Tosca Kniese
Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer, seit der Entwurf des Staatsvertrags zur Gründung der länderübergreifenden Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten bekannt ist, ebbt die Kritik daran nicht ab. Diese Kritik ist einhellig und geht über die Grenzen der politischen Lager hinaus, denn dieser Vertragsentwurf ist für Thüringen schlecht. Überall ist die Sorge groß, dass hier die Interessen Thüringens ausverkauft werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang einmal an die seit Jahren in diesem Haus beklagte Benachteiligung Thüringens bei der Struktur des MDR. Da wird lamentiert, dass die meisten MDR-Institutionen und das Gros der Mitarbeiter in Sachsen und SachsenAnhalt sitzen und Thüringen zu kurz kommt. Dann wird trotzdem ein neuer Vertrag ausgehandelt, dem zufolge Thüringen wieder nur einen Platz am Katzentisch bekommt. Das ist für uns, für die AfD, schlichtweg inakzeptabel.
(Beifall AfD)
Zudem ist dies umso weniger akzeptabel, als jetzt dieselbe Landesregierung einen Antrag unterstützt, um die Thüringer Residenzkultur zum UNESCOWelterbe erklären zu lassen. Herr Kellner – ich möchte Sie nicht stören in Ihrem Gespräch –,
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Sie stören
nicht!) der Prozess zur Eintragung in die UNESCO-Welterbe-Liste kann sich lange hinziehen und hat einen offenen Ausgang, zumal es bereits vier Welterbestätten in Thüringen gibt. Von daher sollte man unseres Erachtens die Förderung der Residenzkultur aus dem Sonderinvestitionsprogramm I des Bundes von den Welterbeverfahren getrennt halten. Zudem, Herr Kellner, unterscheidet sich Ihr Alternativantrag nicht in den substanziellen Forderungen von unserem Antrag, dem Antrag der AfD.
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ja, den ha-
ben Sie ja von uns!) Ihr Alternativantrag wurde lediglich noch schnell zusammengeschustert, damit die CDU nicht einem Antrag der AfD zustimmen muss,
(Beifall AfD)
denn es geht der CDU wieder einmal nur um ihre eigene Karriere und nicht um die Sache. Natürlich begrüßt die AfD-Fraktion weiterhin die in Aussicht gestellten Bundesmittel. Anfangs stand die AfD den Plänen einer länderübergreifenden Stiftung keineswegs ablehnend gegenüber, weil wir damals die Schwierigkeit der Lage sahen. Letztendlich setzte der Bund den beteiligten Ländern die Pistole auf die Brust, ganz nach dem Motto: „Wenn ihr das Geld wollt, dann müsst ihr die Stiftung mit Bundesbeteiligung eben akzeptieren.“ Aber – und das hat die AfD stets klargemacht – wir lehnen eine Preisgabe der kulturpolitischen Selbstbestimmung Thüringens strikt ab.
(Beifall AfD)
Von daher unterstützte damals die AfD-Fraktion im September 2019 auch den entsprechenden CDUAntrag in der Drucksache 6/7651 und eben nicht den Antrag von Rot-Rot-Grün, Herr Kellner. Jetzt liegt der Entwurf eines Staatsvertrags vor. Jetzt zeigt sich, dass die damaligen Befürchtungen berechtigt waren. Jetzt zeigt es sich auch aufgrund der massiven Kritik, dass es offenbar deutlich mehr Spielraum gibt, als über all die Monate hinweg von der Landesregierung und von Bundespolitikern wie zum Beispiel von Carsten Schneider von der SPD suggeriert wurde.
(Beifall AfD)
Von daher muss der Thüringer Landtag jetzt den Rahmen neu benennen, innerhalb dessen die Gelder des Sonderinvestitionsprogramms I für die Thüringer Schlösser und Gärten benutzt und verwaltet werden sollen. Genau solch einen Rahmen skizziert unser Antrag. Entscheidend bleibt, dass das Thüringer kulturelle Erbe im Land und vom Land aus gestaltet wird. Unsere Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wäre durchaus imstande, die Gelder aus dem Sonderinvestitionsprogramm I und aus der Landeskofinanzierung angemessen zu verwalten und zu investieren. Mit den Thüringer Stiftungen und Einrichtungen verfügt unser Freistaat bereits über eine bewährte Liegenschaftsverwaltung und über eine ausgewiesene Expertise. Diese bestehenden und gut funktionierenden Strukturen sollten jetzt nicht zerschlagen werden. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten könnte natürlich um eine Reihe von Liegenschaften erweitert werden. Dies dürfte unseres Erachtens keine unüberwindlichen Schwierigkeiten aufwerfen. Ebenfalls nicht unüberwindbar dürfte eine Neustrukturierung der Schlösserverwaltung mit dem Ziel sein, eine gemeinsame Verwaltung und Organisation von Sammlungen, Gebäuden und Inventar zu erreichen.
(Beifall AfD)
Das heißt, die wesentlichen strukturellen Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Investition der Bundesmittel sind längst gegeben. Ihre Modifizierung wäre weit weniger aufwendig als die Neugründung einer länderübergreifenden operativen Stiftung. Ja, zur Not könnte man eine länderübergreifende Förderstiftung einrichten. Dies sieht unser Antrag übrigens auch vor. Personell könnte diese Einrichtung sehr schlank gehalten werden. Unseres Erachtens bedarf es jedoch solch einer Einrichtung nicht zwingend. Meine Damen und Herren, der vorliegende Vertragsentwurf muss aufgegeben werden und es bedarf eines Neustarts, damit Thüringens Kulturhoheit im Bereich der Residenzkultur erhalten bleibt und damit die Residenzkultur mit Vernunft in eine gute Zukunft geführt werden kann. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
