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Sascha Bilay

Die Linke 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Ich verstehe die Emotionen nicht. Es ist alles gut, ich bleibe ja sachlich, ich will noch mal kurz die innere Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs vortragen. Mit dem, was Rot-Rot-Grün 2014 angefangen hat, mit dem, was Sie hinterlassen haben, da gab es schon ein paar Korrekturen, darauf will ich noch mal hinweisen. Da ist am Ende noch nicht alles abgearbeitet. Aber es ist ja schon angesprochen worden: Der Kurlastenausgleich, der von uns eingeführt wurde, ist pauschal, steuerkraftunabhängig für die Kur- und Erholungsorte. Der Kinderansatz wurde von 4,5 auf 6,7 erhöht und der Soziallastenansatz immerhin von 8 auf 14, also fast verdoppelt. Davon haben die Kommunen flächendeckend in Thüringen profitiert – flächendeckend! Sowohl die kreisangehörigen Gemeinden und Städte als auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben flächendeckend davon profitiert. Aber wir befinden uns in einer Debatte, wie der KFA weiterzuentwickeln ist, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ah, sehr gut!) und dieser Debatte wollen wir uns auch gern stellen. Wir haben bei uns im Koalitionsvertrag auch einzelne Schwerpunkte konkret benannt. Es war Die Linke, die in den Koalitionsvertrag den Flächenansatz hineingeschrieben hat, worüber wir jetzt auch öffentlich diskutieren, (Beifall DIE LINKE) weil wir eben davon überzeugt sind, dass auch mit Blick auf die freiwilligen Gebietsreformen in den letzten Jahren dieser Flächenansatz notwendig ist, zumindest darüber nachzudenken ist, weil eben auch Gebietskörperschaften entstanden sind, die plötzlich eine riesige Fläche zu verwalten haben. Herr Henkel, Sie wissen es ja aus der Wartburgregion – ist ja Ihr Wahlkreis –, Bad Salzungen wird am Ende des Jahres, wenn Moorgrund eingemeindet wird, eine der größten Städte Thüringens. Bad Salzungen wird dann zu Weihnachten von der Fläche her größer als Gera sein. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: 170 Quadratkilometer!) Im Wartburgkreis werden mit Bad Salzungen, Gerstungen und der Gemeinde Hörselberg-Hainich von den zehn größten Städten und Gemeinden Thüringens drei in der Wartburgregion sein. Das müssen wir doch einfach mal reflektieren und müssen gucken, wie wir da auch entsprechend den Kommunalen Finanzausgleich neu ausstatten. Ich bin auch dafür, in der Debatte über das nachzudenken, was den Kurlastenausgleich angeht, der ist 2016 eingeführt worden, eingefroren auf 10 Millionen Euro, es gab Preissteigerungen allgemeiner Art. Das wissen wir auch, es sind ja neue Kurorte dazugekommen. Deswegen müssen wir die ehrliche Debatte darüber führen, wie wir diesen Kurlastenausgleich von 10 Millionen Euro entsprechend aufstocken. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sie haben sich beschwert bei den 15 Millionen für Kurorte!) Das haben wir nicht. Es war eine Frage der Debatte, wie die Mittel verteilt werden. Der Ehrlichkeit halber will ich mal darauf hinweisen: Es ist ein Unterschied, ob ich das den Kommunen zusätzlich zu dem gebe, wo wir sagen, wir gleichen Gewerbesteuereinnahmen aus oder ob ich sage: Nein, wir packen es in die Kurbäder und Thermen, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass ihnen durch die vom Land angeordneten Schließungen der Einrichtungen Einnahmen weggebrochen sind. Das ist ein Unterschied: Gebe ich es den Kurorten oder gebe ich es den Kurbädern? Am Ende gab es einen politischen Kompromiss, das ist ein Wert an sich, dass dieses Hohe Haus in der krisenhaften Zeit diesen Kompromiss hat schließen können. Das unterstütze ich auch ausdrücklich, aber es macht eben einen Unterschied und wir haben am Ende ein Mischsystem aus verschiedenen Elementen gewählt und uns darauf politisch verständigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass wir eines mit dem Corona-Gesetz, mit dem Mantelgesetz, noch nicht gelöst haben: Das ist – man muss es der Ehrlichkeit halber dazusagen – nämlich die Frage, wie sich die Sozialkosten in den Kommunen entwickeln werden. Herr Walk, das betrifft auch Sie. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist unse- re größte Hausaufgabe!) Genau. Deswegen müssen wir einfach darüber reden, wie wir beispielsweise den Kinderansatz oder auch den Soziallastenansatz entsprechend anpassen, um das entsprechen auch abbilden zu können. Ich will jetzt nur noch auf zwei kleine Punkte in Ihrem Antrag eingehen. In der Ziffer 1 schreiben Sie etwas davon, dass der Finanzausgleich in seiner Herleitung bedarfsgerecht überprüft werden soll usw. usf. Noch mal: Das ist bereits Verfassungsauftrag mit dem Urteil von 2005. Das Verfassungsgericht hat uns das ins Stammbuch geschrieben. Und Sie haben hier reingeschrieben, Sie wollen alternative Modelle zur Jahresrechnungsstatistik diskutieren. Das ist sehr gefährlich, sehr gefährlich. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja!) Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Rechnungsstatistik ist sinnvoll, weil sie einfach objektiv ist. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das haben ja die Gerichte gesagt!) Bis zu dem Urteil von 2005 gab es die Verbundquote in Thüringen, die damals die CDU noch mit zu verantworten hatte. Da hat das Verfassungsgericht gesagt, das ist verfassungswidrig, weil diese Verbundquote politisch manipulierbar ist. Und wenn Sie jetzt auch in der Debatte davon abrücken, von der Statistik abweichen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie wieder eine Anfälligkeit mit einer politischen Manipulation an die Finanzausstattungen der Kommunen herangehen. Davor warnen wir ausdrücklich. Zum Abschluss, weil Sie das mit den ländlichen Räumen und der angeblichen Benachteiligung immer wieder thematisieren. Das führen Sie auch in Ziffer 4 Ihres Antrags aus. Ich will noch mal den Hinweis geben: Ganz Thüringen ist ländlich geprägt. Selbst in den größeren Städten haben wir verdichtete Stadtzentren, aber Sie haben in jeder größeren Stadt auch ländlich geprägte Strukturen, vor allem in den Übergangszonen zu den angrenzenden Kommunen. Das sind zentrale Orte, die in diesen Gebieten eine entsprechende Versorgungsfunktion auch für das Umland wahrnehmen, und deswegen ist es berechtigt. Es ist einfach berechtigt, dass mit der Hauptansatzstaffel diese Lasten, die die zentralen Orte auch mit einer Versorgungsfunktion für das Umland wahrnehmen, entsprechend mit abgebildet werden, weil sich nämlich die Kommunen ansonsten an der Finanzierung dieser Vorhalteleistung in den zentralen Orten nicht beteiligen würden. Deswegen stimmt das, was Sie hier immer wieder unterstellen, dass es eine Benachteiligung des ländlichen Raums geben wird, einfach nicht, weil von einer Stärkung der zentralen Orte am Ende alle Kommunen, alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land profitieren, weil wir damit sicherstellen, (Beifall DIE LINKE) dass die öffentliche Hand und die Kommunen öffentliche Dienstleistungsangebote flächendeckend in Thüringen vorhalten. Deshalb bitte ich Sie, hören Sie endlich auf, innerhalb der kommunalen Ebene für Zwietracht zu sorgen, sondern sorgen Sie dafür, dass wir viel eher eine interkommunale Solidarität erleben. Deswegen freue ich mich auf die Debatte mit Ihnen im Unterausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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