Robert-Martin Montag
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen über den 15. Juni 2020 hinaus sicherstellen Die Landesregierung hat zum 15. Juni 2020 umfassende Lockerungen im Bildungswesen angekündigt. Dazu gehören auch die tägliche Öffnung der Kindergärten und Grundschulen und die damit verbundene Aufhebung der Notbetreuung. Bereits am 18. Mai 2020 hatte das Thüringer Gesundheitsministerium ein Konzept vorgelegt, das es den Krankenhäusern ab sofort ermöglicht, schrittweise in die Regelversorgung zurückzukehren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde bei der Konzeption der Lockerungen im Bildungswesen und der Aufhebung der Notbetreuung das Benehmen mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hergestellt? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Rückkehr der Thüringer Krankenhäuser in den Regelbetrieb zumindest durch eine optionale Notbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen abzusichern? 3.Wie beabsichtigt die Landesregierung die Versorgung der Patienten sicherzustellen, wenn Betreuungszeiten in Kindertagesstätten und Grundschulen von sechs bis acht Stunden lediglich „anzustreben“ sind?
