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Janine Merz

SPD 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, die Kontroverse um die Kassenbonpflicht hat zuletzt kräftig an Fahrt verloren und mit Blick auf die Corona-Krise ist es auch vollkommen nachvollziehbar. Schließlich stehen andere Themen aktuell viel stärker im Vordergrund und viel größere Herausforderungen müssen bewältigt werden. Ein kleines Stück hat es sicherlich aber auch damit zu tun, dass eine gewisse Normalisierung im alltäglichen Leben bei diesem Thema Einzug gehalten hat. Schon häufig konnten wir vor der Einführung neuer Regelungen ein schrilles Szenarium vom volkswirtschaftlichen Untergang vernehmen, zum Beispiel bei der Umsetzung des Rauchverbots in Gaststätten und Kneipen oder der Einführung neuer Gesundheits- oder Verbraucherschutzstandards, nicht zu vergessen die Einführung des Mindestlohns. Jedes Mal werden Horrorszenarien in den grellsten Farben gezeichnet und am Ende ist es dann doch halb so wild. Auch die Debatte um die seit 1. Januar dieses Jahres geltende Belegausgabepflicht oder Bonpflicht wurde wie so oft kontrovers populistisch aufgeladen und unter Auslassung von Tatsachen geführt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht vergessen, worum es bei der Einführung hier wirklich geht: um die Vermeidung und den besseren Schutz vor Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Allein durch manipulierte Kassensysteme oder wissentlich falsche Buchungen gehen dem deutschen Steuersystem nach Aussage des Bundesrechnungshofs jährlich 10 Milliarden Euro verloren. Diese Einnahmeausfälle an Umsatz- und Einkommensteuer gehen zulasten der Allgemeinheit, auch unserer Länderfinanzen und der großen Mehrheit der ehrlichen Unternehmer. Allein dieser Fakt ist für meine Fraktion Grund genug, den vorliegenden Antrag abzulehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus ist der Kassenbon auf Papier nicht alternativlos. Mit der Einführung der Belegausgabepflicht wurde direkt die umweltfreundliche und zukunftsgerichtete Möglichkeit des eBons explizit vorgesehen – elektronische statt Papierkassenbons. Mit einem zusätzlichen Anwendungserlass des BMF vom 28. Mai dieses Jahres wurde diese Nutzung nochmals konkretisiert und Rechtsunsicherheiten wurden beseitigt. Eine elektronische Bereitstellung des Belegs muss gegenüber dem Kunden ab sofort nicht mehr gesondert erfragt oder angeboten werden, es genügt ein einfacher Aushang im Geschäft. Auch die Übertragungswege und Dateiformate wurden nochmals konkretisiert. Persönliche Daten müssen dabei nicht hinterlassen werden. Erst wenn ein Kunde einen gedruckten Bon ausdrücklich wünscht, muss der Kassendrucker angeworfen werden. Einmalige Anschaffungskosten werden sich mit dieser Lösung auch langfristig rechnen. Es ist darüber hinaus ein digital innovativer, aber auch ökologisch sinnvoller Schritt. In dieser Frage will die FDP, die immer mit regelrechtem Digitalisierungsfetischismus daherkommt, bei diesem selbstverordneten Tempo nun aber lieber Modem- statt Highspeedverbindungen. Die lange Vorlaufzeit seit der Gesetzgebung 2016 gab dem Handel und den zuständigen Verbänden genügend Zeit, um sinnvolle Umstellungen in die Wege zu leiten. Die seitens der FDP so oft geforderten Freiheiten für das Unternehmertum waren damit vorhanden, wurden aber offensichtlich nicht sinnvoll genug ausgenutzt. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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