Jonas Urbach
Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Umstand, dass intensiv darüber nachgedacht werden muss, wie es gelingen kann, das Ehrenamt im Bereich der Feuerwehr zu stärken, ist uns sicher allen nicht neu. Ich denke, allen Mitgliedern des Hohen Hauses ist die Bedeutung von freiwilligen Feuerwehren bekannt. Sie ist nicht hoch genug einzuschätzen. Ich bin mir nicht sicher, ob es eines Weckrufs seitens der AfD-Fraktion bedarf, dass diese Überlegung in unsere Köpfe kommt. Darüber hinaus bin ich nicht ganz sicher, ob Sie mit Ihrer großen kommunalen Erfahrung so angeben sollten. Ich weiß nicht, wie viele kommunale Mandatsträger Sie im Vergleich zu den anderen Fraktionen hier im Haus in Ihren Reihen haben. Das dargestellte Problem aber, dass insbesondere tagsüber die Einsatzbereitschaft der Wehren nur aufrechterhalten werden kann, wenn Kameradinnen und Kameraden ihre Arbeitsstelle im Ort verlassen und zum Gerätehaus kommen können, ist natürlich real. Es ist für Unternehmerinnen und Unternehmer nicht immer uneingeschränkt positiv, wenn man Arbeitskräfte entbehren muss. Aber natürlich sind auch diese Unternehmen die Profiteure davon, wenn es brennt, ein Katastrophenfall eintritt und die Feuerwehr vor Ort zu Hilfe kommt. Die Unternehmen können im Falle eines Falles von der Kommune einen finanziellen Ausgleich erhalten, der den Lohn betrifft; das haben Sie dargestellt. Die Frage der entgangenen Wertschöpfung ist bisher nicht beantwortet – so weit, so gut. Die Frage, inwieweit dies für Unternehmen tatsächlich ein Problem ist, muss noch beantwortet werden. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Mutmaßungen, dass die Unternehmen deshalb die Mitarbeiter vielleicht nicht einstellen, weil sie in einer freiwilligen Feuerwehr sind, wirklich real sind. Im ländlichen Bereich ist man mittlerweile über jeden Arbeitnehmer froh, der sozusagen im Unternehmen mitarbeiten möchte. Darüber hinaus denke ich, dass auch die Feuerwehr in den Unternehmen große Wertschätzung genießt.
(Beifall CDU)
Der vorliegende Vorschlag der AfD, dieses womöglich bestehende Problem zu lösen, ist aus unserer Sicht nicht tragfähig. Bei einer pauschalen Zuwendung von 20 Euro pro Monat ist ganz sicher zu befürchten, dass der Verwaltungsaufwand wesentlich größer ist als ein aus unserer Sicht nicht vorhandener Nutzen.
(Beifall CDU, FDP)
Es ist im Übrigen so, dass nur ein Bruchteil – das ist zumindest meine Erfahrung – der Unternehmen die Möglichkeit wahrnimmt, selbst den Ausgleich für den Lohn zu bekommen. Viele Unternehmer sagen, das ist in Ordnung, wenn sich jemand im ländlichen Raum und vielleicht auch in den städtischen Bereichen engagiert, Menschen rettet, Leben rettet, sodass man das vielleicht auch als Beitrag der Unternehmen zur allgemeinen Bewältigung von Schwierigkeiten sehen kann. Diese 20 Euro sind im Prinzip lächerlich. Selbst wenn es 40 oder 50 Euro wären, glaube ich nicht, dass das irgendjemanden retten würde. Neben der Sinnhaftigkeit dieses konkreten Vorschlags bleiben weitere Fragen offen. Es ist schon das Verfahren der Refinanzierung dieser möglicherweise anfallenden Kosten von 8 Millionen Euro seitens des Landes über die Feuerschutzsteuer angesprochen worden – Geld, das, wie erwähnt wurde, schon verplant ist. Ein wichtiger Punkt, der die Bürgermeister interessieren dürfte, ist auch, wie es denn zu regeln ist, dass am Ende dieses Geld, wenn es denn von den Kommunen ausgezahlt wird, wieder ankommt. Gibt es da eine pauschale Verrechnung? Verschwindet es im großen Topf des KFA, wo man ja alles reinrechnet – mindestens im Gesetzestext oder einer Verordnung oder irgendwo –, ohne dass am Ende da vielleicht auch tatsächlich mal mehr Geld ankommt? Aber das ist ein anderes Thema, was wir noch behandeln werden. Dann gibt es auch noch die Finanzämter, die bei jeglichen Zuwendungen immer wieder fragen, wie man das steuerlich behandelt. Auch das ist aus Ihrer Sicht nicht behandelt worden. Es gibt noch eine ganz wichtige Frage, die im Zuge der Aufstellung eines Haushalts eine Rolle spielen muss, und zwar: Wie viele dieser 33.000 aktiven Kameraden sind denn tatsächlich wohnortnah beschäftigt und gehen dann, wenn es brennt, dorthin? Ich bin mir sicher, dass das kein allzu großer Anteil ist, denn – Frau Marx hat es schon erwähnt – viele sind hier bei uns nicht, auch wenn sie im Wohnort die Arbeitsstelle haben, jeden Tag in ihren Gemeinden aktiv, sondern ganz oft auch irgendwo im Land unterwegs. Diese und sicher auch noch weitere Fragen sind zu beantworten. Ein Punkt, den ich aber dennoch aufnehmen möchte – und da hat der Kollege der AfD-Fraktion nicht unrecht –, ist die Frage der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung. Hier ist in der Tat – wie soll ich sagen – die gut gemeinte Idee, dass man den Feuerwehrmännern und frauen, die Aufgaben über‑ nehmen, auch etwas mehr Geld zukommen lassen kann. Die Idee, dass, wenn man doppelte und dreifache Aufgaben hat, man am Ende dann wieder dieses Geld nur hälftig bekommt, ist sicherlich ein Fehler gewesen. Das hat der Innenminister erkannt, hat auch angekündigt, das zu ändern, aber in der Tat – insofern muss ich Ihnen recht geben – ist es auch nach meinem Kenntnisstand bisher nicht geändert worden, dass diese Entschädigungsverordnung mal aktualisiert wurde. Da würde ich mich auch noch mal auf eine Antwort der Landesregierung freuen. Aber uns ist es wichtig, die Stärkung des Ehrenamts in all seinen Facetten zu fördern und da ist natürlich die Aufnahme in die Landesverfassung ein wichtiger Punkt. Das ist sicherlich eine symbolische Politik, die uns aber wichtig ist, denn das ist im Prinzip der Anfang für all die Dinge, die wir tun, und ich denke, es passiert eine ganze Menge schon in diesem Land zur Förderung des Ehrenamts, gerade auch im Bereich der Feuerwehr. Aber wo immer Lösungen für Probleme der freiwilligen Feuerwehren, ob real oder nicht, diskutiert werden sollen, werden wir uns nicht verschließen. Wir werden natürlich aktiv mitarbeiten und werden daher eine Überweisung an den Ausschuss nicht verweigern.
(Beifall AfD)
Dort gilt es dann aber, realistischere und tragfähigere Lösungen zu finden, und ich bin mir sehr sicher, dass wir hier bessere Lösungen gemeinsam finden – der Kollege Bergner von der FDP hat hier auch schon einen guten Vorschlag gemacht –, bessere Vorschläge auf den Tisch legen können, als Sie das hier mit diesem Antrag gemacht haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
