Raymond Walk
Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Besten Dank. Ich habe nur eine Nachfrage, weil das Gutachten in Ihrer Rede einen breiten Raum einnimmt. Wann soll denn das Gutachten nach Ihren Vorstellungen in etwa vorliegen?
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
hatten wir im Innenausschuss!)
