Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist eigentlich entbehrlich, weil er nicht benötigt wird, um das Problem, was Sie sehen, zu lösen. Es ist ja schon witzig, Sie haben angefangen, Herr Czuppon, mit der Begründung, dass die Feuerwehrrenten nicht ausreichen würden, dass das alles nur zu gering sei und dass die Feuerwehrleute direkt nichts bekommen. Und dann fangen Sie an und legen hier als großen Wurf einen Gesetzentwurf hin, nach dem die Sozialversicherungskosten für Arbeitgeber ortsnah beschäftigter Feuerwehrangehöriger künftig zu erstatten sein sollen, denn sonst wäre die Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen nachteilig. Das ist schon mal sachlich schlicht falsch, denn nach § 14 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes werden sowohl die Arbeitsentgelte als auch der Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags – gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie Beitragszuschüsse – und die freiwilligen Arbeitgeberleistungen auf Antrag für die Dauer von Einsatzzeiten erstattet. Da gibt es also überhaupt keine Regelungslücke. Das gibt es auf Antrag zurück.
(Beifall FDP)
Zwar trifft es zu, dass der Arbeitgeber keinen Ersatz der entgangenen Wertschöpfung erhält, etwa weil ein Handwerker wegen eines Einsatzes nicht zur Baustelle fahren konnte. Die vorgeschlagene Pauschale zu den Sozialversicherungskosten würde daran aber gar nichts ändern. Im Übrigen tragen Arbeitgeber auch sonst das Risiko eines Wertschöpfungsverlusts bei anderen Verhinderungsfällen, etwa wenn der Arbeitnehmer krank ist. Hinzu kommt, dass die Regelung die tatsächlich ortsnah Beschäftigten auch überhaupt nicht zielgerichtet erreicht. Denn bloß weil jemand am Hauptsitz eines Unternehmens beschäftigt ist, bedeutet dies nicht, dass dieser auch dort seine Arbeit verrichtet. Klassisch in Thüringen – kennen wir alle – arbeiten Außendienstler und Beschäftigte im Baugewerbe und in anderen Handwerksbetrieben regelmäßig nicht ortsnah, sondern woanders. Auch der vorgesehenen Verordnungsermächtigung zur Ausrufung des Katastrophenfalls bedarf es nicht. Die Zuständigkeiten zur Ausrufung des Katastrophenfalls sind in § 34 Sätze 1 und 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bereits geregelt. Da steht: „Die untere Katastrophenschutzbehörde stellt den Eintritt und das Ende einer Katastrophe fest und teilt dies unverzüglich den übergeordneten Katastrophenschutzbehörden mit. Soweit erforderlich, sind auch die benachbarten Katastrophenschutzbehörden zu unterrichten.“ Jetzt haben Sie den lustigen Vorschlag gemacht – sorry, ich finde ihn eher amüsant als sachlich –, dass jetzt künftig nicht mehr die Kreisbehörden den Katastrophenfall feststellen sollen, sondern das müssten die einzelnen Gemeinden können. Das ist relativ absurd, denn mit welcher Folge denn?
(Unruhe AfD)
Dass das den Kreisen überlassen ist, liegt daran, dass die auch die Kompetenz und die Möglichkeit haben, entsprechende Einsatzkräfte zusammenzuziehen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Geht gar
nicht!) Und das ist einer einzelnen Gemeinde gar nicht möglich. Weiterhin haben wir auch in § 54 Abs. 4 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bereits eine Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes. Wir haben übrigens sehr viele Maßnahmen in der letzten Legislaturperiode ausgeführt – da waren Sie noch nicht hier –, um die Situation der Feuerwehren zu verbessern. Das haben wir hier auch immer parteiübergreifend abgesichert. Wir haben angefangen mit Verbesserungen bei der Ausstattung, über die Brandschutzerziehung, die Verbesserung der Ausbildungssituation bis hin zu einer besseren Förderung der Aufwandsentschädigung sehr viele Maßnahmen verursacht und durchgeführt. Wenn Sie sagen, wir hätten nichts für die Feuerwehr getan und deswegen müssten wir die Sozialversicherungskosten ersetzen, dann ist das so was von kurz gesprungen, sorry. Deswegen brauchen wir das auch nicht im Ausschuss weiterberaten. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
