Torsten Czuppon
Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer! Kurz auf meine Vorredner eingehend: Bei Herrn Bergner habe ich ehrliches Interesse herausgehört. Wir werden dann sehen, ob die Ausschussüberweisung erfolgt, dann können wir uns dort im Ausschuss gern noch detailliert unterhalten und vielleicht noch Feinheiten abstimmen. Zu Frau Henfling möchte ich noch gern sagen: Klar gibt es Gesetze. Aber wie Sie vielleicht wissen, wenn Sie rechtstechnisch ein bisschen Ahnung haben, werden Gesetze in Verwaltungsvorschriften ausformuliert und die Anwendung wird dort konkretisiert. Gerade das fehlt uns hier, denn in Thüringen wurden während der Pandemie keine Katastrophenfälle ausgerufen. Ich möchte Ihnen jetzt noch ein paar Informationen geben und ein paar Wahrheiten um die Ohren schlagen. Wie schon in der Einbringung erwähnt, habe ich die Arbeit der Feuerwehren als Polizeibeamter bei gemeinsamen Einsätzen wie Wohnungsbränden oder schweren Verkehrsunfällen immer hoch zu schätzen gewusst, die Landesregierung aber offensichtlich nicht. Um Wählerstimmen zu ergattern, hat Innenminister Georg Maier, der jetzt leider nicht da ist, ebenso wie bei der Anhebung der Besoldung von Bürgermeistern, Gemeinschaftsvorsitzenden und Landräten noch kurz vor den letzten Landtagswahlen schnell die Entschädigungszahlung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit Sonderfunktionen erhöht.
(Beifall AfD)
So weit, so schlecht, denn Georg Maier, der nicht aus der kommunalen Praxis kommt und dort auch nicht verwurzelt ist, hat vergessen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Er ist
Stadtrats- und Kreistagsmitglied!) dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auch Doppelfunktionen bekleiden und diese auch entschädigt werden müssen. Dieser Mangel hat zu großem Unmut unter den Feuerwehrleuten geführt, so auch in meiner Heimatstadt Sömmerda. Ebenso wollte Georg Maier im Januar dieses Jahres die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung nachbessern. Aber das blieb auch leider nur ein Lippenbekenntnis, passiert ist bis dato nichts. Dies setzt sich bedauerlicherweise dadurch fort, dass der Thüringer Innenminister die Förderrichtlinie für Fahrzeuge, Feuerwehrgeräte und Führerscheine, was vorhin angesprochen wurde, am 3. April dieses Jahres auslaufen ließ, ohne eine neue aufzulegen oder die alte zu verlängern.
(Beifall AfD)
Eine Pressemitteilung unsererseits dazu blieb leider unbeantwortet oder unbeachtet, eine Antwort erwarten wir ja gar nicht. Genauso wenig hat sich in der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz getan. Aufgrund Lehrpersonalmangels müssen Kameraden der freiwilligen Feuerwehr immer noch mehr als ein Jahr auf einen Gruppenführerlehrgang warten, Führungspersonal wird in dieser Einrichtung Mangelware. All dies zeigt mir, dass Sie die Arbeit der Feuerwehren weder ausreichend achten noch fördern, sondern nur versuchen, vor anstehenden Wahlen vermeintliche Wahlgeschenke zu verteilen
(Beifall AfD)
und dies, obwohl Sie wissen sollten, dass in jeder Gemeinde und Stadt in Thüringen eine gut funktionierende Feuerwehr ein Muss ist.
(Beifall AfD)
Das haben Sie alle – von ehemals CDU, FDP und jetzt Rot-Rot-Grün – in Ihrer jeweiligen Regierungsverantwortung bis heute verschlafen. Aber wir von der AfD starten jetzt den Weckruf.
(Beifall AfD)
Noch einmal kurz zur Frage des Wertschöpfungsverlusts bei Firmen während Feuerwehreinsätzen ihrer Mitarbeiter, die Sie sich leider alle bis jetzt noch nicht gestellt haben: Es wird also höchste Zeit, mit unserem Gesetzentwurf hier für Fakten zu sorgen. Wir wollen nämlich – um das noch mal zu erklären –, um ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ortsnah bei ihren freiwilligen Feuerwehren zu halten, dass deren private Arbeitgeber nunmehr angemessen dafür mit einem freiwilligen Zuschuss der Gemeinde oder Stadt zur Sozialversicherung des Feuerwehrangehörigen entlastet werden. An diesem soll dann auch der Freistaat mit einem Pauschalbetrag im jeweiligen Einzelfall beteiligt werden, was die Landesregierung noch durch Rechtsverordnungen bestimmen müsste. Noch einmal zu Punkt 2, zum Katastrophenschutz: Hier muss endlich Rechtssicherheit geschaffen werden, zumal es in Thüringen einen Katastrophenschutzfonds gibt, der leider bei Erreichung einer bestimmten Höhe von den kreisfreien Städten, den Landkreisen und dem Freistaat nicht mehr bedient werden muss. Unserem Wissen nach ist er prall gefüllt mit 3 Millionen Euro, da die Mittel nicht abgerufen werden können. Dazu bedarf es abschließender Regelungen zur Festsetzung des Katastrophenfalls, wie angesprochen. Ist das noch zeitgemäß? Nach der Auffassung unserer Fraktion ist das ein Witz, mit dem man seinerzeit und bis heute unsere Gemeinden und Städte ausgekontert hat. Aus den politischen Fehlern lernen ist hier endlich angezeigt. Feuerwehren bleiben nur bestehen, wenn man deren Ehrenamt ausreichend achtet. Und da ist es nicht damit getan, dass man ein Staatsziel in die Verfassung schreibt. Wir machen das lieber direkt, praktisch vor Ort.
(Beifall AfD)
Das erfolgt in Thüringen derzeit außer zu Wahlkampfzwecken leider nicht. Als aus täglicher Praxis kommender Polizist weiß ich im Gegensatz zu vielen Bürokraten und Sozialerziehern, werte Abgeordnetenkollegen, die dies nicht wissen können oder nicht wissen wollen, was im wirklichen Leben draußen abgeht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen im Wasserwerfer, oder was?) Im Wasserwerfer habe ich das auch erlebt, genau.
(Unruhe CDU)
Schlagen Sie deshalb mit uns praktikable und am Leben vor Ort ausgerichtete Wege zur Förderung des Ehrenamts, für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit unserem Gesetzentwurf ein. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
