Christian Tischner
Fragestunde
Vielen Dank. Weitere Öffnung der Kindergärten und Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 Am 9. Juni 2020 entschied die Landesregierung, die Infektionsschutzmaßnahmen an Kindergärten und Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 weiter zu lockern und ein verlässliches tägliches Betreuungsangebot für alle Kinder im Umfang von sechs bis acht Stunden zu ermöglichen. Für die Eltern ist das ein längst überfälliger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Träger von Kindergärten und Grundschulen stellt die kurzfristige Entscheidung aber vor enorme Herausforderungen hinsichtlich der Organisation. Zudem lässt die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb zentrale Fragen unbeantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Maßgaben können beständige Gruppen von den Einrichtungen festgelegt werden? 2. Welche Anforderungen gibt es an die Regelungen in § 9 Abs. 2, dass das der Gruppe zugeordnete pädagogische Personal nur in begründeten Ausnahmefällen zwischen verschiedenen Gruppen wechseln darf? 3. Wie sollen beispielsweise Eltern in systemrelevanten Berufen oder berufstätige Alleinerziehende eine Betreuung sicherstellen, wenn kein täglicher Präsenzunterricht (Wechselmodell) an den Schulen (ab 5. Klasse) erfolgt? 4. Gibt es Überlegungen innerhalb der Landesregierung, wie der Übergang in den Regelbetrieb nach den Sommerferien personell abgedeckt werden kann bzw. wie kurzfristig mehr Personal gewonnen werden kann, etwa durch eine Erweiterung des pädagogischen Fachkräftebegriffs um Assistenzkräfte wie Kinderpfleger oder Sozialassistenten oder Studenten? Danke.
