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Dr. Heesen

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Feste Lern- und Betreuungsgruppen werden gebildet, indem diese in durchgängig festen Räumen von einem festen pädagogischen Team, das heißt Lehrkräfte, sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen usw., aus zwei bis drei Personen betreut werden. Dabei können Gruppen, die vor Schließung bestanden haben, wieder gebildet werden. Die Leitung der Einrichtung trägt Sorge, dass die Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Gruppen nicht durchmischt werden und dass das der Gruppe jeweils zugeordnete pädagogische Personal beständig ist. Diese Gruppe – Lerngruppe oder Betreuungsgruppe – bleibt über den gesamten Tagesablauf zusammen und soll auch in der Schule außerhalb der Unterrichtszeit, während der Pausen, beim Mittagessen nicht mit anderen Lerngruppen in Kontakt kommen. Die Bildung dieser Gruppen erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen vor Ort in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bzw. in der Schule. Die Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung. Dabei hat sie mit den Eltern und den Kindern zu kommunizieren. Zu Frage 2: Ein Wechsel der Gruppenzusammensetzung und des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtung oder Schule soll vermieden werden. Sollte ein Wechsel zwingend erforderlich sein, zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder Krankheit, ist dies möglich, die Gründe müssen aber dokumentiert werden. Zu Frage 3: In der Primarstufe finden seit 15. Juni 2020 ein täglicher Präsenzunterricht im Umfang von mindestens vier Unterrichtsstunden und ein eingeschränktes Betreuungsangebot außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Dabei ist der Betreuungsumfang insgesamt sechs Stunden in den Schulen unter Anrechnung dieser vier Stunden Unterrichtszeit. Eine Betreuungszeit von acht Stunden ist sowohl in Schule als auch im Kindergarten anzustreben. Eine Schule kann für die Klassen 5 und 6 auch das Prinzip der festen Gruppe anwenden. Je nachdem, also ab Klasse 5 bzw. Klasse 7, findet der Schulbetrieb weiterhin in modifizierter Form statt, das heißt in einem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen. Dieser Stand ist das, was wir jetzt unter Abwägung aller Belange leisten können. Der Betreuungsumfang ist insgesamt seit dieser Woche für alle Kinder deutlich gesteigert worden. Zu Frage 4: Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Organisation des Schuljahres 2020/2021, VVOrg, ist am 28. Februar 2020 erfolgt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Personalzuweisung. Die Schulen sind aufgefordert, diese Zuweisung nun in Zusammenarbeit mit den Schulämtern umzusetzen und ihre Bedarfe und ihr Unterrichtsangebot abzustimmen. Gleichzeitig arbeiten wir an Regelungen für den Schulbetrieb, die die möglichen weiteren Entwicklungen des Pandemiegeschehens berücksichtigen. Da sind wir im Prozess, wie das konkret im laufenden Schuljahr geschehen kann. Über eine Erweiterung des pädagogischen Fachkräftebegriffs um Assistenzkräfte denken wir nach; es kann aber noch keine Aussage getroffen werden, die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Allenfalls wäre das eine vorübergehende Lösung.

Protokoll ↗