Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir sicherlich hier in der Debatte auch auf kritische Töne stoßen würden, ist uns klar, weil auch der Weg, den wir gewählt haben, das über Artikel 80 des Grundgesetzes zu machen, ein Weg ist, der bisher so in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte noch nicht beschritten worden ist. Frau Lehmann, deshalb kann man uns auch durchaus kritisieren, damit haben wir überhaupt kein Problem. Dass wir uns aber über die Beteiligungsfragen und rechte des Parlaments hier austauschen, wir einen ‑ Vorschlag machen und Sie uns hier als Populisten titulieren, das weise ich für mich persönlich und für meine gesamte Fraktion vehement zurück.
(Beifall FDP)
Denn – und das will ich schon noch sagen – an einem Problem kommen Sie bisher auch nicht vorbei, und da habe ich auch noch nicht gehört, wie Sie das Problem lösen wollen, nämlich die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Wesentlichkeitstheorie, dass Grundrechtseinschränkungen über das Parlament zu legitimieren sind. Und genau diese Fragestellung gibt ja die Rechtssicherheit, die wir auch auf Landesebene brauchen. Ein zweiter Punkt war, die FDP würde mit ihrem Vorschlag die Geschwindigkeit bei der Pandemiebekämpfung torpedieren. Auch das, darf ich sagen, ist nicht der Fall, weil natürlich die Verordnungen, die erlassen werden, ihre Gültigkeit haben. Wir wollen ja eine nachträgliche Legitimation, eine nachträgliche Beteiligung. Und da kann man über die Frage sprechen, in welcher Frist, in welcher Zeit das geschehen muss. Wir haben zunächst gesagt, 7 Tage; man kann auch über 14 Tage sprechen, bis es vorgelegt werden muss. Aber der Landtag ist zu beteiligen, wenn es um solche essenziellen Fragestellungen geht wie hier Grundrechtseinschränkungen. Meine Damen und Herren, es ist ja auch interessant – Frau Henfling, deswegen bin ich Ihnen für Ihren durchaus kritischen, aber moderaten Ton sehr dankbar, denn in der Debatte im Bayerischen Landtag haben auch Sie sich als Oppositionsfraktion im Bayerischen Landtag bei der Frage „Legitimation von Rechtsverordnungen der Staatsregierung“ eben mehr Beteiligung gewünscht. Dort haben Sie sogar einen eigenen Ausschuss gefordert, der sich um diese Fragestellung kümmert. Ich glaube, der Parlamentarismus in Bayern und die Einstellung zum Parlamentarismus in Thüringen sollten sich nicht ändern. Deswegen hoffe ich trotzdem auf eine Debatte und dass wir darüber vielleicht doch noch im Ausschuss gemeinsam diskutieren können. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
