Torsten Czuppon
Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich habe mir überlegt, wie ich die Einbringungsrede für so ein wichtiges Thema für Thüringen beginnen soll. Ich versuche es mal so:
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Kurz!)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Am bes-
ten gar nicht!) Ich weiß den Wert unserer Feuerwehren aus meiner langjährigen Tätigkeit als Polizeibeamter sehr zu schätzen.
(Beifall AfD)
Hätten wir sie nicht, wäre Hilfe für unsere Bürger bei Gefahren des Alltags wie Bränden, Sturm- und Hochwasserereignissen oder Verkehrsunfällen nicht möglich. Unsere Feuerwehrleute verkörpern die Nächstenliebe in Person und deswegen sind sie uns so wichtig.
(Beifall AfD)
Zu unserem Gesetzentwurf will ich zunächst ausführen, dass sich die letzte allein CDU-geführte Landesregierung unmittelbar vor dem Landtagswahlkampf 2009 gemüßigt sah, wahlpopulistisch eine sogenannte Feuerwehrrente für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige einzuführen, die dann auch Gesetz geworden ist.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das hat nichts
mit populistisch zu tun, sondern mit Anerkennung!)
(Beifall DIE LINKE)
Ich erkläre das jetzt gleich genau. In der Gesetzesbegründung von damals heißt es – ich würde gern zitieren – dass „[i]n den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen […] über 42 500 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aktiv“ sind. Mit der neu eingeführten Feuerwehrrente sollte nach der Gesetzesbegründung der damaligen CDU-Landesregierung auch die Attraktivität des Feuerwehrehrenamts erhöht werden – so weit, so gut. Aber die Zahlen dazu, werte Abgeordnete, sagen leider etwas ganz anderes. Während – wie vorstehend erwähnt – die Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2009 noch über 42.500 Personen verfügten, ging deren Anzahl nach einer Mitteilung des Thüringer Feuerwehrverbands im Jahr 2018 auf 33.780 zurück, also um fast ein Viertel. Die Feuerwehrrente allein ist damit gerade nicht nachhaltig, wie Sie jetzt selbstkritisch zur Kenntnis nehmen müssten. Wir aber als Heimatpartei wollen mit unserem Gesetzentwurf
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ja, ja!)
(Unruhe im Hause)
das Übel an der Wurzel packen.
(Beifall AfD)
Es gibt eine Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung, die Einsatzgrundzeiten vorschreibt,
(Unruhe CDU)
aber nicht sagt, wie ausreichend Personal dafür zur Verfügung gestellt werden soll. Wir müssen aber gerade in unseren kleinen Gemeinden und Städten unser ehrenamtliches Feuerwehrpersonal halten. Die Einsatzstärke vor Ort kann verbessert werden, wenn wir die örtlichen privaten Arbeitgeber der Feuerwehrangehörigen, also Handwerksbetriebe, Kleinunternehmer usw., finanziell entlasten.
(Beifall AfD)
Dies können wir mit einem auf freiwilliger Basis leistbaren Zuschuss der Gemeinde oder Stadt als Aufgabenträger der Feuerwehr zur Sozialversicherung erreichen. Damit erkennen wir zum einen die Leistung der Feuerwehrleute an und leisten gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung der privaten Arbeitgeber. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, nähere und abschließende Bestimmungen über einen Katastrophenfall für Thüringen zu treffen. Denn die Voraussetzungen für seine Festsetzung sind in § 34 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nicht hinreichend rechtssicher geregelt. Wie wir auch von vielen Bürgermeistern wissen, weigern sich Landräte bei Starkregenereignissen, wovon regelmäßig große Gebiete durch vollgelaufene Keller betroffen sind, den Katastrophenfall auszurufen. Die Gemeinde oder Stadt bleibt dann auf den Einsatzkosten Dritter sitzen. Lassen Sie uns bitte gemeinsam und stellvertretend im Interesse der Gemeinden und Städte sowie ihrer Feuerwehren gute gesetzliche Regelungen treffen. Dazu bitte ich, unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
