Schenk
Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sicher, Sie freuen sich jetzt alle auf eine spannende Einleitung, einen tragenden Mittelteil und ein fulminantes Fazit. Nichts anderes haben hier unsere 634 politisch selbstständigen Gemeinden auch verdient. Es ist auch fast 18.34 Uhr, das passt also ganz gut. Es ist natürlich so, Herr Walk, es wurde schon mehrfach erwähnt, wir haben es auch im Kommunal- und Innenausschuss schon mehrfach dargestellt, so weit liegen wir gar nicht auseinander. Trotzdem ist es hier, glaube ich, ob der Wichtigkeit des Themas geboten, noch mal auf einige Punkte einzugehen. Die Fraktion der CDU bittet mit dem vorliegenden Antrag – das wurde ja nun dargestellt –, einzelne ausgeführte Aspekte mit der Überarbeitung des Thüringer Finanzausgleichs zu prüfen. Damit soll der Finanzausgleich vor allem auf die Corona-Pandemie ausgerichtet werden, was ich, wie ich gleich darstellen werde, aus verschiedenen Gründen für nicht ganz zielführend halte. Die auskömmliche Finanzierung – Abgeordneter Bilay hat es gerade erwähnt – der Kommunen ist ja sowieso und ohnehin ein verfassungsrechtliches Gebot und darüber hinaus ist sie natürlich auch ein Kernanliegen der Landesregierung. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben mehrmals darauf hingewiesen, wie wir bereits einige große Schritte gegangen sind, um die Finanzausstattung der Kommunen entsprechend zu verbessern. Gleichwohl gibt es weiterhin – und das teilt ja auch das Innenministerium – Bedarf, weitere Anpassungen vorzunehmen. Es ist also auch das Ziel der Landesregierung, die Finanzbeziehungen, sowohl zwischen dem Land und den Kommunen als auch unter den Kommunen selbst, grundlegend zu überprüfen. Das bedarf, auch wenn man das nicht gern hört, einiger Zeit. Es ist zwar ein unabweisbarer Fakt, dass wir – und das haben wir ja in den Debattenbeiträgen auch wahrgenommen – schwerlich hier im Hohen Haus zu einer gemeinsamen Klarheit kommen können, denn es gibt einfach in einem System korrespondierender Röhren immer Wechselwirkungen, die es zu betrachten gilt. Deswegen möchte ich zuerst auf den von Ihnen schon kritisierten ersten Schritt eingehen, der den Thüringer Kommunalen Finanzausgleich quasi in kleineren Stellschrauben betrachtet, um dann später einen – ich will mal von einem größeren sprechen – Wurf folgen zu lassen, der sicherlich im von Ihnen vorgeschlagenen Unterausschuss diskutiert bzw. vordiskutiert werden kann. Ich möchte auf diese Schritte kurz eingehen. Der Mehrbelastungsausgleich, den die Kommunen für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben erhalten, soll hinsichtlich der Pauschalen nach § 23 Abs. 1 und der Zuschläge nach § 23 Abs. 2 angehoben werden. Das basiert auf unserer vorzeitlich, aber trotzdem notwendig durchgeführten kleinen Revision. Die gute Nachricht ist – viele sagen ja immer, die kleine Revision wäre eher so eine Fleißarbeit und nicht unbedingt nötig, in diesem Fall, denke ich, werden die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter feststellen, dass es durchaus nötig war, denn man sieht es, wenn man sich die ganzen Tabellen mal betrachtet –, es bedeutet eigentlich in fast allen Fällen ein Mehr, also ein Anpassen nach oben. Das zeigt, dass die Revisionen genau den Zweck erreichen, den sie erreichen sollen. Es wird nämlich überprüft, wie der Ausgleich tatsächlich in der Praxis funktioniert. Darüber hinaus ist es nun beabsichtigt, im Vorgriff auf den schon angedeuteten großen Wurf, der eben noch etwas Zeit beansprucht, einige andere Stellschrauben zu drehen. Es ist beabsichtigt, aufgrund der Problematik der Einwohnerdichte Zuweisungen bei geringer Einwohnerdichte auszureichen. Bisher ist nach der Bestimmung in § 22c des Thüringer FAG ein Sonderlastenausgleich erst für das Jahr 2022 vorgesehen. Zudem wollen wir einen Demografieansatz für Gemeinde- und Kreisaufgaben einführen, um Kommunen, die im besonderen Maße von einem Bevölkerungsrückgang betroffen sind – das wurde gerade mehrfach ausgeführt – zu unterstützen. Leben im ländlichen Raum soll eben nicht bloß eine Phrase bleiben, sondern auch finanziell entsprechend möglich werden. Gleichwohl gilt – Abgeordnete Henfling hat das auch gerade ausgeführt –, dass es dabei wieder die Wechselwirkungen zu betrachten gilt, was eben eine zentrale Örtlichkeit für die umliegenden Orte bedeutet. Deswegen ist es eben nicht allein damit getan zu sagen, wir haben hier ein Problem lokal identifiziert, deswegen gehen wir dorthin und geben da Geld hin. Da werden Sie wieder Wechselwirkungen erzeugen, die problematisch sein können. Damit die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2021 trotz der rückläufigen Entwicklung der Landeseinnahmen gleichwohl exakt auf dem Niveau des laufenden Jahres 2020 verbleibt und die Kommunen also entsprechende finanzielle Sicherheit gewährleistet haben, sieht der Gesetzentwurf auch eine Entnahme aus dem Stabilisierungsfonds von rund 17,3 Millionen Euro vor. Ich möchte also in diesem Zusammenhang – das bietet sich an – gern darauf hinweisen, dass sich gerade in Krisenzeiten, wo also die Steuereinnahmen der Kommunen rückläufig sind, die Vorteile des Partnerschaftsgrundsatzes des Thüringer FAG zeigen. Wenn die Kommunen nämlich in den Jahren der Hochkonjunktur regelmäßig die teilweise Anrechnung der eigenen Steuereinnahmen bei der Bemessung der FAG-Masse moniert haben, führt nunmehr genau eben diese Systematik dazu, dass bei rückläufigen Steuereinnahmen eine Stabilisierung eintritt. Sie sehen also, viele Dinge haben zwei Seiten. Gerade deswegen – ich sagte das eingangs bereits – ist es wahrscheinlich nicht glücklich, eine Pandemie, also eine Ausnahmesituation, dazu zu nutzen, ein Dauergesetz zu betrachten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt ist geboten, zum eigentlichen Kernanliegen Ihres Antrags zu kommen, aber die einleitenden Vorbemerkungen waren sicherlich nötig, um den Denkprozess darzustellen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das hier an vielen Stellen vielfach monierte wissenschaftliche Gutachten eine verlässliche Grundlage bietet. Ich habe wahrgenommen, in den letzten Wochen ist es auch schick, wissenschaftliche Gutachten irgendwie in Zweifel zu ziehen, als dann plötzlich nur noch das Robert-Koch-Institut zum Beispiel irgendwas sagt. Ich glaube weiterhin daran, dass es eine vernünftige Idee ist, sich eine wissenschaftliche Basis zu holen. Gleichwohl sind Sie ja nicht dazu angehalten, dieses Gutachten dann eins zu eins umzusetzen, sondern dafür sind ja Politikerinnen und Politiker/ Abgeordnete da, dann entsprechend zu entscheiden, welche Bedeutung die vom Gutachter oder der Gutachterin entwickelten Vorschläge haben sollen und welche Ziele auch im Land erreicht werden sollen. Es wurde auch durch den Abgeordneten Bergner mehrmals angemerkt, dass es hier ein Transparenzproblem geben könnte.
(Beifall FDP)
Ich möchte Ihnen deswegen kurz darstellen, wie sich dieser Prozess gestaltet. Denn allein, er ist nicht im stillen Kämmerlein entstanden, sondern es gibt ja den kommunalen Finanzbeirat, der in Regelmäßigkeit bei uns im Thüringer Innen- und Kommunalministerium zu Gast ist und dort auch in die Auswahl von fachkundigen Personen und Institutionen einbezogen wurde. Bis zum 10. Juli dieses Jahres soll es also Angebote für die Erstellung des hier schon viel zitierten Gutachtens geben. Anschließend, bis Ende August, soll dann eine Vergabe erfolgen. Nun könnte ich die Punkte, die in diesem Gutachten untersucht werden sollen, alle einzeln ausführen, die sind auch alle sehr interessant und hilfreich. Allein, ich will das ob der fortgeschrittenen Zeit bloß kursorisch tun, und zwar die besonders häufig problematisierten. Es geht natürlich generell um die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Im Wesentlichen soll es aber auch um die Betrachtung eines Konnexitätsprinzips für Ausgaben aus dem eigenen Wirkungskreis und die Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich gehen. Aber auch die Überprüfung der Hauptansatzstaffel, eines Soziallastenansatzes, die Einführung einer investiven Schlüsselzuweisung, die Ausgestaltung eines möglichen Flächenansatzes, die Ausgestaltung eines Demografieansatzes, die Überprüfung der bestehenden Sonderlastenausgleiche und eben auch die gesamte horizontale Verteilung, wie das in Ihrem Antrag eigentlich auch geschildert wird, sollen dort thematisiert werden. Nicht zuletzt geht es auch um die Ermittlung und Ausgestaltung des Mehrbelastungsausgleichs als pauschales Erstattungssystem. Abgeordneter Bilay hatte zum Beispiel auch die Kurorte angesprochen und das ist sicherlich vor dem Hintergrund, dass sich diese nicht manifest gestalten, sondern entwickeln, Teuerungsraten und auch andere Orte dazukommen ein relevanter Grund, das zu betrachten. Sie sehen also, dass mit dem Gutachterauftrag die Punkte, die quasi bei Ihnen auch im Prüfauftrag benannt werden, im Wesentlichen auch bei uns Berücksichtigung gefunden haben und das vermutlich auch zeigt, dass es einfach sehr viele etablierte und gute Ansätze gibt, die man eben überprüfen muss. Was mich erneut zu meinem Lob auf das Gutachten bringt, das ich hier aber jetzt nicht länger singen möchte. Abgeordneter Bilay hat unter anderem darauf hingewiesen, es ist natürlich trotzdem ein Anliegen, jetzt noch mal klarzustellen, dass die Diskussion über die kommunalen Finanzen natürlich nicht bedeutet, dass es ständig darauf ankommt zu betonen, dass wir ein aktuelles Gesetz haben, was völlig an den Bedarfen vorbeigeht. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Es ist ja auch irgendwie logisch: Jeder, der in seinem Wahlkreis ist, hat da natürlich den speziellen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, die dann ein ganz konkretes Problem noch nicht abgedeckt sieht, aber das ist sozusagen systemimmanent. Und ich kann Ihnen quasi garantieren, dass wir auch mit dem neuen Weg vermutlich keine eierlegende Wollmilchsau werden produzieren können. Allein, es wäre sicherlich vernünftig, die aktuellen Gegebenheiten zu betrachten. Es ist aber trotzdem wichtig, glaube ich, darzustellen, dass zum Beispiel im Ergebnis die Finanzausgleichsmasse seit 2013 deutlich angestiegen ist, und zwar um 280 Millionen Euro. Wir haben kommunale Investitionspakete auf den Weg gebracht und es gibt zum Beispiel den Ausgleich für Kurorte, sprich, das System ist seit der letzten Veränderung durchaus anpassungsfähig gewesen. Dazu gibt es die kleine und die große Revision und es zeigt sich schon, auch wenn man sich mal die Schuldungssalden anguckt, gerade im Vergleich zur Finanzsituation des Landes sind die Kommunen nicht so schlecht aufgestellt, wie manche Kritik am Kommunalen Finanzausgleich vermuten lässt. Man sieht zum Beispiel, dass die Kommunen zuletzt sogar trotz hoher Investitionssteigerung in der Lage waren, ihre finanziellen Verpflichtungen aus ihren Einnahmen zu decken. So erreichen die Ausgaben für Sachinvestitionen im Jahr 2019 das höchste Niveau seit zehn Jahren. Trotzdem wiesen die kommunalen Haushalte noch einen Finanzierungsüberschuss von 178 Millionen Euro aus. Wichtig ist auch, dass sowohl auf der Ebene der kreisfreien Städte als auch auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden und der Ebene der Landkreise Überschüsse ausgewiesen sind. Das ist also kein singuläres Beispiel, sondern das kann man schon im Allgemeinen betrachten. Es war also in vielen Fällen auch eine Nettotilgung möglich. Gerade angesichts der Auswirkungen der CoronaPandemie möchte ich aber auch deutlich machen, dass auch die Leistungsfähigkeit des Landes eben endlich ist. Dies ist insbesondere bei der fast schon pauschalen Forderung nach der Ausweitung der frei verfügbaren Schlüsselmasse einerseits und der Finanzierung von Pflichtaufgaben andererseits durch Zweckzuweisungen und Ähnliches relevant. Insoweit kann man von dieser gutachterlichen Überprüfung sicherlich auch nicht erwarten, dass sie all diese Probleme löst, aber sie bietet doch eine gute Grundlage, das dann im geplanten Unterausschuss zu besprechen. Sie ist eben ein inhaltliches Fundament, auf das wir uns stellen können. Ich möchte noch mal dafür werben, die besonderen Belastungen der Kommunen jetzt in der CoronaKrise nicht als Ableitung für das zu nehmen, was wir dann in der Zukunft aufstellen sollen. Denn diese besondere Situation braucht eben auch eine besondere Regelung und das haben wir, denke ich, mit dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen bereits erreicht. Ich möchte auf die 185 Millionen Euro verweisen. Es ist also nicht sachgerecht, diese hoffentlich nur temporäre Krise für das Dauergesetz – ich sagte es schon – in Anschlag zu bringen. Last, but not least noch ein kurzer Dauerbrenner im KFA, es wurde schon sehr oft angesprochen: die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel. Wir verlassen damit jetzt die vertikale Verteilung – ich bin sicher, Sie folgen dann noch sehr aufmerksam – zwischen Land und Kommunen und befinden uns jetzt in der horizontalen Verteilungsfrage zwischen den Kommunen, die ja ebenfalls – das wurde deutlich – ein häufiger Streitpunkt ist. Die im Antrag dargestellte Benachteiligung des ländlichen Raums wird insbesondere mit der Aufnahme einer gutachterlich ermittelten neuen Hauptansatzstaffel in das Thüringer FAG ab dem Ausgleichsjahr 2018 in Verbindung gebracht. Gerade zur Abfederung der Auswirkungen für den ländlichen Raum erfolgte dies in zwei Schritten und wurde zudem durch die Kompensationszuweisungen erheblich abgemildert. Ungeachtet dessen wird die Überprüfung der Hauptansatzstaffel trotzdem ein Punkt im Gutachten sein, wie ich schon dargestellt habe. Insgesamt – damit möchte ich schließen – empfehle ich zum weiteren Vorgehen, die Ergebnisse des Gutachtens der Diskussion in dem Ringen um eine Weiterentwicklung der Finanzbeziehungen zugrunde zu legen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich selbst sehr hohe Erwartungen an die gutachterliche Prüfung der im Antrag aufgeworfenen Fragen zu den Soziallasten habe.
