Olaf Müller
b)Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dette, alljährlich bietet uns der Bericht des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung Gelegenheit, zurückliegende Haushaltsperioden Revue passieren zu lassen. Und wie üblich hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Haushalts- und Finanzausschuss eingehend mit dem vorgelegten Bericht des Rechnungshofs und der Stellungnahmen der Landesregierung auseinandergesetzt. Sowohl für die Entlastung der Landesregierung als auch für die Entlastung des Rechnungshofs liegen Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Durch die momentane Situation konnte allerdings der angestrebte Zeitplan im Haushalts- und Finanzausschuss nicht eingehalten werden, sodass wir erst jetzt zur zweiten Beratung und Beschlussfassung im Plenum kommen und fast zeitgleich die Einladung des Rechnungshofs zur Vorstellung des Jahresberichts 2018 in meinem Postfach lag. Dieser Einladung, Herr Dette, werde ich selbstverständlich wieder gern folgen und im Juli Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Besuch abstatten. Ein erfreulicher Teil vorneweg: Die Skandale und Überraschungen sind auch dieses Mal ausgeblieben und das ist ein gutes Zeichen, denn es zeugt von einer funktionierenden Verwaltung, aber auch von einer funktionierenden Kontrolle. Die aufmerksame Arbeit des Rechnungshofs ist dabei ein zentraler Bestandteil der funktionierenden Aufsicht in unserer Demokratie, die auch Denkanstöße für Verbesserungen und konstruktive Kritik gleichermaßen enthält. Das Jahr 2017, um das es im vorliegenden Bericht geht, war finanzpolitisch ein erfolgreiches Jahr. Bedingt durch die sehr positive wirtschaftliche Gesamtsituation profitierte der Freistaat von einem kräftigen Plus bei den Steuereinnahmen und im Gegenzug sind die bereinigten Gesamtausgaben nur moderat gewachsen. Aufgrund von Mehreinnahmen und Minderausgaben konnten mit dem Jahresabschluss Überschüsse gebildet werden, die eine Schuldentilgung und eine Rücklagenbildung möglich machten, und zudem kam der Haushalt 2017 erneut ohne Nettoneuverschuldung aus. Eine Entnahme aus der Rücklage entfiel. Insgesamt kann man sagen: ein sehr solides Wirtschaften der Landesregierung im Haushaltsjahr 2017 durch alle Ressorts. Im Übrigen ist dieses Wirtschaften der vergangenen sechs Jahre auch der Grund, warum wir in der jetzigen Krisensituation im Vergleich mit anderen Bundesländern noch keine Kreditaufnahme angehen mussten und trotzdem mit dem Sondervermögen und dem Mantelgesetz ein beeindruckendes Leistungspaket verabschiedet haben. Doch zurück zu den Berichten: In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2017 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. In Teil C finden sich weitere Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung in den einzelnen Ressorts und Teil D behandelt die sogenannten Erfolgsmeldungen des Rechnungshofs. Nachgehend werde ich auf einzelne Punkte aus allen Teilen eingehen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshof wäre nicht der Rechnungshof, wenn er nicht trotzdem die Gelegenheit zu Kritik und kritischen Anmerkungen genutzt hätte. Ganz allgemein gesprochen warnt der Rechnungshof davor, die hohen Überschüsse und Rücklagen für großzügiges Ausgabeverhalten vor allem im Bereich der Dauerausgaben und beim Personal zu nutzen. Doch es werden auch positive Aspekte erwähnt. So möchte ich das Lob des Rechnungshofs an die Landesregierung für die Auflösung des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“ erwähnen. Es wurde auch aus meiner Fraktion stets für eine Auflösung dieser Sondervermögen und damit eine Verhinderung der Verlagerung von öffentlichen Kreditaufnahmen geworben. Darüber hinaus bemerkt der Rechnungshof weiter, dass die Sanierung des Kalibergbaus in Thüringen von noch größerer finanzieller Bedeutung für den Freistaat ist und deshalb die erneuten Gespräche um eine weitere Mitfinanzierung des Bundes begrüßt werden. Ich schließe mich dieser Einschätzung vollumfänglich an. In Teil B möchte ich den Umgang mit den über- und außerplanmäßigen Ausgaben noch einmal aufgreifen, denn ich denke, dass dieser Teil in zwei Jahren, wenn der Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2020 erscheinen wird, noch einmal größere Aufmerksamkeit erfahren wird. Ich teile die Einschätzung der Landesregierung, dass gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung über- und außerplanmäßige Ausgaben durch Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden sollen. Es handelt sich allerdings um keine Muss-Regelung. Daher ist auch die Nennung einer konkreten Einsparstelle in begründeten Fällen nicht nötig. Zur Ordnungsmäßigkeit der Belege hat der Rechnungshof keine schwerwiegenden Verstöße oder Manipulationen feststellen können, was ebenfalls erfreulich ist und die Gewissenhaftigkeit der Thüringer Landesverwaltung und ihrer Behörden beweist. Zum Teil C belasse ich es bei einer Bemerkung zu den Gerichtsvollziehern. Hier haben wir uns als Koalition darauf verständigt, dass wir den Bemerkungen des Rechnungshofs insoweit folgen, dass wir eine Berichtsbitte an das TMMJV richten und uns im Haushalts- und Finanzausschuss darüber fortlaufend informieren lassen werden. Wir teilen die Meinung, dass die Initiativen zur Verbesserung der Sicherheitslage von Gerichtsvollziehern auch die Attraktivität des Berufs fördern und deshalb im Interesse des Freistaats Thüringen sind. Nun möchte ich noch eine abschließende Bemerkung zur Rechtsaufsicht des TMWWDG über die IHKs machen und damit verdeutlichen, dass wir auch kritische Anmerkungen aufgreifen. In unserer Beschlussempfehlung nehmen wir die Bemerkungen des Rechnungshofs zustimmend zur Kenntnis. In diesem Sinne hoffe ich auch weiterhin auf einen konstruktiven und kooperativen Umgang zwischen Rechnungshof, Landesregierung und dem Thüringer Landtag. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Rechnungshof, bei Herrn Dr. Dette und seinen Mitarbeiterinnen, für die kritische Begleitung der Arbeit der Landesregierung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Mitarbeiterinnen der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für ihre gute und engagierte Arbeit.
(Beifall DIE LINKE)
Namens der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
