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Madeleine Henfling

GRÜNE 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, zwischen dem Wochenende und Ihnen liegen nur noch ich und Frau Schenk. Von daher versuche ich, es kürzer zu machen als meine Vorredner. Ich glaube, Frau Schenk macht das bestimmt auch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, über den Kommunalen Finanzausgleich gibt es seit Jahren Diskussionen, vor allem über die Verteilungsmechanismen und ob diese gerecht sind. Nun starten wir den Ausschuss gemeinsam mit der CDU und auch mit der FDP und das ist gut, auch um Sachlichkeit in diese Debatte zu bekommen. Gerade die CDU lässt diese vor allem bei Ihrer Pressearbeit, aber auch in dem vorliegenden Antrag vermissen. Da Sie, Herr Walk – das nehme ich zur Kenntnis –, in den letzten Redebeiträgen – besonderes beim Abgeordneten Bilay – immer dazwischengerufen haben, dass Sie nach vorne gucken wollen, frage ich mich, warum Sie insbesondere in Ihren Pressemitteilungen immer nach hinten schauen. In der Pressemitteilung zu dem vorliegenden Antrag der CDU vom Dienstag dieser Woche lässt sich der Fraktionsvorsitzende der CDU Prof. Dr. Mario Voigt mit folgenden Worten zitieren: „Rot-Rot-Grün hat den ländlichen Raum zugunsten ihrer Stammwähler in den Städten während der vergangenen fünf Jahre sträflich vernachlässigt. Ein Bürger in Eisenberg darf dem Land finanziell aber nicht weniger wert sein als ein Bürger in Erfurt.“ (Beifall CDU) Dazu lässt sich einiges sagen – das ist vor allen Dingen populistisch, finde ich, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und nicht wirklich klatschwürdig. Schauen wir zuerst mal beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach, was überhaupt ländlicher und was städtischer Raum in Thüringen ist. Wenn Sie diese Karte betrachten, dann sehen Sie, dass es in Thüringen nicht so weit her ist mit dem städtischen Raum. Thüringen ist, abgesehen von der Städtekette, ländlicher Raum. Deswegen ist die Aussage – das regt mich genauso auf wie den Kollegen Bilay –, dass Rot-Rot-Grün in irgendeiner Art und Weise den ländlichen Raum benachteiligt, einfach vollkommener Quatsch. Das haben wir definitiv nicht getan, sondern wir haben tatsächlich versucht, (Beifall DIE LINKE) hier dafür zu sorgen, dass es in Thüringen auch in den letzten Jahren gerecht zugeht. Da finden wir heraus, Ost nach West, also Gera, Greiz, Jena, das Weimarer Land, Weimar und Erfurt gelten nach der Definition des BBSR als städtischer Raum. Alle anderen Kreise in Thüringen, wirklich alle, auch zum Beispiel – das hat der Kollege Bilay angesprochen – Eisenach sind ländlicher Raum. Gerade nach der intensiven Befassung, die wir hier zum Beispiel mit Eisenach hatten, kann man diese Aussage in dieser Pauschalität und in dieser Vereinfachung einfach nicht stehen lassen. Diese müssen wir deutlich zurückweisen; auch dass Rot-Rot-Grün nur ihre Wählerklientel – was auch immer das sein soll – damit bevorzugt hätte, ist zurückzuweisen. Denn ich glaube nicht, dass die Linke … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich nie gesagt!) Das steht aber in Ihrer Pressemitteilung. Dass Sie das nicht gesagt haben, mag ja sein. Aber ich dachte immer, ein Fraktionsvorsitzender spricht für die Fraktion. Dann müssen Sie eventuell mal miteinander reden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie wollen mir doch nicht wirklich allen Ernstes erzählen, dass die Wahlergebnisse der Linken, der Grünen und der SPD allein in dieser Städtekette zustande gekommen sind? Dann können Sie wahrscheinlich nicht erklären, warum die Linke hier die stärkste Kraft in diesem Landtag geworden ist. Das ist wirklich weit hergeholt. Die CDU stellt ihre Kritik meist auf die Veränderung der Hauptansatzstaffel ab, um uns eine Benachteiligung dieses ländlichen Raums – des nach ihrem Verständnis ländlichen Raums – vorzuwerfen. Von der Änderung der Hauptansatzstaffel haben Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern profitiert. In dem zuvor genannten Zitat führt Mario Voigt Eisenberg an. Ich sage mal so, Eisenberg hat knapp über 10.000 Einwohner. Wenn man den demografischen Wandel betrachtet, dürfte das nicht mehr lange so sein. Die Profiteure dieser Änderung sind zum Beispiel Waltershausen, Schmölln, Apolda, Greiz, Mühlhausen und viele andere. In diesen Kommunen wohnen rund 56 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer. Schon wenn man sich also die nüchternen Zahlen anschaut, stellt man fest, dass das, was Herr Prof. Voigt da sagt, einfach nicht stimmt. Nun kann man aber fragen: Was ist mit den Kommunen, in denen die anderen 44 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben? Ja, es stimmt, diese wurden mit der Änderung schlechtergestellt. Aber erstens wurde dies zunächst kompensiert und zweitens wurde festgestellt, dass die nun bessergestellten Kommunen vorher schlechtergestellt waren, denn die größeren Kommunen erbringen drittens Leistungen für das Umland, wovon dann am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Kommunen in den Bereichen, die Sie als ländlichen Raum bezeichnen, profitieren und die bei Ihnen höhere Kosten verursachen. Dies sollte man mit den Verschiebungen, welche durch das Steinbeis-Gutachten – das können Sie in der Drucksache 6/4497 nachlesen – vorgeschlagen wurden, honorieren. Wir können gern im Ausschuss ausführlich darüber reden, ob man die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen besser und gerechter berücksichtigen kann. Aber dass Rot-Rot-Grün den ländlichen Raum sträflich vernachlässigt hätte, muss man entschieden zurückweisen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Was mit uns auch nicht zu machen ist, sind Vorfestlegungen, wie Sie das im Punkt 4 des Antrags schon gemacht haben. Das lehnen wir tatsächlich ab. Ja, weil es uns vielleicht guttun würde, Herr Walk, wenn wir wirklich zu einem Ergebnis kommen wollen, das fundiert ist und das sich nicht an politischen Positionen und – da sind wir nämlich beim Wählerklientel, lieber Herr Walk – ja, warum steht denn das da drin? Das steht doch nicht da drin, weil das eventuell fachlich sinnvoll ist, sondern weil Sie natürlich auch darauf abstellen, Ihr Wählerklientel an dieser Stelle zu bedienen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Diese Vorfestlegung tragen Sie als Fraktion schon seit einigen Wochen wie eine Monstranz vor sich her. Das ist eben genau der Punkt, das wollen wir nicht. Wenn wir wirklich zu einem sinnvollen Kommunalen Finanzausgleich kommen wollen, dann müssen wir eine offene Diskussion führen und dann können wir die auch nicht nur untereinander führen. Deswegen ist der Ausschuss auch gut, dort können wir auch mit Beiziehung eventuell auch von externem Sachverstand fundiert darüber diskutieren. Deswegen überweisen wir den Antrag an den Unterausschuss, das machen wir natürlich und diskutieren darüber. Ich glaube nur tatsächlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch mal kritisch schauen können, ob die Positionen, die wir da vertreten – das gilt auch für Sie –, tatsächlich die richtigen sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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