Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, dass der Thüringer Landtag, das Parlament, über Rechtsverordnungen der Landesregierung entscheidet. Die Landesregierung soll beauftragt werden, dem Landtag Pläne und Maßnahmenprogramme gegen die Ausbreitung der Krankheit COVID-19 zur Beratung vorzulegen und über deren Umsetzung mindestens alle drei Monate zu berichten. In der Theorie begrüße ich als Bündnisgrüne natürlich die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Parlaments, denn Beteiligung ist die Basis unseres demokratischen Handelns. Da ist das Parlament definitiv ein wichtiger Grundpfeiler. Regierungen und Parlamente sind in der Verantwortung, Entscheidungen und Maßnahmen evidenzbasiert zu treffen, sie gut zu begründen, Transparenz zu kommunizieren und ihre Umsetzung zu kontrollieren. Das gilt gerade auch in Krisenzeiten wie der jetzigen Pandemielage. Das gilt aber eben auch für Gesetzentwürfe. Ich bin Ihrer Meinung, dass sich Eingriffe in Grundrechte auf das unbedingt Notwendige beschränken müssen, dass sie für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und befristet sein müssen. Ihren Gesetzentwurf hingegen halte ich für zu kurz gegriffen und wenig praktikabel – Kollegin Lehmann hat das schon angesprochen. Wie soll denn am Ende eine tatsächliche Umsetzung dessen, was Sie dort fordern, aussehen, wenn wir mal auf die letzten Wochen zurückblicken? In § 4 Abs. 3 schlagen Sie vor, dass Rechtsverordnungen dem Landtag oder einem zuständigen Ausschuss binnen sieben Tagen nach der Verkündung vorzulegen sind. Wird eine Genehmigung binnen sieben Tagen nicht erteilt, tritt die Rechtsverordnung außer Kraft. Ich stelle mir das gerade mit Blick auf die letzten Wochen vor und denke mir so: Die Rechtsverordnung zur Schließung von Kitas und Schulen oder die Frage von Abstandsregeln treten einfach mal so außer Kraft. Ich weiß nicht, ob das wirklich das ist, was wir in so einer Situation ernsthaft wollen und brauchen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Erinnern wir uns gemeinsam noch mal daran, wie viel Organisation, Abstimmung, Planung und Maßnahmen hier getroffen werden mussten, damit der Landtag zusammenkommt und damit Ausschusssitzungen wieder stattfinden konnten. Nun schlagen Sie vor, dass im Extremfall jede Woche ein Plenum oder ein Ausschuss stattfindet, um Rechtsverordnungen zu beraten. Denn es ist gerade in Krisenzeiten nicht unrealistisch, dass beinahe täglich auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden muss und Rechtsverordnungen erlassen oder geändert werden müssen. Was machen Sie, wenn die dafür benötigten Abgeordneten nicht zusammenkommen bzw. abstimmen können, weil zum Beispiel eine kritische Menge von Abgeordneten selbst erkrankt ist? Wie bereits gesagt halte ich das aus vielerlei Hinsicht für unrealistisch und wenig praktikabel. Im schlimmsten Fall ist es sogar gefährlich, dann nämlich, wenn bestimmte Maßnahmen nicht schnellstmöglich umgesetzt werden können oder im Extremfall außer Kraft treten, weil die Bestätigung einer Verordnung im Parlament aussteht. Ich denke, wir sind einer Meinung, wenn ich sage, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, gerade in Krisenzeiten für die Gesundheit und Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu sorgen – dies unter Beachtung der bürgerlichen Grundrechte. Aus meiner Sicht hat die Landesregierung das in den letzten Monaten getan. Ich will aber gern auch mit Ihnen einen Schritt nach vorn gehen. Es ist ja nicht so, als hätten wir unsere eigene Landesregierung auch aus den Koalitionsfraktionen heraus nicht hier und da geschubst, weil wir bestimmte Punkte in den Verordnungen nicht in Ordnung fanden, beispielsweise das Versammlungsrecht. Das war keine großartige Forderung aus der Opposition. Wir haben selber als Koalitionsfraktion mit unserer Landesregierung darüber gesprochen, ob es denn wirklich sein muss, das Versammlungsrecht quasi komplett auszusetzen. Es ist auch nicht so, als hätten wir da als Parlament keine Kontrolle ausüben können. Sie hatten regelmäßige Telefonkonferenzen, auch mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern. Auch da ist die Opposition gut eingebunden gewesen und konnte ihre Punkte anbringen. Das hat sie teilweise getan. Teilweise muss ich aber auch ehrlicherweise sagen – da gebe ich Kollegin Lehmann recht –, dass Sie in den letzten Wochen an vielen Stellen nicht das genutzt haben, was Sie hätten nutzen können. Landtags- oder Ausschusssitzungen haben sie nicht einberufen. Ich will mit Ihnen aber mal einen Schritt nach vorn gehen und weiterdenken und schauen, was wir aus der Krise im Hinblick auf Demokratiebeteiligung und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft tatsächlich lernen können: Wie kann die Pandemiebekämpfung verbessert werden? Welche Lehren können wir für das Gesundheits- und Pflegewesen daraus ziehen? Welche Folgen hat der Shutdown für die psychische Gesundheit der Bevölkerung? Welche Verbesserungen können wir im Bereich der Digitalisierung machen – auch bei der Frage von Beteiligung ist es überhaupt keine Frage, dass wir darüber reden müssen – und wie können wir die Wirtschaft nachhaltig stabilisieren? Aber ich finde eben auch – da gebe ich Kollegin Lehmann komplett recht –, dass Sie sehr inkonsistent in Ihrer Argumentation sind. Auf der einen Seite fordern Sie immer Bürokratieabbau und dass alles schnell gehen muss, und wenn es dann aber genau um solche Sachen geht, da werfen Sie sozusagen die Bremse rein. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Stellen Sie sich doch nur mal vor, wie lange es gedauert hätte, wenn wir hier die ersten Fördermaßnahmen für die Wirtschaft durch das Parlament gebracht hätten. Die Leute würden jetzt noch darauf warten, dass sie Geld bekommen. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, das Thema muss tatsächlich umfassend beleuchtet werden. Da ist Ihr Gesetzentwurf aus meiner Perspektive viel zu kurz gesprungen und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
