Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe FDP, Sie haben sicherlich ganz genau unseren Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 15 gelesen, den wir ja nicht nur auf dieser Tagesordnung haben, sondern schon bei der letzten hier mit eingebracht haben. Ich muss doch etwas verwundert feststellen, dass wir den Vorschlag gemacht haben, die Landesregierung zu beauftragen, uns doch hier einen Vorschlag zu machen, wie das Parlament mehr einbezogen werden kann. Ich freue mich natürlich – auch wenn Sie sich angesprochen fühlen und die Arbeit der Landesregierung abnehmen, aber dennoch war der Auftrag relativ klar –, wenn Sie diesen Tagesordnungspunkt aufgreifen und hier die Debatte anregen. Worum geht es? Es geht um Grundrechtseingriffe in erheblichem Umfang, es geht um den Schutz der Grundrechte und eine konsequente Abwägung. In diesem Gesamtkontext darf nicht unterschätzt werden, dass die Beteiligung des Parlaments zu mehr Akzeptanz und auch zur Fehlerkorrektur führen kann. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, liebe FDP, warum Sie Ihren Entwurf lediglich auf COVID-19 stützen und beziehen, weil wir bedauerlicherweise nicht davor gefeit sind, dass uns auch Pandemien anderer Art erreichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen und die gesamte Bundesrepublik hat eine Zeit hinter sich, die das Land so noch nicht erlebt hat. Ich denke, das ist an vielen Stellen auch in diesem Hohen Hause mehrfach festgestellt worden. Die erlassenen Verordnungen haben und hatten sehr weitreichende Regelungen zum Inhalt und bestimmt bin ich nicht als einziger Landtagsabgeordneter immer wieder auf die einzelnen Regelungen angesprochen und auch diesbezüglich befragt worden. Letztlich war man jedoch als Landtagsmitglied dazu verdammt, lediglich die Regelungen der Regierung zu erklären, ohne dass man einen auch nur geringen Einfluss darauf gehabt hat. Manchmal waren einzelne Regelungen durchaus auch Gegenstand intensiver Diskussionen, auch in unserer Fraktion und auch unter zahlreichen Juristen. Manchmal taten sich dabei Widersprüche auf und manchmal war man auch mit einzelnen Entscheidungen nicht zufrieden oder hielt diese in einzelnen Passagen durchaus für kritikwürdig. Manchmal wurde man aber auch von dem Erlass einer neuen Regelung, einer neuen Verordnung geradezu überrascht, genauso wenn diese plötzlich über Nacht wieder zurückgezogen wurde. Wenn ich von dem Grundsatz ausgehe, dass das Parlament bei wichtigen und weitreichenden Entscheidungen am Entscheidungsprozess mindestens teilhaben soll, dann drängt sich an dieser Stelle durchaus die Frage auf, weshalb das bei den stärksten Grundrechtseingriffen der neueren Geschichte durch oder aufgrund der erlassenen Verordnungen ausgerechnet nicht der Fall sein soll.
(Beifall CDU)
Es spricht nach meinem Dafürhalten überhaupt nichts dagegen, sich mit den Verordnungen auch auf Ebene des Parlaments tiefergehend zu beschäftigen, um wenigstens im Ansatz eine gewisse parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten. Ebenfalls soll nicht die Handlungsfähigkeit der Regierung gerade dann, wenn schnelles Reagieren angezeigt ist, eingeschränkt bzw. vollkommen zunichte gemacht werden. Das Parlament darf aber bei derartig starken Eingriffen nicht lediglich in eine Zuschauerrolle gedrängt werden, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, FDP)
Es geht darum, dass das Parlament seine Billigung oder eben auch Missbilligung hinsichtlich verschiedener Maßnahmen rechtzeitig zum Ausdruck bringen können muss. Das gilt umso mehr, wenn wie im Fall von Thüringen eine Minderheitsregierung handelt. Mit einer Beteiligung der Parlamente dem angesprochenen Wesentlichkeitsgedanken zumindest Rechnung zu tragen, halte ich aus der Erfahrung der letzten Wochen und Monate daher zumindest für überlegenswert, aber auch angemessen. Es geht darum, einen Mechanismus zu finden, der den Landtag beteiligt statt ihn auszugrenzen. Uns geht es in diesen Fragen auch nicht um das Wechselspiel zwischen Opposition und Regierung, uns geht es um eine generelle Stärkung der Rolle des Parlaments. Dagegen wird vor dem Hintergrund unserer bisher gemeinsam gemachten Erfahrungen während Corona auch nichts einzuwenden sein. Deshalb freue ich mich auf eine weitere Beschäftigung, auf die Debatte und beantrage an dieser Stelle die Überweisung an den Justizausschuss. Danke schön.
(Beifall CDU, FDP)
