Jörg Henke
Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen – Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, als ich heute Morgen hierhergefahren bin, habe ich eine schockierende Zahl gehört. Die Zahl hat mich wirklich entsetzt. Die Waldbesitzer erwarten das Hundertfache an Borkenkäfern, die ausschlüpfen, mehr als im letzten Jahr. Diese Zahl macht mir Angst und Bange, vor allen Dingen für das grüne Herz Deutschlands und für die geschädigten Waldflächen. Da wird wahrscheinlich keine Hoffnung mehr bestehen, dass wir die retten können.
(Beifall AfD)
Aber zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf: Dieser Gesetzentwurf ist so eine Art Reise in die Vergangenheit, nicht nur, weil der Entwurf angeblich die Unterstützung der privaten und körperschaftlichen Forstbetriebe durch die Landesforstanstalt wieder auf dem Niveau des Jahr 2018 sichern soll, sondern weil es nichts weiter ist als der bereits im ursprünglichen Entwurf des Corona-Mantelgesetzes aufgetauchte Artikel 16 – nur jetzt inklusive des Änderungsantrags der CDU-Fraktion als eigenständiger Gesetzentwurf; ein Gesetzentwurf, der in alter, vertrauter Brüderlichkeit von den Linken, den Grünen, der SPD und der CDU eingebracht wurde, was mich zu einer weiteren Erinnerung an vergangene Zeiten führt. War es doch die rot-rot-grüne Landesregierung, die im Jahr 2017 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Forstgesetzes mit dem Kürzen der Landeszuweisungen an die Landesforstanstalt begann und so die ganze Abwärtsschraube so richtig in Schwung brachte. Ich möchte nur daran erinnern, damals in der Diskussion wurde gesagt, dass es einen Borkenkäferbefall in den Thüringer Wäldern gab. Damals hätte man handeln können – man hat es nicht gemacht. Die Konsequenzen müssen wir heute auslöffeln.
(Beifall AfD)
Damals hieß es noch aus den rot-rot-grünen Reihen, dass sich die Landesforstanstalt aus dem Holzverkauf finanzieren könne. Heute sehen wir, das funktioniert nicht mehr. Aber kommen wir zurück zu dem alten Wein namens Artikel 16 des Mantelgesetzes, der nun in einem neuen Schlauch daherkommt. Denn noch immer soll der Landesforstanstalt bis Ende 2023 die Aufnahme von Krediten für den Erwerb von privaten Waldgrundstücken erlaubt werden – übrigens mit fast identischer Begründung wie in dem bereits erwähnten Artikel 16, einer Begründung, die bereits vom Rechnungshof in seiner damaligen Stellungnahme vom 19. Mai völlig zerrissen wurde. Eine weitere Kreditaufnahme trotz schlechter Erlöse auf dem Holzmarkt belastet die Landesforstanstalt zusätzlich und unnötig.
(Beifall AfD)
Die für die Kredite anfallenden Zinsen werden die Jahresfehlbeträge der Forstanstalt noch mehr erhöhen. Für die im Rahmen dieser geplanten und auf Pump finanzierten Waldkäufe müssen zudem weitere Investitionen getätigt werden. Das ist im Grunde wieder ein Fass ohne Boden auf Kosten der Steuerzahler und de facto eine Verstaatlichung von Waldflächen durch die Hintertür.
(Beifall AfD)
Da wir uns in Übereinstimmung mit dem Thüringer Rechnungshof wissen, sind wir schon sehr gespannt, was sie zu diesem Entwurf in der Anhörung sagen werden. Wir beantragen daher die Überweisung des Gesetzes von Rot-Rot-Grün und CDU an den Haushalts- und Finanz- und den Infrastrukturausschuss. Aber wir mussten feststellen, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung des Tagesordnungspunkts 16 sehr viel Zeit gelassen hat. Das verwundert und wirft Fragen auf, ist doch die Landesregierung für gewöhnlich stets bemüht, die Beschlüsse des Landtags umzusetzen. Um einige dieser Fragen zu klären und das transparent zu gestalten, haben wir im Gegensatz zu den Kollegen der CDU allerdings den Weg der Kleinen Anfrage gewählt. Leider wurde uns diese Anfrage mit der Nummer 532 vom 23. April durch die Landesregierung erst am vergangen Montag beantwortet – ein Schelm, der Böses dabei denkt –; ein Umstand, der doch einiges zum Umgang der Landesregierung mit diesem parlamentarischen Fragerecht aussagt. Die Antwort der Landesregierung, dass die Landesforstanstalt bisher erst 23 Personen in der Bewilligungsstelle den Forstämtern eingestanden hat, ist jedenfalls ernüchternd, ganz besonders, weil bis zum Dezember 2019 erst vier Mitarbeiter eingestellt wurden. Auch dass die Landesregierung zur Umsetzung mancher Teile der Landtagsbeschlüsse keinen Bedarf sieht, ist erschreckend. Fakt ist jedenfalls, dass nicht nur durch die Corona-Krise die Situation der Waldbesitzer zusätzlich verschärft wurde, sondern auch durch das langsame Handeln der Landesregierung. Und da muss ich sagen: Sehr viele osteuropäische Firmen haben ja geholfen, das Schadholz aus den Wäldern zu holen, dann kam Corona und dann war natürlich alles zu spät. Der Borkenkäfer konnte sich rasant und ungebremst ausbreiten. Ich möchte hier noch mal ganz klar sagen: Das grüne Herz Thüringens stirbt. Selbst die Neuanpflanzungen werden ganz schlechte Chancen haben bei dem Aufkommen der Population an Borkenkäfern. Wir müssen im Ausschuss darüber beraten, wie wir damit umgehen. Die Schäden werden wesentlich größer sein als das, was Sie hier einplanen. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss darüber reden können und werden das auch unterstützend begleiten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
