern. Anders als durch den CDU-Antrag dargestellt, wurden damit die Nachteile für Gemeinden des ländlichen Raums bewusst vermieden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der hier in Rede stehende Antrag hält eine ganze Reihe von Prüfaufträgen und Aufforderungen an die Landesregierung bereit. Darüber wird im neuen Unterausschuss zu reden sein und wir sollten uns die notwendige Zeit nehmen, die Sachverhalte mit Gemeinde- und Städtebund sowie Landkreistag zu diskutieren, so wie es in der Begründung zum Antrag implizit dargelegt wurde. In diesem Zusammenhang bin ich dann auch tatsächlich auf die inhaltlichen Vorschläge und Vorstellungen der CDU gespannt, denn ich gehe davon aus, dass der vorgelegte Antrag nur ein erster Aufschlag sein wird (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir machen das gemeinsam!) und wir sicher noch spannende Diskussionen zu dem Thema haben werden. Wir würden deshalb den vorliegenden Antrag gern an den neu geschaffenen Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ und an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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