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Volker Emde

CDU 19.06.2020 Sitzungen 7/18

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hande hat mir eigentlich eine Vorlage geliefert, indem er die Arbeit einer CDU-geführten Landesregierung gerügt hat und dass für das SRH Klinikum 10 Millionen Euro unnötig ausgegeben wurden. Ich darf sagen, dass auch wir in dem Ausschuss die Anmerkung des Landesrechnungshofs – danke, lieber Sebastian Dette – zustimmend zur Kenntnis genommen haben, weil auch wir es so sehen, dass das nicht in Ordnung ist und dass solche Verfahrensweisen nicht gewählt werden sollten und die Regierung das für künftige Zeiten beherzigen soll. Das lenkt aber für mich darauf ein, mal weniger darauf abzuheben, was für das Jahr 2017 geprüft worden ist. Der Landesrechnungshof hat ja mit diesem Jahresbericht auch die Möglichkeit, etwas zur haushaltswirtschaftlichen Lage des Landes zu sagen. Herr Dr. Dette lässt es sich nicht nehmen – egal, wer regiert –, kritisch zu sein. Das wollen wir uns auch schön erhalten, denn es muss Aufgabe einer solchen Behörde sein, uns bei den finanzpolitischen Rahmenbedingungen immer mahnend, helfend und kritisch zur Seite zu stehen. (Beifall AfD) Der Rechnungshof hat sich nicht nur das Jahr 2017 vorgenommen und geprüft, sondern er hat auch etwas zur haushaltswirtschaftlichen Lage und somit auch zum Gesetzentwurf für das Haushaltsjahr 2020 – unser laufendes Jahr – gesagt. Der Landesrechnungshof zeichnet für die Jahre 2018 bis 2020 ein kritisches Bild. Er warnt vor einem zu wenig sparsamen Umgang mit dem Geld. In der Konsequenz kommen auch wir zu dem Ergebnis, dass die Landesregierung erstens finanzielle Spielräume verschenkt hat, die jetzt mehr Hilfen ermöglicht und die uns größere finanzielle Spielräume eröffnet hätten. Zweitens, nur in einem schnellen und umfassenden Nachtragshaushalt 2020 können die haushalterischen Erfordernisse und Herausforderungen für die nächsten Jahre konstruktiv und mit Vorausblick und Transparenz angepackt werden. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wies selbst darauf hin, dass die erwarteten Mehreinnahmen fast ausschließlich auf die im Rahmen der Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossenen Erhöhungen des Umsatzsteueranteils der Länder und nicht auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen waren. Wie hat die Landesregierung darauf reagiert? Sie hat für dieses Jahr Rekordausgaben von 11 Milliarden Euro vorgeschlagen, die von den Koalitionsfraktionen in den Verhandlungen dann nochmals erhöht wurden. Da die Ausgaben stärker steigen sollten als die Einnahmen, will Rot-Rot-Grün in diesem Jahr 430 Millionen Euro, fast eine halbe Milliarde, aus der Haushaltsausgleichsrücklage entnehmen. Wir halten also fest: Rekordeinnahmen haben der Landesregierung nicht ausgereicht, die Rekordausgaben konnten nur aus der Rücklage finanziert werden und diese Spielräume fehlen uns nun im Jahr 2020. Meine Damen und Herren, was folgt daraus für die nächste Zeit? Ich will aus dem Rechnungshofbericht von vor der Corona-Krise zitieren: „In den Jahren bis 2023 werden pro Jahr fast 100 Millionen Euro gegenüber der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung fehlen. Die Zeit üppig sprudelnder Steuerquellen scheint damit vorbei. Die Konsolidierung des Haushalts tritt wieder in den Fokus der Finanzpolitik.“ Es gehört also auch zur Wahrheit, dass die Landesregierung zur Unzeit jede Konsolidierung des Haushalts aufgegeben hat und ihr dieses Wegducken vor finanzpolitischen Notwendigkeiten in den kommenden Monaten und Jahren jede Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise erschwert. Hätte die Landesregierung die Ausgabenstruktur des Freistaats konsolidiert, würde eine eventuelle Neuverschuldung auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, also ohne bereits bestehendes Finanzierungsminus, aufsetzen. Es reicht gerade nicht, davon auszugehen, dass eine Nettokreditaufnahme nach § 18 LHO erfolgt, wie die Finanzministerin schon bei der Verabschiedung des Corona-Sondervermögens am 5. Juni angekündigt hat. Meine Damen und Herren, ich möchte hier betonen: Die CDU-Fraktion hat mit dem zuletzt beschlossenen Sondervermögen für die Thüringer Bürger, die Unternehmen, die Kommunen in der Corona-Krise für hohe Mehrausgaben gestimmt, um Belastungen abzufedern und um den wirtschaftlichen Abschwung zu mildern. Aber wir werden die Landesregierung auch nicht aus der Verantwortung lassen, Vorschläge für die Haushaltskonsolidierung für die von ihr selbst verursachte strukturelle Schieflage vorzulegen, sei es für einen Nachtrag 2020 oder den Haushaltsentwurf 2021. Aus unserer Sicht wird ihr das nur gelingen, wenn sie schon jetzt mit einem Nachtrag nicht nur die Kreditaufnahme prüft, sondern auch nach mehr als fünf Jahren versäumter Hausaufgaben in die Konsolidierung einsteigt. Meine Damen und Herren, mit diesen grundsätzlichen Anmerkungen versehen – und das richtet sich eben nicht nur an die Regierung, sondern auch an dieses Haus: Wir sind in einer Zeit, in der wir ganz hart ans Konsolidieren gehen müssen und das wird uns allen wehtun. Ich selber bin schon lange genug in diesem Parlament, um zu wissen, wie es ist, wenn Einnahmen wegbrechen. Und genau das ereilt uns jetzt auch wieder. Das wird von uns harte Einschnitte und Maßnahmen erfordern, egal in welcher Bankreihe oder in welcher Fraktion wir sitzen. Mit diesen grundsätzlichen Anmerkungen versehen bitte ich aber doch um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und empfehle somit die Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs. (Beifall CDU)

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