Bergner
Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses „Kommunaler Finanzausgleich“ gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
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