Karawanskij
Fragestunde
Vielen Dank. Die Anfrage von Herrn Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind verschiedene Anträge zur Förderung der Straßenbahnbeschaffung eingegangen. Neben Jena sind das auch Anträge der Städte Erfurt und Gera. Es werden verschiedene Finanzierungsvarianten geprüft. Neben den für die Straßenbahnbeschaffung in Thüringen eingeplanten Landesmitteln ist vor allen Dingen beabsichtigt, Mittel des EFRE sowohl aus dem aktuellen Operationellen Programm als auch aus dem künftigen Programm zu nutzen. Das TMIL hat für die Straßenbahnbeschaffung entsprechende Förderbedarfe im Thüringer Wirtschaftsministerium angemeldet. Für das Operationelle Programm 2021 bis 2027, das sich ja noch in der Aufstellung befindet, haben wir noch keine entsprechenden Eckdaten. Eine Bewilligung des Investitionsvorhabens in Jena ist erst nach Klärung der landesseitigen Finanzierungsmöglichkeiten sowie der abschließenden Prüfung der von der Jenaer Nahverkehr GmbH eingereichten Antragsunterlagen möglich. Das TMIL strebt eine Entscheidung zur Förderung der Lose eins und zwei – es sind insgesamt drei, wie Sie auch schon ausgeführt haben – für den Sommer 2020 an. Nach Information der Jenaer Nahverkehr GmbH ist der Zuschlag für beide Lose für den 31.08.2020 geplant. Das wird im Bewilligungsverfahren berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand beabsichtigen wir, die Lose eins und zwei zu bescheiden. Der förderfähige Anteil der Gesamtausgaben beträgt gemäß Richtlinie ÖPNV-Unternehmensförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach derzeitigem Stand beläuft sich der Förderanteil für die Straßenbahnbeschaffung für die beiden Lose auf 44,4 Millionen Euro. Wir sind noch in der Prüfung, aber optimistisch, dass wir das noch vor dem gesetzten Termin schaffen. Wie gesagt, für die Aufstellung des nächsten operationellen Programms sind wir daran gebunden, dass es sich noch in Aufstellung befindet.
