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Maik Kowalleck

CDU 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die nächsten Tage werden auf jeden Fall noch interessant, nicht nur was die Bonpflicht angeht. Sie wissen, aktuell sorgt gerade auf Bundesebene die Bestrebung der Senkung der Mehrwertsteuersätze für Diskussionen. Auch hier sind natürlich entsprechende Umstellungen im Bereich der Kassensysteme gefragt. Aber uns geht es heute natürlich um die Diskussion zur Kassenbonpflicht. Sie wissen, bereits im Jahr 2016 wurde das Kassengesetz mit der Intention beschlossen, die Betrugsanfälligkeit von Bargeldgeschäften einzudämmen. Wir haben an dieser Stelle bereits einige Argumente hierzu gehört. Hochrechnungen des Bundesrechnungshofs haben ergeben, dass von 5 bis 10 Milliarden Euro ausgegangen werden kann, die dem Fiskus durch Manipulationen, nicht dokumentierte Stornierungen und überhaupt durch die Nichterfassung von Einnahmen entgehen. Deshalb wurde das Gesetz auch angefasst, um mittels technischer Sicherheitseinrichtungen und der Einführung einer sogenannten elektronischen Kassennachschau die Betrugsanfälligkeit zu minimieren. Nach unserer Meinung war das auch wichtig und richtig; wir haben das auch bereits von verschiedenen Vorrednern gehört. Aber, meine Damen und Herren, als das Gesetz 2016 geändert wurde, hat sich die CDU immer gegen eine generelle Registrierkassenpflicht eingesetzt und sich damit auch gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt. Es wäre nach unserer Ansicht ein Irrsinn, wenn bei jedem Vereinsfest Registrierkassen aufgestellt werden müssten und jeder, der ein Bier oder ein Wasser oder auch eine Thüringer Bratwurst kauft, einen Kassenbon erhalten würde. (Beifall CDU, FDP) Die CDU hat ebenfalls verhindert, dass eine Annahme- und Belegmitnahmepflicht besteht, wie man es eben auch aus Italien und Österreich kennt. Als Wolfgang Schäuble damals als Finanzminister das Gesetz eingebracht hatte, war vorgesehen, dass ein Beleg nur auf Verlangen herausgegeben werden sollte, also keine generelle Belegausgabenpflicht. Doch der Bundesrat hat sich bei diesem Thema quergestellt. Dadurch kam es zur generellen Kassenbonpflicht. Dadurch werden in diesem Jahr rund 2 Millionen Kilometer zusätzliche Bons produziert – das haben wir an dieser Stelle auch schon gehört –, und diese 2 Millionen Kilometer zusätzliche Bons kommen zustande, weil das Bundesfinanzministerium die Ausnahmevorschrift in § 146a der Abgabenordnung anders auslegt, als der Gesetzgeber es vorgesehen hat. Kurzum: Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Anträge zur Ausnahme werden regelmäßig nicht bewilligt. Hier muss nach unserer Meinung zwingend nachgesteuert werden. (Beifall CDU, FDP) Als erster Schritt sollte ein neuer Anwendungserlass, der mittelstandsfreundlich ist, erlassen werden. Der aktuelle Zustand ist hier aus bürokratischen Gründen nicht hinnehmbar. Danach sollte ebenfalls eine Änderung der Abgabenordnung angestrebt werden. In Bezug auf den Anwendungserlass könnte die Idee der Mittelstandsvereinigung der CDU in Betracht kommen. Der SPD-Finanzminister Olaf Scholz soll die Finanzämter anweisen, bei Massengeschäften wie in Bäckereien die Bonpflicht bei Beträgen unter 10 Euro auszusetzen. (Beifall CDU) Dadurch könnte nur bei höheren Beträgen und wenn die Kunden eben einen Bon verlangen, dieser Bon ausgedruckt werden. Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion greift also ein berechtigtes Anliegen auf, aber nach unserer Meinung das falsche Instrument. Denn wie die Entstehungsgeschichte zeigt, ist dieser Konflikt auf Bundesebene zu lösen, dort, wo er seinen Ursprung hatte. Daher sehen wir in den beantragten Beschlusspunkten kein geeignetes Mittel, um schnelle Erleichterung für den Handel herbeizuführen, nämlich den Umweg, hier über den Thüringer Landtag die Thüringer Landesregierung aufzufordern, dann im Bundesrat gemeinsam mit anderen Landesregierungen ein neues Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Das heißt, politische Mehrheiten müssten dadurch erst organisiert werden, dann der Gesetzgebungsvorschlag des Bundesrats in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden, um dann hier in Thüringen wiederum die Wirkung zu entfalten. Wir sehen das als zu kompliziert und deswegen ist das in dieser Sache nicht unser Weg. Wir würden hier direkt auf Bundesebene zugreifen und dafür werben, dass eine Änderung kommt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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