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Prof. Dr. Hoff

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Ich sage Ihnen, das ist der Einzelplan 04 Kapitel 04 52, der Titel 894 21. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will aber darauf hinweisen, dass wir eben nicht nur über die Residenzen reden, sondern wir reden beispielsweise auch über das Deutsche Burgenmuseum. Insofern: Alles, was im CDU-Antrag zum Thema „Residenzkultur“ drinsteht, ist ein wichtiges Anliegen, aber wenn wir über das Gesamtkonzept Thüringer Schlösser/Gärten reden, reden wir immer auch über die Burgen und das ist mehr als die klassische Residenzkultur. Zu der ausschließlichen Ineinsstellung der Residenzkultur bei dem, was die Thüringer Schlösser, Gärten und Burgen ausmachen, wollen wir eines festhalten: Das heutige Land Thüringen, der Freistaat Thüringen, ist – und das sollte man festhalten – mehr als die Thüringer Kleinstaaten, sondern es ist auch der preußische Landesteil, der in dieser Debatte häufig unterschlagen wird, (Beifall DIE LINKE) aber der schon in der Diskussion – ich habe im Ausschuss hier in diesem Saal den damaligen Vertreter der thüringischen Landesregierung Hofmann zitiert, der unter „Thüringer Kleinstaatenjammer“ 1906 schon den Aufruf zu einem Zusammenschluss der Thüringer Staaten einschließlich des preußischen Teils deutlich gemacht hat, ein Sozialdemokrat übrigens. Insofern will ich aber trotzdem noch mal auf den Sachverhalt hinweisen, lieber Herr Kellner, denn Sie sagen mir immer, dass Sie mich wirklich in jeder Form unterstützen würden, aber es wäre schön, (Beifall DIE LINKE) wenn Sie es tatsächlich in den vergangenen zwei Jahren, in denen Sie sich verbal sehr stark für dieses Thema eingesetzt haben, geschafft hätten, Ihre eigenen Bundestagsabgeordneten davon zu überzeugen, im Bundestag anders abzustimmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber solange Sie es an dieser Stelle nicht so richtig mit der Umsetzung Ihrer Worte halten können, gilt möglicherweise auch das, was Victor Klemperer mal in seinem Tagebuch – wir finden es im Vorwort von LTI – schrieb, als er das erste Mal Theodor Herzl las: „Herr, beschütze mich vor meinen Freunden!“ Ich arbeite gern mit Ihnen zusammen, aber diese Art von Freundschaftsdienst ist ein Klotz am Bein, und insofern seien Sie mir nicht böse. Ihr Antrag ruft Dinge auf, die bereits passieren, auch der AfD-Antrag. Wir sind mit dem Bund – darüber habe ich letzte Woche hier im Ausschuss berichtet, vor genau einer Woche, fast auf die Uhrzeit gleich – bereits im Gespräch, mit dem Ziel, die Festlegung auf die länderübergreifende Stiftung und die Maßgabe, dass beide Stiftungen in einem Zeitraum von bis maximal fünf Jahren ihre Eigenständigkeit verlieren müssen, dahin gehend zu modifizieren, dass das Geld entweder direkt an die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten geht oder an eine Dachstiftung, die aber unter der Maßgabe gebildet wird, dass beide Stiftungen ihre rechtliche Eigenständigkeit behalten. Ich habe darüber hinaus deutlich gemacht, dass wir auch mit dem Land Sachsen-Anhalt im Gespräch und in Verhandlungen über die Modifizierung des Staatsvertrags auf Basis der Kritiken sind. Die Ausschussvorsitzende Katja Mitteldorf hat schon darauf hingewiesen: Es gibt einen Referentenentwurf eines Staatsvertrags und der Referentenentwurf geht in eine Ressortabstimmung mit einem Beteiligungsverfahren. Dann entscheidet das Kabinett nach Auswertung des Referentenentwurfs und des Anhörungsverfahrens und bei Staatsverträgen sowohl das Kabinett des einen Landes, nämlich unseres, und des oder der weiteren Länder, in denen der Staatsvertrag behandelt wird, und dann geht er an das Parlament. Insofern erweckt Ihre Kritik, die Sie hier vorbringen, bei jedem, der als Zuhörerin oder Zuhörer am Livestream mit der Debatte nicht vertraut ist, den Eindruck, als ob die Landesregierung Ihnen als Abgeordneten einen Staatsvertragsentwurf mit Absicht vorenthalten hätte. Aber es gibt eine Gemeinsame Geschäftsordnung. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung ist geregelt, wie die Beteiligungsverfahren sind. Und Ihre Partei hat nun wirklich eine etwas längere Regierungserfahrung in Thüringen als unsere. Aber das kann man auch im Internet nachlesen – Stichwort „GGO“ eingeben, da kommen Sie sofort auf die Gemeinsame Geschäftsordnung. Ich habe hier im Ausschuss vor einer Woche deutlich gemacht, dass ich dem Bürgermeister von Bad Liebenstein, Herrn Brodführer, geschrieben und gesagt habe: Danke schön für Ihre ausführliche Kritik, die ist auch wichtig und da ist auch vieles darin, was ich nachvollziehbar finde – ich sage gleich noch mal was dazu. Ich habe im Stiftungsrat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten an die beiden kommunalen Vertreter, den Bürgermeister von Kapellendorf und den Landrat des Wartburgkreises, deutlich gemacht, dass unter der Herangehensweise von Whistleblowern und Open Data ein Bürgermeister jetzt einen Referentenentwurf eines Staatsvertrags, der im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ist, ins Netz stellt, ist ja ein großer Fortschritt, weil wir ganz oft auf der kommunalen Ebene große Bedenken gegen Open Data und die Bereitstellung von entsprechenden Vertragsentwürfen haben. Dass jetzt Bürgermeister so vorangehen, das finde ich gut, (Beifall DIE LINKE) das kann ich unter Open-Data-Gesichtspunkten nur eine gute Sache finden. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ein bisschen Demut hilft auch einem Kulturminister, gerade gegenüber der kommunalen Familie dieses Landes!) Genau. Deshalb rede ich mit ihnen, deshalb schreibe ich ihnen, deshalb bin ich mit ihnen im Austausch, weil es um genau diese Herangehensweise geht. Aber wenn ein Bürgermeister einen solchen Referentenentwurf vor der Kabinettsbefassung ins Netz stellt und ein Abgeordneter Ihrer Fraktion – Sie waren gerade nicht im Saal, Herr Abgeordneter Voigt – sich hier hinstellt und die Behauptung aufstellt, dass die Landesregierung ihm absichtlich einen Staatsvertragsentwurf als Referentenentwurf vorenthält, dann, ehrlich gesagt, stellt sich die Frage nach Wahrhaftigkeit und Demut an anderer Stelle, lieber Herr Mario Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun kommen wir – noch mal zusammengefasst – zu dem Punkt, wo wir stehen. Wir stehen erstens im Gespräch mit dem Bund, weil es dankenswerterweise Signale sowohl aus dem Deutschen Bundestag … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Am Ende eines Staatsvertrags!) Ich sage es noch mal, weil Sie eine längere Zeit draußen waren und der Debatte nicht gefolgt sind, in die Sie sich jetzt gerade aktiv einbringen: Ich habe darauf hingewiesen, dass Ihr designierter Landesvorsitzender im Deutschen Bundestag als Abgeordneter abstimmungsmäßig nichts dafür getan hat, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Sie als CDU-Fraktion hier im Landtag so vehement einfordern. Dieser Widerspruch geht nicht auf das Konto der Landesregierung, sondern auf Kosten der Christdemokratischen Partei in diesem Freistaat. (Beifall DIE LINKE) Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wir sind im Gespräch mit dem Bund auf der Ebene des Deutschen Bundestags, weil es insbesondere aus der SPD-Fraktion entsprechende Hinweise, auch konkrete Aufforderungen gibt, diesen Gesprächsfaden noch einmal aufzunehmen, weil wir kontinuierlich auf der Ebene Sachsen-Anhalt, auch auf der Ebene des Austauschs mit dem Deutschen Bundestag und des Austauschs mit dem Bundeskanzleramt darauf hingewiesen haben, dass wir im Juni des vergangenen Jahres fast auf den Tag genau in einer Plenardebatte, die von der CDU-Fraktion beantragt wurde, an der ich gern teilgenommen hätte, was die CDU-Fraktion leider verweigert hatte, weil sie den Tag so festlegen musste, dass ich einer Operation meines Kindes entweder hätte nicht beiwohnen können oder nicht der Plenarsitzung – das ist auch ein Teil der Geschichte dieser Diskussion, die wir hier führen. Staatssekretär Krückels hat hier deutlich gemacht, dass wir in der Abwägung zwischen Kulturhoheit und goldenem Zügel des Bundes unter Zurückstellung all der Bedenken, die fraktionsübergreifend hier geäußert werden, als Landesregierung den goldenen Zügel gewählt haben, weil wir wussten, dass wir seit 1994 mit Stand des vergangenen Jahres – jetzt sind wir bei fast 300 Millionen Euro – 283,4 Millionen Euro Landes-, Bundes- und Europamittel für die 31 Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ausgegeben haben; dass wir für die 31 Liegenschaften einen von der Stiftung ermittelten Investitionsbedarf von 390 Millionen Euro sehen; dass wir wissen, dass wir Mittel des Bundes für das unglaublich schöne Schloss Friedenstein in Gotha bekommen haben; (Beifall DIE LINKE, SPD) dass es darüber hinaus aber auch die Mittel des Bundes für das Lindenau-Museum als Teil des Schlossensembles in Altenburg gegeben hat. Auch hier wieder ein Zitat aus der Einleitung der Hegelschen Rechtsphilosophie, etwas apostrophiert: Eine Idee wird materielle Gewalt, nicht wenn sie die Massen, sondern wenn sie die Kassen ergreift. – Wir wussten, dass wir etwas tun müssen und dass wir es aus dem eigenen Landeshaushalt vermutlich nicht werden stemmen können, wenn wir nicht auf entsprechende Mittel des Bundes zurückgreifen können. An dieser Stelle haben wir – das hat Malte Krückels vor einem Jahr hier deutlich gemacht – eine Entscheidung getroffen, die uns unglaublich schwergefallen ist, weil wir mit dem Bund gesprochen haben: Gebt uns die Mittel direkt, oder lasst uns wenigstens eine ganz schlanke Förderstiftung gründen. Die Bundestagsabgeordneten – das war die Große Koalition, mit der wir verhandelt haben, bestehend aus CDU, CSU und SPD – haben gesagt: Nein, es gibt genau dieses Modell, das in den beiden Beschlüssen steht, die ich hier zitiert habe. Unter dieser Maßgabe mussten wir uns entscheiden: Kulturhoheit – die hat ihren Preis, nämlich kein Geld des Bundes zu kriegen – oder den goldenen Zügel zu gehen. Wir haben diese Abwägung vor einem Jahr dargestellt und haben unter diesen Maßgaben die Gespräche geführt. Insofern stelle ich mich überhaupt nicht hin und sage, dass irgendjemand, der diesen Staatsvertrag kritisiert – ich habe das in der Regierungsmedienkonferenz gemacht, ich habe das letzte Woche hier im Ausschuss gemacht, ich mache es auch hier: Ich bin mit meiner Arbeit, diesen Staatsvertragsentwurf betreffend, nicht zufrieden. Deshalb sage ich auch hier, was ich an anderer Stelle auch schon gesagt habe: Es ist meine Aufgabe als Kulturminister dieses Landes, es besser zu machen! (Beifall CDU, FDP) Das ist die Aufgabe, die man hier zu tun hat, wenn es Kritik gibt. Ich sage Ihnen aber auch: Ich werde weiterhin immer wieder denjenigen entgegentreten, die mich heute dazu drängen wollen, einer Kritik zuzustimmen, bei der ich von Anfang gesagt habe, dass ich die Position teile, dass ich mich aber – und hier ist Realpolitik zitiert worden – entscheiden muss: kein Geld oder Geld unter bestimmten Maßgaben. Vor einem Jahr haben wir bestimmte Ziele formuliert. Diese sind in diesem Staatsvertragsentwurf nicht erreicht. Aus diesem Grund sage ich hier wieder, was ich in der Regierungsmedienkonferenz und letzte Woche hier in diesem Plenarsaal in der Ausschusssitzung gesagt habe: Wir sind in der Pflicht, entweder die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu verändern – daran habe ich ein großes Interesse – oder wenn das nicht gelingen sollte, uns zu entscheiden, mit einem besseren Staatsvertrag um Zustimmung zu werben oder zu wissen, dass der Status quo nicht besser sein wird, als er heute ist. Mein Ziel ist, dass er besser wird. Ich habe auch deutlich gemacht: Wenn uns das gelingt, dann reden wir über mehr als die Stiftung Schlösser und Gärten in ihrer heutigen Form. Dann müssen wir Inhalt und Hülle zusammenbringen. Ich wiederhole noch einmal, was ich auch in der Regierungsmedienkonferenz gesagt habe: Sachsen-Anhalt – das fällt mir wirklich schwer – ist, bezogen auf seine Stiftung, einen so großen Schritt weiter, (Beifall DIE LINKE, SPD) den wir in der Vergangenheit vor 2014 nicht gegangen sind, also zwischen 1994 und 2014 und den auch ich seit 2014 nicht gegangen bin, weil wir andere Prioritäten gesetzt haben, zum Beispiel mit den Theatervertragsverhandlungen, um die Theater langfristig zu stabilisieren und in einer ganzen Reihe von weiteren Aufgaben. Mit Stand heute wäre eins meiner ersten Projekte 2014 gewesen, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Liegenschaften, Museen und den Residenzen und Einrichtungen, die für unsere Landesgeschichte prägend sind und die noch nicht in der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten sind, zusammenzuführen. Heute wissen wir es. Jetzt können wir uns überlegen, ob wir uns weiter vorhalten wollen, wer wann was als Erstes schon gewusst hat oder ob wir uns gemeinsam hinstellen und gegenüber dem Bund so auftreten, wie auch Sachsen-Anhalt gegenüber dem Bund auftritt, nämlich mit einer einheitlichen Position oder als ein zerstrittener Hühnerhaufen, wo immer einer dem anderen sagt, was er schon am besten gewusst hat. Ich möchte Sie einladen, mich auch dabei zu unterstützen, genau diese Linie, wo wir in der Sache wenig Differenz haben, gegenüber Sachsen-Anhalt und dem Bund so zu vertreten, dass wir am Ende mit den Zielen, die hier formuliert werden, fraktionsübergreifend auch herauskommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗