Dieter Laudenbach
Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, zunächst muss ich erst mal richtigstellen: Das ist der Dr. Lauerwald, der auch aus Gera kommt, ich habe den Doktortitel leider noch nicht.
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Noch
nicht!) Lieber Herr Montag, das geht so nicht. Wir brauchen gar nicht lange drum herumreden: Das, was Sie hier unterzeichnet haben, können wir so nicht akzeptieren. Zwar ist Ihnen insofern beizupflichten, als die ganze Corona-Verordnung der Arbeitsministerin in ihrem Ausmaß der Einschränkungen von Freiheitsrechten in der Geschichte unseres Landes wie auch in der ganzen Bundesrepublik ohne Beispiel ist, wobei wir den wirklichen Umfang der wirtschaftlichen Schäden, der Folgen für das soziale Miteinander in den Familien wie überhaupt in der Gesellschaft sowie bei der Bildung unserer Kinder – wenn überhaupt – erst in einiger Zeit werden messen können. Für ein schlechtes Gesetz reicht das aber als Begründung nicht aus. Im Einzelnen tragen Sie vor, die Rechtsverordnung der Landesregierung und dabei vor allem der Arbeitsministerin beruht auf § 32 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz. Dies ist schon mal nicht korrekt, denn Absätze hat der § 32 nicht. Dieser Paragraf besteht lediglich aus drei Sätzen. Weitaus wesentlicher ist das Ziel in § 2 Ihres Gesetzes, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Dies halte ich schon für sehr ambitioniert. Ich denke, uns allen wäre schon sehr geholfen, wenn zum einen die Zahl der schweren Krankheitsverläufe minimiert werden könnte und zum anderen die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen besonders gefährdeten Menschen den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion erhielten. In § 3 Ihres Entwurfs lese ich unter Absatz 2, dass Gebote und Verbote nach § 32 Infektionsschutzgesetz jeweils geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Das müssen sie, in der Tat. Nur besagt dies bereits das im Rechtsstaatsgebot in Artikel 20 Grundgesetz wurzelnde Verhältnismäßigkeitsprinzip, sodass eine wörtliche Ausführung an dieser Stelle überflüssig ist. Stattdessen wäre es vielleicht hilfreich gewesen, zum einen ein paar konkrete Maßgaben aufzulisten, was das Parlament von der Landesregierung im Ermächtigungsfall erwartet, und zum anderen – noch wichtiger – stabile Leitplanken zu setzen, mittels derer wir als Stimme des Souveräns der Exekutive ihre Grenzen aufzeigen können. Denn eines haben Sie nun wirklich aus allernächster Nähe zu spüren bekommen: Wir haben zwar hier in unserem Landtag die größten und tollsten Demokraten der Welt, um sie nicht Antifaschisten zu nennen, aber keinen, der sich mit Epidemiologie wirklich auskennt – jedenfalls kenne ich keinen. Was den letzten Punkt, die Begründung Ihrer Initiative, betrifft, so schreiben Sie dort: Die Grundsätze der Virusbekämpfung stünden im Mittelpunkt Ihres Entwurfs. Wiederum muss ich Ihnen widersprechen: Das tun sie leider nicht. Sie stehen überhaupt nicht drin, weder im Mittelpunkt noch sonst wo. Und genau dies ist – wie eben schon angedeutet – das Problem an Ihrem Papier. Aber nun, Herr Montag, genug verrissen. Einer guten Regel folgend möchte ich abschließend etwas Positives zu Ihrem Entwurf sagen. Sie wollen die Qualität der Rechtsetzung durch Ihren parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt verbessern – ein unzweifelhaft löblicher Gedanke, der sich unserer ungeteilten Zustimmung sicher sein kann. Doch ich kann es mir in diesem Zusammenhang nicht verkneifen, die Mitglieder der FDP-Fraktion daran zu erinnern, dass bei den Beratungen im Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes, dessen Bestandteil das Infektionsschutzgesetz war, von der FDP nicht viel zu hören war. Letztlich ist es auch genau dieses Gesetz mit seinem § 32, auf dessen Fundament die möglicherweise viel zu weitgehenden Regelungen, über die wir hier debattieren, errichtet sind. Wir sollten es uns deshalb in unserer Eigenschaft als Landespolitiker auch zur Aufgabe machen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Abgeordneten im Deutschen Bundestag einzuwirken, damit man sich auch dort schnellstens des Themas der parlamentarischen Rechte im Katastrophenfall annimmt. Denn was nützt uns das allerbeste Landesgesetz, wenn es jederzeit von Berlin aus, das ja inzwischen schon für sich allein wie eine Drohung klingt, beiseitegewischt werden kann. Aber zurück nach Thüringen: Der Landtag jedenfalls hat – und da werden wir uns, denke ich, einig sein – den Verordnungen der Arbeitsministerin zu lange einfach nur zugesehen, viel zu lange dieser ganzen Angelegenheit um den SARS-CoV-2-Virus, angefangen von anmaßenden Verharmlosungen, zum Beispiel im Februar bei unserer Anfrage, hin zur möglicherweise grotesken Panikmache. Es hätte längst hier in das Plenum gehört, da gebe ich Ihnen recht, und dies umso mehr, als sich wohl gerade herausstellt, dass als Grundlage für die CoronaMaßnahmen einzig und allein die täglichen Berichte des Robert-Koch-Instituts dienten, einzig und allein diese – nach Monaten. Man stelle sich das nur mal vor: keine Folgenabwägung, keine Handlungsalternativen – nichts. Ihrem Entwurf aber können wir beim besten Willen nicht zustimmen. Wir sind auch der Auffassung, dass da nichts zu retten sein wird, auch nicht im Ausschuss. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
