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Madeleine Henfling

GRÜNE 19.06.2020 Sitzungen 7/18

Gesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, der Antrag der AfD-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sieht vor, dass in § 14a ein Absatz 2 angefügt werden soll, der einen pauschalen Zuschuss zur Sozialversicherung vorsieht, wenn der Arbeitgeber Feuerwehrangehörige in der jeweils geltenden Einsatzgrundzeit ortsnah beschäftigt. Und es soll eine Verordnungsermächtigung an das TMIK für Voraussetzungen erfolgen, unter denen bei Großschaden- und anderen Ereignissen der Katastrophenfall festzustellen ist. Ganz grundsätzlich – das haben die Kolleginnen und Kollegen hier auch schon angemerkt – haben wir im Bereich der Förderung des Ehrenamts, insbesondere auch bei den Feuerwehren, in den letzten Jahren einige Sachen auf den Weg gebracht. Wir haben zahlreiche Anstrengungen unternommen, um Feuerwehr und Ehrenamt zu stärken und zu fördern. Gerade gestern haben wir über den R2G-Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung und dabei auch über die Frage beraten, wie wir Ehrenamt in Thüringen auch in der Verfassung ein stärkeres Gewicht geben können. Ja, auch die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft wird für zahlreiche Feuerwehren immer schwerer, da müssen wir weiter konsequent dranbleiben und daran arbeiten, aber die Vorschläge der AfD erscheinen hier wirklich nicht tauglich. Uns erschließt sich nicht, was dieser Gesetzentwurf hier tatsächlich beitragen soll. In Ihrer Begründung zu Nummer 3 schreiben Sie: „Gleichzeitig werden private Arbeitgeber bei den Kosten der Sozialversicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer, der Feuerwehrangehöriger ist, entlastet, was einen gewissen Ausgleich für die bei Feuerwehreinsätzen dem privaten Arbeitgeber entgangene Wertschöpfung des jeweiligen Arbeitnehmers als Feuerwehrangehörigen bieten kann.“ Die Kollegin Marx ist schon darauf eingegangen: Diesen Ausgleich haben wir bereits – vielleicht lesen Sie Gesetze von oben nach unten, das hilft ja manchmal – ein Stück weiter oben im Gesetzestext. In § 14 Abs. 2 steht, dass privaten Arbeitgebern das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf Antrag zu erstatten ist. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags – gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Beitragszuschüsse – sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen. Was soll also dann die geforderte pauschale Erstattung bei ortsnaher Beschäftigung tatsächlich wirklich bewirken? Das erschließt sich uns nicht und auch in Ihrer Rede ist es irgendwie nicht klarer geworden, wo Sie eigentlich genau hinwollen und was Sie da tatsächlich als die große Neuerung für die Feuerwehrleute, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anführen wollen. Die Notwendigkeit, dem Innenministerium eine weitere Verordnungskompetenz in § 54 zu geben, erschließt sich uns ebenfalls nicht. In der Begründung führt die AfD dazu aus, dass die Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls dann landeseinheitlich geregelt wäre. Mit § 25 – da wird der Begriff der Katastrophe definiert – und § 34 – die Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls – im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz gibt es aber bereits eine ausreichend definierte landeseinheitliche Regelung. In § 25 wird die Katastrophe begrifflich eingeordnet: „Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn die Behörden, Dienststellen, Organisationen, Einheiten, Einrichtungen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung zusammenwirken.“ In § 34 heißt es bei der „Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls“: „Die untere Katastrophenschutzbehörde stellt den Eintritt und das Ende einer Katastrophe fest und teilt dies unverzüglich den übergeordneten Katastrophenschutzbehörden mit. Soweit erforderlich, sind auch die benachbarten Katastrophenschutzbehörden zu unterrichten. Die Feststellung soll der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt gegeben werden.“ Warum also wollen Sie da noch zusätzlich etwas einführen? Das erschließt sich uns nicht. Das ist, glaube ich, einfach nur ein billiger Versuch, mal wieder so zu tun: Wir sind die Heimat, wir sind die Feuerwehr, wir sind die „Schieß-mich-tot“-Partei. Ich glaube tatsächlich, da müssen Sie echt noch mal ein bisschen Hausaufgaben machen, bevor Sie tatsächlich die Feuerwehrpartei in diesem Parlament werden. Das hier ist definitiv untauglich, um die Feuerwehr zu stärken, das Ehrenamt zu stützen und tatsächlich dafür zu sorgen, dass mehr Menschen ihren Dienst dort tun können. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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