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Karawanskij

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Fragestunde

Man muss dabei immer beide Seiten betrachten. Auf der einen Seite haben wir da das Verwaltungshandeln oder die Bewilligungsbescheidung als Genehmigungsprozess und auf der anderen Seite – darauf bezog sich auch die Antwort auf Ihre zweite Frage –, dass die Förderung der Anträge nur dann entsprechend positiv beschieden oder bewilligt werden kann, wenn alle Fördervoraussetzungen und damit dann auch alle Unterlagen beisammen sind. Erfahrungsgemäß sind auf dieser Ebene immer Nacharbeiten notwendig. Insofern bin ich mir sicher, dass es der Konsens ist, das schnell zu bescheiden und da auch entsprechend Sicherheit zu schaffen, aber es ist natürlich auch notwendig, dass die Unterlagen bzw. auch die Anträge vollständig sind.

Protokoll ↗