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Olaf Kießling

AfD 19.06.2020 Sitzungen 7/18

b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Zuschauer am Livestream, liebe Abgeordnete! Natürlich begrüße ich auch recht herzlich unseren geschätzten Herrn Dr. Dette vom Landesrechnungshof. Die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs ist gleichzeitig die Prüfung dieser Institution auf deren inhaltlich korrektes Handeln im Sinne der Bürger des Freistaats Thüringen mit deren Steuergeldern neben der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen wie der Buchungsgrundsätze. Die Buchungsgrundsätze werden hier ja immer grundsätzlich eingehalten, das sei schon mal vorweggeschickt. Mir ist aber wichtig, dass wir mal ein paar Details näher betrachten und auch bewerten. Herr Emde hat gerade richtigerweise zur gesamtwirtschaftlichen Lage ausgeführt, in welcher besonderen Situation wir stecken. Da kann ich nur zustimmen, allerdings bin ich etwas erstaunt über das Ergebnis bezüglich der Zustimmung. Aber sehen wir uns das mal im Detail an: Mit dem Jahresbericht 2019 berichtete der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2017 und legte dem Landtag und der Landesregierung seine Prüfungsergebnisse zur Haushaltswirtschaftsführung der rot-rot-grünen Landesregierung vor. Die AfD-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren auch intensiv mit der Haushaltsrechnung 2017, dem Jahresbericht 2019 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Schauen wir uns mal die Abschnitte des Berichts einzeln an: Im Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und warnt schon dort – wie wir auch damals – vor einem Einnahmerückgang für das Jahr 2019. „Die Zeit üppig sprudelnder Steuerquellen“, so heißt es dort, „scheint damit vorbei.“ Pro Jahr könnten dem Freistaat 100 Millionen Euro an Steuereinnahmen bis 2023 fehlen. Meine Fraktion hätte sich aufgrund dessen ein besseres, nachhaltiges Wirtschaften gewünscht. Stattdessen wurden Schulden in der Zeit des Wirtschaftsbooms nur mäßig abgebaut und für 2019 plante die Landesregierung, 470 Millionen Euro aus den Rücklagen zu nehmen. Diese Entnahme aus der Rücklage fehlt uns heute in der Zeit der echten Krise. Wahrscheinlich sah die Regierung schon dort die Abwahl im letzten Jahr voraus und dachte sich: Warum soll ich einer neuen Regierung ein gut gefülltes Rücklagekonto überlassen? – was wir jetzt wirklich gebraucht hätten. Das Gleiche gilt für die Art und Weise der Haushaltsführung. Ein großer Teil der Ausgaben wurde gesetzlich durch sogenannte Verpflichtungsermächtigungen festgeschrieben. Doch diese werden vermehrt für Ausgaben verwendet, die keine echten Investitionsprojekte sind und somit nicht zutreffend sind für diese Klassifizierung. Ich möchte die Regierung daran erinnern, dass Verpflichtungsermächtigungen für echte Investitionsvorhaben gedacht sind, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren geplant und finanziert werden müssen. Sie dagegen missbrauchen diese Regelung zum Beispiel für Ausgaben für Vereine und Personalkosten jedweder Art, am liebsten natürlich für grünes und rotes Klientel. (Beifall AfD) Wenn Sie mit Verpflichtungsermächtigungen alles festzurren, sind künftige Regierungen daran gebunden und es wird schwer, in wirtschaftlich schlechten Zeiten zu sparen und anderen echten Verpflichtungen nachzukommen. Herr Emde hat das ja noch mal ausgeführt. Wie gesagt, wir werden dort Einschränkungen hinnehmen müssen und da müssen wir uns auch noch mal diese Verpflichtungsermächtigungen ansehen, die Sie da reihenweise in die Haushaltsbücher geschrieben haben. Wir fordern deshalb die Regierung vor allem in Anbetracht der nun kommenden Wirtschaftskrise dazu auf, diese Art der Haushaltsführung schnellstens zu beenden! (Beifall AfD) Der Rechnungshof weist ebenfalls auf einen Negativrekord der Investitionsquote im Jahr 2017 hin. Ich habe dies bereits in den letzten Jahren mehrfach bemängelt. Zum Bericht des Rechnungshofs 2016 ist die Investitionsquote nochmals gesunken, auf 11,4 Prozent; das haben meine Vorredner auch schon gesagt. Die Ausrede, die Investitionsquote sei so niedrig, weil es einen Mangel an Anbietern bei Ausschreibungen geben würde, verweist eher darauf, dass die bürokratischen Hürden viel zu hoch sind. Es muss endlich schnellstens Bürokratie im Rahmen der Ausschreibungen abgebaut werden, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Der Rechnungshof merkt ebenfalls an, dass einige Investitionen nicht mal per Definition eine Investition sind. Der Anstieg im Folgejahr 2018 ist lediglich auf die Umstellung der Finanzierung von Sondervermögen, EU-Mitteln, Abrufen und pauschalen Zuweisungen an die Kommunen zurückzuführen. Noch dazu speisen sich die getätigten Investitionen 2017 zu 80 Prozent aus Zuweisungen vom Bund und der EU. Nur Sachsen-Anhalt hat einen höheren Grad der Abhängigkeit. Die übergroße Zahl der Investitionsförderungen durch den Bund läuft aber dieses Jahr aus und durch die EU-Förderung wird sie zukünftig auch geringer ausfallen. Wir werden also demnächst mehr Eigenmittel brauchen, um den Investitionsstau abzubauen, den uns die Regierung beschert hat. Ein Weiter-So darf es nicht mehr geben, ein Weiter-So wäre ein Leben von der Substanz: Schulen bröckeln, Straßen werden nur noch notdürftig geflickt und was mit Brücken passieren kann, die nicht renoviert werden, sehen wir in Italien. Ich fordere Sie, die Regierung, deswegen auf, den Investitionsstau schnellstens abzubauen. Auch wenn Sie jetzt neue Investitionsprogramme aufgelegt haben, deckt das noch nicht den Investitionsbedarf, der überall in unserem Land besteht. (Beifall AfD) Kommen wir zum Teil B, dem Bericht der Haushaltsrechnung 2017. Dort muss man leider lesen: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 9,7 Millionen Euro sind im Vorjahr auf ganze 26,4 Millionen Euro gestiegen. Und wodurch, fragt man sich. Der Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr erklärt sich größtenteils aus den gestiegenen Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die hier mit rund 8,3 Millionen Euro zu Buche schlagen. Vielleicht sollte man da mal nachdenken, eine Altersfeststellung durchzuführen und dort zu investieren. Ich denke, das würde auch dem Freistaat und seinen Bürgern einen Großteil dieser Kosten ersparen. Wir hatten damals hier einen entsprechenden Antrag eingebracht, diese Altersfeststellung mal durchzuführen, doch die wurde von Ihnen allen abgelehnt, weil Sie wahrscheinlich diese Mehrausgaben gern wollten. (Beifall AfD) Im Teil C der Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung sind wir dann bei dem Best-of der Steuerverschwendung von 2017 angelangt. Da muss zum Beispiel die Staatskanzlei mal erklären, warum sie nun wirklich eine Zuwendung von 1,75 Millionen Euro für die Erweiterung des Kindermedienzentrums vergeben hat. Erst erklärte sie uns, die KMU zu fördern, die nicht in der Lage seien, die ortsübliche Miete zu zahlen. In einer späteren Begründung liest man dann aber, das spiele keine Rolle mehr, auf einmal wollte man nur die Konzerntochter des MDR hier nach Erfurt locken. Im Förderantrag der Stiftung gab es weder einen Finanzierungsplan noch Angaben zur Berechtigung des Zuwendungsempfängers zum Vorsteuerabzug oder Angaben, zu welchem Mietzins die Stiftung welchen Nutzerkreis erreichen wollte. Stattdessen gab es widersprüchliche Angaben zu zusätzlichem Raumbedarf und förderfähigen Büroflächen. Trotzdem wurde ohne sachlichen Grund eine Zuwendung in Aussicht gestellt und gleichzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Dabei gab es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wie in der Thüringer Landeshaushaltsordnung vorgeschrieben. Ebenso wurde der Zuschuss nicht anhand der förderfähigen Baukosten ermittelt, womit die Staatskanzlei die Antwort auf die Frage schuldig bleibt, wie sie auf 1,75 Millionen Euro kam. Der Rechnungshof merkte zu Recht an, dass der Förderantrag und die Veranschlagung für die 1,75 Millionen Euro an Zuwendungen nicht entsprechend den Vorschriften erfolgt ist. Ein weiterer Punkt ist die großzügige Mittelbewilligung der Arbeits- und Wirtschaftsförderung. Hier hat es das Ministerium unter Frau Werner versäumt, das Zuwendungsverfahren zu überprüfen. Leider war das ein Wiederholungsfehler, denn es wurde bereits im Jahr zuvor entsprechend bemängelt. Somit wurden abermals weitgehend inhaltsgleiche Anschlussprojekte ohne nachvollziehbaren Erkenntnisgewinn weiter gefördert. In einem Fall wurde sogar vom Ministerium die Verlängerung bis zur Anschlussförderung veranlasst, obwohl das Projektziel bereits erreicht war. Weitere Steuerverschwendungen beziehen sich auf die überzogenen Gehälter bei der Industrie- und Handelskammer – wir hatten ja schon kurz davon gehört –, während wegen unterlassener Auflösung von Rücklagen die Mitglieder zu hohe Beiträge bezahlen mussten. Ebenso wurde eine Erfolgskontrolle des Ministeriums für Bildung für die bedarfsgerechte Fachberatung in den Kindertagesstätten und -einrichtungen nicht durchgeführt. Diese Fachberatung kostet den Steuerzahler 3 Millionen Euro pro Jahr und es wäre angebracht, die Wirksamkeit der Mittel zu überprüfen. Schließlich wollen wir effektiv und effizient unser Ziel erreichen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Auch war interessant zu lesen, wie unsere Regierung sich in träumerischen, ideologischen, grünen Zielen verirrt und einmal mehr die Wirtschaftlichkeit vergessen hat. So überweist das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ThüringenForst laut Vertrag von 2017 bis 2031 27.000 Euro pro Jahr für die CO -Bindung im 5 Hektar großen Kli2 mawald Paitzdorf. Für die Planungsleistung sowie für die Aufforstung verausgabte das Ministerium bereits 2016 insgesamt rund 132.000 Euro. Damit sind wir bei einer Gesamtausgabe von 160.000 Euro für eine berechnete Kompensation von 3.000 Tonnen CO über 100 Jahre. Hiermit 2 kostet eine Tonne CO 50 Euro. Die CO -Emmissi2 2 onszertifikate kosten aber ca. 25 bis 30 Euro je Tonne, weshalb der Rechnungshof bewusst und auch berechtigt darauf hinweist, dass es besser gewesen wäre, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu machen, ganz zu schweigen davon, wie viele vom Käfer befallene Flächen man mit dem Geld hätte aufforsten und den Privatwaldbesitzern hätte helfen können. Diese Verschwendung in einer solchen Art und Weise verhöhnt alle Privatwaldbesitzer, die um jede Förderung kämpfen müssen und deren Flächen Sie mit Ihrem Mantelgesetz anfangs nur billig aufkaufen wollten. (Beifall AfD) Bei den Verfügungsmitteln der Funktionsträger konnte man lesen, dass es dank dieser nun Geschenke und Arbeitsessen für behördeneigene Mitarbeiter gab. Bei letzterem schließen wir uns der Aussage des Rechnungshofs an, dass es der Verwaltung nicht gelingt, Verfügungsmittel von der privaten Lebensführung zur steuerfreien Dienstaufwandsentschädigung abzugrenzen. Aufgrund dieser Verfehlungen, die zum Teil sogar Wiederholungsfehler sind oder weitreichend in die Zukunft Mittel binden, ist es uns somit unmöglich, der Entlastung der Landesregierung zuzustimmen. (Beifall AfD) Dem Rechnungshof dagegen danken wir für seine ausführliche Stellungnahme in Wort und Schrift wie auch seine Hinweise im Ausschuss. Ich bedanke mich natürlich auch im Namen meiner Fraktion für die außerordentlich gute Arbeit, die der Rechnungshof hier in Thüringen leistet. Letztendlich möchte ich darauf verweisen, dass der Rechnungshof mit der Führung seines eigenen Haushalts auch ein gutes Vorbild für diese Regierung wäre und sein sollte. (Beifall AfD) Einer Entlastung des Rechnungshofs stimmen wir demzufolge zu, da hier im Gegensatz zur Regierung nichts zu bemängeln ist. Hier kann man nur für diese sparsame und korrekte Verwendung der Steuermittel Danke sagen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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