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Diana Lehmann

SPD 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beim Lesen des Gesetzentwurfs – und der Eindruck ist jetzt durch die Rede des Abgeordneten Montag auch nicht unbedingt besser geworden – habe ich einen Eindruck gewonnen und den finde ich durchaus problematisch: Sie springen mit diesem Gesetzentwurf auf eine öffentliche Debatte auf, die proklamiert, es hätte während dieser Pandemie eine Entrechtung gegeben und man dürfte nicht mehr alles sagen oder alles kontrollieren, was passiert. Der Eindruck – das müssen Sie uns jetzt gestatten, auch wenn Sie es gleich dementieren – wird natürlich dadurch verstärkt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender auf eine der Hygienedemos gegangen ist und an der Seite von Rechtsextremen demonstriert hat, die genau diese Ziele auch noch weiter mit verstärken. Er hat sich im Nachgang entschuldigt, das ist uns allen klar. Aber das ist so, wie wenn man sich versehentlich mit den Stimmen von Rechtspopulisten zum Ministerpräsidenten wählen lässt, die Wahl dann noch annimmt und dann versucht, das auszusitzen. Dann ist zumindest der Zusammenhang, den Sie herstellen, schwierig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt sagen Sie in Ihrer nächsten Rede vielleicht, dass Sie das alles nicht wollen. Dann frage ich mich aber: Wozu dann dieser Gesetzentwurf? Denn das, was Sie mit dem Gesetzentwurf sagen wollen – und das haben Sie ja in Ihrer Einbringung gerade noch mal deutlich gemacht –, ist, Sie sind der Meinung, das Parlament wäre unzureichend beteiligt worden, und das wollen Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern, indem das Parlament zukünftig auch bei Verordnungen, die uns vorgelegt werden, wird zustimmen müssen. Warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, will ich kurz an wenigen Punkten erklären. Das Erste ist: Wir, das Parlament, schaffen als Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesetzliche Grundlagen. Mit denen legen wir Grundsätze fest, auf der Basis kann die Landesregierung Verordnungen erlassen. Das soll die Landesregierung auch so machen. Dazu ist die Landesregierung da und dazu ist sie auch demokratisch legitimiert. Auch wenn ich den Vergleich mit dem Hund, den Sie gebracht haben, nicht unbedingt passend finde, weil ich es nicht angemessen finde, ein Parlament und die Landesregierung mit einem Tier zu vergleichen, muss man zumindest sagen: Es ist kein Schwanz, der mit dem Hund gewedelt hat, sondern wenn, dann sind das zwei eigenständige Tiere, die parallel zueinander leben. Natürlich ist es unsere Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren, aber es gibt natürlich eigenständige Bereiche, das sehen nun mal die Gewaltenteilung und unsere Verfassung so vor. (Beifall SPD) Dazu haben wir übrigens auch eine Landesregierung, gerade in solchen Krisenzeiten, weil es da eben oft notwendig ist, schnell Beschlüsse zu fassen, schnell zu reagieren. Und wenn wir ganz ehrlich sind, dann ist das mit den Fristen, die wir innerhalb dieses Parlaments haben, eben nicht immer vereinbar. Man kann sich das ja mal vorstellen, wenn wir darüber nachdenken, als der Lockdown bei den Kitas und Schulen kam. Wenn wir ab dem Zeitpunkt, ab dem die Landesregierung die Verordnung erlassen hat, dann noch mal eine Woche gewartet hätten, bis das Parlament einberufen wäre, dann hätten wir vielleicht noch mal eine Ausschussüberweisung gebraucht, dann wäre das zurück ins Parlament gegangen, wären die Schulen und Kitas möglicherweise noch 14 Tage offen gewesen, obwohl die Pandemie schon weit vorangeschritten wäre. Und das wäre meiner Auffassung nach nicht im Sinne des Infektionsschutzes. Von daher, vielleicht erklären Sie das noch mal, wie das mit der Schnelligkeit vereinbar ist, die Sie auf der anderen Seite gestern zum Beispiel im Zuge der Wirtschaftspolitik gefordert haben. Wie das dann vereinbar sein soll, wenn die Landesregierung in solchen Situationen nicht schnell genug reagieren kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle. Man kann zum Beispiel eine Plenarsitzung einberufen. Man kann Ausschüsse einberufen. Dort kann man das auch alles hinterfragen. Und zur Ehrlichkeit gehört nun mal auch dazu, dass Sie das in dieser Zeit nicht ein einziges Mal gemacht haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hätten Sie tun können, aber diese Möglichkeit haben Sie nicht genutzt. Ich glaube, die erste Ausschusssitzung hat am 24. April wieder stattgefunden. Jetzt lässt unsere Geschäftsordnung leider nicht zu, dass ich sage, was Sie dort in der Ausschusssitzung gefragt haben, aber vielleicht können Sie das selber mal sagen. Aber mit einer Frage zur Gesamtpandemie und mit der Situation, mit der wir hier insgesamt konfrontiert waren, hatte das leider nichts zu tun. Also wenn Sie sagen, Sie wollen mehr parlamentarische Kontrolle, dann nutzen Sie doch erst mal die Möglichkeiten, die Sie als Abgeordneter doch schon jetzt haben, bevor Sie sagen, wir brauchen neue. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann gibt es noch einen vierten Punkt, der betrifft uns gar nicht so sehr als Abgeordnete, sondern auch wir sind ja Bürgerinnen und Bürger. Jeder Bürger kann gegen Verordnungen der Landesregierung vorgehen, wenn er davon betroffen ist. Die Möglichkeit, rechtlich quasi da Schritte einzuleiten, die kann man machen, vielleicht haben Sie das ja auch schon getan, das weiß ich nicht. Aber auch die Möglichkeit besteht. Und dann so zu tun, als wären wir als Parlament oder als Bürgerinnen und Bürger völlig außen vor gewesen, das halte ich für falsch. Ich will noch mal eines deutlich sagen: Das heißt nicht, dass wir keine Kontrollen wollen, dass wir nicht hinterfragen wollen, dass nicht überprüft werden soll, dass möglicherweise auch festgestellt wird, dass an der einen oder anderen Stelle eine Entscheidung falsch getroffen wurde. Das ist was, was als Ergebnis eines solchen Prozesses und nach so einer Krise sicherlich stattfinden soll. Was ich aber für falsch halte, ist, so zu tun, als hätte es nicht genügend Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle gegeben. Das ist nicht nur unredlich, das ist auch populistisch, deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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