Janine Merz
b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, schaut man im Kalender normalerweise auf jährlich wiederkehrende Ereignisse, findet man neben dem Rudolstädter Vogelschießen, dem DFBPokalfinale oder den Meininger Kleinkunsttagen auch die Vorstellung des Jahresberichts des Thüringer Rechnungshofs. Über den Unterhaltungswert der jeweiligen Veranstaltungen lässt sich dabei sicher streiten. Sicher ist aber schon mal: Der Jahresbericht des Rechnungshofs fiel nicht Corona zum Opfer. Für die Haushalts- und Finanzpolitiker des Thüringer Landtags, die Landesregierung und auch die Verwaltungen ist dieser Bericht ein wichtiger und notwendiger Anlass, die zurückliegenden Haushaltsperioden noch einmal Revue passieren zu lassen. Es gehört deshalb zur geübten Praxis des Haushalts- und Finanzausschusses, sich mit dem Rechnungshofbericht und den Stellungnahmen der Landesregierung eingehend und gründlich zu befassen. Aufgrund der Corona-Pandemie lief das Verfahren in diesem Jahr nicht ganz so ab wie geplant, der inhaltlichen Arbeit hat das aber keinen Abbruch getan. Sowohl für die Entlastung der Landesregierung als auch für die Entlastung des Rechnungshofs liegen nun Beschlussempfehlungen des Haushaltsund Finanzausschusses vor. Eines kann ich vorwegnehmen: Große Skandale finden sich erneut nicht in dem Bericht. Das zeugt von einer gut funktionierenden Verwaltung und ist gleichzeitig der Beleg einer effektiven Kontrolle durch Parlament und Rechnungshof. Meine Damen und Herren, das im Bericht beleuchtete Haushaltsjahr 2017 war gemessen an der Einnahmesituation und den Haushaltsüberschüssen ein finanzpolitisch erfolgreiches Jahr. Dank der wirtschaftlich guten Entwicklung des Freistaats stiegen die Einnahmen im Berichtsjahr um rund 305 Millionen Euro. Das Haushaltsplus durch Mehreinnahmen und Minderausgaben belief sich am Jahresende auf stattliche 916,8 Millionen Euro. Dies ermöglichte sowohl eine großzügige Schuldentilgung in Höhe von 415 Millionen Euro als auch eine Zuführung an die Rücklage in Höhe von 481 Millionen Euro. Erneut kam der Landeshaushalt verfassungskonform ohne Nettoneuverschuldung aus. Zusätzlich wurde zum Ende des Jahres 2017 das defizitäre Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ aus dem Jahr 1999 mit einem Schuldenstand von 134 Millionen Euro aufgelöst. Verbesserungsbedarf attestiert der Rechnungshof bei der Investitionsquote. Diese lag mit 11,4 Prozent für Thüringer Verhältnisse bei einem niedrigeren Niveau als in den Vorjahren. Gegenüber vergleichbaren Ländern allerdings wie Schleswig-Holstein mit einer Quote von 7,9 Prozent investiert Thüringen immer noch auf hohem Niveau. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass es aufgrund der brummenden Konjunktur im Jahr 2017 nur wenig freie Kapazitäten am Markt gab. Jeder, der in dieser Zeit einen Handwerker gesucht und auf einen Termin gewartet hat, weiß, wovon ich rede. Insgesamt war das Haushaltsjahr 2017 daher erneut ein Beleg dafür, dass der Dreiklang aus Investitionen, Schuldentilgung und Sparen des von Heike Taubert geführten Thüringer Finanzministeriums gut funktioniert. Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch wenn für die Haushaltsrechnung 2017 erneut keine nennenswerten Beanstandungen vorlagen, liegt es in der Natur des Rechnungshofs, nicht einfach nur die rechnerische Richtigkeit und den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug festzustellen. Dr. Dette und sein Team schauen trotzdem gern auch mal sprichwörtlich hinter die Aktenschränke. Bemerkbar macht sich das traditionsgemäß in den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, die gern etwas kritischer ausfallen. Die Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt und hat ihrerseits in der Regel konstruktiv zu den Hinweisen und Bemerkungen Stellung genommen, beispielsweise wie im Bereich der Justizverwaltung die angespannte Personalsituation bei den Gerichtsvollziehern kritisiert. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf ein verwaltungsaufwendiges und wenig attraktives Entschädigungssystem. Das Thüringer Justizministerium hat die bestehende Situation eingeräumt und eine Überprüfung des Vergütungssystems angekündigt. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird die Landesregierung auf Anregung der Koalitionsfraktionen deshalb gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum Ende dieses Jahres über die Ergebnisse der Prüfung und das weitere Vorgehen zu berichten. Zustimmung besteht zudem zur Einschätzung des Rechnungshofs, dass die Rechtsaufsicht der Industrie- und Handelskammern verbesserungswürdig ist. Es wurde festgestellt, dass die Kammern durch zu hohe Rücklagen unzulässig Vermögen gebildet haben, anstatt ihre Mitgliedsbeiträge zu senken. Zusätzlich wurde die Vergütungsstruktur als undurchsichtig bezeichnet. Aus diesem Grund wird die Landesregierung gebeten, den Haushalts- und Finanzausschuss darüber zu unterrichten, wie im Rahmen der Rechtsaufsicht für Transparenz in der Rücklagenbildung und Vergütungssystematik der IHKs weiter verfahren werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fehler passieren und sie sind menschlich. Entscheidend ist, wie mit den Fehlern umgegangen wird. Aus diesem Grund hoffe ich auch weiterhin auf einen konstruktiven und kooperativen Umgang zwischen Rechnungshof, Landesregierung und dem Thüringer Landtag. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Rechnungshof, Dr. Dette und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die kritische Begleitung der Arbeit der Landesregierung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Landtagsverwaltung und vor allem Heike Taubert und den Bediensteten des Finanzministeriums für die engagierte und gute Arbeit. Namens der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag bitte ich um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
