thueringer-landtag.de ↗

Schenk

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Da wurde es unter anderem auch gesagt, aber Wahrheiten soll man ja häufig wiederholen. In diesem Fall komme ich also Ihrer Frage gern nach. Wir haben die Ausschreibung jetzt bis Ende August und danach gibt es einen sechsmonatigen Bearbeitungszeitraum. Das ist ziemlich knapp, aber damit haben wir dann quasi spätestens im Frühjahr nächsten Jahres, im Februar ein Gutachten vorliegen, mit dem wir arbeiten können und was der Unterausschuss sicherlich gut berücksichtigen kann. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗