Dirk Bergner
Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Vielen Dank, Herr Präsident, auch für Ihre Langmut, dass Sie noch Ihre Sitzungsleitungszeit überzogen haben, damit ich diesen Redebeitrag halten kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sicherstellung kommunaler Handlungsfähigkeit ist nicht irgendeine politische Beliebigkeit, sondern es ist ein Verfassungsauftrag – ein Verfassungsauftrag, der mir – das können Sie sich denken – auch besonders wichtig ist, dem aber weder die Kollegen der CDU in der Vergangenheit, als sie Regierung waren, ausreichend nachgekommen sind noch die Kollegen von Linken und Grünen. Auch die Kollegen der SPD hatten weder in der einen noch in der anderen Konstellation das Ergebnis, das ich mir als langjähriger Kommunalpolitiker wünschen würde.
(Beifall FDP)
Das hat auch die CDU in ihrem Antrag erkannt und folgerichtig eine Überprüfung und Neuformulierung des verfassungsrechtlichen Begriffs gefordert. Ziel dabei soll sein, auch die Ausfinanzierung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis verfassungsrechtlich zu verankern. Grundlage für die Neuformulierung, meine Damen und Herren, soll ein Vergleich mit den Formulierungen in den anderen Bundesländern sein. Diese reichen von „erforderlich“ im Saarland über „angemessen“ wie in Sachsen-Anhalt und auch Thüringen bis zu „entsprechend“ in allen anderen Flächenländern – drei verschiedene Formulierungen, meine Damen und Herren. Die Unterschiede sind dabei allerdings massiv, denn es geht auch um das Kostendeckungsgebot. Genau dies ist bei der auch in der Thüringer Verfassung gewählten Formulierung des angemessenen Ausgleichs kein Vollkostendeckungsgebot und führt damit unweigerlich zu einer Unterfinanzierung der Kommunen. Aber ein Konnexitätsprinzip ist nur dann gemeindefreundlich, wenn die Kommunen vor zusätzlichen Aufgabenzuweisungen ohne Ausgleich geschützt werden und die kommunale Selbstverwaltung nicht gefährdet ist, also eine Kostendeckungsregel und ein garantierter Mehrbelastungsausgleich mit der Änderung der Formulierung einhergehen. Insofern begrüßen wir Freien Demokraten den Antrag der CDU-Fraktion, der der Landesregierung bei der angekündigten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs einen Rahmen gibt, dem wir zustimmen können. Dabei unterstützen wir nachdrücklich den Vorschlag, auch alternative Modelle der kommunalen Finanzausstattung zu prüfen. Wir warnen allerdings davor – wie es die Regierung angekündigt hat –, sich von Modellen wie dem Demografieansatz und dem Flächenansatz Einzelteile herauszunehmen und ohne Bewertung und Beschluss schon jetzt kleine Stellschrauben zu drehen und Gelder, wenn man so will, anders fließen zu lassen. Die Freien Demokraten sehen hier die Gefahr, dass Transparenz verloren geht und dass Bürokratie steigt. Wir haben gerade erst ein Instrument zum Abbau von Bürokratie an den Ausschuss überwiesen, das von der FDP eingebracht worden ist, nämlich das Standarderprobungsgesetz –
(Beifall FDP)
in unseren Augen ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, der nicht durch die Hintertür mit Experimenten kaputt gemacht werden sollte. Im Gegenteil: Lassen Sie uns gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten suchen, Standards zu vereinfachen, Standards zu senken. Der CDU-Antrag fordert in Punkt 2 die Beleuchtung der Auswirkungen von Standarderhöhungen. Wir Freien Demokraten wünschten uns da etwas mehr. Denn wenn wir schon die kommunalen Finanzen unter die Lupe nehmen, dann sollten wir den Blick auf die Standardsenkungen richten, die uns dabei auffallen, und diese dokumentieren und den Abbau unnötiger Bürokratie vorantreiben. Ein Beispiel dafür möchte ich auch gleich nennen, das erfreulicherweise wohl schnell und unkompliziert möglich war. Am 5. Juni 2020 haben wir Freien Demokraten in einem Antrag gefordert, dass diejenige Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt wird, die die Kommunen wegen Corona zu Steuererhöhungen zwingt. Der Presse konnten wir letztlich entnehmen, dass es diesbezüglich Bestrebungen gibt. Eine so schnelle und einfache Umsetzung von unseren Anträgen freut uns natürlich sehr. Meine Damen und Herren, ein Thema möchte ich natürlich bei Kommunalfinanzen auch immer wieder nennen, über das wir uns auch hier unterhalten müssen, nämlich die Frage des Investitionsstaus, die sich bis jetzt nicht vernünftig in irgendeiner Weise abbildet. Da müssen wir ran. Ich möchte noch zu einem unscheinbaren, aber mir besonders wichtigem Thema ran, das natürlich auch die kommunalen Nachbarn immer sehr bewegt und akut in Wallung bringt. Die CDU fordert in ihrem Antrag die Verhinderung der Benachteiligung des ländlichen Raums, leider jedoch nur durch die Verankerung der Stellung kleiner Gemeinden im Rahmen der Hauptansatzstaffel. Das ist uns Freien Demokraten zu wenig, denn die Benachteiligung kleiner Gemeinden und damit des ländlichen Raums findet seit Jahren noch auf einer zweiten Ebene statt. Der demografische Wandel wird zum Anlass genommen, im ländlichen Raum einzusparen, bei Bussen, die immer seltener und wahrscheinlich irgendwann gar nicht mehr fahren, bis die kleinen Gemeinden endgültig abgehängt sind, oder bei den freiwilligen Feuerwehren, die immer weniger Geld erhalten, obwohl sie traditionell das Leben und die Gemeinschaft vor Ort seit Jahrzehnten prägen, oder mit der Schließung der Jugendklubs oder die für alle vor Ort schmerzliche sogenannte Anpassung der Schulnetzplanung – mit anderen Worten: die Schließung der kleinen Schulen im ländlichen Raum, was ich jetzt gerade völlig überrascht im eigenen Ort erleben darf oder GeraAga vor einigen Jahren. Meine Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir verhindern wollen, dass der ländliche Raum ausstirbt, wenn wir die Gemeinden vor Ort stärken und kreisangehörige Gemeinden als attraktive Wohn- und Lebensräume erhalten bzw. etablieren wollen, dann sind die Forderungen in diesem Antrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein und die gut gemeinten Finanzreformen am Ende vielleicht sogar rausgeschmissenes Geld, wenn in ein paar Jahren der ländliche Raum völlig ausgestorben ist. Deswegen müssen wir miteinander die Ärmel hochkrempeln und in die Sachdiskussion einsteigen. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
