Steffen Dittes
Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir diskutieren heute über das wichtige Thema der Feuerwehren in Thüringen. Lassen Sie mich zuerst sagen: Die Angelegenheiten der freiwilligen Feuerwehren liegen und lagen bei Rot-Rot-Grün in guten Händen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist allein schon deshalb richtig, weil man die Verantwortung für den Brandschutz eben nicht den Brandstiftern selbst überlässt.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass wir hier wirklich verantwortungsvoll gehandelt haben. Herr Bergner musste das ja auch eingestehen – mit der Zurückhaltung eines Oppositionsabgeordneten. Deswegen ist es wichtig,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt müs-
sen Sie mir erst einmal erklären, was ich eingestanden habe!) zumindest noch mal kurz auf die letzten fünf Jahre zurückzublicken. Weil die AfD hier von Weckruf gesprochen hat und ihr Engagement für die freiwillige Feuerwehr in den Mittelpunkt gerückt hat, will ich doch vielleicht auch daran erinnern, wie sich die AfD jeweils dazu verhalten hat. Denn als wir hier als Rot-Rot-Grün mit dem Haushalt 2018/2019 sieben neue Fachlehrerstellen für die Feuerwehrschule in Bad Köstritz eingestellt oder geschaffen haben, hat die AfD dem nicht zugestimmt. Sich dann hier hinzustellen und den Zustand einer Feuerwehrkastrophenschutzschule zu bedauern und zu kritisieren, ist dann ja wohl etwas unglaubwürdig, manche sagen dazu auch „verlogen“.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Als wir den Landesfeuerwehrverband mit zusätzlichen 100.000 Euro ausgestattet haben, hat die AfD dem auch nicht zugestimmt. Als wir, um die Attraktivität in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule zu steigern, die Stellenhebung bei Dienstposten dort vorgenommen haben, hat die AfD dem nicht zugestimmt. Als wir hier um das Brand- und Katastrophenschutzgesetz diskutiert haben und eine sehr umfangreiche Novelle verabredet haben, gab es von der AfD keinen einzigen inhaltlichen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes und sie stimmte dem Gesetz nicht zu, auch nicht den Änderungsanträgen aus unseren Koalitionsfraktionen. Dort waren beispielsweise dann im schließlich verabredeten Gesetz enthalten: verbesserte Freistellungsregelungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, verbesserte Entschädigungsregelungen bei Gesundheitsschäden, die Gleichstellung von ehrenamtlichen Helfern des Katastrophenschutzes mit den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten. Dafür haben Sie Ihre Hand hier in diesem Landtag nicht gehoben. Und als der Landtag im Dezember 2017 die Anhebung der Entschädigung für Feuerwehrangehörige durch Änderung der FeuerwehrEntschädigungsverordnung beschlossen hat und gleichzeitig auch die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale auf 25 Euro vorgenommen hat, hat die AfD sogar nicht nur nicht dafür gestimmt, sie hat diesen Antrag auch noch abgelehnt. So viel zum Thema „Weckruf“, so viel zum Thema „Engagement der AfD für die Feuerwehr“.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist Populismus und das, denke ich, konnte ich in wenigen Sätzen deutlich machen. Aber jetzt will ich zu Ihrem Gesetzentwurf kommen. Der ist nämlich genauso schlecht wie Ihr Engagement für die Feuerwehren, aber er ist auch genauso schlecht wie Ihre Rede, die wir hier vernehmen mussten. Sie sind ja noch nicht mal in der Lage, in dem Gesetzentwurf die richtigen Rechtsgrundlagen zu benennen. Dann hätten Sie finden können, wenn Sie wirklich ins Brand- und Katastrophenschutzgesetz geschaut hätten, dass die Entschädigung nicht in § 12, wie Sie schreiben, geregelt ist, sondern in § 14 Abs. 2. Dann schreiben Sie in dem Eingangstext des Gesetzes, Sie machen ein Problem aus, eine Problembeschreibung, dass die Arbeitgeber keine entgangene Wertschöpfung erstattet bekommen. Allerdings bei der Lösung findet sich dazu auch überhaupt nichts in Ihrem Gesetzentwurf. Und so geht das im Prinzip weiter. Sie verlangen – Frau Marx ist darauf eingegangen –, dass Arbeitgeber eine pauschale Entschädigung für Kosten für die Sozialversicherung erhalten. Herr Bergner hat es Ihnen auch vorgerechnet – 8 Millionen Euro sind 20 Euro im Monat pro Freiwillige-Feuerwehr-Angehörigem. Da kann man über die Sinnhaftigkeit durchaus streiten. Interessant finde ich allerdings dabei, dass – so konsistent ist dann eben auch die AfD-Politik – Sie hier ein Sozialversicherungssystem stützen und auch mit finanzieren wollen, was Sie an anderer Stelle als zwangsfinanziertes Umlagesystem eigentlich überwinden wollen, wenn ich Ihren Parteichef Jörg Meuthen da richtig verstanden habe in dem, was er zu den Positionen der AfD zur Sozialversicherung genannt hat. Also hier zeigt sich im Prinzip auch, dass Sie schon verkennen, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei den entfallenen Lohnentgelten mit finanziert werden und Sie wollen darüber hinaus offensichtlich irgendwie so eine Pauschale für Arbeitgeber mit verankern. Interessant wird es dann allerdings auch – und da zeigt sich, dass Sie nicht nur die Feuerwehr nicht verstanden haben, sondern auch den Landeshaushalt überhaupt nicht begriffen haben –, wenn ich in Ihren Gesetzentwurf reinschaue und Sie sagen, die Mehrkosten von 8 Millionen Euro sollen aus der Feuerschutzsteuer und im Übrigen aus dem Landeshaushalt refinanziert werden. Da kann ich nur sagen, erst mal stehen die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer ohnehin im Landeshaushalt. Alles, was ich daraus finanziere, finanziere ich bereits aus der Feuerschutzsteuer oder aus dem Landeshaushalt. Das sind im Übrigen 12 Millionen Euro. Aber die habe ich nicht zusätzlich, die sind ja nicht irgendwie frei, sondern diese Einnahmen decken Ausgaben im Haushalt. Das heißt, Sie müssen gar nicht sagen, welche Einnahmen Sie möglicherweise entgegenstellen, die Sie ohnehin schon haben, sondern Sie müssen im Prinzip sagen, welche Minderausgaben Sie zur Finanzierung verwenden, denn Mehrausgaben können Sie tatsächlich nur durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen refinanzieren und das tun Sie ohnehin im Haushalt. Aber da schweigen Sie sich aus und denken, man könne 8 Millionen Euro mal so nebenbei im Übrigen aus dem Landeshaushalt refinanzieren. Aber, wie gesagt, Sie haben offensichtlich auch vom Haushalt nicht so das rechte Verständnis. Und jetzt komme ich zu Ihrem zweiten Punkt, den Sie noch beantragen. Sie wollen die Regelung zur Ausrufung des Katastrophenfalls neu fassen, der Landesregierung hier eine Verordnungsermächtigung erteilen. Verschiedene Redner sind darauf eingegangen, dass in § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes der Begriff der Katastrophe schon definiert ist. Der ist exakt definiert – Frau Henfling hat das, glaube ich, vorgetragen. Was Sie jetzt im Prinzip wollen, ist etwas, was mir in der Vergangenheit, insbesondere in den letzten drei Monaten, schon mehrfach begegnete. Wenn wir über Kommunalfinanzen reden, kommen Bürgermeister und Landräte und schwören auf die kommunale Selbstverwaltung, wir sollen die Dinge nicht zweckbinden, denn sie wissen ja am besten, was in ihrer Gemeinde, Frau Tasch, los ist und welche Entscheidungen zu treffen sind.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau, im-
mer!) Aber was ich in den letzten drei Monaten immer wieder erlebe, ist, dass Bürgermeister und Landräte zu uns Landtagsabgeordneten kommen und auf die Landesregierung, auf das Innenministerium zugehen und sagen: Entweder entscheidet ihr bitte für uns oder fasst die Rechtsverordnung so exakt, dass ich überhaupt kein Ermessen mehr habe, auf die kommunalen und fachlichen Belange vor Ort zu reagieren, denn dann bin ich nämlich meiner Verantwortung entledigt. Und genau das ist nämlich der falsche Weg. Wir als Gesetzgeber können im Gesetz, eine Landesregierung auf dem Weg der Rechtsverordnung die Fälle doch nur abstrakt und allgemeingültig regeln und vor Ort muss dann die Entscheidung, das Runterbrechen auf die konkrete, lokale und fachliche Situation erfolgen und dann auch getroffen werden. Das ist, denke ich, genau der richtige Weg, den wir hier gegangen sind, den auch im Übrigen alle Bundesländer gehen. Was Sie aber wollen, ist, die Kommunen, die Landkreise aus ihrer Verantwortung nehmen, damit diese aufs Land zeigen. Aber da werden Sie zu fachlich falschen Entscheidungen kommen, weil – genau wie Herr Bergner sagte – auf die fachlichen Unterscheidungen, auf die sachlichen Unterscheidungen durch eine solche Regelung überhaupt nicht mehr Rücksicht genommen werden kann. Insofern ist Ihr Antrag nicht nur möglicherweise ein Antrag fürs Schaufenster, mit dem Sie sich bei einigen Feuerwehrangehörigen beliebt zu machen glauben. Ich kann Ihnen sagen, unsere Gespräche mit der Feuerwehr zeigen, das ist nicht der Fall, denn die haben durchaus wahrgenommen, was in den letzten fünf Jahren passiert ist. Aber zum Zweiten – und das ist auch das Entscheidende – ist Ihr Antrag vor allem auch fachlich schlecht und ungeeignet, hier weiterberaten zu werden. Insofern werden wir auch einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
