Raymond Walk
Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits während der Gespräche zum Mantelgesetz haben wir deutlich gemacht, dass mit einer Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs unverzüglich begonnen werden muss. Klar ist auch, die Auswirkungen der Corona-Krise belasten insbesondere auch unsere Kommunen. Die aktuellen Zahlen sind bekannt. Allein bei den Steuereinnahmen werden Ausfälle in Höhe von 241 Millionen Euro erwartet, dazu kommen nochmals 991 Millionen Euro im Bereich des Landes; Gesamtdefizit 1,23 Milliarden Euro, eine unglaublich hohe Summe. Das Landesamt für Statistik hat es gestern noch mal etwas genauer beschrieben: Im I. Quartal 2020 summierten sich die Ausgaben auf 1,39 Millionen Euro, das ist eine Steigerung von 7,5 Prozent, vornehmlich mit etwa einem Drittel aufgrund der gestiegenen Sachinvestitionen, also in erster Linie Baumaßnahmen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Einnahmen bei den Kommunen leicht steigen; allerdings ist es hier so, dass diese größtenteils aus Zuweisungen des Landes gespeist werden und eben nicht selbst erwirtschaftet wurden. Kommunen – das ist ein erstes Zwischenfazit – waren immer schon verlässliche Stabilitätsanker vor Ort, auf die sich die Menschen verlassen können. Das gilt insbesondere in Zeiten von Krisen wie dieser. Deswegen sagen wir als CDU, Kommunen brauchen bereits heute ein Sicherheitsversprechen, um ihren Bürgern und den Unternehmen gerade auch für die Post-Corona-Zeit eine leistungsfähige kommunale Selbstverwaltung bieten zu können. Alle wissen, dass dieser anspruchsvolle Gesetzgebungsprozess, der vor uns steht, aus unserer Sicht ausreichend zeitlichen Vorlauf benötigt, sodass ein Gesetzesbeschluss im kommenden Jahr schon heute eine immense Herausforderung ist. Deswegen wollen wir auch eine Beratung und eine Begleitung durch einen neu zu bildenden Unterausschuss zum Kommunalen Finanzausgleich im Geschäftsbereich des zuständigen Innen- und Kommunalausschusses ermöglichen. Das ist Thema im nächsten Tagesordnungspunkt, den ich gleich mitbehandeln werde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir einen reformierten Kommunalen Finanzausgleich dringend benötigen, ist hier im Hause, denke ich, unbestritten. Strittig ist allerdings der Zeitpunkt. Ich will noch mal die beiden Positionen gegenüberstellen. Zunächst Rot-Rot-Grün: Rot-Rot-Grün will ja eher, ich zitiere die „Thüringer Allgemeine“ vom 16. Juni, „vorsichtig reformier[en]“. Man wolle einen Demografie-Ansatz einführen – Dirk Bergner hat es bereits kritisch angesprochen. Kommunen mit sinkenden Einwohnerzahlen sollen demnach mit Sonderzahlungen unterstützt werden. Für dünn besiedelte Gemeinden ist offenbar ein Sonderlastenausgleich angedacht und diese Schritte dienen laut „Thüringer Allgemeine“ als Vorgriff auf eine Großreform des Kommunalen Finanzausgleichs. Zudem plane das Innenministerium, ein externes finanzwissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, um die Gesetzesänderung vorzubereiten. Da kann ich Ihnen hier im Haus nur zurufen, insbesondere auch an die Adresse der Sozialdemokraten: Lassen Sie uns zu diesen Punkten diskutieren. Und Dirk Bergner hat hier eben schon angesprochen, dass er da vor einem Transparenzverlust warnt. Aber das sind Dinge, die wir gemeinsam auch bereden können. Ich will zum letzten Punkt, nämlich zum finanzwissenschaftlichen Gutachten, nur das sagen, was die kommunalen Spitzenverbände bereits öffentlich geäußert haben. Sie haben sinngemäß gesagt: Wir brauchen jetzt keine weiteren Gutachten, sondern wir wollen verlässliche und schnelle Ergebnisse. Zum zweiten Punkt – die Position von Rot-Rot-Grün habe ich gerade dargelegt. Zu unserer Position:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Unsere Positionen legen wir schon selber dar!) Wir sagen, bei diesem aufwendigen und zeitintensiven, auch anspruchsvollen Projekt müssen wir sofort beginnen und „sofort“ meint noch in diesem Jahr. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU-Fraktion sind inhaltlich folgende zehn Punkte wichtig und bekannt ist auch, dass die im Wesentlichen dem Forderungskatalog der kommunalen Spitzenverbände entsprechen. Weil sie so wichtig sind, will ich sie in aller gebotenen Kürze noch mal vortragen: Punkt 1: Das ab dem Jahr 2013 geltende Finanzierungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs soll insbesondere hinsichtlich der Ermittlung und der Herleitung der bedarfsgerechten Finanzausstattung komplett überprüft werden. Neben einer Optimierung der bestehenden, nämlich rückblickenden Orientierung an der Jahresrechnungsstatistik sollen auch alternative Modelle beraten werden. Und die Schwachstellen, die wir erkannt haben, müssen natürlich korrigiert werden. Punkt 2: Der Thüringer Partnerschaftsgrundsatz aus dem Jahr 2013 ist jetzt auch in die Jahre gekommen, der soll hinsichtlich der tatsächlichen Aufgabenentwicklung überprüft werden. Dabei sollen auch die Auswirkungen einer zeitversetzten Berücksichtigung von Ausgabensteigerungen sowie Veränderungen des Aufgabenbestands und eben Standarderhöhungen beleuchtet werden. Und, Kollege Bergner, es ist ja kein Widerspruch, wenn Sie sagen, wir müssen auch die Standardsenkungen in den Blick nehmen. Auch das ist in dem Bereich zu beachten. Da sind wir gar nicht anderer Meinung. Punkt 3: Die Aufteilung von Schlüssel- und Zweckzuweisungen soll überprüft werden, wie einerseits die kommunale Selbstverwaltung durch eine Ausweitung der tatsächlich frei verfügbaren Schlüsselmasse gestärkt, aber andererseits die Finanzierung staatlich veranlasster Aufgaben durch Zweckzuweisungen eben nicht gefährdet wird. Das muss in Balance gebracht werden. Damit bin ich bei Punkt 4: Bei der Ermittlung und Fortschreibung des Finanzbedarfs muss die Stellung gerade kleinerer Gemeinden im Rahmen der sogenannten Hauptansatzstaffel des Finanzausgleichs so verankert werden, dass eine Benachteiligung – das haben wir zurzeit – des ländlichen Raums verhindert wird. Auch hier will ich noch mal auf meinen Vorredner eingehen: Herr Bergner sagt, wir müssen auch an die Feuerwehren, an die Jugendclubs, an die Schulen denken. Na klar, das gehört alles mit dazu. Punkt 5: Art und Umfang der Finanzierung pflichtiger Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sind zu überprüfen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist der Konnexitätsgrundsatz in der Thüringer Verfassung. Bisher muss ja nur im übertragenen Wirkungskreis eine vollständige Refinanzierung der Kosten gewährleistet sein. Wir wollen, dass das auch auf den eigenen Wirkungskreis übertragen wird. Eine echte Herausforderung ist Punkt 6. Da geht es auch um die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs: In der Ausgleichssystematik müssen Sozialausgaben und Soziallastenansatz eine Rolle spielen und eine faire Verantwortungsteilung zwischen Bund, Land und Kommunen für die Sozialausgaben und deren Refinanzierung gestaltet werden. Punkt 7: Die Landkreise verfügen bekanntlich über keine eigenen Steuereinnahmen. Sie sind dennoch Aufgabenträger, insbesondere im kostenintensiven Sozial- und Jugendbereich. Die daraus resultierenden Umlagebelastungen der kreisangehörigen Gemeinden sind bei einer Reform des KFA mit in den Blick zu nehmen und natürlich müssen wir auch die Möglichkeiten einer Rückführung auf den Prüfstand stellen. Punkt 8: Bei den durch das Land in den vergangenen Jahren veranlassten erheblichen Änderungen im Bereich der Kindergärten – das ist positiv – müssen wir die Finanzierung im Auge behalten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Regeln für die Gemeinden anwendbarer, handhabbarer und transparenter gemacht werden. Vorletzter Punkt: Wir haben die Schülerbeförderung in den Blick genommen. Auch da braucht es neue gesetzliche Grundlagen. Nicht zuletzt wollen wir bis zum 31. Juli 2020 – das ist Punkt 10 – in einen partnerschaftlichen Beteiligungsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs einsteigen. Die Landesregierung ist bereits von uns beauftragt worden, dazu gibt es schon einen Beschluss. Die von mir genannten Punkte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wollen wir in den Blick nehmen, dazu die Anregungen und Hinweise der anderen Fraktionen, die wir gleich noch hören werden. Dann, denke ich, ist das eine gute Voraussetzung, in die Ausschussarbeit einzusteigen. Die Anzuhörenden müssen wir ja noch beschließen. Ich will noch einen Punkt ansprechen, nämlich den Tagesordnungspunkt 23c, den Unterausschuss, den es bisher in dieser Form wohl im Parlament hier noch nicht gegeben hat. Es ist ja ein gemeinsamer Antrag von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Lassen Sie mich dazu noch einige Ausführungen machen. Wir haben uns hier im Sonderplenum am 5. Juni 2020 darauf verständigt, dass der Innen- und Kommunalausschuss einen solchen Unterausschuss einrichtet, ins Leben ruft. Die Schritte, die dazu erforderlich sind, waren uns damals noch nicht so ganz bekannt, deswegen machen wir es heute formal noch mal richtig. Damit das schnellstmöglichst möglich ist und wir arbeitsfähig werden können, wollen wir diesen Unterausschuss mit insgesamt neun Mitgliedern besetzen. Die Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Zuteilung der Stellenanteile auf die Fraktionen soll berücksichtigt werden. Wenn man das dann aufdröselt, kommen wir zu folgender Verteilung der Sitze: Die drei verbleibenden Stellenanteile müssen nach § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung verteilt werden. Das ist jetzt alles sehr technisch, deswegen will ich es noch mal praktisch machen: Die 9 Mitglieder verteilen sich auf Die Linke 2, AfD 2, CDU 2, SPD 1, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 1 und Fraktion der FDP auch 1. Wir denken, es macht Sinn, wenn diesem Unterausschuss nicht nur Abgeordnete des Innenausschusses angehören, sondern auch andere Abgeordnete, zum Beispiel des Haushalts- und Finanzausschusses. Das, denke ich, liegt auf der Hand. Abschließend, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – damit komme ich auch zum Fazit –, freue ich mich sowohl auf die Erörterung im Ausschuss als auch auf die Arbeit im neu zu gründenden Unterausschuss – und das alles zum Wohle unserer kommunalen Familie und damit zum Wohle der Menschen in Thüringen. Herzlichen Dank, danke Ihnen!
(Beifall CDU)
