Volker Emde
b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, Sie haben mir schon die Arbeit abgenommen, alle Dokumente zu erwähnen, über deren Beratung hier zu berichten ist. Deswegen kann ich sagen, dass der Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung die oben von Ihnen genannten Dokumente vorab beraten hat. Wir haben das in mehreren Sitzungen getan, im Januar, im Februar, im April. Wir haben am 12. Juni letztmalig dazu beraten und dort von zwei Seiten, nämlich einmal von der CDU und einmal den Koalitionsfraktionen, Vorschläge zur Beschlussfassung unterbreitet bekommen. Das Ergebnis der Beratung dazu finden Sie nun in der Vorlage Drucksache 7/975. Und die Beschlussempfehlung lautet: 1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Entlastung. 2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2019 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2017 Kenntnis. 3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zu. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Die Beratung im Ausschuss erfolgte so, dass wir die beiden Vorlagen nebeneinandergelegt haben, festgestellt haben, dass an vielen Punkten gleiche Formulierungen sind. Ansonsten haben wir dann abgestimmt und sind auch zu einer einheitlichen Meinung gekommen. Am Ende ist es natürlich so: Sie finden dann oft die Formulierung, wir nehmen die Bemerkung des Hofs „zustimmend zur Kenntnis“ oder wir nehmen sie „zur Kenntnis“. „Wir nehmen sie zur Kenntnis“ heißt, also wir können der Kritik zwar etwas abgewinnen, teilen sie aber nicht uneingeschränkt. „zustimmend zur Kenntnis“ heißt: Okay, liebe Landesregierung, jetzt nimm dir das wirklich einmal zu Herzen und setz das um. Man muss auch feststellen, dass natürlich ein ständiger Dialog zwischen dem Landesrechnungshof und der Landesregierung stattfindet. Die Finanzministerin hat in so manchem Punkt deutlich gemacht, dass man, bevor es überhaupt aufschlagen muss, doch daran interessiert ist, zu einer Einigung zu kommen. Das kann man auch in der Beschlussempfehlung teilweise erkennen. Wir empfehlen, die Beschlussempfehlung anzunehmen.
(Beifall BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN)
