Tosca Kniese
Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, im November 2018 fasste der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags einen Beschluss über das Sonderinvestitionsprogramm I. In dessen Rahmen sollen sowohl Thüringen als auch das Land Sachsen-Anhalt über acht Jahre hinweg jeweils 100 Millionen Euro Bundesmittel zur Sanierung, zum Erhalt und zur Pflege von Schlössern, Gärten bzw. historischen Liegenschaften erhalten. Zudem wurde in Aussicht gestellt, dass der Bund sich auch an den Betriebskosten der Einrichtungen beteilige. Ich denke, es gibt in diesem Hause keinen Zweifel daran, dass dieses Geld dringend benötigt wird und sehr willkommen ist. Als Bedingung seitens des Bundes wurde allerdings die Gründung einer länderübergreifenden Stiftung gesetzt, die diese Mittel und entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung zu verwalten hätte. Seit dieser Beschluss bekannt wurde, gibt es im Landtag eine sehr intensive Debatte über das Projekt solch einer länderübergreifenden Stiftung. Auch in der breiten Öffentlichkeit wird das Thema seither sehr eingehend diskutiert und das ist auch kein Wunder, denn es geht hier erstens um sehr viel Geld, zweitens geht es um ein Stück Thüringer Identität und das einzigartige kulturelle Erbe der historischen Thüringer Residenzkultur.
(Beifall AfD)
Drittens geht es darum, ob Thüringen über die Gestaltung und Verwaltung dieses Erbes selbst bestimmt oder ob es zugunsten einer Institution abdankt, in der Thüringen nur einer von drei Akteuren ist und somit stets in der Minderzahl ist. Das heißt mit anderen Worten: Es geht hier um die Kulturhoheit des Freistaats Thüringen. Von daher sollten die zahlreichen regen Debatten hier nicht verwundern. Der Landtag fasste zum Ende der letzten Legislaturperiode am 27. September 2019 mit der damaligen Mehrheit von Rot-Rot-Grün einen Beschluss. Die Mehrheit haben Sie heute nicht mehr. In diesem Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, einen Vertrag zur Gründung einer länderübergreifenden Kulturstiftung auszuhandeln. Explizit wurde in diesem Beschluss gefordert, dass die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in der neuen länderübergreifenden Stiftung aufgehen solle. Und nun, ein Dreivierteljahr später, liegt der Öffentlichkeit der Entwurf des Staatsvertrags zur Gründung der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten vor. Dieser Vertragsentwurf zeigt: Die Thüringer Interessen, besonders aber auch die Interessen der betroffenen Kommunen sind nicht gewahrt. Die Stiftung ist mit Blick auf ihren Sitz, nämlich Halle in Sachsen-Anhalt, und den Rechtsrahmen vor allem eine sachsen-anhaltinische Stiftung. Das heißt, die Kulturhoheit Thüringens wird preisgegeben, die Landesregierung hat sehr schlecht verhandelt. In der Schule würde es jetzt heißen: Ungenügend, setzen.
(Beifall AfD)
Deshalb brauchen wir auch einen neuen Beschluss und wir brauchen eine Neuverhandlung. Genau das ist es, was der Antrag der AfD fordert. Vor dem Hintergrund des desaströsen Vertragsentwurfs ist dabei Folgendes wichtig: Erstens bleibt die Kulturhoheit des Landes gewahrt, zweitens bleibt die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten und drittens werden die Bundesmittel hier in Thüringen verwaltet.
(Beifall AfD)
Dies ist ganz besonders in Richtung SPD und Linke, CDU gerichtet. Es spricht dabei nicht von vornherein etwas dagegen, zur Not auch eine länderübergreifende reine Förderstiftung zu gründen. Das war auch schon früh in der Diskussion und ist keine Neuheit. Es dürfte aber eben nur eine reine Förderstiftung sein, die die Abrechnung der Gelder besorgt. Die operative Verwaltung darf ihr hingegen nicht obliegen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die Thüringen Residenzkultur muss in und von Thüringen aus gestaltet und verwaltet werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das war jetzt
alles?)
