Robert-Martin Montag
Fragestunde
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Finanzierung der Testung asymptomatischer Personen Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 5. Mai 2020 ein Konzept zur Ausweitung von Tests „Covid-19 Labortestungen in Thüringen“ vorgestellt. Auf Seite 9 des Konzepts heißt es, dass das Land bis zur endgültigen ordnungspolitischen Klärung die Kosten für die Testung der asymptomatischen Personen (Mitarbeiter in Krankenhäusern und Patienten) tragen werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Ab welchem Zeitpunkt erfolgt die Kostenübernahme durch den Freistaat Thüringen? 2. Wie ist das Verfahren der Antragstellung auf Kostenübernahme durch den Freistaat Thüringen ausgestaltet (bitte unter Angabe des Datums der Bekanntmachung des Antragsverfahrens, möglicher Einreichungsfristen und des maximal abrechenbaren Betrags)? 3. Wann werden möglicherweise noch ungeklärte Verfahrensfragen zur rechtssicheren Abrechnung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekanntgegeben? 4. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben die Betroffenen im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme?
