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Dr. Heesen

19.06.2020 Sitzungen 7/18

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja, das Gesundheitsministerium hat am 12.06.2020 sein Einvernehmen erteilt. Zu Frage 2: Solange keine Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung durch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden erfolgt, ist eine optionale Notbetreuung nicht geplant. Wenn einzelne Einrichtungen geschlossen werden müssen oder wir eventuell eine Pandemieentwicklung haben, die eine Schließung in größerem Umfang erfordert, ist auch wieder die Notbetreuungsmöglichkeit gegeben. Zu Frage 3: Da auch in den Kindertageseinrichtungen die Infektionsschutzregelungen der CoronaGrundverordnung des Gesundheitsministeriums sowie die aktuell gültigen Hygienevorschriften zu beachten sind, kann die Betreuung in den meisten Fällen noch nicht mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden erfolgen. Deshalb ist in der am 13.06.2020 in Kraft getretenen Verordnung über die Infektionsschutzregelungen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb festgelegt, dass die Kindertageseinrichtungen von Montag bis Freitag ein verlässliches Angebot für alle Kinder vorhalten. Dabei ist eine tägliche Betreuungszeit von mindestens sechs Stunden zu sichern, acht Stunden sind anzustreben. Die Kinder sind in den Einrichtungen in festen Gruppen, festen Räumen durch das stets gleiche pädagogische Personal zu betreuen. Diese Einschränkung ist zum Schutz der Kinder und des Personals in den Kindertageseinrichtungen und auch der Eltern weiterhin erforderlich, um die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich einzudämmen.

Protokoll ↗