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Thomas Hartung

SPD 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Ferdinand Lassalle hat 1862 den viel zitierten Satz geprägt, dass alle politische Aktion mit dem Aussprechen dessen, was ist, beginnt. Wer Politik ernsthaft betreibt, der muss zunächst analysieren und der muss sich auch den unangenehmen Wahrheiten stellen. Es geht darum, anhand dieser unangenehmen Wahrheiten lösungsorientierte Politikansätze zu entwickeln oder, um es mit dem Zeitgenossen Lassalles, mit Bismarck zu sagen, Realpolitik zu gestalten. Das ist genau das, was wir an dieser Stelle machen müssen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass uns jetzt ein Vertrag vorliegt. Da möchte ich uns jetzt nicht ersparen, die drei unangenehmen Wahrheiten aufzuzählen. Die erste Wahrheit lautet: Der Staatsvertrag, der jetzt vorliegt, ist tot. Er hat hier im Parlament offensichtlich keine Mehrheit, in meiner Fraktion hat er auch keine Mehrheit. (Beifall CDU) Das kann man auch gut begründen. Ich sage das nur in Schlagworten. Es ist die fehlende Gleichbehandlung Thüringens in Fragen des Stiftungssitzes, der nun in Halle sein soll, es ist die Ungleichbehandlung Thüringens bei der Vertretung in den Stiftungsgremien und es ist die mangelnde Berücksichtigung der Interessen der kommunalen Seite. All das widerspricht dem, was der Landtag in der letzten Legislatur für die Verhandlungen mit auf den Weg gegeben hat. Deswegen ist dieser Vertrag, so wie er ist, nicht das, was wir erwartet haben und wir können nicht zustimmen. Es steht die Frage, ob man diesen Vertrag nachverhandelt. Ich glaube, Nachverhandlungen sind langwieriger als eine Neuverhandlung unter entsprechenden Prämissen. Insofern würde ich empfehlen, dass wir diesen Vertrag neu verhandeln. Die zweite unangenehme Wahrheit – da richte ich mich mal an Herrn Kellner –: Ein Antrag, die Residenzkultur Thüringens in die UNESCO-Welterbeliste aufzunehmen, ist ehrenwert, den unterstützen wir, finde ich richtig, finde ich gut, würdigt Thüringen, hilft uns aber nicht weiter. Das Problem ist, selbst wenn wir den Antrag jetzt einreichen und er tatsächlich auf die Tentativliste Deutschlands gesetzt wird, dann wird er im September aufgenommen, muss dort ein Jahr bleiben und wird dann im September 2021 der UNESCO weitergereicht, vorausgesetzt alle anderen Bundesländer, die dort schon Projekte drauf haben, sagen: Mensch, das ist jetzt so ein toller Einfall, dann treten wir mal kurz zurück, lassen Thüringen durchpreschen und vor allen anderen den Vortritt. Das wird, glaube ich, nicht passieren. Aber selbst wenn es passiert, dann würden wir die erste Entscheidung irgendwann im Frühjahr 2023 bekommen und da sind die Messen für das Sonderinvestitionsprogramm gesungen. Dann ist das vorbei. Ich habe nicht gesagt, Herr Kellner, dass Sie prinzipiell falsch liegen; ich habe gesagt, es hilft uns nicht für diesen Staatsvertrag. Das ist der Punkt. Es hilft uns nicht für diesen Staatsvertrag, nicht für diese Fördermittel. Und es geht ja noch weiter: Angenommen, jetzt sind wir mal realistisch, irgendwann Ende der 20er-Jahre werden wir Weltkulturerbe, dann geht das nicht um die 31 Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, aufgehübscht durch Gotha, was dringend dabei sein muss, Altenburg und andere (Beifall SPD) – das war erwartbarer Beifall, deswegen musste das auch mal sein –, sondern da reden wir von mindestens 60 bis 80 Liegenschaften hier in Thüringen. Das heißt, die Investitionsprogramme, die dann aufgelegt werden, gehen nicht für 31 Schlösser plus Gotha und Altenburg und noch ein paar Handvoll andere, sondern wesentlich mehr. Wenn wir uns das vor Augen halten, kommen wir zur dritten bitteren Wahrheit. Wenn wir, wie Frau Grütters mit ihrem Ministerium anstrebt und auch die CDU hier ein bisschen intendiert, einfach dazu kommen, dass wir jetzt mal 100 Millionen Euro vom Bund ergänzt durch 100 Millionen Euro vom Land an die Stiftung ausreichen und dann ist gut – darauf läuft es ja hinaus –, dann können wir zwar den Investitionsstau, den die jetzige Stiftung mit ihren 31 Liegenschaften hat, der zwischen 350 Millionen und 400 Millionen Euro angesetzt wird, mit 200 Millionen Euro abbauen, dann kriegt Gotha allerdings keinen Cent und das würde ich ausdrücklich bedauern. Also wir könnten den Investitionsstau etwas lindern, aber wir wären doch nur am Anfang der Sanierung. Wir brauchen also mindestens noch ein SIP II und mindestens noch ein SIP III, wenn wir tatsächlich realistisch die Liegenschaften, die Weltkulturerbe werden sollen, in einen ordentlichen Zustand bringen wollen. Und das ist der große Schwachpunkt: Wenn wir nicht darauf bestehen, eine Stiftung zu kreieren, zum Beispiel durch das Einsteigen in die dauerhafte Förderung der Haltungskosten, die 15 Millionen Euro, wenn wir das liegenlassen und nur die 100 Millionen Euro Förderung nehmen, dann ist das Risiko sehr groß, dass wir die verarbeiten und dann ist Schluss. Wenn wir eine Stiftung aufbauen, mit der wir jedes Jahr 15 Millionen Euro Betriebskosten generieren plus im Prinzip die Sonderinvestitionsprogramme, dann ist das wesentlich nachhaltiger, vor allem auch deswegen, weil die 15 Millionen Euro Betriebskosten über die achtjährige Laufzeit mehr als die eigentlichen Investitionskosten sind. Auch das müssen wir uns vor Augen halten. Also das Geld liegen zu lassen, ist im doppelten Sinn dumm und deswegen, (Beifall SPD) denke ich, sollten wir nachverhandeln und meine Fraktion – „neu verhandeln“ hatte ich gesagt – präferiert also eine schlanke gemeinsame Förderstiftung, deren einziges Ziel ist, die Investitionsmittel an die Liegenschaften weiterzureichen, deren einziges Ziel ist, im Prinzip den Bund langfristig an die Sanierung der Thüringer Schlösserlandschaft zu binden und langfristig dafür zu sorgen, dass das, was wir als Weltkulturerbe ansehen, tatsächlich so instand gesetzt wird, dass wir damit umgehen können und dass wir da eine ordentliche Repräsentation erreichen können. Das sind wir diesem Land und seinem kulturellen Erbe schuldig. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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