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Schenk

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Czuppon, Ihren Weckruf habe ich leider nicht gehört. Das kann natürlich auch eine gewisse Wahrnehmungsstörung sein. Allein, vermutlich teilen wir dann diese Eigenschaft, denn dass Ihnen trotz der bundesweiten Presseberichterstattung entgangen ist, dass der Innenminister auf der Innenministerkonferenz weilt – diese Wissenslücke schließe ich für Sie hier gern. Er setzt sich dort übrigens dafür ein, sich gegen Fake News und immer wieder erstarkenden Rechtspopulismus auszusprechen. So möchte ich gern auch gleich einen Beitrag dazu leisten, ein paar Fake News auszuräumen. Denn der Kommunalminister als Stadtrat- und Kreistagsmitglied sendet Ihnen beste Grüße. Wenn Sie eine Antwort von jemandem wollen, müssen Sie denjenigen direkt adressieren. Pressemitteilungen als solche sind nicht mal in dem sonst sehr serviceorientierten Innenministerium als direkte Nachfrage gewertet worden. Aber sicherlich können Sie uns Ihre Pressemitteilung mit einer zielgerichteten Nachfrage noch zuleiten. (Beifall SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, das in Deutschland etablierte System der freiwilligen Feuerwehren ist einzigartig, das wurde an vielen Stellen dargestellt. Das damit verbundene ehrenamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden, die sich für andere einsetzen – ich glaube, Herr Urbach hat es gesagt –, ist ein besonderes Beispiel von Solidarität. Genau das, denke ich, ist Konsens in diesem Hohen Haus. Vor allen Dingen ist es immer wieder wichtig und richtig, das Engagement auch entsprechend zu würdigen und Dank entgegenzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Engagement und dieser Dank wurden in den letzten Jahren durch ganz konkrete Maßnahmen immer wieder gewürdigt und in den Fokus gerückt; das hat Abgeordneter Dittes dargestellt. Offensichtlich sind wir damit wieder bei der eingangs erwähnten Wahrnehmungsstörung, dass man manchmal Dinge gar nicht so richtig erkennt, die man erkennen kann. Denn natürlich gibt es eine Steigerung. Sie können feststellen, wenn Sie die Zahlen mal konkret ansehen, dass es in den Einsatzabteilungen eine leichte Steigerung gibt. Und die Steigerung an Mitgliedschaften, die besonders relevant ist – denn wir reden hier auch über ein Demografieproblem –, ist die bei den Jugendfeuerwehren. Insofern ist es einfach eine Frage, ob man Fakten anerkennt. Aber Sie hatten ja gestern auch schon Schwierigkeiten mit der Uhrzeit. Es ist jedenfalls ein Fakt: Es wird mehr! Gestern hatte ich auch schon eine Rechenübung: 2,2 Prozent. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Ja, es ist trotzdem ein Fakt. Es ist nett, dass Sie mich darauf hinweisen. Sie können dann die Gelegenheit nutzen, hinterher beim Innenminister, wenn er wieder da ist, eine entsprechende Äußerung abzusetzen. In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um diese rückläufigen Mitgliederzahlen zu stoppen. Trotz des demografischen Wandels ist dies auch gelungen, das möchte ich hier eindeutig als Fakt festhalten. Trotzdem unterstützen das Innen- und Kommunalministerium natürlich wie die gesamte Landesregierung jegliche Bemühungen, diesen Erfolg langfristig zu festigen und auch perspektivisch die Anzahl der Kameradinnen und Kameraden zu erhöhen. Respekt und Anerkennung sind hierfür ein Fundament. Natürlich gibt es auch wichtige finanzielle Fundamente, die hier schon thematisiert wurden. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes verfolgt das Ziel, private Arbeitgeber finanziell zu entschädigen, da sie nach der Meinung Ihrer Fraktion einen Nachteil durch die Beschäftigung von Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren erleiden durch mangelnde Wertschöpfung. Hierzu sollen nun die Gemeinden und auch das Land an den jeweiligen Sozialversicherungsleistungen der Arbeitgeber mit einem monatlichen Pauschalbetrag beteiligt werden – Sie nicken bestätigend, schön. Gemessen an der hohen finanziellen Belastung für die Kommunen und den Freistaat im Vergleich zu der infrage stehenden Entlastung der privaten Arbeitgeber bezweifele ich aber den Gesamtsinn dieser Maßnahme. Die Arbeitgeber bekommen jetzt – das wurde bereits von Abgeordneter Marx dargestellt – das fortgezahlte Arbeitsentgelt inklusive aller Lohnnebenkosten sowie auch die freiwilligen Arbeitgeberleistungen für die gesamte Abwesenheit nicht nur bei Einsätzen, sondern auch bei Übungen durch die Kommunen erstattet. Nun auch noch die entgangene Wertschöpfung der Arbeitgeber durch Steuergelder auszugleichen, geht aus meiner Sicht einen Schritt zu weit, denn auch die Firmen profitieren ja von einer im Schadensfall gut aufgestellten Feuerwehr. Ist es nicht vielleicht auch gerade Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Würdigung und Anerkennung, dass man auch zur Kenntnis nimmt, dass alle einen Beitrag leisten? Auch ich profitiere, wenn die jeweilige Firma nicht abbrennt oder die Katze wieder vom Baum geholt wird. Die Kameradinnen und Kameraden freizustellen, wenn der Melder oder die Sirene geht, ist nicht nur eine Pflicht aufgrund des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, sondern auch der soziale Beitrag, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Gesellschaft leisten. Es sind eben nicht – wie Herr Bergner vorhin den schönen freudschen Versprecher hatte – einfach nur private Angeber, sondern auch Menschen, die einen Beitrag leisten. Ich glaube die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun das auch sehr gern und erkennen den Wert der Feuerwehr durchaus auch in diesem Sinne an. Hinzu kommt, dass es sich bei Ihrem Vorschlag um einen kommunalbelastenden neuen Finanzierungsstandard handelt, der die kommunalen Auftraggeber gerade jetzt zur Unzeit trifft. Es gilt nun viel mehr, wie mit dem Konjunkturpaket des Bundes vorgesehen, die Kommunen zu entlasten und die Haushaltssituation im Blick zu behalten. Der zweite Änderungswunsch der AfD-Fraktion bezieht sich auf eine Ergänzung der Verordnungsermächtigung für das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium zur Feststellung dieses Katastrophenfalls. Aus meiner Sicht ist der Begriff „Katastrophe“ hinreichend definiert. Eine Verordnung für Kriterien dieses Katastrophenfalls, da mit der derzeitigen Definition eine flexible Ausdehnung des Begriffs möglich ist, ist nicht zielführend. Dadurch entsteht ein Ermessensspielraum für die zuständigen Katastrophenschutzbehörden und detaillierte Feststellungen werden unnötig eingeschränkt. Gerade die Corona-Pandemie hat aber gezeigt, dass die vorhandenen Rechtsnormen ausreichen, um derartige Lagen zu bewältigen. Im konkreten Fall kam das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz nicht zur Anwendung, da andere Rechtsvorschriften, das Infektionsschutzgesetz, vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gewährleistet haben. Aufgrund der geschilderten Argumente sehe ich derzeit keine Handlungsnotwendigkeit, das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu ändern. Die schon mehrfach angesprochene Entschädigungsvorschrift wird Ihnen zeitnah zugeleitet, gegenwärtig arbeitet das Ministerium daran. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗